Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8, 21/2787)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8, 21/2787)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2790
21. Wahlperiode 12.11.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje
Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1499, 21/1939, 21/2146 Nr. 1.8, 21/2787 –
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs
bei den Eisenbahnen des Bundes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Anstieg der Trassenpreise wird zu einer zunehmenden Belastung für den
Bahnverkehr in Deutschland. Der Schienengüterverkehr gerät in einen
zunehmenden Preisdruck im Vergleich zum Lkw. Dadurch drohen weitere Güter auf die
Straße verlagert zu werden, was zu einer immensen zusätzlichen Belastung von
Brücken und der restlichen Straßeninfrastruktur führt. Dies wird auch zum
Anstieg der CO2-Emissionen führen.
Im Schienenpersonenfernverkehr sind die Deutsche Bahn und andere Anbieter
gezwungen, ihre Angebotsausweitungen einzustellen und zum Teil auch
bestehende Angebote zu reduzieren. Insbesondere betroffen davon ist die Reduzierung
der Fahrten im Intercity-Netz auf einigen Strecken. Dazu hat die Deutsche Bahn
auch aus Gründen der Kostenkonsolidierung Angebote wie die kostenlose
Familienreservierung einstellen müssen. Der Bund hat nach Artikel 87e Absatz 4 des
Grundgesetzes die Aufgabe, das Allgemeinwohl auch bei den
Verkehrsbedürfnissen sicherzustellen.
Die DB InfraGO ist ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen. Jedoch sind die
Gesetze und Richtlinien noch nicht an diese neue Ausrichtung des Unternehmens
angepasst. Das zeigt sich beispielsweise an der hohen Renditeerwartung, die
gesetzlich verankert ist. Diese führt dazu, dass aufgrund des vermehrten Einsatzes
von Eigenkapital auch die Trassenpreise stark ansteigen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen
Gesetzentwurf zur Reform der Trassenpreise rechtzeitig vor der Bestimmung der
Trassenpreise für das Jahr 2027 vorzulegen, der
1. die Trassenpreise zukünftig analog zur Lkw-Maut über mehrere Jahre hinweg
festsetzt, um die Planbarkeit für die Unternehmen sowie die DB InfraGO
erhöht;
2. die Finanzierung von Instandhaltung und Ersatzinvestitionen für die
Schieneninfrastruktur mit Trassenpreisen und Bundeszuschüssen unter
Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Verkehrsträgern
auskömmlich gestaltet;
3. die Trassenpreise im Schienengüterverkehr auf Grenzkosten absenkt und die
entstehenden Kosten über die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
unter Hinzunahme der aktuellen Trassenpreisförderung des
Schienengüterverkehrs ersetzt;
4. die Trassenpreise im Schienenpersonenfernverkehr deutlich senkt, damit die
Ticketpreise entlastet und auch wieder Angebote wie die kostenlose
Familienreservierung ermöglicht;
5. die Trassenpreise auf besonders nachfrageschwachen Relationen im
Schienenpersonenfernverkehr auf Grenzkosten senkt;
6. die Trassenpreise im Schienenpersonennahverkehr unter Berücksichtigung
laufender Gerichtsverfahren nur dann anpasst, sofern eine Kompensation
unter Beteiligung der Bundesländer erfolgt;
7. die Kapazität der Infrastruktur, insbesondere auf überlasteten Strecken und
Knoten, fair zwischen Personen- und Güterverkehr aufteilt;
8. die Trassenpreise für Züge, die aufgrund der Nutzung von ETCS und
anderen Systemen kapazitätsschonender fahren, reduziert und so Anreize zur
Nutzung dieser Systeme setzt.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf,
1. sich bei der Europäischen Union dafür einzusetzen, die Trassenpreise stärker
differenzieren zu können, um eine weitere Verlagerung auf die Schiene auch
auf nachfrageschwachen Relationen zu ermöglichen;
2. sicherzustellen, dass die im Deutschlandtakt vorgesehenen FR-Linien
wirtschaftlich tragfähig sind, oder durch entsprechende Anreize bzw. Vergaben
die Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen;
3. die im Deutschlandtakt vorgesehenen FR-Linien so auszuweiten, dass alle
Oberzentren im Fernverkehr angebunden werden können;
4. eine Trassenpreisförderung für Nachtzüge mit Liege- und Schlafwagen in
Höhe von 10 Millionen Euro vorzusehen.
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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