Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen"
Text
Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen"
[Bundesrat Drucksache 738/25
09.12.25
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Antrag
des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des
Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen“
Schleswig-Holstein Kiel, 9. Dezember 2025
Der Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Schleswig-Holstein hat beschlossen, dem Bundesrat den als
Anlage beigefügten Antrag
Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des Bundes
ambitioniert ausgestalten und umsetzen“
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates auf die Tagesordnung der 1060. Plenarsitzung am 19. Dezember 2025
zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther
Entschließung des Bundesrates „Klimaschutzprogramm des
Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen “
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, im
Rahmen des EU-Klimagesetzes ein Zwischenziel von 90 Prozent
Emissionsreduktion bis 2040 gegenüber 1990 festzulegen, und nimmt die
Bestätigung dieses Ziels sowie die Festlegung einer Spanne des EU-
Minderungsbeitrags für 2035 durch den EU-Umweltrat vom 5. November 2025 zur
Kenntnis. Der Bundesrat unterstreicht, dass konkrete Zwischenziele ein klares
klimapolitisches Signal zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität senden
und einen wichtigen Beitrag zur globalen Klimaschutzarchitektur leisten.
2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß der Positionierung des EU-
Parlaments und des Umweltrates bis zu 5 Prozent der Emissionsminderung bis
2040 gegenüber 1990 über den Kauf von Zertifikaten im Nicht-EU-Ausland erbracht
und national angerechnet werden können. Dies entspricht 50 Prozent der 2040 noch
zulässigen Treibhausgasemissionen. Der Bundesrat bittet den Bund, im weiteren
Verfahren darauf hinzuwirken, dass die außerhalb Deutschlands bzw. der EU
erbrachten Minderungen zusätzlich zu den ggfs. national von den
Kooperationsländern zu erbringenden Minderungen zustande kommen und
Doppelanrechnungen in den jeweiligen Staaten im Nicht-EU-Ausland
ausgeschlossen werden.
3. Der Bundesrat sieht im EU-weiten Emissionshandel ein zentrales Instrument zur
Erreichung der Klimaziele. Der zweite EU-Emissionshandel für die Sektoren
Gebäude und Verkehr (ETS 2) sollte wie ursprünglich vorgesehen im Jahr 2027
starten, damit er seine Wirkung auch bei der Dekarbonisierung dieser Sektoren
entfalten kann. Insbesondere im Wärmebereich gibt es lange Investitionszyklen und
es sind nicht nur Energieversorger und Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch
Millionen Privateigentümerinnen und -eigentümer betroffen. Mit der zügigen
Einführung des ETS 2 werden klare Preissignale zugunsten von Energieeinsparung
und Erneuerbaren Energien gesetzt. Das schafft Planungssicherheit für
Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher und befördert die Wärme-
und Verkehrswende. Außerdem verbessert der ETS 2 die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands im europäischen Vergleich, da in Deutschland über den bestehenden
nationalen Emissionshandel, anders als in vielen anderen Mitgliedstaaten der EU,
bereits Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude bepreist werden.
4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit der Überleitung der nationalen CO2-
Bepreisung in den ETS 2 die weitere Preisentwicklung unklar ist. Die
Bundesregierung wird gebeten, die Entwicklung von Instrumenten sowie einen
Bericht bis Herbst 2026 vorzulegen, wie ein angemessenes CO2-Preisniveau
erreicht werden kann, sodass hinreichende Anreize zur Emissionsvermeidung
gesetzt werden, ohne die Verpflichteten zu überfordern. Dabei ist auch ein
wirksamer Schutz vor Carbon Leakage sicherzustellen. Zudem fordert der
Bundesrat die Bundesregierung auf, eine mehrfache Belastung von Unternehmen
durch CO2-Abgaben einerseits durch den ETS 2 für den Straßenverkehr und
andererseits durch die CO₂-Differenzierung bei der Lkw-Maut zu vermeiden.
