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Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten (Antwort zu Drs. 21/1098)

dip / drucksache 20.08.2025 · WP 21 · 21/1312 · Antwort · Original ↗

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Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten (Antwort zu Drs. 21/1098) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1312 21. Wahlperiode 20.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Sylvia Rietenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1098 – Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der deutsche Arbeitsmarkt ist auf Zuwanderung angewiesen: Aktuelle Schätzungen prognostizieren eine Lücke von über 500 000 Fachkräften und 1,4 Millionen Arbeitskräften – Tendenz steigend (vgl. IAB-Forum [2025]: IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf 4/2024). Im pädagogischen Bereich ist der Fachkräftemangel so groß, dass Kinder die Folgen bereits heute durch Unterrichtsausfall an Schulen, verkürzte Öffnungszeiten oder vollständige Schließtage in Kitas spüren. Laut Kita-Bericht 2024 des Paritätischen Gesamtverbands fehlen bundesweit rund 125 000 Fachkräfte (vgl. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband [2024]). Für Schulen geht die Kultusministerkonferenz (KMK) bis 2030 von einem Mangel von rund 49 000 Lehrkräften aus (vgl. KMK [2025]: Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot 2024–2035). Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 und der fortschreitenden Inklusion beziffern andere Studien den Bedarf sogar auf nahezu das Doppelte (vgl. Klemm [2022]: Entwicklung von Lehrkräftebedarf und -angebot in Deutschland bis 2030). Das Deutsche Schulbarometer zeigt zudem, dass die Lehrkräfte von heute unter einer erheblichen Arbeitsbelastung leiden (vgl. Robert Bosch Stiftung [2025]: Deutsches Schulbarometer: Befragung Lehrkräfte). Unter der Ampelregierung wurde im Jahr 2024 die Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag veröffentlicht, die Maßnahmen im Bereich berufliche Orientierung, Aus- und Weiterbildung das Heben von Potenzialen zusätzlicher Berufsgruppen sowie Verbesserungen der Arbeits- und Rahmenbedingungen empfiehlt. Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, „die duale Ausbildung für Erzieherberufe [...] ein[zu]führen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98). Zusätzlich will die Bundesregierung „(d)ie Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [...] beschleunigen, vereinfachen und ausweiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98). Aktuell gelingt zu wenigen der im Ausland qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen – also Personen, die im Ausland einen Lehramtsabschluss oder einen Abschluss mit deutschem Referenzberuf wie etwa Erzieherin bzw. Erzieher erworben haben – der schnelle und unbürokratische Einstieg in den Arbeitsmarkt. Wie in anderen Berufen stellen langwierige und komplizierte Anerkennungsverfahren ein echtes Nadelöhr für eine schnelle und erfolgreiche Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Integration in das Arbeitsleben dar (vgl. Lokhande, Mohini [2025]: Verborgene Potenziale erschließen). Die größten Verzögerungen treten zwischen Ausstellung eines Defizitbescheids über die Nachqualifizierung und finalem Anerkennungsbescheid auf. Gründe hierfür sind u. a. fehlende Kapazitäten bei Qualifizierungsanbietern und zu wenige Prüfungstermine. Dies betrifft insbesondere die reglementierten Berufe, wie pädagogische Fachkräfte (vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [2024]: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023). Tatsächlich zeigen Studien, dass viele Fachkräfte an diesem Punkt aus den Anerkennungsverfahren aussteigen (vgl. Atanassov et al. [2023]: Verlorene Pflegefachkräfte. Wann die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme das Anerkennungsverfahren ausbremsen kann und wie Abbrüche vermieden werden können). Hauptgründe sind die hohen Kosten der Nachqualifizierung sowie unzureichende finanzielle Unterstützung. Zwar existieren Beratungs- und Unterstützungsangebote, diese sind jedoch oft fragmentiert, unübersichtlich und nicht ausreichend bekannt. Zudem besteht ein Missverhältnis zwischen der hohen Nachfrage und einem regional ungleich verteilten Angebot an fachlicher und sprachlicher Nachqualifizierung (vgl. BMBF [2024]). Die erfolgreiche Integration ausländischer Pädagoginnen und Pädagogen in den Arbeitsmarkt ist nicht nur mit Blick auf die gravierenden Fachkräftelücken in Schulen und Kitas wünschenswert, sondern auch aus integrations- und diversitätspolitischer Perspektive. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat in ihrem Beschluss vom 6. Dezember 2024 ausdrücklich die zentrale Bedeutung einer beschleunigten Anerkennung ausländischer Abschlüsse bekräftigt (vgl. Umlaufbeschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024).  1. Plant die Bundesregierung, den Beruf Erzieherin bzw. Erzieher grundständig nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu dualisieren, und wenn ja, werden die Träger der Kindertagesstätten als Ausbildungsbetriebe die Ausbildung von Fachkräften übernehmen?  2. Wird für die im Koalitionsvertrag geplante duale Ausbildung für Erzieherinnen bzw. Erzieher eine tarifliche Ausbildungsvergütung nach TVöD gelten (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98)?  3. Plant die Bundesregierung, mit der dualen Ausbildung für Erzieherinnen bzw. Erzieher die schulische Ausbildung für Erzieherinnen bzw. Erzieher zu ersetzen, oder werden beide Ausbildungsformen weiter nebeneinander existieren und damit auch eine Ungleichbehandlung der Auszubildenden hinsichtlich Vergütung und rechtlicher Absicherung? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag enthält die Absicht, „die duale Ausbildung für Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens“ einzuführen (Kapitel 4.1., S. 98). Ziel ist es, die Attraktivität der Aus- und Weiterbildung in den Erziehungsberufen durch vergütete und praxisnahe Modelle in Anlehnung an die duale Ausbildung wie die hieran orientierten dualisierten Länderformate zu steigern, um zusätzliche Fachkräfte für das Berufsfeld zu gewinnen und zu halten. Die Möglichkeiten zur Umsetzung werden derzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.  