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Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 144/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 144/26 17.03.26 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung Schleswig-Holstein Kiel, 17. März 2026 Der Ministerpräsident An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1063. Plenarsitzung am 27. März 2026 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Günther Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in den vergangenen Jahren der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich an Fahrt aufgenommen hat. In gemeinsamer Anstrengung von EU, Bund und Ländern wurden in der Folge des Überfalls Russlands auf die Ukraine Genehmigungsverfahren gestrafft, um sich durch beschleunigten Zubau Erneuerbarer Energien von russischen Energieimporten und insgesamt von der Nutzung fossiler Energien vor dem Hintergrund der angestrebten Treibhausgasneutralität 2025 zu lösen. 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Energiewende in Deutschland in allen Regionen engagiert fortgesetzt werden muss angesichts der Unterschreitung des Strommengenpfads gemäß § 4a EEG um ca. 88 Twh in 2025. Dabei ist den aktuell regional unterschiedlichen Ausbau-Ständen an Erneuerbaren Energien und Netzinfrastrukturen Rechnung zu tragen. Während in den einen Regionen der Schwerpunkt weiterhin vor allem auf dem Zubau von Erneuerbaren Energien liegen muss, ist es in Regionen mit bereits weitgehend dekarbonisierter Stromversorgung sinnvoll, den Fokus auf verstärkte Einbindung von Flexibilitäten in die Netze zu richten. Der Bundesrat betont, dass eine solche zielgerichtete Differenzierung das Redispatchvolumen verringern und eine weitere Integration der Erneuerbaren Energien ermöglichen kann; die Energiewende wird damit kosteneffizienter gestaltet und systematisch in ihrer Umsetzung beschleunigt. 3. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Netzanschlussverfahren und die Netzausbauplanung nicht nur für die Höchstspannungsebene, sondern vor allem für die Verteilnetze anzupassen. Ziel ist es, eine zielgerichtete Differenzierung zu ermöglichen, die sich daran orientiert, was vor Ort für die Energiewende sowie für eine bessere Synchronisierung des Netzausbaus mit dem Erneuerbaren-Zubau bei Aufrechterhaltung des nötigen Ausbautempos sinnvoll ist. Begründung Mit dem Ziel der Klimaneutralität betreibt Deutschland seit mindestens zwei Jahrzehnten die Energiewende. Die einzelnen Regionen Deutschlands sind dabei sehr unterschiedlich weit vorangekommen. Das führt dazu, dass sich in den Regionen unterschiedliche Herausforderungen stellen, die unterschiedliche Antworten erfordern. Der Versuch, bundeseinheitliche Regeln für alle durchzusetzen, überfordert die einen und unterfordert die anderen. Beides ist mit Kosten verbunden, die mit der richtigen Flexibilität vermeidbar wären. Die Auslastung der Stromnetze ist deutschlandweit heterogen, dennoch werden Netzanschlüsse auch aus Gründen der Rechtssicherheit häufig nach dem Windhundprinzip und ungeachtet der Auswirkungen auf die regionale Netzsituation vergeben. Um zukünftig eine bessere Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazität zu gewährleisten, sollte die Anschlussvergabe stärker berücksichtigen, was vor Ort energiewirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist. Die Berücksichtigung der örtlichen Netzsituation schießt nicht aus, dass alle Nutzergruppen weiterhin einen diskriminierungsfreien Zugang zum Anschlussvergabeverfahren des Netzbetreibers erhalten. Allerdings sollte der Netzbetreiber die Netzzugänge ab einer bestimmten Leistungsklasse funktional priorisieren können. In Klimaneutralitätsregionen (siehe unten) sollten zum Beispiel nicht alle verfügbaren Anschlusskapazitäten ausschließlich für weitere EE-Anlagen oder ausschließlich für Batteriespeicher verwendet werden. Eine denkbare Option dafür ist eine Kontingentierung von Anschlusskapazität, z.B. die rechtssichere und ggf. zeitlich beschränkte Reservierung eines Anteils der verfügbaren Schaltfelder je Umspannwerk oder der regionalen Leitungskapazität für Lastkunden. Dem Netzbetreiber sollte dabei die Möglichkeit eingeräumt werden, das nach örtlicher Netzsituation wirtschaftlich und technisch sinnvollste Vergabeverfahren zu wählen. In nicht engpassbehafteten Netzregionen kann weiterhin das Windhund-Prinzip angewendet werden. Bei dieser Flexibilisierung der Netzanschlussvergabe durch Berücksichtigung der örtlichen Situation geht es ausdrücklich nicht darum, die Energiewende zu bremsen; es geht vielmehr um sinnvolle Regeln für Regionen, in denen Erneuerbare Energien bereits stark ausgebaut sind und mit ihren Überschüssen einen erheblichen Beitrag zur deutschen Energiewende leisten („Klimaneutralitätsnetze“). Kennzeichen dieser Regionen ist, dass weitere Erneuerbare Energien keine fossile Erzeugung mehr zurückdrängen, sondern vielmehr bestehende Erneuerbare Energien, und der Netzentwicklungsplan keinen Netzausbau für den überregionalen Abtransport dieser Energie in andere Bundesländer vorsieht. Drucksache 144/26 - 2 -

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