Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten (Antwort zu Drs. 21/1098)
Text
Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten (Antwort zu Drs. 21/1098)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1312
21. Wahlperiode 20.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Sylvia
Rietenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1098 –
Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der deutsche Arbeitsmarkt ist auf Zuwanderung angewiesen: Aktuelle
Schätzungen prognostizieren eine Lücke von über 500 000 Fachkräften und
1,4 Millionen Arbeitskräften – Tendenz steigend (vgl. IAB-Forum [2025]:
IAB-Monitor Arbeitskräftebedarf 4/2024). Im pädagogischen Bereich ist der
Fachkräftemangel so groß, dass Kinder die Folgen bereits heute durch
Unterrichtsausfall an Schulen, verkürzte Öffnungszeiten oder vollständige
Schließtage in Kitas spüren. Laut Kita-Bericht 2024 des Paritätischen
Gesamtverbands fehlen bundesweit rund 125 000 Fachkräfte (vgl. Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband [2024]). Für Schulen geht die
Kultusministerkonferenz (KMK) bis 2030 von einem Mangel von rund 49 000
Lehrkräften aus (vgl. KMK [2025]: Lehrkräfteeinstellungsbedarf und -angebot
2024–2035). Aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem
Schuljahr 2026/2027 und der fortschreitenden Inklusion beziffern andere
Studien den Bedarf sogar auf nahezu das Doppelte (vgl. Klemm [2022]:
Entwicklung von Lehrkräftebedarf und -angebot in Deutschland bis 2030). Das
Deutsche Schulbarometer zeigt zudem, dass die Lehrkräfte von heute unter einer
erheblichen Arbeitsbelastung leiden (vgl. Robert Bosch Stiftung [2025]:
Deutsches Schulbarometer: Befragung Lehrkräfte).
Unter der Ampelregierung wurde im Jahr 2024 die Gesamtstrategie Fachkräfte
in Kitas und Ganztag veröffentlicht, die Maßnahmen im Bereich berufliche
Orientierung, Aus- und Weiterbildung das Heben von Potenzialen zusätzlicher
Berufsgruppen sowie Verbesserungen der Arbeits- und Rahmenbedingungen
empfiehlt. Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, „die duale
Ausbildung für Erzieherberufe [...] ein[zu]führen“ (Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 98). Zusätzlich will die Bundesregierung „(d)ie
Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [...] beschleunigen, vereinfachen
und ausweiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98).
Aktuell gelingt zu wenigen der im Ausland qualifizierten Pädagoginnen und
Pädagogen – also Personen, die im Ausland einen Lehramtsabschluss oder
einen Abschluss mit deutschem Referenzberuf wie etwa Erzieherin bzw.
Erzieher erworben haben – der schnelle und unbürokratische Einstieg in den
Arbeitsmarkt. Wie in anderen Berufen stellen langwierige und komplizierte
Anerkennungsverfahren ein echtes Nadelöhr für eine schnelle und erfolgreiche
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 19. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Integration in das Arbeitsleben dar (vgl. Lokhande, Mohini [2025]:
Verborgene Potenziale erschließen). Die größten Verzögerungen treten zwischen
Ausstellung eines Defizitbescheids über die Nachqualifizierung und finalem
Anerkennungsbescheid auf. Gründe hierfür sind u. a. fehlende Kapazitäten bei
Qualifizierungsanbietern und zu wenige Prüfungstermine. Dies betrifft
insbesondere die reglementierten Berufe, wie pädagogische Fachkräfte (vgl.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [2024]: Bericht zum
Anerkennungsgesetz 2023). Tatsächlich zeigen Studien, dass viele Fachkräfte an
diesem Punkt aus den Anerkennungsverfahren aussteigen (vgl. Atanassov et
al. [2023]: Verlorene Pflegefachkräfte. Wann die Auflage einer
Ausgleichsmaßnahme das Anerkennungsverfahren ausbremsen kann und wie Abbrüche
vermieden werden können). Hauptgründe sind die hohen Kosten der
Nachqualifizierung sowie unzureichende finanzielle Unterstützung. Zwar existieren
Beratungs- und Unterstützungsangebote, diese sind jedoch oft fragmentiert,
unübersichtlich und nicht ausreichend bekannt. Zudem besteht ein
Missverhältnis zwischen der hohen Nachfrage und einem regional ungleich verteilten
Angebot an fachlicher und sprachlicher Nachqualifizierung (vgl. BMBF
[2024]).
