Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
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Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 241/26 (Beschluss)
25.09.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der
anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, die
aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Drucksache 241/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der
anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"
1. Der Bundesrat stellt fest, dass es in Deutschland derzeit 328 anerkannte
Ausbildungsberufe einschließlich der Vielzahl von Fachrichtungen und
Schwerpunkten gibt. Diese hohe Anzahl führt zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit
der dualen Berufsausbildung und erschwert sowohl Ausbildungsinteressierten
sowie Betrieben die Orientierung und passgenaue Besetzung von
Ausbildungsplätzen als auch den Berufsschulen eine effiziente Beschulung.
2. Das Gemeinsame Ergebnisprotokoll, welches am 30. Mai 1972 zwischen der
Bundesregierung und den Kultusministern der Länder abgeschlossen wurde,
regelt das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und
Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung. Dieses Protokoll wurde
durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes von 2005 nicht verändert und ist
weiterhin Grundlage für die Neuordnung der anerkannten Ausbildungsberufe in
Deutschland. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Notwendigkeit,
bestehende Verfahren verstärkt zu nutzen, um Ausbildungsberufe zu bündeln
und ihre Anzahl perspektivisch zu reduzieren.
3. Das Neuordnungsverfahren erfolgt auf Antrag der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen beim Verordnungsgeber
(Bundesregierung) – oftmals auf Grund der aktuell wirtschaftlichen Entwicklungen. Das
Sozialpartnerprinzip ist Ausdruck hoher Zukunftsorientierung des dualen
Berufsausbildungssystems. Es bewirkt jedoch aufgrund des stark
bedarfsorientierten Verfahrens durch die Sachverständigen des Bundes häufig eine hohe
Zersplitterung in Fachrichtungen beziehungsweise Schwerpunkte. Beispiele hierfür
sind die Berufe Verfahrensmechanikerin beziehungsweise
Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik mit sieben Schwerpunkten sowie
Gestalterin beziehungsweise Gestalter für immersive Medien als neuer moderner
Monoberuf. Mit diesen Spezialsierungen geht der hohe Wiedererkennungswert
und damit ein zentraler Attraktivitätsbonus der zentralen Berufsbilder
zunehmend verloren.
4. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, folgende
Maßnahmen in den angestrebten Abstimmungsprozess mit allen im System der
dualen Ausbildung Verantwortlichen einzubringen:
a) die Zusammenlegung von artverwandten Ausbildungsberufen zu
Kernberufen,
b) die Reduzierung von Fachrichtungen und Schwerpunkten, die eine getrennte
Beschulung im dritten und vierten Ausbildungsjahr erfordern und
c) die Prüfung, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen
Spezialisierungen und Schwerpunkte in die betriebliche Berufsausbildung
künftig anders strukturiert oder verortet werden können.
5. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht vor, Aus- und Fortbildungsordnungen
gemeinsam mit den Sozialpartnern regelmäßig und systematisch zu überprüfen
und an neue Anforderungen zeitgemäß anzupassen. Die Bundesregierung wird
gebeten, zeitnah gemeinsam mit den Ländern, in diesen Prozess mit dem
Zentralverband des Deutschen Handwerkes, dem Kuratorium der deutschen
Wirtschaft für Berufsbildung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund als
Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen einzusteigen.
Begründung:
Um das deutsche Berufsbildungssystem zukunftsfest aufzustellen, ist es aus
Sicht der Länder notwendig, die Vielzahl an Berufen mit deren
Spezialisierungen stärker zu bündeln, etwa durch die Bildung von Berufsgruppen und daraus
Kernberufe mit offenen und dynamischen Berufsbildern zu entwickeln.
Seit langem besteht die Forderung der Länder, dieses Verfahren zu
modernisieren. Gleichzeitig ist es den Ländern wichtig, einen solchen
„Entspezialisierungsprozess“ nicht mit der „Entberuflichung“ gleichzusetzen. Das heißt eine
Reduzierung von Spezialisierungen darf nicht zu einer Entwertung der Berufe
führen.
Insbesondere sogenannte Splitterberufe erfordern zudem eine frühzeitige
separate Beschulung, was zur Bildung von Landesfachklassen,
länderübergreifenden Fachklassen und teilweise bundesweiten Fachklassen (KMK-Liste der
anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen
eingerichtet werden) führt. Es sollten deshalb sogenannte Kernberufe
geschaffen werden, die eine berufliche Grundbildung vermitteln und eine gemeinsame
Beschulung ermöglichen. Notwendige Spezialisierungen sollen Bestandteil der
Ausbildungsordnungen bleiben. Im Rahmen künftiger Neuordnungsverfahren
ist zu prüfen, wie sie sachgerecht ausgestaltet und sinnvoll zwischen
betrieblicher und schulischer Ausbildung verortet werden können.
Die Evaluation bestehender Schulnetzplanungen im Bereich der
berufsbildenden Schulen zeigt, dass eine starke Zersplitterung der anerkannten
Ausbildungsberufe zunehmend dazu führt, dass eine berufsreine Beschulung in sehr
kleinen Klassen erfolgen muss. Vor dem Hintergrund der angespannten
Lehrkräftesituation kann dies jedoch häufig nicht mehr gewährleistet werden.
Daraus ergeben sich zentrale Herausforderungen für die Weiterentwicklung der
Schulnetzplanung.
Eine stärkere Bündelung von Berufen in Form von Clustern kann die
Berufsorientierung deutlich erleichtern. Kernberufe bieten jungen Menschen im
Berufswahlprozess einen höheren Wiedererkennungs- und Orientierungswert als
die zahlreichen Spezialisierungen, die für Jugendliche keine Differenzierung
auf den ersten Blick erkennen lassen. Entspezialisierungen können schließlich
auch im Anerkennungsverfahren ausländisch erworbener Qualifikationen zu
Verfahrenserleichterungen beitragen.
Als Vorbild könnte das Schweizer Bundesgesetz über die Berufsausbildung
(Berufsausbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 dienen. Dieses ist
die wichtigste gesetzliche Grundlage für alle Berufsbereiche außerhalb der
Bildungsbereiche der Hochschulen. Auch die vormals separat geregelten Bereiche
wie Gesundheit, Soziales und Kunst sowie Land- und Waldwirtschaft sind im
BBG geregelt.
Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz entscheiden sich für eine
berufliche Grundbildung und eignen sich dadurch eine solide berufliche Grundlage
an. Rund 245 Berufe stehen zur Wahl. Die berufliche Grundbildung ist Basis
für lebenslanges Lernen und öffnet eine Vielzahl von Berufsperspektiven. Die
zehn meistgewählten beruflichen Grundbildungen decken fast 50 Prozent der
neu abgeschlossenen Lehrverhältnisse ab.
Außerdem besteht in der Schweiz die Verpflichtung, im Abstand von fünf
Jahren alle Ausbildungsberufe auf ihre Aktualität zu überprüfen und eventuell zu
überarbeiten, um den wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und
didaktischen Entwicklungen gerecht zu werden. Im Jahr 2024 hat das
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) insgesamt 33 neue oder
revidierte Berufe genehmigt und erlassen: 13 in der beruflichen Grundbildung
und 20 in der höheren Berufsbildung. Zudem wurden acht Berufe in der
höheren Berufsbildung aufgehoben.
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" (Beschlussdrucksache)