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Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8, 21/2787)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2790 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8, 21/2787) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2790 21. Wahlperiode 12.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8, 21/2787 – Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Anstieg der Trassenpreise wird zu einer zunehmenden Belastung für den Bahnverkehr in Deutschland. Der Schienengüterverkehr gerät in einen zunehmenden Preisdruck im Vergleich zum Lkw. Dadurch drohen weitere Güter auf die Straße verlagert zu werden, was zu einer immensen zusätzlichen Belastung von Brücken und der restlichen Straßeninfrastruktur führt. Dies wird auch zum Anstieg der CO2-Emissionen führen. Im Schienenpersonenfernverkehr sind die Deutsche Bahn und andere Anbieter gezwungen, ihre Angebotsausweitungen einzustellen und zum Teil auch bestehende Angebote zu reduzieren. Insbesondere betroffen davon ist die Reduzierung der Fahrten im Intercity-Netz auf einigen Strecken. Dazu hat die Deutsche Bahn auch aus Gründen der Kostenkonsolidierung Angebote wie die kostenlose Familienreservierung einstellen müssen. Der Bund hat nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes die Aufgabe, das Allgemeinwohl auch bei den Verkehrsbedürfnissen sicherzustellen. Die DB InfraGO ist ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen. Jedoch sind die Gesetze und Richtlinien noch nicht an diese neue Ausrichtung des Unternehmens angepasst. Das zeigt sich beispielsweise an der hohen Renditeerwartung, die gesetzlich verankert ist. Diese führt dazu, dass aufgrund des vermehrten Einsatzes von Eigenkapital auch die Trassenpreise stark ansteigen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Trassenpreise rechtzeitig vor der Bestimmung der Trassenpreise für das Jahr 2027 vorzulegen, der 1. die Trassenpreise zukünftig analog zur Lkw-Maut über mehrere Jahre hinweg festsetzt, um die Planbarkeit für die Unternehmen sowie die DB InfraGO erhöht; 2. die Finanzierung von Instandhaltung und Ersatzinvestitionen für die Schieneninfrastruktur mit Trassenpreisen und Bundeszuschüssen unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Verkehrsträgern auskömmlich gestaltet; 3. die Trassenpreise im Schienengüterverkehr auf Grenzkosten absenkt und die entstehenden Kosten über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung unter Hinzunahme der aktuellen Trassenpreisförderung des Schienengüterverkehrs ersetzt; 4. die Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr deutlich senkt, damit die Ticketpreise entlastet und auch wieder Angebote wie die kostenlose Familienreservierung ermöglicht; 5. die Trassenpreise auf besonders nachfrageschwachen Relationen im Schienenpersonenfernverkehr auf Grenzkosten senkt; 6. die Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr unter Berücksichtigung laufender Gerichtsverfahren nur dann anpasst, sofern eine Kompensation unter Beteiligung der Bundesländer erfolgt; 7. die Kapazität der Infrastruktur, insbesondere auf überlasteten Strecken und Knoten, fair zwischen Personen- und Güterverkehr aufteilt; 8. die Trassenpreise für Züge, die aufgrund der Nutzung von ETCS und anderen Systemen kapazitätsschonender fahren, reduziert und so Anreize zur Nutzung dieser Systeme setzt. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, 1. sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, die Trassenpreise stärker differenzieren zu können, um eine weitere Verlagerung auf die Schiene auch auf nachfrageschwachen Relationen zu ermöglichen; 2. sicherzustellen, dass die im Deutschlandtakt vorgesehenen FR-Linien wirtschaftlich tragfähig sind, oder durch entsprechende Anreize bzw. Vergaben die Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen; 3. die im Deutschlandtakt vorgesehenen FR-Linien so auszuweiten, dass alle Oberzentren im Fernverkehr angebunden werden können; 4. eine Trassenpreisförderung für Nachtzüge mit Liege- und Schlafwagen in Höhe von 10 Millionen Euro vorzusehen. Berlin, den 11. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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