Die erfolgreiche Integration ausländischer Pädagoginnen und Pädagogen in
den Arbeitsmarkt ist nicht nur mit Blick auf die gravierenden
Fachkräftelücken in Schulen und Kitas wünschenswert, sondern auch aus integrations- und
diversitätspolitischer Perspektive. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat
in ihrem Beschluss vom 6. Dezember 2024 ausdrücklich die zentrale
Bedeutung einer beschleunigten Anerkennung ausländischer Abschlüsse bekräftigt
(vgl. Umlaufbeschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 6. Dezember 2024).
1. Plant die Bundesregierung, den Beruf Erzieherin bzw. Erzieher
grundständig nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu dualisieren, und wenn
ja, werden die Träger der Kindertagesstätten als Ausbildungsbetriebe die
Ausbildung von Fachkräften übernehmen?
2. Wird für die im Koalitionsvertrag geplante duale Ausbildung für
Erzieherinnen bzw. Erzieher eine tarifliche Ausbildungsvergütung nach TVöD
gelten (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98)?
3. Plant die Bundesregierung, mit der dualen Ausbildung für Erzieherinnen
bzw. Erzieher die schulische Ausbildung für Erzieherinnen bzw. Erzieher
zu ersetzen, oder werden beide Ausbildungsformen weiter nebeneinander
existieren und damit auch eine Ungleichbehandlung der Auszubildenden
hinsichtlich Vergütung und rechtlicher Absicherung?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag enthält die Absicht, „die duale Ausbildung für
Erzieherberufe unter Beibehaltung des anerkannten Qualifikationsrahmens“ einzuführen
(Kapitel 4.1., S. 98). Ziel ist es, die Attraktivität der Aus- und Weiterbildung in
den Erziehungsberufen durch vergütete und praxisnahe Modelle in Anlehnung
an die duale Ausbildung wie die hieran orientierten dualisierten Länderformate
zu steigern, um zusätzliche Fachkräfte für das Berufsfeld zu gewinnen und zu
halten. Die Möglichkeiten zur Umsetzung werden derzeit innerhalb der
Bundesregierung geprüft.
4. In wie vielen Bundesländern werden nach Kenntnissen der
Bundesregierung noch Schulgelder für die Ausbildung von Erzieherinnen und
Erziehern erhoben, und plant die Bundesregierung eine bundesweite Regelung
zur Schulgeldfreiheit bei Ausbildungen im pädagogischen Bereich?
An staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik und staatlichen
Berufsfachschulen für die pädagogischen Erstberufe (Kinderpflege, Sozialassistenz,
Sozialpädagogische Assistenz) wird kein Schulgeld erhoben. Entsprechende
Einrichtungen in freier Trägerschaft erheben teilweise Schulgelder. Schulgeld kann
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen des sogenannten
Maßnahmebeitrages einkommens- und vermögensunabhängig über das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden. Die
nachfolgende Übersicht der Beratungsstelle „Fachkräfte für Kitas und Ganztag an
Grundschulen“ in Trägerschaft der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
gibt Auskunft über die Schulgeldfreiheit bzw. die Erhebung von Schulgeld
• an Fachschulen/Fachakademien für Sozialpädagogik (Ausbildung zum
Erzieher bzw. zur Erzieherin)
• und Berufsfachschulen (Ausbildungsgänge Kinderpflege, Sozialassistenz,
Sozialpädagogische Assistenz)
in freier Trägerschaft in allen Bundesländern.
Länder Schulgeld
Baden-Württemberg Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft
Bayern Berufsfachschulen und Fachakademien in freier Trägerschaft können einen
Schulgeldersatz beantragen, dieser „Pflegebonus“ für Kinderpflege,
Erzieherin, Heilpäd, HEP etc. endet zunächst am 31. Dezember 2026.
