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Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen"

dip / drucksache 09.12.2025 · WP 21 · 738/25 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" [Bundesrat Drucksache 738/25 09.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Landes Schleswig-Holstein Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen“ Schleswig-Holstein Kiel, 9. Dezember 2025 Der Ministerpräsident An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen“ zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 1060. Plenarsitzung am 19. Dezember 2025 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Daniel Günther Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen “ Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen des EU-Klimagesetzes ein Zwischenziel von 90 Prozent Emissionsreduktion bis 2040 gegenüber 1990 festzulegen, und nimmt die Bestätigung dieses Ziels sowie die Festlegung einer Spanne des EU- Minderungsbeitrags für 2035 durch den EU-Umweltrat vom 5. November 2025 zur Kenntnis. Der Bundesrat unterstreicht, dass konkrete Zwischenziele ein klares klimapolitisches Signal zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität senden und einen wichtigen Beitrag zur globalen Klimaschutzarchitektur leisten. 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß der Positionierung des EU- Parlaments und des Umweltrates bis zu 5 Prozent der Emissionsminderung bis 2040 gegenüber 1990 über den Kauf von Zertifikaten im Nicht-EU-Ausland erbracht und national angerechnet werden können. Dies entspricht 50 Prozent der 2040 noch zulässigen Treibhausgasemissionen. Der Bundesrat bittet den Bund, im weiteren Verfahren darauf hinzuwirken, dass die außerhalb Deutschlands bzw. der EU erbrachten Minderungen zusätzlich zu den ggfs. national von den Kooperationsländern zu erbringenden Minderungen zustande kommen und Doppelanrechnungen in den jeweiligen Staaten im Nicht-EU-Ausland ausgeschlossen werden. 3. Der Bundesrat sieht im EU-weiten Emissionshandel ein zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaziele. Der zweite EU-Emissionshandel für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS 2) sollte wie ursprünglich vorgesehen im Jahr 2027 starten, damit er seine Wirkung auch bei der Dekarbonisierung dieser Sektoren entfalten kann. Insbesondere im Wärmebereich gibt es lange Investitionszyklen und es sind nicht nur Energieversorger und Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch Millionen Privateigentümerinnen und -eigentümer betroffen. Mit der zügigen Einführung des ETS 2 werden klare Preissignale zugunsten von Energieeinsparung und Erneuerbaren Energien gesetzt. Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher und befördert die Wärme- und Verkehrswende. Außerdem verbessert der ETS 2 die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im europäischen Vergleich, da in Deutschland über den bestehenden nationalen Emissionshandel, anders als in vielen anderen Mitgliedstaaten der EU, bereits Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude bepreist werden. 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit der Überleitung der nationalen CO2- Bepreisung in den ETS 2 die weitere Preisentwicklung unklar ist. Die Bundesregierung wird gebeten, die Entwicklung von Instrumenten sowie einen Bericht bis Herbst 2026 vorzulegen, wie ein angemessenes CO2-Preisniveau erreicht werden kann, sodass hinreichende Anreize zur Emissionsvermeidung gesetzt werden, ohne die Verpflichteten zu überfordern. Dabei ist auch ein wirksamer Schutz vor Carbon Leakage sicherzustellen. Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine mehrfache Belastung von Unternehmen durch CO2-Abgaben einerseits durch den ETS 2 für den Straßenverkehr und andererseits durch die CO₂-Differenzierung bei der Lkw-Maut zu vermeiden. 5. Der Bundesrat stellt fest, dass mittelfristig EU-weit alle CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen und industriellen Prozessen in den Emissionshandel einbezogen werden müssen. Nur dann kann der Emissionshandel seine Funktion erfüllen, im Wettbewerb die kostengünstigsten Minderungspotenziale anzureizen. Es muss zudem weiter engagiert darauf hingearbeitet werden, dass Treibhausgasemissionen weltweit stark verringert und möglichst einheitlich sowie umfassend bepreist werden. 6. Der Bundesrat stellt fest, dass die Wärme- und die Verkehrswende sozialverträglich gestaltet werden müssen. Daher ist sowohl eine Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen als auch eine finanzielle Kompensation für steigende Energiepreise erforderlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ausdrücklich, den Klimasozialplan kurzfristig mit den Ländern abzustimmen und bei der Europäischen Kommission vorzulegen, damit die Maßnahmenumsetzung frühzeitig starten kann. Sie bittet den Bund zudem, gezielt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Hierzu sollten einkommensabhängige Förder- und Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für gemeinnützig agierende Vereine, Verbände und Unternehmen, weiterentwickelt und verstärkt werden. 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein wirksames Klimaschutzprogramm vorzulegen, welches sich an der Erreichung der nationalen Klimaziele orientiert. Projektionsberichte und Stellungnahmen des Expertenrats für Klimafragen zeigen, dass insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind und in weiteren Sektoren sowie bei dem Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht gebremst werden darf. Das Klimaschutzprogramm muss zum einen Maßnahmen beinhalten, wie sich die Klimaschutzlücken im Gebäude- und Verkehrssektor bis 2030 verkleinern lassen und zum anderen Maßnahmen aufzeigen, mit denen das Klimaziel 2040, die nationalen CO2-Emissionen um 88 Prozent gegenüber 1990 zu senken, erreicht werden kann. 8. Deutschland hat die große Chance, mit der Energiewende Zukunftstechnologien voranzubringen. Häufig fehlt in der Hochlaufphase aufgrund oftmals noch höherer Preise aber noch die Nachfrage für innovative, klimafreundliche Produkte. Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung dazu auf, Anreize für grüne Leitmärkte und für klimafreundliche Produkte zu schaffen und damit die Investitionen von Unternehmen auf dem Weg zu Klimaneutralität zu unterstützen und damit neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und einen volkswirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen. 9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass insbesondere die Industrie verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen benötigt. Ein klarer, verlässlicher und bürokratiearmer Rahmen aus Brüssel und Berlin ist wichtig, um die Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung des EU-ETS, des CBAM, der Netzentgelte, des Anschlusses leistungsfähiger Stromnetze, CCU/CCS sowie der Definition und Förderkulisse für grünen Wasserstoff. 10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Entlastungen bei den Energiepreisen auf die Strompreise zu fokussieren. Eine Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wäre eine klimapolitisch sinnvolle und in der Breite wirksame Option, um strombasierte Technologien wettbewerbsfähiger zu machen und zur Entlastung der Energiekundinnen und Energiekunden beizutragen. 11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eine auskömmliche und zweckgebundene Finanzierung zwingend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) und für effiziente Wärmenetze (BEW). 12. Der Bundesrat begrüßt, dass der Bund alle Subventionen einer eingehenden Prüfung unterziehen will. Er bittet darum, dabei insbesondere umweltschädliche Subventionen in den Blick zu nehmen. 13. Der Bundesrat weißt darauf hin, dass die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit erheblichen Flächenkonkurrenzen verbunden sein können. Er betont vor diesem Hintergrund das Erfordernis integrierter und nachhaltiger Landnutzungskonzepte, die Energieerzeugung, Infrastrukturprojekte, Wirtschaftsentwicklung, Klima- und Naturschutz, Klimaanpassung sowie die Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen gleichermaßen adressieren. 14. Angesichts des trotz aller Bemühungen voranschreitenden Klimawandels erkennt der Bundesrat zugleich die Notwendigkeit eines bundesweit koordinierten Vorgehens bei der Klimaanpassung an und unterstützt die Einrichtung von Sonderrahmenplänen zur Stärkung der Resilienz gegenüber klimawandelbedingten Risiken für Infrastruktur, Wirtschaft, Gesundheit, Land-, Forstwirtschaft und Fischerei sowie für Regionen mit besonderen geographischen oder klimatischen Bedingungen. Der Bundesrat hält eine Prüfung entsprechender Gemeinschaftsaufgaben für erforderlich. Begründung: Angesichts der sich bereits verstärkt abzeichnenden Folgen und Kosten des Klimawandels laut PIK-Schätzungen global bis 2050 in Höhe von bis zu 38 Billionen Dollar jährlich ist ambitionierter Klimaschutz eine der größten Herausforderungen für die nächsten Jahrzehnte. Auch die OECD/UN-Studie „Investing in Climate for Growth and Development“ vom Juni 2025 stellt eindeutig fest, dass Klimaziele nicht nur Emissionen senken, sondern zudem Wachstum, Entwicklung und Wohlstand fördern. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Anstrengungen im Klimaschutz auf lange Sicht einen Anstieg des globalen BIP um 0,2 Prozent bis 2040 und einen Anstieg um 13 Prozent bis 2100 möglich machen. Zudem legt die Studie dar, dass Klimaschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2050 etwa 175 Millionen Menschen aus extremer Armut heben können. Deutschland kann und sollte daher national die für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderlichen Maßnahmen umsetzen und sich auf europäischer Ebene für Rahmensetzungen einsetzen, die zur Zielerreichung beitragen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Fortschreiten des Klimawandels und zu dessen volkswirtschaftlichen Folgen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf. Zielgerichteter Klimaschutz ist erforderlich, um steigende Schadenskosten durch Extremereignisse zu begrenzen und langfristige wirtschaftliche Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Resilienz zu sichern. Die EU-Klimaziele geben einen verbindlichen Orientierungsrahmen, der Planungssicherheit für private und öffentliche Investitionen schafft. Ein verlässliches, wirksames und sozial ausgewogenes Instrumentarium – insbesondere der EU-Emissionshandel, flankiert durch sozialpolitische Ausgleichsmechanismen – ist hierfür unerlässlich. Zugleich ist die industrielle Transformation zentral für die Wertschöpfung und Beschäftigung. Die zunehmenden klimawandelbedingten Belastungen erfordern darüber hinaus eine umfassende und vorausschauende Klimaanpassungsstrategie. Infrastruktur, Wirtschaft, Gesundheitsschutz, Küsten- und Hochwasserschutz sowie die Fischerei, Land- und Forstwirtschaft stehen vor erheblichen Herausforderungen. Flächenkonflikte werden zunehmen; nachhaltige Landnutzungskonzepte sind daher unverzichtbar. Der Bund ist gefordert, die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine effektive und länderübergreifend koordinierte Klimaanpassung zu schaffen. Drucksache 738/25 - 6 -]

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