Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe (Antwort zu Drs. 21/5992)
Text
Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe (Antwort zu Drs. 21/5992)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6264
21. Wahlperiode 02.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard,
Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5992 –
Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für
kommunale Entsorgungsbetriebe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus und Batterien über
den Hausmüll stellt nach Auffassung der Fragesteller ein zunehmendes
Problem für die Abfallwirtschaft dar. Besonders stark zugenommen hat in den
vergangenen Jahren die Verbreitung von Einweg-E‑Zigaretten mit integrierten
Lithium-Ionen-Akkus. Wie auch andere Geräte mit integrierten Akkus, etwa
Powerbanks, kabellose Kopfhörer oder Spielzeuge, werden viele dieser
Einwegprodukte nach Gebrauch über den Hausmüll oder andere Abfallströme
entsorgt. Dadurch können die enthaltenen Akkus beim Transport oder bei
mechanischen Sortierprozessen beschädigt werden und Brände auslösen. Eine
Studie des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft geht von jährlich mehr als 10 000 Bränden in deutschen Abfall-
und Sortieranlagen aus, wobei rund 80 Prozent auf Lithium-Ionen-Batterien
zurückzuführen sind (Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS),
2025, www.fraunhofer.de/en/press/research-news/2025/may-2025/sensor-base
d-waste-sorting-reduces-number-of-battery-fires-in-recycling-plants.html).
Branchenvertreter berichten zudem von bis zu 30 Brandereignissen täglich in
Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen oder Abfallbehandlungsanlagen. Die
wirtschaftlichen Schäden werden auf bis zu 1 Mrd. Euro jährlich geschätzt
(Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft
(BDE), 2024, www.bde.de/themen/europa-link/bdevoeb-europaspiegel-oktobe
r-2024/vermeidung_von_braenden/).
Da die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen überwiegend von
kommunalen Entsorgungsbetrieben organisiert werden, betreffen solche
Brandereignisse unmittelbar die kommunale Daseinsvorsorge. Schäden an
Müllfahrzeugen, Wertstoffhöfen oder Sortieranlagen können somit nach
Auffassung der Fragesteller kommunale Haushalte erheblich belasten und
zugleich Beschäftigte der Entsorgungswirtschaft sowie Einsatzkräfte der
Feuerwehren gefährden. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die
Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregierung ggf. über das Ausmaß der
Problematik vorliegen, wie sie die Auswirkungen auf Kommunen bewertet
und ob sie Handlungsbedarf sieht.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Häufigkeit und
Ursachen von Bränden in Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen und
Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland vor, bei denen Lithium-Ionen-Batterien
oder Akkus als Auslöser oder vermutete Ursache identifiziert wurden?
2. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen oder Datengrundlagen
stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um Brandereignisse
(allgemein) in der Abfallwirtschaft und deren Ursachen zu erfassen?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftlichen
Schäden durch Batterie- oder Akkubrände in Abfallanlagen und
Müllfahrzeugen sowie über mögliche Auswirkungen auf kommunale
Entsorgungsbetriebe und kommunale Haushalte vor?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche
Produktgruppen mit Lithium-Ionen-Batterien besonders häufig zu
Brandereignissen in Abfallströmen beitragen, etwa Einweg-E-Zigaretten oder
andere Kleingeräte mit fest verbauten Akkus?
5. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im bestehenden
Rechtsrahmen, insbesondere im Batteriegesetz und im Elektro- und
Elektronikgerätegesetz, um Fehlwürfe von Batterien oder Elektrogeräten in
den Hausmüll zu reduzieren?
6. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen zu Batterie- oder Akku-
Bränden in der Abfallwirtschaft existieren nach Kenntnis der
Bundesregierung, und inwiefern wird die Einführung einer entsprechenden
bundesweiten Erfassung geprüft?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen solcher
Brandereignisse auf kommunale Entsorgungsinfrastruktur, insbesondere auf
Müllfahrzeuge, Recyclinghöfe und Abfallbehandlungsanlagen, und inwiefern
sieht sie Bedarf für Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zugunsten von
Kommunen oder kommunalen Entsorgungsbetrieben, etwa im Rahmen
von Förderprogrammen oder anderen Instrumenten?
Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt die Problematik der Brände sowie die daraus
entstehenden Gefährdungen und Belastungen für die Entsorgungswirtschaft sehr
ernst. Vor diesem Hintergrund war es ein zentrales Anliegen der zum 1. Januar
2026 in Kraft getretenen Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes,
die Brandrisiken bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu
reduzieren und die Sammlung am kommunalen Wertstoffhof zu optimieren.
Diese Maßnahme, die in der Praxis bereits Anwendung findet, wurde von der
Entsorgungswirtschaft ausdrücklich begrüßt.
Des Weiteren schreibt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 vor, dass
Elektrogeräte mit Gerätebatterien ab Februar 2027 so konstruiert sein müssen,
dass Endnutzer die Batterien leicht selbst entnehmen und austauschen können.
Dies kann zu einer besseren getrennten Erfassung von Batterien und zur
Reduzierung von Brandrisiken beitragen.
Zur Häufigkeit von Bränden, zu den betroffenen Anlagen oder zum Nachweis
der Brandursache steht die Bundesregierung im intensiven Austausch mit den
betroffenen Entsorgungsverbänden. Vor diesem Hintergrund haben die
Branchenverbände BDE, bvse, ASA, VKU, VDM und BDSV eine entsprechende
Studie in Auftrag gegeben. Die Erhebung soll eine Datengrundlage zu häufigen
Brandherden, der Anzahl der Fehlwürfe und den Kosten der
Schadensereignisse liefern. Sie soll voraussichtlich im dritten Quartal 2026 finalisiert sein.
Darüber hinaus werden im Rahmen des aktuellen Forschungsvorhabens
„Gebündelte Abfalluntersuchungen zum Monitoring von Stoffströmen und zur
Erfüllung von EU-Berichts- und Untersuchungspflichten – Untersuchungsjahre
2025 und 2026“ auch Daten zu Fehlwürfen von Elektrokleingeräten, wie
beispielsweise Einweg-E-Zigaretten, u. a. im Restabfall-Strom oder in sog.
Papierkorbabfällen im öffentlichen Straßenraum ermittelt.
Zudem hat das Bundesumweltministerium im Dezember 2025 den Runden
Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in Abfallentsorgungsanlagen“
initiiert worden. In dem laufenden Prozess beteiligen sich Vertreterinnen und
Vertreter aus Industrie, Handel, Recyclingwirtschaft, Versicherungswesen und
Politik. Eine gemeinsame Abschlusserklärung mit weiteren möglichen
Maßnahmen wird für den Beginn des dritten Quartals angestrebt.
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ISSN 0722-8333
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