Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie
Text
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie
[Bundesrat Drucksache 525/25
07.10.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Höhenwindenergie
Schleswig-Holstein Kiel, 7. Oktober 2025
Der Ministerpräsident
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als
Anlage beigefügten Antrag
„Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Höhenwindenergie“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des
Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der
Höhenwindenergie
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch die Anpassung der luftrechtlichen
Vorschriften eine dauerhafte und sichere Integration der Höhenwindenergieanlagen
in den Luftraum zu ermöglichen.
Begründung:
Die Höhenwindenergie wird derzeit in Schleswig-Holstein erprobt. Sie stellt eine
innovative Option im Bereich der klimaneutralen Energieerzeugung dar. Es ist daher
wichtig, die Realerprobung auf dem Weg zur Marktreife rechtssicher zu gestalten.
Dem steht derzeit insbesondere die Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2
Luftverkehrsordnung (LuftVO) entgegen, wonach der Starter eines Drachens,
Schirmdrachens oder unbemannten Fesselballons das Halteseil in Abständen von
100 Metern bei Tag durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße
Blitzoder Blinklichter so kenntlich machen muss, dass es von anderen Luftfahrzeugen
aus erkennbar ist. Technologiebedingt kann dieser Pflicht zur Hindernismarkierung
nur mit erheblichen Aufwand und entsprechenden Kosten nachgekommen werden.
Zur Ermöglichung der Nutzung der Technologie muss ein luftrechtlicher Rahmen
geschaffen werden, der die flächendeckende Integration der Höhenwindenergie
ermöglicht und gleichzeitig die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleistet.
Drucksache 525/25]
Relationen
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