Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
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Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
[Bundesrat Drucksache 631/1/25
11.11.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
U
zu Punkt 6 der 1059. Sitzung des Bundesrates am 21. November 2025
Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem
Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes den
Vermittlungsausschuss aus dem folgenden Grund anzurufen:
In das Gesetz ist ein Verbot des Inverkehrbringens von elektronischen Einweg-
Zigaretten einzufügen.
Begründung:
Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme vom 26. September 2025
zum Entwurf des hier vorliegenden Gesetzes erneut für ein Verbot des
Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen, BR-Drucksache 401/25
(Beschluss). Der Deutsche Bundestag hat diese Änderung im
parlamentarischen Verfahren nicht umgesetzt.
Bereits zuvor hatte der Bundesrat diese Maßnahme empfohlen: So hatte er mit
Beschluss vom 3. März 2023 die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein
wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten auf
nationaler und EU-Ebene einzusetzen, BR-Drucksache 3/23 (Beschluss). Der
Bundesrat hat diese Forderung auch in seiner Stellungnahme vom
22. November 2024, BR-Drucksache 494/24 (Beschluss), wiederholt. Die
Position wird zudem von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen unterstützt.
Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich mehr als 60 Millionen
Einweg-E-Zigaretten konsumiert. Die regelmäßig festzustellende falsche
Entsorgung der Produkte stellt eine erhebliche Bedrohung für Menschen, Umwelt
und Wirtschaft dar, der mit dem vorliegenden Gesetz nicht ausreichend
entgegengewirkt wird.
Zum einen ist die Abfallvermeidung das oberste Ziel der Kreislaufwirtschaft
(Abfallhierarchie, § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Das weitere
Inverkehrbringen von Wegwerfartikeln aus Kunststoffen wie zum Beispiel Einweg-
E-Zigaretten, für die es langlebige und nachfüllbare Alternativen gibt,
widerspricht diesem Prinzip. Wenn elektronische Einweg-E-Zigaretten – wie heute
leider häufig der Fall – rechtswidrig über den Hausmüll entsorgt werden, gehen
zudem wertvolle Rohstoffe wie Kunststoffe, aber auch Lithium als
Sekundärrohstoff, verloren.
Zum anderen enthalten Einweg-E-Zigaretten Batterien, sodass bei einer nicht
fachgerechten Entsorgung über den Hausmüll u. a. Brände in
Entsorgungsanlagen mit erheblichen Risiken für Leib und Leben der Beschäftigten, hohen
Sachschäden und Verschmutzungen von Luft, Böden und Gewässern entstehen
können. Nach Berichten aus der Recycling- und Entsorgungswirtschaft leidet
die Branche bereits seit einigen Jahren unter zunehmenden Bränden durch
falsch entsorgte Batterien – nicht nur, aber auch ausgelöst durch Einweg-E-
Zigaretten. Solche Großbrände in Entsorgungsanlagen belasten die Wirtschaft
mit millionenschweren Schadenssummen enorm: Die Branche schätzt, dass
jedes Jahr ein Gesamtschaden in einem hohen dreistelligen Millionenbereich
entsteht. Diese sind zum Teil existenzbedrohend für die Betriebe, auch weil es für
sie zunehmend schwieriger wird, Brandrisiken zu versichern. Letztlich zahlen
die Verbraucherinnen und Verbraucher dies über die Abfallgebühren mit.
Ohne rasch wirksame Gegenmaßnahmen kann langfristig keine
Entsorgungssicherheit gewährleistet werden. Es besteht ein hoher Handlungsdruck. Andere
europäische Staaten haben entsprechende Gesetzgebungen bereits eingeführt
(Vereinigtes Königreich, Frankreich, Belgien).
Die im Gesetz vorgesehene Rücknahmepflicht von E-Zigaretten ist nicht
geeignet, um dem Problem ausreichend Rechnung zu tragen. Bereits heute
könnten E-Zigaretten an zahlreichen Entsorgungsstellen kostenfrei abgeben werden.
In der Praxis wird dieses Angebot aber kaum genutzt. Es ist nicht davon
auszugehen, dass eine Ausweitung der Abgabemöglichkeiten dies in ausreichendem
Maße ändern wird. Jedoch schafft die Regelung vermeidbare bürokratische
Mehraufwände für den Handel und die Wirtschaft und widerspricht somit
wichtigen Bestrebungen zur Entbürokratisierung.]
Relationen
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Empfehlungen der Ausschüsse)