Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Drucksache 21/1863 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Drucksache 21/1863 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2472
21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/1863)
29.10.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
– Drucksache 21/1863 –
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Schritt zur
direkten Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern, insbesondere aber der stromintensiven Industrie
geht. Der Bundesrat sieht bei den Stromkosten einen erheblichen Entlastungsbedarf und begrüßt daher die
von der Bundesregierung vorgesehene anteilige Übernahme der Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 als
Schritt in die richtige Richtung. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass die
im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde weiterhin nicht
erreicht ist.
b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten zunächst nur für das
Jahr 2026 im Bundeshaushalt eingeplant ist und damit das Risiko birgt, dass für Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie Unternehmen keine hinreichende Planungssicherheit geschaffen wird, die notwendig für
Investitionen in eine schnellere Elektrifizierung der Nachfragesektoren wäre. Nachhaltiges Wirtschaften und
zukunftsorientiertes unternehmerisches Handeln sind jedoch auf langfristige Planungssicherheit und
verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Zudem führt die Fokussierung des Zuschusses auf die
Übertragungsnetzkosten zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Entlastungswirkung. Der Bundesrat bittet daher
die Bundesregierung, den bundesseitigen Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzkosten über 2026 hinaus
zu verstetigen und auf weitere netzbezogene Umlagen wie insbesondere die Offshore-Netzumlage
auszuweiten. Der Bundesrat bittet zudem dringend darum, den Zuschuss insbesondere zur Entlastung der
energieintensiven Branchen zu verstetigen und weitere Instrumente zur Deckelung der Netzentgelte, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen.
c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Verlängerung der Strompreiskompensation für viele
Unternehmen im internationalen Wettbewerb aktuell eine notwendige Bedingung für wettbewerbsfähige
Energiepreise darstellt. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der EU für eine
praxistaugliche Verlängerung der Strompreiskompensation ohne signifikante Einbußen bei den betroffenen
Branchen einzusetzen.
d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, den neu geschaffenen Rahmen zur Einführung eines
Industriestrompreises bestmöglich auszunutzen und zeitnah einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung desselben
zu erarbeiten.
Begründung:
Die in diesem Gesetzentwurf realisierte Entlastung ist eine essentielle Maßnahme, um insbesondere die
energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr hilft
jedoch nur bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben ist. Eine Verstetigung des
Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur dauerhaften Deckelung sind für eine funktionierende
Wirtschaft und Investitionen in den Standort Deutschland dringend notwendig. Ebenso sollte die
Bundesregierung weitere in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastungsmaßnahmen, wie die Verlängerung der
Strompreiskompensation und die Einführung eines Industriestrompreises, zielgerichtet verfolgen.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Die Bundesregierung dankt dem Bundesrat, dass er den Gesetzentwurf im Allgemeinen begrüßt. Die
Bundesregierung ist sich bewusst, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung des vom Verbraucher zu
zahlenden Strompreises in Höhe von 5 Cent pro Kilowattstunde nicht allein mit dem geplanten Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten erreicht werden kann. Die Bundesregierung hat daher im Klima- und Transformationsfonds
weitere Mittel für die Strompreiskompensation und für die Kompensationen nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz vorgesehen und die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Die von der Bundesregierung
angestoßenen Entlastungsmaßnahmen müssen zunächst wirken. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse wird
gegebenenfalls über Nachsteuerungsmaßnahmen zu sprechen und zu entscheiden sein.
Zu Buchstabe b
Die Bundesregierung dankt dem Bundesrat und nimmt seine Bitte zur Kenntnis, den Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten insbesondere zur Entlastung der energieintensiven Branchen zu verstetigen, den Zuschuss auf
weitere netzbezogene Umlagen wie insbesondere die Offshore-Netzumlage auszuweiten und weitere Instrumente
zur Deckelung der Netzentgelte zu prüfen. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zuschuss zu den
Übertragungsnetzkosten ist zwar auf das Jahr 2026 begrenzt, aber die Bundesregierung hat im Klima- und
Transformationsfonds – zusätzlich zu den Mitteln für die Strompreiskompensation und für die Kompensationen nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz – weitere 19,5 Mrd. Euro zur Entlastung der Stromverbraucher für die Jahre 2027
bis 2029 vorgesehen. Für den Zeitraum ab 2027 prüft die Bundesregierung – unter Berücksichtigung
beihilferechtlicher Aspekte und der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung - neben einer weiteren Bezuschussung der
Übertragungsnetzkosten auch eine Bezuschussung der Offshore-Netzumlage. Darüber hinaus prüft die
Bundesregierung weitere Maßnahmen, die zu einer Senkung der Netzentgelte in den kommenden Jahren ab 2026 führen
können. Bei dem Entwurf des Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten handelt es sich nur
um einen ersten Schritt.
Zu Buchstabe c
Die Bundesregierung nimmt den Hinweis des Bundesrates dankend zur Kenntnis. Sie teilt die Auffassung, dass
der Strompreiskompensation für viele Unternehmen, die in besonders intensivem internationalem Wettbewerb
stehen, herausragende Bedeutung für die Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen Strompreisniveaus zukommt.
Sie setzt sich entsprechend dem Koalitionsvertrag gegenüber der EU-Kommission für die Verlängerung und
sektorale Ausweitung dieses Beihilfeinstruments ein.
Zu Buchstabe d
Die Bundesregierung nimmt die Bitte des Bundesrates dankend zur Kenntnis. Die Bundesregierung arbeitet an
der Einführung eines Industriestrompreises für anderweitig nicht weiter zu entlastende energieintensive
Unternehmen. Die Europäische Kommission hat mit dem neuen Beihilferahmen (Clean Industrial Deal State Aid
Framework, kurz: CISAF) beihilferechtlich die Tür zur Einführung eines nationalen Industriestrompreises
geöffnet. Unter Berücksichtigung der Gestaltungsspielräume des CISAF wird derzeit ein tragfähiges Konzept
erarbeitet, das innerhalb der Bundesregierung und eng mit der Europäischen Kommission abzustimmen ist. Ziel ist es,
unsere Industrie zügig und verlässlich zu unterstützen – und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts
Deutschland zu stärken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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