4. In wie vielen Bundesländern werden nach Kenntnissen der Bundesregierung noch Schulgelder für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erhoben, und plant die Bundesregierung eine bundesweite Regelung zur Schulgeldfreiheit bei Ausbildungen im pädagogischen Bereich? An staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik und staatlichen Berufsfachschulen für die pädagogischen Erstberufe (Kinderpflege, Sozialassistenz, Sozialpädagogische Assistenz) wird kein Schulgeld erhoben. Entsprechende Einrichtungen in freier Trägerschaft erheben teilweise Schulgelder. Schulgeld kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen des sogenannten Maßnahmebeitrages einkommens- und vermögensunabhängig über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden. Die nachfolgende Übersicht der Beratungsstelle „Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“ in Trägerschaft der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin gibt Auskunft über die Schulgeldfreiheit bzw. die Erhebung von Schulgeld • an Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik (Ausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin) • und Berufsfachschulen (Ausbildungsgänge Kinderpflege, Sozialassistenz, Sozialpädagogische Assistenz) in freier Trägerschaft in allen Bundesländern. Länder Schulgeld Baden-Württemberg Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft Bayern Berufsfachschulen und Fachakademien in freier Trägerschaft können einen Schulgeldersatz beantragen, dieser „Pflegebonus“ für Kinderpflege, Erzieherin, Heilpäd, HEP etc. endet zunächst am 31. Dezember 2026. Berlin Berufsfachschulen in privater Trägerschaft Brandenburg Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft Bremen Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft Hamburg Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft Hessen Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft; Wer im Landesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ gefördert wird, muss grundsätzlich kein Schulgeld zahlen. Soweit bei Schulen in privater Trägerschaft dennoch ein Schulgeld anfällt, ist dieses durch den Träger der Kindertageseinrichtung zu übernehmen. Über das Landesprogramm können die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und – wenn regional nicht erreichbar – auch drei Jahre der Berufsbegleitenden Ausbildung (BbA) gefördert werden. Mecklenburg-Vorpommern Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft Niedersachsen Schulgeldfreiheit Nordrhein-Westfalen Schulgeldfreiheit Rheinland-Pfalz Schulgeldfreiheit Saarland Schulgeldfreiheit Sachsen Nach § 2 der unbefristeten „Ausbildungszuweisungsverordnung“ erhalten Fachschulen in privater Trägerschaft 100 Euro monatlich pro Fachschüler bzw. Fachschülerin, wenn sie auf Schulgeld verzichten; Berufsfachschulen in freier Trägerschaft erheben teilweise Schulgeld. Sachsen-Anhalt Schulgeldfreiheit in den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027 Schleswig-Holstein Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft Thüringen Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft  5. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch keine Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieherinnen und Erzieher? Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher ist im Detail durch Landesgesetze geregelt. Jedes Bundesland bietet mittlerweile mindestens ein durchgängig vergütetes Ausbildungsformat zur Erzieherin und zum Erzieher an. Zwei Ausbildungsformate sind dabei entscheidend: die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und die Berufsbegleitende Ausbildung (BbA). Die PiA ist im Grundsatz eine vollzeitschulische Ausbildung, die die praktische Ausbildung von Anfang an integriert. PiA- Fachschülerinnen und -Fachschüler sind verpflichtet eine Praxiseinrichtung vorzuweisen, in der sie über einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Bei der berufsbegleitenden Ausbildung handelt es sich um eine Ausbildung in berufsbegleitender Teilzeitform, die Personen mit Praxiserfahrung adressiert. Die nachfolgende Übersicht der Beratungsstelle „Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“ in Trägerschaft der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin gibt Auskunft über beide vergüteten Ausbildungsformate pro Bundesland. Länder Für alle Fachschülerinnen und -schüler vergütetes Ausbildungsmodell Baden-Württemberg PiA: 3 Jahre (seit 2012) PiA in Teilzeit: 4 Jahre Bayern PiA: 3 Jahre Berlin BbA: 3 Jahre, kann durch Anrechnung von Leistungen um ein Jahr verkürzt werden Brandenburg BbA: 3 Jahre, Verkürzung durch Anrechnung einer anderen fachschulischen Ausbildung bis zur Hälfte, Ermessen der Schulleitung Bremen BbA: 3 Jahre; PiA: 3 Jahre (Modellversuch seit 2018) Hamburg BbA: 3 Jahre Hessen BbA in der Regel: 3,5–4 Jahre; PiA: 3 Jahre (Laufzeit bis 2028) Mecklenburg-Vorpommern BbA: 2–3 Jahre; Erzieher/Erzieherin in Altersstufen 0–10: 3 Jahre Niedersachsen BbA: 3 Jahre Nordrhein-Westfalen PiA: 3 Jahre Rheinland-Pfalz BbA: 2–3 Jahre Saarland BbA: 3–4 Jahre; PiA: 3 Jahre (verstetigt seit 2020) Sachsen BbA regulär: 4 Jahre; Schulversuch ab 2023: 3 Jahre Sachsen-Anhalt BbA: maximal 4 Jahre; PiA: 3 Jahre (Modellversuch, Laufzeit 2025–2028) Schleswig-Holstein BbA: in der Regel 3,5 Jahre; PiA: 3 Jahre Thüringen PiA: 3 Jahre (verstetigt seit 2023)  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquote bei Ausbildungen im pädagogischen Bereich? Für Angaben zur Fachkräfteentwicklung in der Kindertagesbetreuung stützt sich die Bundesregierung als zentrales Instrument auf das Fachkräftebarometer Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF). Da konkrete Zahlen zu Ausbildungsabbrüchen nicht vorliegen, werden im Fachkräftebarometer sogenannte Schwundquoten ausgewiesen. Für die vereinfachte Modellberechnung der Schwundquote wird zunächst die Differenz aus den Anfängerinnen und Anfängern eines Jahrgangs sowie den Absolventinnen und Absolventen des entsprechend der regulären Ausbildungsdauer voranliegenden Schuljahres gebildet. Diese Differenz, die die Zahl der (vorerst) nicht erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen eines Jahrgangs abbildet, wird ins Verhältnis zur Zahl der ursprünglichen Anfängerinnen und Anfänger gesetzt und als Schwund bezeichnet. Die errechneten Schwundquoten in den vergangenen fünf Jahren für Gesamtdeutschland lagen demnach im Mittel bei • 45 Prozent in der Kinderpflege, • 21 Prozent in der Sozialassistenz (inklusive Sozialpädagogische Assistenz), • 18 Prozent bei den Erzieherinnen und Erziehern, • 32 Prozent in der Kindheitspädagogik. Quelle: Autorengruppe Fachkräftebarometer: Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2025 (im Erscheinen). Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. Bielefeld.  7. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Fortbildungen im pädagogischen Bereich durch das Aufstiegs- BAföG (AFBG) oder durch Weiterbildungsförderungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gefördert? In den Jahren 2020 bis 2024 erfolgte in insgesamt 257 072 Fällen eine Förderung der Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in auf Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Die Summe verteilte sich dabei wie folgt auf die einzelnen Jahre: 2020: 39 646 2021: 50 056 2022: 55 425 2023: 56 767 2024: 55 178. Angaben zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) nach dem Aus- und Weiterbildungsziel können dem Produkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzel heftsuche_Formular.html?nn=1524036&topic_f=teilnehmer-massnahmen-fbw sowie ab dem Jahr 2025 https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/S uche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1460258&topic_f=fbw-insgesamt.  8. Wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Öffnung der AFBG- Förderung für Fortbildungen auf gleicher Stufe für Mangelberufe auch für den Beruf Erzieherin bzw. Erzieher gelten (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 74)? Die Bundesregierung hat die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des AFBG im Blick. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 120 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen.  9. Besitzt die Bundesregierung Konzepte für die Umsetzung der von Bayern im Jahr 2023 initiierte Bundesratsinitiative „Für eine kostenfreie Meisterausbildung“? a) Wenn ja, gibt es bereits Eckpunkte zu dem Konzept? b) Wenn ja, wann wird hier mit Vorlage eines Konzepts zu rechnen sein? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung besitzt kein Konzept für eine Umsetzung der betreffenden Entschließung des Bundesrates. 10. Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag geplanten Teilqualifikationen auch für Berufe im pädagogischen Bereich zu entwickeln (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 75)? Entwicklung und Ausbau von qualitätsgesichert abschlussorientierten Teilqualifizierungs(TQ)-Berufssets sowie die Unterstützung der Sozialpartner in der untergesetzlichen Definition von Standards und Prozessabläufen zur Entwicklung von Teilqualifikationen im Rahmen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung bezieht sich auf anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Die nach landesrechtlichen Regelungen ausgestalteten pädagogischen Berufe entziehen sich der Bundeszuständigkeit. 11. Wann wird das in der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag empfohlene Fortbildungscurriculum „Qualifizierung von Beschäftigten im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung“, welches das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) federführend entwickelt, fertiggstellt? Seit März 2024 wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ein Qualifizierungskonzept für Mitarbeitende in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter ohne pädagogische Erstausbildung entwickelt. So soll eine fachliche Grundlage für die (Weiter-)Qualifizierung von Menschen geschaffen werden, die bereits im Ganztag arbeiten. Auftragnehmer sind das Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Arbeit und Qualifikation Uni Duisburg-Essen und das Sozialwerk für Bildung & Jugend. Die Ergebnisse werden im Herbst 2025 vorliegen. 12. Wie viele der im Jahr 2024 gestarteten Pilotberufssprachkurse „Frühpädagogische Berufe“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und plant die Bundesregierung eine Verstetigung der Kurse? Seit Veröffentlichung des Pilotkonzepts für frühpädagogische Berufe sind 127 Pilotkurse gestartet, davon 107 in 2025 (Datenstand: 11. Juli 2025). Die Pilotkurse können auf Basis des Konzepts trotz angespannter Haushaltslage der Nachfrage und den Bedarfen entsprechend uneingeschränkt starten. Mit der Pilotierung sollen Fragen zum Nachfragepotenzial und zu den Umsetzungsmöglichkeiten beantwortet werden. Art und Umfang einer Verstetigung wird daher von den Pilotierungserkenntnissen abhängen. 13. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse zum Umsetzungsstand der Vorschläge der KMK zur Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret zur Stärkung der Lehrkräfteausbildung? Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit für den schulischen Bildungsbereich bei den Ländern. Diese sind daher auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften zuständig. Die Qualität von Unterricht und Schule wird maßgeblich vom Handeln der Lehrerinnen und Lehrer bestimmt. Deshalb unterstützt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit die Länder im Bereich der Lehrkräftebildung. Mit den „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ trägt der Bund in Kooperation mit den Ländern zur wissenschaftsgeleiteten Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für Lehrkräfte bei und leistet so einen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität des Lehrerberufes. 14. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden von Pädagoginnen und Pädagogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt? a) Aus welchen Ländern kamen in diesem Zeitraum die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller (bitte die ersten fünf Länder nennen)? b) Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller kamen in diesem Zeitraum aus EU-Staaten und wie viele aus Drittstaaten? Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. In den Jahren 2019 bis 2023 entfielen laut Statistischem Bundesamt insgesamt rund 26 470 Anträge auf Anerkennung in den Bereich der pädagogischen Berufe. Bei rund 11 120 dieser Anträge hatten die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre berufliche Qualifikation in einem Land der Europäischen Union, des Weiteren Europäischen Wirtschaftsraums bzw. der Schweiz erworben, bei rund 15 060 Anträgen war der Ausbildungsstaat ein Drittstaat. Rund 290 Anträge fielen unter die Kategorie „Sonstige“ (ohne konkrete Angabe). Die fünf Ausbildungsstaaten, aus denen die berufliche Qualifikation der Antragstellerinnen und Antragsteller am häufigsten stammte, waren 2023: Ukraine (1 221 Anträge), Türkei (573 Anträge), Spanien (390 Anträge), Polen (387 Anträge) und Russische Föderation (357 Anträge). In den Vorjahren gehörten auch Syrien und die Niederlande zu den fünf antragsstärksten Ausbildungsstaaten. 15. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Zuständigkeiten und des Verfahrens bei der Anerkennung von pädagogischen Abschlüssen, und besteht die Absicht, für eine Vereinheitlichung zu sorgen? Die entsprechenden deutschen Referenzberufe (u. a. Erzieher/Erzieherin, Lehrer/Lehrerin, Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin) sind landesrechtlich geregelt. Daher liegen sowohl die rechtliche Ausgestaltung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse als auch der Vollzug der Anerkennung in der Zuständigkeit der Länder. Zuständig für die Verfahren für Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher sind Landesbehörden, in einzelnen Bundesländern auch Hochschulen. In vielen Bundesländern sind die Zuständigkeiten pro Beruf bei einer Stelle gebündelt, in manchen Bundesländern sind auch mehrere Stellen zuständig. In vielen Ländern ist eine Stelle auch für die Anerkennung mehrerer pädagogischer Berufe zuständig. Die Situationsanalyse zu frühpädagogischen Berufen des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) „Berufliche Anerkennung frühpädagogischer Fachkräfte mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation“ (www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Beratung_u nd_Qualifizierung/FSBQ_Situationsanalyse_Fruehpaedagogik.pdf) kam 2022 zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten auf die berufliche Anerkennung als