Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung
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Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 144/26
17.03.26
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in
die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung
Schleswig-Holstein Kiel, 17. März 2026
Der Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als
Anlage beigefügten Antrag
Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die
Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1063. Plenarsitzung am 27. März 2026 zu
setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die
Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass in den vergangenen Jahren der Ausbau der
Erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich an Fahrt aufgenommen hat. In
gemeinsamer Anstrengung von EU, Bund und Ländern wurden in der Folge des
Überfalls Russlands auf die Ukraine Genehmigungsverfahren gestrafft, um sich
durch beschleunigten Zubau Erneuerbarer Energien von russischen
Energieimporten und insgesamt von der Nutzung fossiler Energien vor dem Hintergrund
der angestrebten Treibhausgasneutralität 2025 zu lösen.
2. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Energiewende in Deutschland in allen
Regionen engagiert fortgesetzt werden muss angesichts der Unterschreitung
des Strommengenpfads gemäß § 4a EEG um ca. 88 Twh in 2025. Dabei ist den
aktuell regional unterschiedlichen Ausbau-Ständen an Erneuerbaren Energien
und Netzinfrastrukturen Rechnung zu tragen. Während in den einen Regionen
der Schwerpunkt weiterhin vor allem auf dem Zubau von Erneuerbaren
Energien liegen muss, ist es in Regionen mit bereits weitgehend dekarbonisierter
Stromversorgung sinnvoll, den Fokus auf verstärkte Einbindung von
Flexibilitäten in die Netze zu richten. Der Bundesrat betont, dass eine solche
zielgerichtete Differenzierung das Redispatchvolumen verringern und eine weitere
Integration der Erneuerbaren Energien ermöglichen kann; die Energiewende wird
damit kosteneffizienter gestaltet und systematisch in ihrer Umsetzung
beschleunigt.
3. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Netzanschlussverfahren und die
Netzausbauplanung nicht nur für die Höchstspannungsebene, sondern vor
allem für die Verteilnetze anzupassen. Ziel ist es, eine zielgerichtete
Differenzierung zu ermöglichen, die sich daran orientiert, was vor Ort für die Energiewende
sowie für eine bessere Synchronisierung des Netzausbaus mit dem
Erneuerbaren-Zubau bei Aufrechterhaltung des nötigen Ausbautempos sinnvoll ist.
Begründung
Mit dem Ziel der Klimaneutralität betreibt Deutschland seit mindestens zwei
Jahrzehnten die Energiewende. Die einzelnen Regionen Deutschlands sind dabei sehr
unterschiedlich weit vorangekommen. Das führt dazu, dass sich in den Regionen
unterschiedliche Herausforderungen stellen, die unterschiedliche Antworten erfordern.
Der Versuch, bundeseinheitliche Regeln für alle durchzusetzen, überfordert die einen
und unterfordert die anderen. Beides ist mit Kosten verbunden, die mit der richtigen
Flexibilität vermeidbar wären.
Die Auslastung der Stromnetze ist deutschlandweit heterogen, dennoch werden
Netzanschlüsse auch aus Gründen der Rechtssicherheit häufig nach dem
Windhundprinzip und ungeachtet der Auswirkungen auf die regionale Netzsituation vergeben.
Um zukünftig eine bessere Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazität zu
gewährleisten, sollte die Anschlussvergabe stärker berücksichtigen, was vor Ort
energiewirtschaftlich sinnvoll und notwendig ist. Die Berücksichtigung der örtlichen
Netzsituation schießt nicht aus, dass alle Nutzergruppen weiterhin einen
diskriminierungsfreien Zugang zum Anschlussvergabeverfahren des Netzbetreibers erhalten.
Allerdings sollte der Netzbetreiber die Netzzugänge ab einer bestimmten
Leistungsklasse funktional priorisieren können. In Klimaneutralitätsregionen (siehe unten)
sollten zum Beispiel nicht alle verfügbaren Anschlusskapazitäten ausschließlich für
weitere EE-Anlagen oder ausschließlich für Batteriespeicher verwendet werden. Eine
denkbare Option dafür ist eine Kontingentierung von Anschlusskapazität, z.B. die
rechtssichere und ggf. zeitlich beschränkte Reservierung eines Anteils der verfügbaren
Schaltfelder je Umspannwerk oder der regionalen Leitungskapazität für Lastkunden.
Dem Netzbetreiber sollte dabei die Möglichkeit eingeräumt werden, das nach örtlicher
Netzsituation wirtschaftlich und technisch sinnvollste Vergabeverfahren zu wählen. In
nicht engpassbehafteten Netzregionen kann weiterhin das Windhund-Prinzip
angewendet werden.
Bei dieser Flexibilisierung der Netzanschlussvergabe durch Berücksichtigung der
örtlichen Situation geht es ausdrücklich nicht darum, die Energiewende zu bremsen;
es geht vielmehr um sinnvolle Regeln für Regionen, in denen Erneuerbare Energien
bereits stark ausgebaut sind und mit ihren Überschüssen einen erheblichen Beitrag
zur deutschen Energiewende leisten („Klimaneutralitätsnetze“). Kennzeichen dieser
Regionen ist, dass weitere Erneuerbare Energien keine fossile Erzeugung mehr
zurückdrängen, sondern vielmehr bestehende Erneuerbare Energien, und der
Netzentwicklungsplan keinen Netzausbau für den überregionalen Abtransport dieser
Energie in andere Bundesländer vorsieht.
Drucksache 144/26 - 2 -
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