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Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe (Antwort zu Drs. 21/5992)

dip / drucksache 02.06.2026 · WP 21 · 21/6264 · Antwort · Original ↗

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Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe (Antwort zu Drs. 21/5992) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6264 21. Wahlperiode 02.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bastian Treuheit, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5992 – Zunehmende Brandrisiken durch Lithium-Ionen-Akkus im Hausmüll für kommunale Entsorgungsbetriebe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die unsachgemäße Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus und Batterien über den Hausmüll stellt nach Auffassung der Fragesteller ein zunehmendes Problem für die Abfallwirtschaft dar. Besonders stark zugenommen hat in den vergangenen Jahren die Verbreitung von Einweg-E‑Zigaretten mit integrierten Lithium-Ionen-Akkus. Wie auch andere Geräte mit integrierten Akkus, etwa Powerbanks, kabellose Kopfhörer oder Spielzeuge, werden viele dieser Einwegprodukte nach Gebrauch über den Hausmüll oder andere Abfallströme entsorgt. Dadurch können die enthaltenen Akkus beim Transport oder bei mechanischen Sortierprozessen beschädigt werden und Brände auslösen. Eine Studie des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft geht von jährlich mehr als 10 000 Bränden in deutschen Abfall- und Sortieranlagen aus, wobei rund 80 Prozent auf Lithium-Ionen-Batterien zurückzuführen sind (Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen (IIS), 2025, www.fraunhofer.de/en/press/research-news/2025/may-2025/sensor-base d-waste-sorting-reduces-number-of-battery-fires-in-recycling-plants.html). Branchenvertreter berichten zudem von bis zu 30 Brandereignissen täglich in Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen oder Abfallbehandlungsanlagen. Die wirtschaftlichen Schäden werden auf bis zu 1 Mrd. Euro jährlich geschätzt (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), 2024, www.bde.de/themen/europa-link/bdevoeb-europaspiegel-oktobe r-2024/vermeidung_von_braenden/). Da die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen überwiegend von kommunalen Entsorgungsbetrieben organisiert werden, betreffen solche Brandereignisse unmittelbar die kommunale Daseinsvorsorge. Schäden an Müllfahrzeugen, Wertstoffhöfen oder Sortieranlagen können somit nach Auffassung der Fragesteller kommunale Haushalte erheblich belasten und zugleich Beschäftigte der Entsorgungswirtschaft sowie Einsatzkräfte der Feuerwehren gefährden. Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, welche Erkenntnisse der Bundesregierung ggf. über das Ausmaß der Problematik vorliegen, wie sie die Auswirkungen auf Kommunen bewertet und ob sie Handlungsbedarf sieht. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 2. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Häufigkeit und Ursachen von Bränden in Müllfahrzeugen, Recyclinghöfen und Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland vor, bei denen Lithium-Ionen-Batterien oder Akkus als Auslöser oder vermutete Ursache identifiziert wurden? 2. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen oder Datengrundlagen stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um Brandereignisse (allgemein) in der Abfallwirtschaft und deren Ursachen zu erfassen? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die wirtschaftlichen Schäden durch Batterie- oder Akkubrände in Abfallanlagen und Müllfahrzeugen sowie über mögliche Auswirkungen auf kommunale Entsorgungsbetriebe und kommunale Haushalte vor? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Produktgruppen mit Lithium-Ionen-Batterien besonders häufig zu Brandereignissen in Abfallströmen beitragen, etwa Einweg-E-Zigaretten oder andere Kleingeräte mit fest verbauten Akkus? 5. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere im Batteriegesetz und im Elektro- und Elektronikgerätegesetz, um Fehlwürfe von Batterien oder Elektrogeräten in den Hausmüll zu reduzieren? 6. Welche bundesweiten statistischen Erhebungen zu Batterie- oder Akku- Bränden in der Abfallwirtschaft existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern wird die Einführung einer entsprechenden bundesweiten Erfassung geprüft? 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen solcher Brandereignisse auf kommunale Entsorgungsinfrastruktur, insbesondere auf Müllfahrzeuge, Recyclinghöfe und Abfallbehandlungsanlagen, und inwiefern sieht sie Bedarf für Unterstützungsmaßnahmen des Bundes zugunsten von Kommunen oder kommunalen Entsorgungsbetrieben, etwa im Rahmen von Förderprogrammen oder anderen Instrumenten? Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung nimmt die Problematik der Brände sowie die daraus entstehenden Gefährdungen und Belastungen für die Entsorgungswirtschaft sehr ernst. Vor diesem Hintergrund war es ein zentrales Anliegen der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes, die Brandrisiken bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu reduzieren und die Sammlung am kommunalen Wertstoffhof zu optimieren. Diese Maßnahme, die in der Praxis bereits Anwendung findet, wurde von der Entsorgungswirtschaft ausdrücklich begrüßt. Des Weiteren schreibt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 vor, dass Elektrogeräte mit Gerätebatterien ab Februar 2027 so konstruiert sein müssen, dass Endnutzer die Batterien leicht selbst entnehmen und austauschen können. Dies kann zu einer besseren getrennten Erfassung von Batterien und zur Reduzierung von Brandrisiken beitragen. Zur Häufigkeit von Bränden, zu den betroffenen Anlagen oder zum Nachweis der Brandursache steht die Bundesregierung im intensiven Austausch mit den betroffenen Entsorgungsverbänden. Vor diesem Hintergrund haben die Branchenverbände BDE, bvse, ASA, VKU, VDM und BDSV eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Die Erhebung soll eine Datengrundlage zu häufigen Brandherden, der Anzahl der Fehlwürfe und den Kosten der Schadensereignisse liefern. Sie soll voraussichtlich im dritten Quartal 2026 finalisiert sein. Darüber hinaus werden im Rahmen des aktuellen Forschungsvorhabens „Gebündelte Abfalluntersuchungen zum Monitoring von Stoffströmen und zur Erfüllung von EU-Berichts- und Untersuchungspflichten – Untersuchungsjahre 2025 und 2026“ auch Daten zu Fehlwürfen von Elektrokleingeräten, wie beispielsweise Einweg-E-Zigaretten, u. a. im Restabfall-Strom oder in sog. Papierkorbabfällen im öffentlichen Straßenraum ermittelt. Zudem hat das Bundesumweltministerium im Dezember 2025 den Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in Abfallentsorgungsanlagen“ initiiert worden. In dem laufenden Prozess beteiligen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Handel, Recyclingwirtschaft, Versicherungswesen und Politik. Eine gemeinsame Abschlusserklärung mit weiteren möglichen Maßnahmen wird für den Beginn des dritten Quartals angestrebt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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