Erzieherin und Erzieher, Kindheitspädagogin und Kindheitspädagoge, Sozialassistentin und Sozialassistent und Sozialpädagogische Assistentin und Sozialpädagogischer Assistent stark davon abhängen, in welchem Bundesland der Antrag gestellt wird. Um für eine stärkere Vereinheitlichung zu sorgen, haben sich der Bundeskanzler (BK) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit BK/ Ministerpräsidentenkonferenz(MPK)-Beschluss vom 6. Dezember 2024 zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen u. a. in Ziffer 5b darauf geeinigt, dass die Länder für die landesrechtlich geregelten Berufe, wie z. B. Erziehungsberufe, unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bedingungen ihre Anerkennungsprozesse weiter harmonisieren und dies in den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen verankern. Des Weiteren haben sie sich geeinigt, dass länderspezifische Kompetenzen so gebündelt werden, dass es künftig möglichst nur eine zuständige Stelle im Land für das jeweilige Berufsbild geben soll. In Bezug auf eine weitere Vereinheitlichung weist der BK/MPK-Beschluss in Ziffer 7 darauf hin, dass der Verweis auf die Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze der Länder ein etablierter Weg der Harmonisierung ist, der vermehrt genutzt werden sollte. Die Bundesregierung unterstützt die Länder durch verschiedene Maßnahmen insbesondere bei der Harmonisierung des Vollzugs. So ermöglicht sie unter Moderation und Organisation des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Austauschformate aller zuständigen Anerkennungsstellen für Erzieherinnen und Erzieher. Musterbescheide und Beiblätter in einfacher Sprache wurden erarbeitet mit dem Ziel der Vereinheitlichung des Vollzugs. Diese sind zur Nachnutzung öffentlich auf der Internetseite des BIBB abrufbar (www.bibb.de/de/187335.php). Transferveranstaltungen für die Übermittlung der erarbeiteten Ergebnisse aus den Austauschformaten fanden für weitere pädagogische Berufe in Kindertagesstätten, Schule und Ganztag statt. Mit dem Ziel, den Austausch unter den zuständigen Anerkennungsstellen weiter fortzuführen und eine weitere Harmonisierung des Vollzugs zu ermöglichen, startete das Bundesinstitut für Berufsbildung auf seiner Plattform im Juli 2025 den sogenannten „Anerkennungscampus“. 16. Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitungszeiten bei der Anerkennung von pädagogischen Abschlüssen in den einzelnen Bundesländern (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Bearbeitungszeiten in den einzelnen Bundesländern vor. Das Statistische Bundesamt verweist dazu darauf, dass aufgrund unsicherer Datenlage keine Daten zur Verfahrensdauer veröffentlicht werden. 17. Plant die Bundesregierung, sich an den Ländern mit der kürzesten Bearbeitungszeit in Form eines Best-Practice-Modells zu orientieren bei ihrem Vorhaben, „die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [zu] beschleunigen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98)? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu den Bearbeitungszeiten in den einzelnen Bundesländern vor. Best Practices werden im Rahmen der in der Antwort zu Frage 15 genannten Austauschformate von und mit den zuständigen Anerkennungsstellen der Länder geteilt. Die Bundesregierung hat auf gute Umsetzungsbeispiele in den Empfehlungen der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kita und Ganztag hingewiesen: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/240038/23b7b41880a2ca6e962c0127 1fb1fbca/empfehlungspapier-gesamtstrategie-fachkrafte-in-kitas-und-ganztag-d ata.pdf. 18. Welche Beratungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landes- und Bundesebene konkret für die Anerkennungsverfahren für Pädagoginnen und Pädagogen? Die Bundesregierung informiert zu Anerkennungsverfahren für Pädagoginnen und Pädagogen über das zentrale Portal „Anerkennung in Deutschland“. Die Informationen richten sich sowohl an ausländische Fachkräfte als auch an Beratungskräfte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Unter den Berufen waren 2024 die Seiten zu Lehrerinnen und Lehrern die Seiten, die am häufigsten aufgerufen wurde (81 605 Seitenaufrufe), die Seiten zu Erzieherinnen und Erziehern auf Platz 5 (38 307 Seitenaufrufe). Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit berät Fachkräfte und damit auch Pädagoginnen und Pädagogen im Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren. Das Europäischer Sozialfonds (ESF) Plus Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ unterstützt die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt über alle Berufsgruppen hinweg, indem es die Anerkennungen ausländischer beruflicher Qualifikationen u. a. durch Anerkennungsberatung und Qualifizierung flankiert. Mit dem Kompass Erziehungsberufe informiert und berät eine vom BMBFSFJ geförderte Beratungsstelle unter www.kompass-erziehungsberufe.de/wege-in-d en-erziehungsberuf über Möglichkeiten zum Einstieg in Erziehungsberufe. Das Angebot richtet sich auch an Quereinsteigende mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. 19. Plant die Bundesregierung – in Kooperation mit Ländern und Kommunen – im Rahmen ihres Vorhabens, „die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [zu] beschleunigen, vereinfachen und ausweiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98), Maßnahmen, um die Anerkennungsstellen für Pädagoginnen und Pädagogen in den Ländern zu entlasten, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Maßnahmen wie die Austauschformate für die zuständigen Anerkennungsstellen und der Anerkennungscampus sind geeignet, die zuständigen Anerkennungsstellen zu entlasten. Des Weiteren wird auf die Umsetzung des BK/MPK-Beschlusses vom 6. Dezember 2024 mit weiteren Entlastungspotenzialen verwiesen. 20. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorhabens, „die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [zu] beschleunigen, [zu] vereinfachen und aus[zu]weiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98), die Änderung der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern bei den Anerkennungsverfahren von Pädagoginnen und Pädagogen, trotz landesrechtlicher Regelung der Berufe? Die Zuständigkeit für die Anerkennungsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Referenzberuf. Für die Berufe Erzieherin und Erzieher sowie für Lehrerin und Lehrer sind die Länder für die Berufsregelungen und damit auch für die Regelungen und den Vollzug der Anerkennungsverfahren zuständig. Die Bundesregierung plant hierzu keine Änderung der Kompetenzlage zwischen Bund und Ländern. 21. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden seit Beginn des Jahres 2024 bis heute gestellt, und welche waren in diesem Zeitraum die fünf antragsstärksten Berufe (bitte für reglementiert und nichtreglementiert benennen)? Die Antragszahlen werden jährlich durch das Statistische Bundesamt im Rahmen der Anerkennungsstatistik nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erhoben. Die Zahlen für das Jahr 2024 liegen derzeit noch nicht vor. Sie werden durch das Statistische Bundesamt Ende August 2025 veröffentlicht. 