Berlin Berufsfachschulen in privater Trägerschaft
Brandenburg Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft
Bremen Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft
Hamburg Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft
Hessen Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft; Wer im
Landesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ gefördert
wird, muss grundsätzlich kein Schulgeld zahlen. Soweit bei Schulen in
privater Trägerschaft dennoch ein Schulgeld anfällt, ist dieses durch den Träger der
Kindertageseinrichtung zu übernehmen. Über das Landesprogramm können
die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und – wenn regional nicht erreichbar –
auch drei Jahre der Berufsbegleitenden Ausbildung (BbA) gefördert werden.
Mecklenburg-Vorpommern Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft
Niedersachsen Schulgeldfreiheit
Nordrhein-Westfalen Schulgeldfreiheit
Rheinland-Pfalz Schulgeldfreiheit
Saarland Schulgeldfreiheit
Sachsen Nach § 2 der unbefristeten „Ausbildungszuweisungsverordnung“ erhalten
Fachschulen in privater Trägerschaft 100 Euro monatlich pro Fachschüler bzw.
Fachschülerin, wenn sie auf Schulgeld verzichten; Berufsfachschulen in freier
Trägerschaft erheben teilweise Schulgeld.
Sachsen-Anhalt Schulgeldfreiheit in den Schuljahren 2025/2026 und 2026/2027
Schleswig-Holstein Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft
Thüringen Berufsfachschulen und Fachschulen in privater Trägerschaft
5. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
noch keine Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieherinnen und
Erzieher?
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich
anerkannten Erzieher ist im Detail durch Landesgesetze geregelt. Jedes Bundesland
bietet mittlerweile mindestens ein durchgängig vergütetes Ausbildungsformat
zur Erzieherin und zum Erzieher an. Zwei Ausbildungsformate sind dabei
entscheidend: die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) und die Berufsbegleitende
Ausbildung (BbA). Die PiA ist im Grundsatz eine vollzeitschulische
Ausbildung, die die praktische Ausbildung von Anfang an integriert. PiA-
Fachschülerinnen und -Fachschüler sind verpflichtet eine Praxiseinrichtung
vorzuweisen, in der sie über einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Bei der berufsbegleitenden Ausbildung handelt
es sich um eine Ausbildung in berufsbegleitender Teilzeitform, die Personen
mit Praxiserfahrung adressiert. Die nachfolgende Übersicht der Beratungsstelle
„Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“ in Trägerschaft der
Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin gibt Auskunft über beide
vergüteten Ausbildungsformate pro Bundesland.
Länder Für alle Fachschülerinnen und -schüler vergütetes Ausbildungsmodell
Baden-Württemberg PiA: 3 Jahre (seit 2012)
PiA in Teilzeit: 4 Jahre
Bayern PiA: 3 Jahre
Berlin BbA: 3 Jahre, kann durch Anrechnung von Leistungen um ein Jahr verkürzt
werden
Brandenburg BbA: 3 Jahre, Verkürzung durch Anrechnung einer anderen fachschulischen
Ausbildung bis zur Hälfte, Ermessen der Schulleitung
Bremen BbA: 3 Jahre;
PiA: 3 Jahre (Modellversuch seit 2018)
Hamburg BbA: 3 Jahre
Hessen BbA in der Regel: 3,5–4 Jahre;
PiA: 3 Jahre (Laufzeit bis 2028)
Mecklenburg-Vorpommern BbA: 2–3 Jahre;
Erzieher/Erzieherin in Altersstufen 0–10: 3 Jahre
Niedersachsen BbA: 3 Jahre
Nordrhein-Westfalen PiA: 3 Jahre
Rheinland-Pfalz BbA: 2–3 Jahre
Saarland BbA: 3–4 Jahre;
PiA: 3 Jahre (verstetigt seit 2020)
Sachsen BbA regulär: 4 Jahre;
Schulversuch ab 2023: 3 Jahre
Sachsen-Anhalt BbA: maximal 4 Jahre;
PiA: 3 Jahre (Modellversuch, Laufzeit 2025–2028)
Schleswig-Holstein BbA: in der Regel 3,5 Jahre;
PiA: 3 Jahre
Thüringen PiA: 3 Jahre (verstetigt seit 2023)
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquote bei
Ausbildungen im pädagogischen Bereich?