5. Der Bundesrat stellt fest, dass mittelfristig EU-weit alle CO2-Emissionen aus
fossilen Brennstoffen und industriellen Prozessen in den Emissionshandel
einbezogen werden müssen. Nur dann kann der Emissionshandel seine Funktion
erfüllen, im Wettbewerb die kostengünstigsten Minderungspotenziale anzureizen.
Es muss zudem weiter engagiert darauf hingearbeitet werden, dass
Treibhausgasemissionen weltweit stark verringert und möglichst einheitlich sowie
umfassend bepreist werden.
6. Der Bundesrat stellt fest, dass die Wärme- und die Verkehrswende
sozialverträglich gestaltet werden müssen. Daher ist sowohl eine Unterstützung von
Klimaschutzmaßnahmen als auch eine finanzielle Kompensation für steigende
Energiepreise erforderlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ausdrücklich,
den Klimasozialplan kurzfristig mit den Ländern abzustimmen und bei der
Europäischen Kommission vorzulegen, damit die Maßnahmenumsetzung frühzeitig
starten kann. Sie bittet den Bund zudem, gezielt Haushalte mit niedrigen und
mittleren Einkommen zu unterstützen. Hierzu sollten einkommensabhängige
Förder- und Unterstützungsmaßnahmen, insbesondere für Haushalte mit niedrigen
und mittleren Einkommen sowie für gemeinnützig agierende Vereine, Verbände und
Unternehmen, weiterentwickelt und verstärkt werden.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein wirksames
Klimaschutzprogramm vorzulegen, welches sich an der Erreichung der nationalen
Klimaziele orientiert. Projektionsberichte und Stellungnahmen des Expertenrats für
Klimafragen zeigen, dass insbesondere in den Sektoren Gebäude und Verkehr
zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind und in weiteren Sektoren sowie bei dem
Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht gebremst werden darf. Das
Klimaschutzprogramm muss zum einen Maßnahmen beinhalten, wie sich die
Klimaschutzlücken im Gebäude- und Verkehrssektor bis 2030 verkleinern lassen
und zum anderen Maßnahmen aufzeigen, mit denen das Klimaziel 2040, die
nationalen CO2-Emissionen um 88 Prozent gegenüber 1990 zu senken, erreicht
werden kann.
8. Deutschland hat die große Chance, mit der Energiewende Zukunftstechnologien
voranzubringen. Häufig fehlt in der Hochlaufphase aufgrund oftmals noch höherer
Preise aber noch die Nachfrage für innovative, klimafreundliche Produkte. Der
Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund die Bundesregierung dazu auf, Anreize
für grüne Leitmärkte und für klimafreundliche Produkte zu schaffen und damit die
Investitionen von Unternehmen auf dem Weg zu Klimaneutralität zu unterstützen
und damit neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und einen volkswirtschaftlichen
Mehrwert zu schaffen.
9. Der Bundesrat weist darauf hin, dass insbesondere die Industrie verlässliche
regulatorische Rahmenbedingungen benötigt. Ein klarer, verlässlicher und
bürokratiearmer Rahmen aus Brüssel und Berlin ist wichtig, um die
Dekarbonisierung der Industrie zu unterstützen, insbesondere hinsichtlich der
Ausgestaltung des EU-ETS, des CBAM, der Netzentgelte, des Anschlusses
leistungsfähiger Stromnetze, CCU/CCS sowie der Definition und Förderkulisse für
grünen Wasserstoff.
10. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Entlastungen bei den
Energiepreisen auf die Strompreise zu fokussieren. Eine Absenkung der
Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wäre eine klimapolitisch
sinnvolle und in der Breite wirksame Option, um strombasierte Technologien
wettbewerbsfähiger zu machen und zur Entlastung der Energiekundinnen und
Energiekunden beizutragen.
11. Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen eine auskömmliche und zweckgebundene Finanzierung
zwingend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere für die Bundesförderungen für
effiziente Gebäude (BEG) und für effiziente Wärmenetze (BEW).
12. Der Bundesrat begrüßt, dass der Bund alle Subventionen einer eingehenden
Prüfung unterziehen will. Er bittet darum, dabei insbesondere umweltschädliche
Subventionen in den Blick zu nehmen.