22. Verbleibt das Referat Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), oder wird es in ein anderes Ressort eingegliedert, und wenn ja, in welches? Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde dem BMBFSFJ aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) u. a. die Zuständigkeit für die berufliche Bildung übertragen. Im Rahmen der Umsetzung des Organisationserlasses wird das Referat „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ in das BMBFSFJ eingegliedert. 23. Welche Projekte im Bereich Anerkennungsberatung werden derzeit aus Bundesmitteln gefördert? Die Bundesregierung fördert im Rahmen eines Pilotprojekts die Beratung von Fachkräften im Ausland durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Beratung zur Anerkennung im Rahmen des Projekts „Pro Recognition“. Die Beratung erfolgt in derzeit neun Ländern vor Ort (Ägypten, Algerien, Brasilien, Indien, Kolumbien, Indonesien, Philippinen, Marokko und Türkei) an den Auslandshandelskammern (AHK). Darüber hinaus fördert die Bundesregierung projektförmig Schulungsangebote des Bundesinstituts für Bildung zur Erst-/Verweisberatung zur Anerkennung für deutschsprachige Institutionen im Ausland (u. a. durch Goethe-Institute). Das ESF Plus Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ wird sowohl durch ESF Mittel als auch durch Bundesmittel finanziert. Die Förderung der Modellentwicklung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) im ESF Plus-Förderprogramm ist 2023 in eine neue Förderperiode gestartet. Es sind in jedem Bundesland AQB-Projekte bewilligt worden, insgesamt sind 60 Beratungsstellen aktiv (www.anerkennungsberatung-iq.de). In der geplanten zweiten Förderrunde ab 2026 werden die AQB-Projekte in IQ bis zum Ende der Förderperiode 2028 weiter gefördert. Mit dem Kompass Erziehungsberufe informiert und berät eine vom BMBFSFJ geförderte Beratungsstelle unter www.kompass-erziehungsberufe.de/wege-in-d en-erziehungsberuf über Möglichkeiten zum Einstieg in Erziehungsberufe. Das Angebot richtet sich auch an Quereinsteigende mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. 24. Plant die Bundesregierung, den Anerkennungszuschuss, welcher im Jahr 2027 ausläuft (vgl. BMBF (2025): Der Anerkennungszuschuss. Chancen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nutzen), zu verlängern? Ja. Weitere Details sind dem Planungsprozess vorbehalten. 25. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bearbeitungsfrist von sechs Wochen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu erreichen, und bis wann sollen diese umgesetzt werden? Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich die Koalition für Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen einsetzt. Eine Frist von zwei Monaten als Bearbeitungszeit für die zuständigen Anerkennungsstellen gilt bisher als Sollregelung teilweise für Anerkennungsverfahren im Rahmen von beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes, siehe z. B. § 14a Absatz 3 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) des Bundes. Im Regelfall gelten Bearbeitungsfristen von drei, teilweise auch vier Monaten für die zuständigen Stellen, siehe u. a. § 6 Absatz 3 Satz 1 BQFG und § 13 Absatz 3 BQFG des Bundes. Diese Fristen gelten auch in den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen der Länder, auf die die Berufsgesetze der Länder teilweise verweisen. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit für die bundesgesetzlich geregelten Berufe eine Verkürzung der Bearbeitungsfristen in Absprache mit den für den Vollzug zuständigen Ländern und Kammern prüfen. Sie wird in Bezug auf die landesrechtlich geregelten Berufe, zu denen Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer gehören, das Gespräch mit den Ländern hierzu suchen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des BK/MPK-Beschlusses beitragen können. Dies gilt auch für die im Beschluss genannten Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung. Die Bundesregierung setzt sich bei den Ländern für einen Anschluss an den zentralen Onlinezugangsgesetz(OZG)-Antragsdienst für Anerkennungsverfahren und die vollständige Digitalisierung, auch der in der Zuständigkeit der Länder liegenden Fachverfahren, ein. 26. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ in die Bundesagentur für Arbeit zu integrieren und dort zu verstetigen? Der Zweck von geförderten Programmen ist die Erprobung von entwickelten innovativen Ansätzen, die nach Ablauf und evaluierten Erfolgen das Ziel haben, verstetigt zu werden. Nach der aktuellen Förderrichtlinie (BAnz AT 21.03.2025 B2) ist geplant, einen Teil des Förderprogramms und zwar die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung letztmalig zu fördern und zu verstetigen (Laufzeit: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028). Auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde vereinbart, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit zu verstetigen. a) Wenn ja, plant die Bundesregierung dafür eine gesetzliche Grundlage, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? c) Wenn ja, soll das Personal der IQ-Beratungsstellen von den Agenturen übernommen werden oder das bestehende Personal in den Agenturen für die Beratung qualifiziert werden? Die Fragen 26a und 26c werden gemeinsam beantwortet. Eine Übernahme der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit ist beabsichtigt. Dafür bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Der Zeitplan ist noch offen. b) Wenn ja, sollen die bundesweiten Beratungsstellen von IQ, die in unterschiedlichen Trägerschaften organisiert sind, erhalten bleiben, oder wird die Beratung komplett in den Arbeitsagenturen stattfinden? Die Regelung zur Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung konsentiert. 27. Plant die Bundesregierung über die Verstetigung der Anerkennungsberatung in der Bundesagentur für Arbeit hinaus (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 14), bundesseitig Projekte zur Anerkennungsberatung zu fördern? Zurzeit ist keine weitere bundesseitige Projektförderung zur Anerkennungsberatung vorgesehen. Davon unbenommen ist die laufende Förderphase des Projekts ProRecognition (siehe die Antwort zu Frage 23). 28. Plant die Bundesregierung eine Novellierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)? Die Bundesregierung behält sich vor, in der laufenden Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zu Anpassungen von einzelnen Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) des Bundes vorzulegen. 29. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Errichtung der geplanten „Work-and-stay-Agentur“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 14) vor, und welches Ressort wird hier federführend sein? a) Ab wann sollen, nach den Plänen der Bundesregierung, Anerkennungsverfahren durch die geplante „Work-and-stay“-Agentur durchgeführt werden? b) Sollen, nach den Plänen der Bundesregierung, nur die Anerkennungsverfahren für bundesrechtlich oder auch für landesrechtlich geregelte Berufe durch die „Work-and-stay“-Agentur durchgeführt werden? c) Sollen, nach Plänen der Bundesregierung, auch die Anerkennungsverfahren für Pädagoginnen und Pädagogen durch die „Work- andstay“-Agentur durchgeführt werden? Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag sieht vor, bürokratische Hürden einzureißen, etwa durch eine konsequente Digitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse und eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen. Dafür wird eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – mit einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte geschaffen. Die Agentur bündelt und beschleunigt unter anderem alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen und verzahnt diese mit den Strukturen in den Ländern. Die Ausarbeitung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages hat innerhalb der Bundesregierung begonnen. Die Bundesregierung stimmt sich derzeit über konkrete Ausgestaltung der Work-and-Stay-Agentur und den genauen Zeitplan ab. Das Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordinieren den Prozess unter Einbeziehung aller betroffenen Ressorts. 30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Kapazitäten der Weiterbildungsträger in der Nachqualifizierung zu erhöhen, und welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern zu diesem Zweck geplant? Das ESF Plus Förderprogramm-IQ – Integration durch Qualifizierung bietet in der laufenden Förderperiode (2021 bis 2027) erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft Qualifizierungsbegleitungen mit dem Ziel an, diese nachhaltig und bildungsadäquat in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. IQ erprobt modellhaft Qualifizierungsmaßnahmen, die am Markt bislang nicht verfügbar sind. Wenn diese erfolgreich entwickelt sind, können sie zertifiziert werden und künftig als reguläre Weiterbildung angeboten werden. Erkenntnisse zu den Maßnahmen der Länder liegen dem Bund nicht vor. Für den Bereich der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Weiterbildungen führen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter mit den Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes Bildungszielplanungen durch, bei der die regionalen Schwerpunkte festgeschrieben werden. Hierdurch können sich die Träger auf die Bedarfe einstellen und Angebote mit entsprechenden Kapazitäten konzipieren. Die individuellen Förderentscheidungen werden grundsätzlich durch die Ausgabe des Bildungsgutscheins getroffen, nachdem die Förderbedarfe und -voraussetzungen durch die BA anerkannt wurden. Der Bildungsgutschein berechtigt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das passende Angebot frei unter den für die Arbeitsförderung zugelassenen Bildungsanbietern und Weiterbildungsmaßnahmen auszuwählen. Insofern wird die Inanspruchnahme der Weiterbildungsmaßnahmen durch die Nachfrage gesteuert. Dies wirkt sich ebenfalls auf die Kapazitäten der Träger aus. Darüber hinaus sind keine Maßnahmen in Planung. Erkenntnisse zu den Maßnahmen der Länder liegen der Bundesregierung nicht vor. 31. Wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die künftig als im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) genannte Stelle die Bestätigung im Ausland erworbener Qualifikationen durchführen soll, a) weiterhin bei der KMK angesiedelt sein oder in Bundesverantwortung wechseln, b) für ihre neuen Aufgaben von Bund und Ländern finanziell und personell besser ausgestattet werden? Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Einrichtung der Länder. Sie ist insbesondere auch zuständig für die Zeugnisbewertung von Hochschulzeugnissen nach der sogenannten Lissabon-Konvention. Die Zeugnisbewertung dient u. a. dazu, eine ausländische Hochschulqualifikation zu beschreiben und akademische Verwendungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über zusätzlich notwendige Verfahren der beruflichen Anerkennung. Daneben wurde die ZAB im Rahmen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) 2024 mittels einer Verwaltungsvereinbarung der Länder im Juni 2024 mit der Ausstellung der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) beauftragt, mit der eine Voraussetzung für die Einreise mit einem Einreisetitel nach Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nach § 6 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschVO), der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie für die Chancenkarte nach § 20a AufenthG nachgewiesen werden kann. In der Verwaltungsvereinbarung sind Ausbaustufen hinsichtlich des Personals vorgesehen, um flexibel auf ein im Zeitverlauf steigendes Antragsaufkommen reagieren zu können. Die Auskunft erfolgt gegen Gebühr. Die Bundesregierung plant nicht, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bundesverantwortung wechselt. Die Planungen der Länder zur zukünftigen Ausstattung der ZAB sind der Bundesregierung im Einzelnen nicht bekannt. 32. Wie viele Zulassungen der ZAB über § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) hat es seit Inkrafttreten des Paragrafen am 1. März 2024 gegeben (bitte nach Monaten und Berufen aufschlüsseln)? Bei einem an die ZAB gerichteten Antrag auf Ausstellung einer Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) wird nicht erfasst, für welchen Zieltitel die DAB benötigt wird. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 33. Plant die Bundesregierung für bundesrechtlich geregelte Berufe eine kurzfristige automatisierte eingeschränkte Berufszulassung mit den Erstbescheiden über eine Anerkennung unter Auflage einer Anpassungsmaßnahme oder eine teilweise Gleichwertigkeit und für die Tätigkeit ausreichend vorhandene Sprachkenntnisse, so wie es die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) empfiehlt (vgl. Umlaufbeschluss 2025), und wenn ja, für welche? Die Berufe, die für ausländische Fachkräfte für Schulen und Kindertagesstätten in Deutschland in Frage kommen, sind landesrechtlich geregelt. Der Bund kann daher keine eingeschränkte Berufszulassung regeln. 34. Plant die Bundesregierung – in Zusammenarbeit mit den Ländern – auch die Antragsstellung in den Sprachen der (Haupt-)Herkunftsländer zu ermöglichen? a) Wenn ja, bis wann? b) Wenn ja, für welche Sprachen? Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet. Die Berufe, die für ausländische Fachkräfte für Schulen und Kindertagesstätten in Deutschland in Frage kommen, sind landesrechtlich geregelt. Der Bund kann daher nicht regeln, in welcher Sprache der Antrag und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind. Englischsprachige Antragsformulare stehen beim ländergemeinsamen OZG- Antragsservice Anerkennung, dessen Entwicklung vom Bund gefördert wurde, zur Verfügung. Die Bundesregierung setzt sich bei den Ländern dafür ein, dass englischsprachige Unterlagen akzeptiert werden. Im BK/MPK-Beschluss vom 6. Dezember 2024 ist vorgesehen, dass zuständige Stellen englischsprachige Unterlagen regelmäßig akzeptieren sollen und gesetzliche und untergesetzliche Regelungen hierzu zeitnah geschaffen werden sollen. Die Amtschefkonferenz Bildung der Kultusministerkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 3. Juni 2025 einen Beschluss zur Umsetzung für die Berufe Lehrer/- in und Erzieher/-in gefasst. 35. Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden seit Inkrafttreten der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes insgesamt erteilt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Zwischen dem 18. November 2023 und dem 1. August 2025 wurden insgesamt 42 565 nationale Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a AufenthG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 BeschV erteilt. Die Aufschlüsselung nach Ausstellungsländern kann der Anlage zu Frage 35* entnommen werden. a) Für welche Ausbildungsberufe wurden am meisten Visa gemäß § 16a AufenthG erteilt (bitte die ersten fünf Ausbildungsberufe nennen und nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung der Visa nach Ausbildungsberuf erfolgt nicht. b) Wie viele dieser Berufsausbildungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis heute erfolgreich abgeschlossen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 36. Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a AufenthG wurden seit Inkrafttreten der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für einen Ausbildungsberuf im pädagogischen Bereich erteilt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung der Visa nach Ausbildungsberuf erfolgt nicht. 37. Wie viele Visa nach § 16b AufenthG wurden in den letzten zehn Jahren zum Lehramtsstudium vergeben (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung der Visa nach Studiengang erfolgt nicht. a) Wie viele dieser Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt als Lehrerinnen bzw. Lehrer in Deutschland? Für die Einstellung von Lehrkräften sind die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher dazu keine Informationen vor. b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihr Studium zwar erfolgreich abgeschlossen, arbeiten aber zum heutigen Zeitpunkt nicht als Lehrkräfte? Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. 38. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Übergangsquote von internationalen Lehramtsstudierenden in den deutschen Schuldienst zu erhöhen? Mit der vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) mit Mitteln des BMFTR durchgeführten Campus-Initiative „Internationale Fachkräfte“ wird ein Beitrag zur Gewinnung akademisch qualifizierter Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt geleistet. Im Jahr 2024 starteten im Rahmen der Initiative zwei neue Hochschulförderprogramme: „FIT – Förderung internationale Talente zur Integration in Studium und Arbeitsmarkt“ und „Profi plus – Akademische Anpassungsqualifizierung für den deutschen Arbeitsmarkt“. Im Rahmen des FIT-Programms werden deutsche Hochschulen beim Aufbau passgenauer Maßnahmen und Angebote zur Studienvorbereitung, Studienerfolgssicherung und Arbeitsmarktintegration von internationalen Studieninteressierten * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1312 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. bzw. Studierenden gefördert. Darüber hinaus wird der Ausbau von Support Services für internationale Studierende (International Career Services) und kooperativen Netzwerken mit Akteuren und Partnern aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zur Schaffung von Übergangsstrukturen in den deutschen Arbeitsmarkt unterstützt. Von diesen Programmen können auch internationale Lehramtsstudierende profitieren. 39. Wie viele Visa wurden seit Inkrafttreten der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zwecks Anerkennungspatenschaften zwischen Unternehmen und ausländischer Fachkraft nach § 16d Absatz 3 AufenthG erteilt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit begleitender Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung im Sinne des § 16d Absatz 3 AufenthG, sogenannte Anerkennungspartnerschaft, ermöglicht eine beschleunigte Einreise und Arbeitsaufnahme, da das Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise in Deutschland eingeleitet wird. Zwischen dem 1. März 2024 und dem 1. August 2025 wurden insgesamt 745 solcher nationalen Visa zwecks Anerkennungspartnerschaften zwischen Unternehmen und ausländischer Fachkraft nach § 16d Absatz 3 AufenthG erteilt. Die nach Gastland der ausstellenden Auslandsvertretung aufgeschlüsselten Zahlen können der Anlage zu Frage 39* entnommen werden. a) Für welche Berufe wurden die meisten Anerkennungspatenschaften vergeben (bitte die fünf häufigsten Branchen nennen und nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung der Visa nach Berufen erfolgt nicht. Es ist lediglich eine Auswertung der Zustimmungen und Ablehnungen nach § 39 AufenthG i. V. m. § 16d Absatz 3 AufenthG möglich. Eine differenzierte Auswertung nach Wirtschaftsklasse oder Berufe oder Staatsangehörigkeit ist hier aufgrund der geringen Daten nicht möglich. Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage zu Frage 35* entnommen werden. b) Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Anerkennungspatenschaften auch von Kitas in Anspruch genommen werden, um ausländische Fachkräfte anzuwerben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematischen Erkenntnisse vor. c) Und plant die Bundesregierung, Anreize zu schaffen, um mehr Unternehmen zu motivieren, Anerkennungspatenschaften einzugehen? Der § 16d AufenthG wurde umfassend neugestaltet und ist zum 1. März 2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen um die Inanspruchnahme von Anerkennungspartnerschaften und wird im Zeitverlauf ggf. Anpassungsbedarfe prüfen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1312 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 40. Wie viele Chancenkarten wurden seit Inkrafttreten der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erteilt, und wie viele Anerkennungsverfahren wurden während eines Aufenthalts nach § 20a AufenthG eingeleitet (bitte nach Herkunftsländern und monatlicher Erteilung aufschlüsseln)? Zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 1. August 2025 wurden insgesamt 13 415 nationale Visa zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit i. S. d. § 20a AufenthG, sogenannte Chancenkarten, erteilt. Die nach Gastland der ausstellenden Auslandsvertretung und monatlicher Erteilung aufgeschlüsselten Zahlen können der Anlage zu Frage 40* entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1312 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Land / Gebiet § 16a AufenthG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 BeschV Ägypten 223 Albanien 185 Algerien 538 Angola 2 Argentinien 14 Armenien 22 Aserbaidschan 1.032 Äthiopien 37 Bangladesch 79 Belarus 13 Belgien 10 Benin 