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Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung"

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 241/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 241/26 (Beschluss) 25.09.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen. Drucksache 241/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates "Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung" 1. Der Bundesrat stellt fest, dass es in Deutschland derzeit 328 anerkannte Ausbildungsberufe einschließlich der Vielzahl von Fachrichtungen und Schwerpunkten gibt. Diese hohe Anzahl führt zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit der dualen Berufsausbildung und erschwert sowohl Ausbildungsinteressierten sowie Betrieben die Orientierung und passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen als auch den Berufsschulen eine effiziente Beschulung. 2. Das Gemeinsame Ergebnisprotokoll, welches am 30. Mai 1972 zwischen der Bundesregierung und den Kultusministern der Länder abgeschlossen wurde, regelt das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung. Dieses Protokoll wurde durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes von 2005 nicht verändert und ist weiterhin Grundlage für die Neuordnung der anerkannten Ausbildungsberufe in Deutschland. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, bestehende Verfahren verstärkt zu nutzen, um Ausbildungsberufe zu bündeln und ihre Anzahl perspektivisch zu reduzieren. 3. Das Neuordnungsverfahren erfolgt auf Antrag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen beim Verordnungsgeber (Bundesregierung) – oftmals auf Grund der aktuell wirtschaftlichen Entwicklungen. Das Sozialpartnerprinzip ist Ausdruck hoher Zukunftsorientierung des dualen Berufsausbildungssystems. Es bewirkt jedoch aufgrund des stark bedarfsorientierten Verfahrens durch die Sachverständigen des Bundes häufig eine hohe Zersplitterung in Fachrichtungen beziehungsweise Schwerpunkte. Beispiele hierfür sind die Berufe Verfahrensmechanikerin beziehungsweise Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik mit sieben Schwerpunkten sowie Gestalterin beziehungsweise Gestalter für immersive Medien als neuer moderner Monoberuf. Mit diesen Spezialsierungen geht der hohe Wiedererkennungswert und damit ein zentraler Attraktivitätsbonus der zentralen Berufsbilder zunehmend verloren. 4. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, folgende Maßnahmen in den angestrebten Abstimmungsprozess mit allen im System der dualen Ausbildung Verantwortlichen einzubringen: a) die Zusammenlegung von artverwandten Ausbildungsberufen zu Kernberufen, b) die Reduzierung von Fachrichtungen und Schwerpunkten, die eine getrennte Beschulung im dritten und vierten Ausbildungsjahr erfordern und c) die Prüfung, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Spezialisierungen und Schwerpunkte in die betriebliche Berufsausbildung künftig anders strukturiert oder verortet werden können. 5. Der Koalitionsvertrag des Bundes sieht vor, Aus- und Fortbildungsordnungen gemeinsam mit den Sozialpartnern regelmäßig und systematisch zu überprüfen und an neue Anforderungen zeitgemäß anzupassen. Die Bundesregierung wird gebeten, zeitnah gemeinsam mit den Ländern, in diesen Prozess mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerkes, dem Kuratorium der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung und dem Deutschen Gewerkschaftsbund als Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen einzusteigen. Begründung: Um das deutsche Berufsbildungssystem zukunftsfest aufzustellen, ist es aus Sicht der Länder notwendig, die Vielzahl an Berufen mit deren Spezialisierungen stärker zu bündeln, etwa durch die Bildung von Berufsgruppen und daraus Kernberufe mit offenen und dynamischen Berufsbildern zu entwickeln. Seit langem besteht die Forderung der Länder, dieses Verfahren zu modernisieren. Gleichzeitig ist es den Ländern wichtig, einen solchen „Entspezialisierungsprozess“ nicht mit der „Entberuflichung“ gleichzusetzen. Das heißt eine Reduzierung von Spezialisierungen darf nicht zu einer Entwertung der Berufe führen. Insbesondere sogenannte Splitterberufe erfordern zudem eine frühzeitige separate Beschulung, was zur Bildung von Landesfachklassen, länderübergreifenden Fachklassen und teilweise bundesweiten Fachklassen (KMK-Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden) führt. Es sollten deshalb sogenannte Kernberufe geschaffen werden, die eine berufliche Grundbildung vermitteln und eine gemeinsame Beschulung ermöglichen. Notwendige Spezialisierungen sollen Bestandteil der Ausbildungsordnungen bleiben. Im Rahmen künftiger Neuordnungsverfahren ist zu prüfen, wie sie sachgerecht ausgestaltet und sinnvoll zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung verortet werden können. Die Evaluation bestehender Schulnetzplanungen im Bereich der berufsbildenden Schulen zeigt, dass eine starke Zersplitterung der anerkannten Ausbildungsberufe zunehmend dazu führt, dass eine berufsreine Beschulung in sehr kleinen Klassen erfolgen muss. Vor dem Hintergrund der angespannten Lehrkräftesituation kann dies jedoch häufig nicht mehr gewährleistet werden. Daraus ergeben sich zentrale Herausforderungen für die Weiterentwicklung der Schulnetzplanung. Eine stärkere Bündelung von Berufen in Form von Clustern kann die Berufsorientierung deutlich erleichtern. Kernberufe bieten jungen Menschen im Berufswahlprozess einen höheren Wiedererkennungs- und Orientierungswert als die zahlreichen Spezialisierungen, die für Jugendliche keine Differenzierung auf den ersten Blick erkennen lassen. Entspezialisierungen können schließlich auch im Anerkennungsverfahren ausländisch erworbener Qualifikationen zu Verfahrenserleichterungen beitragen. Als Vorbild könnte das Schweizer Bundesgesetz über die Berufsausbildung (Berufsausbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 dienen. Dieses ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für alle Berufsbereiche außerhalb der Bildungsbereiche der Hochschulen. Auch die vormals separat geregelten Bereiche wie Gesundheit, Soziales und Kunst sowie Land- und Waldwirtschaft sind im BBG geregelt. Zwei Drittel der Jugendlichen in der Schweiz entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung und eignen sich dadurch eine solide berufliche Grundlage an. Rund 245 Berufe stehen zur Wahl. Die berufliche Grundbildung ist Basis für lebenslanges Lernen und öffnet eine Vielzahl von Berufsperspektiven. Die zehn meistgewählten beruflichen Grundbildungen decken fast 50 Prozent der neu abgeschlossenen Lehrverhältnisse ab. Außerdem besteht in der Schweiz die Verpflichtung, im Abstand von fünf Jahren alle Ausbildungsberufe auf ihre Aktualität zu überprüfen und eventuell zu überarbeiten, um den wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Entwicklungen gerecht zu werden. Im Jahr 2024 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) insgesamt 33 neue oder revidierte Berufe genehmigt und erlassen: 13 in der beruflichen Grundbildung und 20 in der höheren Berufsbildung. Zudem wurden acht Berufe in der höheren Berufsbildung aufgehoben.

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