13. Der Bundesrat weißt darauf hin, dass die Umsetzung von Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen mit erheblichen Flächenkonkurrenzen verbunden
sein können. Er betont vor diesem Hintergrund das Erfordernis integrierter und
nachhaltiger Landnutzungskonzepte, die Energieerzeugung, Infrastrukturprojekte,
Wirtschaftsentwicklung, Klima- und Naturschutz, Klimaanpassung sowie die
Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen gleichermaßen adressieren.
14. Angesichts des trotz aller Bemühungen voranschreitenden Klimawandels
erkennt der Bundesrat zugleich die Notwendigkeit eines bundesweit koordinierten
Vorgehens bei der Klimaanpassung an und unterstützt die Einrichtung von
Sonderrahmenplänen zur Stärkung der Resilienz gegenüber klimawandelbedingten
Risiken für Infrastruktur, Wirtschaft, Gesundheit, Land-, Forstwirtschaft und
Fischerei sowie für Regionen mit besonderen geographischen oder klimatischen
Bedingungen. Der Bundesrat hält eine Prüfung entsprechender
Gemeinschaftsaufgaben für erforderlich.
Begründung:
Angesichts der sich bereits verstärkt abzeichnenden Folgen und Kosten des
Klimawandels laut PIK-Schätzungen global bis 2050 in Höhe von bis zu 38 Billionen
Dollar jährlich ist ambitionierter Klimaschutz eine der größten Herausforderungen
für die nächsten Jahrzehnte. Auch die OECD/UN-Studie „Investing in Climate for
Growth and Development“ vom Juni 2025 stellt eindeutig fest, dass Klimaziele nicht
nur Emissionen senken, sondern zudem Wachstum, Entwicklung und Wohlstand
fördern. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass Anstrengungen im
Klimaschutz auf lange Sicht einen Anstieg des globalen BIP um 0,2 Prozent bis
2040 und einen Anstieg um 13 Prozent bis 2100 möglich machen. Zudem legt die
Studie dar, dass Klimaschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2050 etwa 175 Millionen
Menschen aus extremer Armut heben können. Deutschland kann und sollte daher
national die für die Erreichung der Klimaschutzziele erforderlichen Maßnahmen
umsetzen und sich auf europäischer Ebene für Rahmensetzungen einsetzen, die
zur Zielerreichung beitragen.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Fortschreiten des Klimawandels und zu
dessen volkswirtschaftlichen Folgen verdeutlichen den dringenden
Handlungsbedarf. Zielgerichteter Klimaschutz ist erforderlich, um steigende
Schadenskosten durch Extremereignisse zu begrenzen und langfristige
wirtschaftliche Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Resilienz zu
sichern.
Die EU-Klimaziele geben einen verbindlichen Orientierungsrahmen, der
Planungssicherheit für private und öffentliche Investitionen schafft. Ein
verlässliches, wirksames und sozial ausgewogenes Instrumentarium
– insbesondere der EU-Emissionshandel, flankiert durch sozialpolitische
Ausgleichsmechanismen – ist hierfür unerlässlich. Zugleich ist die industrielle
Transformation zentral für die Wertschöpfung und Beschäftigung.
Die zunehmenden klimawandelbedingten Belastungen erfordern darüber hinaus
eine umfassende und vorausschauende Klimaanpassungsstrategie. Infrastruktur,
Wirtschaft, Gesundheitsschutz, Küsten- und Hochwasserschutz sowie die
Fischerei, Land- und Forstwirtschaft stehen vor erheblichen Herausforderungen.
Flächenkonflikte werden zunehmen; nachhaltige Landnutzungskonzepte sind daher
unverzichtbar. Der Bund ist gefordert, die finanziellen und rechtlichen
Rahmenbedingungen für eine effektive und länderübergreifend koordinierte
Klimaanpassung zu schaffen.
Drucksache 738/25 - 6 -]
Relationen
- authored ← Schleswig-Holstein
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Klimaschutzprogramm des Bundes ambitioniert ausgestalten und umsetzen" (Länderantrag)