62 Bolivien 12 Bosnien und Herzegowina 74 Brasilien 136 Bulgarien 2 Burkina Faso 129 Chile 8 China 484 Costa Rica 5 Côte d’Ivoire 118 Dänemark 2 Dominikanische Republik 6 Ecuador 23 El Salvador 129 Finnland 2 Frankreich 20 Georgien 313 Ghana 33 Griechenland 11 Großbritannien 7 Guatemala 29 Guinea 4 Honduras 8 Indien 6.274 Indonesien 1.485 Irak 123 Iran 1.850 Irland 1 Israel 4 Italien 29 Jamaika 1 Japan 1 Jordanien 38 Kambodscha 3 Kamerun 3.043 Tabelle zu Frage Nr. 35 zur Kleinen Anfrage 21/1098 Kanada 4 Kasachstan 27 Katar 3 Kenia 441 Kirgisistan 457 Kolumbien 87 Kongo 15 Korea 28 Kosovo 445 Kroatien 1 Kuba 12 Kuwait 3 Laos 10 Lettland 1 Libanon 37 Litauen 3 Luxemburg 4 Madagaskar 269 Malaysia 41 Mali 31 Malta 3 Marokko 4.036 Mauretanien 2 Mexiko 86 Moldau 17 Mongolei 368 Montenegro 6 Mosambik 5 Myanmar 110 Namibia 44 Nepal 377 Neuseeland 1 Nicaragua 4 Niederlande 10 Nigeria 52 Nordmazedonien 28 Norwegen 2 Oman 8 Österreich 74 Pakistan 313 Palästinensische Gebiete 6 Panama 1 Paraguay 8 Peru 28 Philippinen 457 Polen 14 Portugal 1 Ruanda 87 Rumänien 2 Russische Föderation 167 Sambia 13 Saudi-Arabien 5 Schweden 1 Schweiz 13 Senegal 227 Serbien 49 Simbabwe 237 Singapur 5 Slowakei 1 Slowenien 1 Spanien 16 Sri Lanka 50 Südafrika 48 Tadschikistan 292 Taiwan 10 Tansania 27 Thailand 66 Togo 664 Trinidad und Tobago 3 Tschechische Republik 6 Tunesien 1.522 Türkei 404 Turkmenistan 9 Uganda 50 Ungarn 19 Uruguay 1 USA 6 Usbekistan 352 VAE 23 Venezuela 13 Vietnam 13.571 Zypern 1 Gesamt 42.565 Land / Gebiet § 16d Abs. 3 AufenthG Ägypten 15 Albanien 7 Algerien 3 Argentinien 5 Armenien 5 Äthiopien 1 Australien 1 Belarus 2 Bosnien und Herzegowina 15 Brasilien 22 Chile 23 China 20 Ecuador 1 Georgien 2 Ghana 2 Honduras 1 Indien 66 Indonesien 7 Iran 33 Israel 2 Italien 1 Kamerun 18 Kasachstan 4 Katar 1 Kenia 4 Kirgisistan 4 Kolumbien 26 Kosovo 32 Kroatien 2 Libanon 4 Luxemburg 1 Madagaskar 7 Malaysia 1 Malta 1 Marokko 97 Mexiko 23 Moldau 1 Mongolei 3 Namibia 15 Nordmazedonien 1 Norwegen 1 Österreich 1 Pakistan 2 Paraguay 1 Peru 1 Philippinen 20 Polen 1 Russische Föderation 1 Tabelle zu Frage Nr. 39 zur Kleinen Anfrage 21/1098 Saudi-Arabien 2 Serbien 13 Slowakei 3 Sri Lanka 9 Südafrika 13 Tadschikistan 1 Tschechische Republik 1 Tunesien 74 Türkei 61 Uganda 1 Ungarn 1 Usbekistan 12 VAE 3 Venezuela 2 Vietnam 42 Gesamt 745 Land / Gebiet 06.2024 07.2024 08.2024 09.2024 10.2024 11.2024 12.2024 Ägypten 0 0 1 14 18 8 6 Albanien 18 18 11 17 26 19 20 Algerien 0 0 0 0 3 6 6 Angola 1 0 0 0 0 0 0 Argentinien 2 1 1 4 1 6 3 Armenien 0 0 4 1 3 1 4 Aserbaidschan 1 4 14 6 13 15 20 Äthiopien 0 1 0 2 0 0 1 Australien 6 5 10 9 4 9 6 Bahrain 0 0 1 1 5 0 4 Bangladesch 0 0 0 0 5 11 5 Belarus 0 2 0 2 9 6 5 Belgien 0 0 0 5 3 0 1 Bolivien 0 1 2 2 1 2 0 Bosnien und Herzegowina 0 4 2 0 1 0 4 Botsuana 0 0 0 1 0 0 1 Brasilien 5 7 8 9 10 7 12 Bulgarien 0 0 0 0 0 0 0 Burkina Faso 0 0 0 0 0 1 0 Chile 2 5 8 1 2 7 6 China 13 66 81 77 74 73 69 Costa Rica 0 0 0 0 1 1 1 Côte d’Ivoire 0 0 0 0 0 0 0 Dänemark 0 2 0 1 0 1 0 Dominikanische Republik 0 1 0 0 0 0 1 Ecuador 0 6 0 1 1 1 0 El Salvador 0 1 0 0 0 0 1 Estland 0 0 1 1 1 1 0 Finnland 0 0 1 0 1 3 0 Frankreich 0 0 0 0 3 1 3 Georgien 0 9 5 4 9 6 18 Ghana 3 3 6 11 17 12 5 Griechenland 0 1 1 1 0 2 0 Großbritannien 15 24 18 34 55 42 28 Guatemala 0 0 0 0 0 4 0 Guinea 0 0 0 1 0 0 0 Honduras 0 0 0 1 0 1 1 Indien 53 118 205 182 203 328 409 Indonesien 0 0 2 0 1 1 1 Irak 0 2 2 4 4 4 8 Iran 0 0 0 0 0 0 0 Irland 0 6 4 3 5 4 4 Israel 1 0 3 5 3 8 3 Italien 0 1 4 9 5 9 4 Jamaika 0 0 0 1 1 0 0 Japan 0 1 2 0 3 3 3 Jordanien 0 2 10 14 7 18 25 Kambodscha 0 0 0 0 0 1 0 Kamerun 0 0 0 0 0 0 0 Tabelle zu Frage Nr. 40 zur Kleinen Anfrage 21/1098 Kanada 1 4 4 1 1 1 4 Kasachstan 0 3 3 2 10 9 7 Katar 0 2 4 3 1 4 3 Kenia 2 1 5 2 5 2 13 Kirgisistan 0 0 3 0 1 1 1 Kolumbien 0 9 9 18 22 13 6 Kongo 0 0 0 0 0 0 0 Korea 0 1 0 3 9 4 8 Kosovo 0 2 8 5 4 9 9 Kroatien 0 0 0 2 0 0 1 Kuba 1 0 0 0 0 2 1 Kuwait 0 2 0 6 3 1 2 Laos 0 1 0 0 0 0 0 Lettland 1 0 1 4 2 1 1 Libanon 4 3 4 23 12 24 11 Litauen 0 0 0 3 1 1 1 Luxemburg 0 0 0 0 1 1 0 Malaysia 1 4 4 1 8 3 5 Mali 0 0 0 1 0 0 0 Malta 0 0 1 0 0 0 2 Marokko 0 0 0 0 0 0 0 Mexiko 4 6 10 4 15 6 12 Moldau 0 0 0 0 0 0 0 Mongolei 0 0 0 0 0 0 0 Montenegro 0 3 5 1 1 2 3 Mosambik 0 0 0 0 0 0 0 Myanmar 0 0 0 1 0 1 1 Namibia 0 0 0 0 0 0 1 Nepal 0 0 0 2 2 2 2 Neuseeland 0 0 0 2 4 2 0 Nicaragua 0 0 0 0 0 0 1 Niederlande 0 7 6 1 5 8 8 Nigeria 0 0 0 0 0 0 1 Nordmazedonien 0 0 1 1 2 0 1 Norwegen 0 0 0 2 2 0 0 Oman 0 0 1 4 2 1 3 Österreich 1 1 3 0 2 1 2 Pakistan 4 2 9 10 13 35 22 Palästinensische Gebiete 1 5 5 12 15 3 6 Panama 0 0 0 1 0 0 0 Paraguay 0 0 0 0 1 1 2 Peru 1 4 3 6 2 4 4 Philippinen 3 12 5 2 8 8 4 Polen 1 4 2 3 3 8 2 Portugal 0 0 0 0 0 1 1 Ruanda 0 0 0 0 2 4 1 Rumänien 0 0 0 0 1 0 9 Russische Föderation 0 0 23 18 31 29 16 Sambia 0 0 0 2 1 0 2 Saudi-Arabien 0 2 0 14 6 8 17 Schweden 0 0 0 2 3 4 8 Schweiz 4 7 2 3 6 5 3 Senegal 0 0 0 0 0 0 0 Serbien 1 7 0 8 7 9 19 Simbabwe 0 1 0 2 4 3 0 Singapur 0 13 9 6 9 5 4 Slowakei 0 1 0 0 0 0 1 Slowenien 0 0 0 0 1 0 1 Spanien 0 0 0 2 2 1 3 Sri Lanka 1 0 2 4 7 4 4 Südafrika 1 9 3 4 3 7 7 Tadschikistan 0 0 0 0 0 1 0 Taiwan 2 1 0 0 6 3 1 Tansania 0 0 0 0 0 1 3 Thailand 0 3 0 5 1 5 4 Togo 0 0 0 0 0 0 1 Trinidad und Tobago 0 0 0 0 0 0 0 Tschechische Republik 2 3 4 0 0 1 1 Tunesien 0 10 30 46 3 7 4 Türkei 22 45 25 38 36 77 46 Turkmenistan 0 0 1 0 2 1 1 Uganda 0 0 0 0 0 1 0 Ungarn 1 3 6 5 12 5 8 Uruguay 0 0 0 0 0 0 0 USA 8 9 15 14 16 21 30 Usbekistan 0 0 0 0 2 1 1 VAE 1 5 9 6 15 13 17 Venezuela 0 0 2 4 0 0 3 Vietnam 3 2 1 1 2 14 4 Zypern 0 0 1 1 0 1 1 Gesamt 191 488 636 735 833 1.012 1.059 01.2025 02.2025 03.2025 04.2025 05.2025 06.2025 07.2025 08.2025 Gesamt 10 36 33 55 34 49 25 6 295 17 8 5 14 4 13 14 0 204 5 7 13 11 5 15 2 0 73 0 0 2 0 2 0 0 0 5 1 4 2 2 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127 0 0 0 3 2 3 0 0 14 14 16 20 9 9 11 18 1 175 0 1 0 0 0 0 0 0 1 4 4 3 3 3 9 2 0 53 5 10 6 5 6 0 1 0 70 0 1 1 0 0 1 4 0 10 0 1 3 0 4 0 0 0 12 4 5 5 1 1 2 5 0 37 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 1 4 0 0 1 0 18 12 20 11 6 9 10 15 0 164 0 0 1 0 2 1 0 0 10 1 0 0 1 0 0 0 0 4 6 5 4 3 5 2 3 0 54 0 1 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 1 0 2 0 7 4 11 0 7 3 9 5 0 39 6 12 11 8 11 12 9 1 127 0 1 0 1 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 2 0 0 2 5 6 0 1 2 0 2 0 31 1 0 0 0 0 0 0 0 1 4 0 2 0 3 1 0 0 13 1 1 1 0 2 0 0 0 6 0 1 3 1 3 0 0 0 16 0 2 1 1 1 1 3 0 17 2 0 0 0 0 0 2 0 5 5 7 8 3 5 3 4 1 71 1 4 13 12 6 5 5 0 47 3 6 2 3 2 0 3 0 24 2 0 0 1 1 0 3 0 11 4 3 3 0 1 3 1 0 26 3 1 5 0 2 0 0 0 21 29 9 3 66 21 3 9 0 235 12 9 1 8 6 3 16 2 104 1 2 3 1 0 0 2 0 10 0 0 1 2 0 0 1 0 8 13 9 5 6 6 6 9 0 78 6 7 7 6 7 7 3 1 86 4 1 6 9 6 3 3 0 55 0 0 3 1 0 2 2 0 10 4 1 4 3 1 3 3 0 26 4 10 6 1 5 1 1 0 38 35 40 21 11 7 2 3 0 236 1 0 1 0 2 0 0 0 9 23 9 13 7 12 10 13 0 134 3 5 5 9 7 1 1 0 48 9 10 5 2 7 7 6 3 79 1 0 0 1 1 1 0 0 4 5 11 10 10 19 16 21 0 143 4 2 2 3 6 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