Für Angaben zur Fachkräfteentwicklung in der Kindertagesbetreuung stützt
sich die Bundesregierung als zentrales Instrument auf das Fachkräftebarometer
Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte
(WiFF). Da konkrete Zahlen zu Ausbildungsabbrüchen nicht vorliegen, werden
im Fachkräftebarometer sogenannte Schwundquoten ausgewiesen. Für die
vereinfachte Modellberechnung der Schwundquote wird zunächst die Differenz
aus den Anfängerinnen und Anfängern eines Jahrgangs sowie den
Absolventinnen und Absolventen des entsprechend der regulären Ausbildungsdauer
voranliegenden Schuljahres gebildet. Diese Differenz, die die Zahl der (vorerst) nicht
erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen eines Jahrgangs abbildet, wird
ins Verhältnis zur Zahl der ursprünglichen Anfängerinnen und Anfänger gesetzt
und als Schwund bezeichnet. Die errechneten Schwundquoten in den
vergangenen fünf Jahren für Gesamtdeutschland lagen demnach im Mittel bei
• 45 Prozent in der Kinderpflege,
• 21 Prozent in der Sozialassistenz (inklusive Sozialpädagogische Assistenz),
• 18 Prozent bei den Erzieherinnen und Erziehern,
• 32 Prozent in der Kindheitspädagogik.
Quelle: Autorengruppe Fachkräftebarometer: Fachkräftebarometer Frühe
Bildung 2025 (im Erscheinen). Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte. Bielefeld.
7. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren Fortbildungen im pädagogischen Bereich durch das Aufstiegs-
BAföG (AFBG) oder durch Weiterbildungsförderungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) gefördert?
In den Jahren 2020 bis 2024 erfolgte in insgesamt 257 072 Fällen eine
Förderung der Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in auf
Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Die Summe
verteilte sich dabei wie folgt auf die einzelnen Jahre:
2020: 39 646
2021: 50 056
2022: 55 425
2023: 56 767
2024: 55 178.
Angaben zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
nach dem Aus- und Weiterbildungsziel können dem Produkt „Förderung der
beruflichen Weiterbildung“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
entnommen werden https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzel
heftsuche_Formular.html?nn=1524036&topic_f=teilnehmer-massnahmen-fbw
sowie ab dem Jahr 2025 https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/S
uche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1460258&topic_f=fbw-insgesamt.
8. Wird die im Koalitionsvertrag angekündigte Öffnung der AFBG-
Förderung für Fortbildungen auf gleicher Stufe für Mangelberufe auch für den
Beruf Erzieherin bzw. Erzieher gelten (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 74)?
Die Bundesregierung hat die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des AFBG im
Blick. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 120 auf Bundestagsdrucksache 21/848 verwiesen.
9. Besitzt die Bundesregierung Konzepte für die Umsetzung der von
Bayern im Jahr 2023 initiierte Bundesratsinitiative „Für eine kostenfreie
Meisterausbildung“?
a) Wenn ja, gibt es bereits Eckpunkte zu dem Konzept?
b) Wenn ja, wann wird hier mit Vorlage eines Konzepts zu rechnen
sein?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung besitzt kein Konzept für eine Umsetzung der betreffenden
Entschließung des Bundesrates.
10. Plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag geplanten
Teilqualifikationen auch für Berufe im pädagogischen Bereich zu entwickeln (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 75)?
Entwicklung und Ausbau von qualitätsgesichert abschlussorientierten
Teilqualifizierungs(TQ)-Berufssets sowie die Unterstützung der Sozialpartner in der
untergesetzlichen Definition von Standards und Prozessabläufen zur Entwicklung
von Teilqualifikationen im Rahmen des Hauptausschusses des Bundesinstituts
für Berufsbildung bezieht sich auf anerkannte Ausbildungsberufe nach dem
Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung. Die nach landesrechtlichen
Regelungen ausgestalteten pädagogischen Berufe entziehen sich der
Bundeszuständigkeit.
