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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Drucksache 21/1863 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

dip / drucksache 29.10.2025 · WP 21 · 21/2472 · Unterrichtung · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 - Drucksache 21/1863 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2472 21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/1863) 29.10.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 – Drucksache 21/1863 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 1058. Sitzung am 17. Oktober 2025 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf einen weiteren Schritt zur direkten Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern, insbesondere aber der stromintensiven Industrie geht. Der Bundesrat sieht bei den Stromkosten einen erheblichen Entlastungsbedarf und begrüßt daher die von der Bundesregierung vorgesehene anteilige Übernahme der Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 als Schritt in die richtige Richtung. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat jedoch darauf hin, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde weiterhin nicht erreicht ist. b) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten zunächst nur für das Jahr 2026 im Bundeshaushalt eingeplant ist und damit das Risiko birgt, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen keine hinreichende Planungssicherheit geschaffen wird, die notwendig für Investitionen in eine schnellere Elektrifizierung der Nachfragesektoren wäre. Nachhaltiges Wirtschaften und zukunftsorientiertes unternehmerisches Handeln sind jedoch auf langfristige Planungssicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Zudem führt die Fokussierung des Zuschusses auf die Übertragungsnetzkosten zu erheblichen regionalen Unterschieden in der Entlastungswirkung. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, den bundesseitigen Zuschuss zu den Stromübertragungsnetzkosten über 2026 hinaus zu verstetigen und auf weitere netzbezogene Umlagen wie insbesondere die Offshore-Netzumlage auszuweiten. Der Bundesrat bittet zudem dringend darum, den Zuschuss insbesondere zur Entlastung der energieintensiven Branchen zu verstetigen und weitere Instrumente zur Deckelung der Netzentgelte, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu prüfen. c) Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Verlängerung der Strompreiskompensation für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb aktuell eine notwendige Bedingung für wettbewerbsfähige Energiepreise darstellt. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich bei der EU für eine praxistaugliche Verlängerung der Strompreiskompensation ohne signifikante Einbußen bei den betroffenen Branchen einzusetzen. d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, den neu geschaffenen Rahmen zur Einführung eines Industriestrompreises bestmöglich auszunutzen und zeitnah einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung desselben zu erarbeiten. Begründung: Die in diesem Gesetzentwurf realisierte Entlastung ist eine essentielle Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr hilft jedoch nur bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben ist. Eine Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur dauerhaften Deckelung sind für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in den Standort Deutschland dringend notwendig. Ebenso sollte die Bundesregierung weitere in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastungsmaßnahmen, wie die Verlängerung der Strompreiskompensation und die Einführung eines Industriestrompreises, zielgerichtet verfolgen. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt: Zum Gesetzentwurf allgemein Zu Buchstabe a Die Bundesregierung dankt dem Bundesrat, dass er den Gesetzentwurf im Allgemeinen begrüßt. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung des vom Verbraucher zu zahlenden Strompreises in Höhe von 5 Cent pro Kilowattstunde nicht allein mit dem geplanten Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten erreicht werden kann. Die Bundesregierung hat daher im Klima- und Transformationsfonds weitere Mittel für die Strompreiskompensation und für die Kompensationen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vorgesehen und die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Die von der Bundesregierung angestoßenen Entlastungsmaßnahmen müssen zunächst wirken. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse wird gegebenenfalls über Nachsteuerungsmaßnahmen zu sprechen und zu entscheiden sein. Zu Buchstabe b Die Bundesregierung dankt dem Bundesrat und nimmt seine Bitte zur Kenntnis, den Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten insbesondere zur Entlastung der energieintensiven Branchen zu verstetigen, den Zuschuss auf weitere netzbezogene Umlagen wie insbesondere die Offshore-Netzumlage auszuweiten und weitere Instrumente zur Deckelung der Netzentgelte zu prüfen. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten ist zwar auf das Jahr 2026 begrenzt, aber die Bundesregierung hat im Klima- und Transformationsfonds – zusätzlich zu den Mitteln für die Strompreiskompensation und für die Kompensationen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz – weitere 19,5 Mrd. Euro zur Entlastung der Stromverbraucher für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehen. Für den Zeitraum ab 2027 prüft die Bundesregierung – unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Aspekte und der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung - neben einer weiteren Bezuschussung der Übertragungsnetzkosten auch eine Bezuschussung der Offshore-Netzumlage. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung weitere Maßnahmen, die zu einer Senkung der Netzentgelte in den kommenden Jahren ab 2026 führen können. Bei dem Entwurf des Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten handelt es sich nur um einen ersten Schritt. Zu Buchstabe c Die Bundesregierung nimmt den Hinweis des Bundesrates dankend zur Kenntnis. Sie teilt die Auffassung, dass der Strompreiskompensation für viele Unternehmen, die in besonders intensivem internationalem Wettbewerb stehen, herausragende Bedeutung für die Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen Strompreisniveaus zukommt. Sie setzt sich entsprechend dem Koalitionsvertrag gegenüber der EU-Kommission für die Verlängerung und sektorale Ausweitung dieses Beihilfeinstruments ein. Zu Buchstabe d Die Bundesregierung nimmt die Bitte des Bundesrates dankend zur Kenntnis. Die Bundesregierung arbeitet an der Einführung eines Industriestrompreises für anderweitig nicht weiter zu entlastende energieintensive Unternehmen. Die Europäische Kommission hat mit dem neuen Beihilferahmen (Clean Industrial Deal State Aid Framework, kurz: CISAF) beihilferechtlich die Tür zur Einführung eines nationalen Industriestrompreises geöffnet. Unter Berücksichtigung der Gestaltungsspielräume des CISAF wird derzeit ein tragfähiges Konzept erarbeitet, das innerhalb der Bundesregierung und eng mit der Europäischen Kommission abzustimmen ist. Ziel ist es, unsere Industrie zügig und verlässlich zu unterstützen – und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu stärken. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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