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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie

dip / drucksache 07.10.2025 · WP 21 · 525/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie [Bundesrat Drucksache 525/25 07.10.25 Vk - In - Wi Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie Schleswig-Holstein Kiel, 7. Oktober 2025 Der Ministerpräsident An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag „Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Günther Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie Der Bundesrat möge beschließen: Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch die Anpassung der luftrechtlichen Vorschriften eine dauerhafte und sichere Integration der Höhenwindenergieanlagen in den Luftraum zu ermöglichen. Begründung: Die Höhenwindenergie wird derzeit in Schleswig-Holstein erprobt. Sie stellt eine innovative Option im Bereich der klimaneutralen Energieerzeugung dar. Es ist daher wichtig, die Realerprobung auf dem Weg zur Marktreife rechtssicher zu gestalten. Dem steht derzeit insbesondere die Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2 Luftverkehrsordnung (LuftVO) entgegen, wonach der Starter eines Drachens, Schirmdrachens oder unbemannten Fesselballons das Halteseil in Abständen von 100 Metern bei Tag durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Blitzoder Blinklichter so kenntlich machen muss, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist. Technologiebedingt kann dieser Pflicht zur Hindernismarkierung nur mit erheblichen Aufwand und entsprechenden Kosten nachgekommen werden. Zur Ermöglichung der Nutzung der Technologie muss ein luftrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der die flächendeckende Integration der Höhenwindenergie ermöglicht und gleichzeitig die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet. Drucksache 525/25]

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