11. Wann wird das in der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag
empfohlene Fortbildungscurriculum „Qualifizierung von Beschäftigten
im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung“, welches das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
federführend entwickelt, fertiggstellt?
Seit März 2024 wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) ein Qualifizierungskonzept für
Mitarbeitende in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im
Grundschulalter ohne pädagogische Erstausbildung entwickelt. So soll eine
fachliche Grundlage für die (Weiter-)Qualifizierung von Menschen geschaffen
werden, die bereits im Ganztag arbeiten.
Auftragnehmer sind das Institut für Soziale Arbeit e. V. (ISA), die Deutsche
Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Arbeit und Qualifikation Uni
Duisburg-Essen und das Sozialwerk für Bildung & Jugend. Die Ergebnisse
werden im Herbst 2025 vorliegen.
12. Wie viele der im Jahr 2024 gestarteten Pilotberufssprachkurse
„Frühpädagogische Berufe“ gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell,
und plant die Bundesregierung eine Verstetigung der Kurse?
Seit Veröffentlichung des Pilotkonzepts für frühpädagogische Berufe sind
127 Pilotkurse gestartet, davon 107 in 2025 (Datenstand: 11. Juli 2025). Die
Pilotkurse können auf Basis des Konzepts trotz angespannter Haushaltslage der
Nachfrage und den Bedarfen entsprechend uneingeschränkt starten. Mit der
Pilotierung sollen Fragen zum Nachfragepotenzial und zu den
Umsetzungsmöglichkeiten beantwortet werden. Art und Umfang einer Verstetigung wird daher
von den Pilotierungserkenntnissen abhängen.
13. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse zum Umsetzungsstand der
Vorschläge der KMK zur Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret zur Stärkung der
Lehrkräfteausbildung?
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für den schulischen Bildungsbereich bei
den Ländern. Diese sind daher auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften zuständig.
Die Qualität von Unterricht und Schule wird maßgeblich vom Handeln der
Lehrerinnen und Lehrer bestimmt. Deshalb unterstützt der Bund im Rahmen
seiner Zuständigkeit die Länder im Bereich der Lehrkräftebildung. Mit den
„Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule
und Weiterbildung“ trägt der Bund in Kooperation mit den Ländern zur
wissenschaftsgeleiteten Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten für
Lehrkräfte bei und leistet so einen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität des
Lehrerberufes.
14. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
wurden von Pädagoginnen und Pädagogen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gestellt?
a) Aus welchen Ländern kamen in diesem Zeitraum die meisten
Antragstellerinnen und Antragsteller (bitte die ersten fünf Länder
nennen)?
b) Wie viele der Antragstellerinnen und Antragsteller kamen in diesem
Zeitraum aus EU-Staaten und wie viele aus Drittstaaten?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
In den Jahren 2019 bis 2023 entfielen laut Statistischem Bundesamt insgesamt
rund 26 470 Anträge auf Anerkennung in den Bereich der pädagogischen
Berufe.
Bei rund 11 120 dieser Anträge hatten die Antragstellerinnen und Antragsteller
ihre berufliche Qualifikation in einem Land der Europäischen Union, des
Weiteren Europäischen Wirtschaftsraums bzw. der Schweiz erworben, bei rund
15 060 Anträgen war der Ausbildungsstaat ein Drittstaat. Rund 290 Anträge
fielen unter die Kategorie „Sonstige“ (ohne konkrete Angabe).
Die fünf Ausbildungsstaaten, aus denen die berufliche Qualifikation der
Antragstellerinnen und Antragsteller am häufigsten stammte, waren 2023: Ukraine
(1 221 Anträge), Türkei (573 Anträge), Spanien (390 Anträge), Polen (387
Anträge) und Russische Föderation (357 Anträge). In den Vorjahren gehörten auch
Syrien und die Niederlande zu den fünf antragsstärksten Ausbildungsstaaten.
15. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen den einzelnen Bundesländern hinsichtlich der Zuständigkeiten und
des Verfahrens bei der Anerkennung von pädagogischen Abschlüssen,
und besteht die Absicht, für eine Vereinheitlichung zu sorgen?
Die entsprechenden deutschen Referenzberufe (u. a. Erzieher/Erzieherin,
Lehrer/Lehrerin, Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin) sind landesrechtlich
geregelt. Daher liegen sowohl die rechtliche Ausgestaltung der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse als auch der Vollzug der Anerkennung in der
Zuständigkeit der Länder.
Zuständig für die Verfahren für Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen
und Erzieher sind Landesbehörden, in einzelnen Bundesländern auch
Hochschulen. In vielen Bundesländern sind die Zuständigkeiten pro Beruf bei einer
Stelle gebündelt, in manchen Bundesländern sind auch mehrere Stellen
zuständig. In vielen Ländern ist eine Stelle auch für die Anerkennung mehrerer
pädagogischer Berufe zuständig.
Die Situationsanalyse zu frühpädagogischen Berufen des Förderprogramms
Integration durch Qualifizierung (IQ) „Berufliche Anerkennung
frühpädagogischer Fachkräfte mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation“
(www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Beratung_u
nd_Qualifizierung/FSBQ_Situationsanalyse_Fruehpaedagogik.pdf) kam 2022
zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten auf die berufliche Anerkennung
als Erzieherin und Erzieher, Kindheitspädagogin und Kindheitspädagoge,
Sozialassistentin und Sozialassistent und Sozialpädagogische Assistentin und
Sozialpädagogischer Assistent stark davon abhängen, in welchem Bundesland der
Antrag gestellt wird.
Um für eine stärkere Vereinheitlichung zu sorgen, haben sich der
Bundeskanzler (BK) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit BK/
Ministerpräsidentenkonferenz(MPK)-Beschluss vom 6. Dezember 2024 zur
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen u. a. in Ziffer 5b darauf geeinigt, dass
die Länder für die landesrechtlich geregelten Berufe, wie z. B.
Erziehungsberufe, unter Berücksichtigung der landesrechtlichen Bedingungen ihre
Anerkennungsprozesse weiter harmonisieren und dies in den entsprechenden
landesrechtlichen Regelungen verankern. Des Weiteren haben sie sich geeinigt, dass
länderspezifische Kompetenzen so gebündelt werden, dass es künftig möglichst
nur eine zuständige Stelle im Land für das jeweilige Berufsbild geben soll. In
Bezug auf eine weitere Vereinheitlichung weist der BK/MPK-Beschluss in
Ziffer 7 darauf hin, dass der Verweis auf die
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze der Länder ein etablierter Weg der Harmonisierung ist, der vermehrt
genutzt werden sollte.
Die Bundesregierung unterstützt die Länder durch verschiedene Maßnahmen
insbesondere bei der Harmonisierung des Vollzugs. So ermöglicht sie unter
Moderation und Organisation des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Austauschformate aller zuständigen Anerkennungsstellen für Erzieherinnen
und Erzieher.
Musterbescheide und Beiblätter in einfacher Sprache wurden erarbeitet mit
dem Ziel der Vereinheitlichung des Vollzugs. Diese sind zur Nachnutzung
öffentlich auf der Internetseite des BIBB abrufbar (www.bibb.de/de/187335.php).
Transferveranstaltungen für die Übermittlung der erarbeiteten Ergebnisse aus
den Austauschformaten fanden für weitere pädagogische Berufe in
Kindertagesstätten, Schule und Ganztag statt.
Mit dem Ziel, den Austausch unter den zuständigen Anerkennungsstellen
weiter fortzuführen und eine weitere Harmonisierung des Vollzugs zu ermöglichen,
startete das Bundesinstitut für Berufsbildung auf seiner Plattform im Juli 2025
den sogenannten „Anerkennungscampus“.
16. Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bearbeitungszeiten bei der Anerkennung von pädagogischen Abschlüssen in den
einzelnen Bundesländern (bitte nach den einzelnen Bundesländern
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Bearbeitungszeiten in
den einzelnen Bundesländern vor. Das Statistische Bundesamt verweist dazu
darauf, dass aufgrund unsicherer Datenlage keine Daten zur Verfahrensdauer
veröffentlicht werden.
17. Plant die Bundesregierung, sich an den Ländern mit der kürzesten
Bearbeitungszeit in Form eines Best-Practice-Modells zu orientieren bei
ihrem Vorhaben, „die Anwerbung internationaler Fachkräfte für Kitas [zu]
beschleunigen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
S. 98)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine Kenntnisse zu den Bearbeitungszeiten in den einzelnen Bundesländern
vor. Best Practices werden im Rahmen der in der Antwort zu Frage 15
genannten Austauschformate von und mit den zuständigen Anerkennungsstellen der
Länder geteilt. Die Bundesregierung hat auf gute Umsetzungsbeispiele in den
Empfehlungen der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kita und Ganztag
hingewiesen: www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/240038/23b7b41880a2ca6e962c0127
1fb1fbca/empfehlungspapier-gesamtstrategie-fachkrafte-in-kitas-und-ganztag-d
ata.pdf.
18. Welche Beratungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
auf Landes- und Bundesebene konkret für die Anerkennungsverfahren
für Pädagoginnen und Pädagogen?
Die Bundesregierung informiert zu Anerkennungsverfahren für Pädagoginnen
und Pädagogen über das zentrale Portal „Anerkennung in Deutschland“. Die
Informationen richten sich sowohl an ausländische Fachkräfte als auch an
Beratungskräfte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Unter den Berufen waren
2024 die Seiten zu Lehrerinnen und Lehrern die Seiten, die am häufigsten
aufgerufen wurde (81 605 Seitenaufrufe), die Seiten zu Erzieherinnen und
Erziehern auf Platz 5 (38 307 Seitenaufrufe).
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) bei der Bundesagentur
für Arbeit berät Fachkräfte und damit auch Pädagoginnen und Pädagogen im
Ausland und begleitet sie im Anerkennungsverfahren.
Das Europäischer Sozialfonds (ESF) Plus Förderprogramm „IQ – Integration
durch Qualifizierung“ unterstützt die nachhaltige und bildungsadäquate
Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den
Arbeitsmarkt über alle Berufsgruppen hinweg, indem es die Anerkennungen
ausländischer beruflicher Qualifikationen u. a. durch Anerkennungsberatung und
Qualifizierung flankiert.
Mit dem Kompass Erziehungsberufe informiert und berät eine vom BMBFSFJ
geförderte Beratungsstelle unter www.kompass-erziehungsberufe.de/wege-in-d
en-erziehungsberuf über Möglichkeiten zum Einstieg in Erziehungsberufe. Das
Angebot richtet sich auch an Quereinsteigende mit im Ausland erworbenen
Qualifikationen.
19. Plant die Bundesregierung – in Kooperation mit Ländern und
Kommunen – im Rahmen ihres Vorhabens, „die Anwerbung internationaler
Fachkräfte für Kitas [zu] beschleunigen, vereinfachen und ausweiten“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 98), Maßnahmen,
um die Anerkennungsstellen für Pädagoginnen und Pädagogen in den
Ländern zu entlasten, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Maßnahmen wie die
Austauschformate für die zuständigen Anerkennungsstellen und der
Anerkennungscampus sind geeignet, die zuständigen Anerkennungsstellen zu entlasten. Des
Weiteren wird auf die Umsetzung des BK/MPK-Beschlusses vom 6. Dezember
2024 mit weiteren Entlastungspotenzialen verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorhabens, „die Anwerbung
internationaler Fachkräfte für Kitas [zu] beschleunigen, [zu]
vereinfachen und aus[zu]weiten“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD, S. 98), die Änderung der Kompetenzlage zwischen Bund und
Ländern bei den Anerkennungsverfahren von Pädagoginnen und Pädagogen,
trotz landesrechtlicher Regelung der Berufe?
Die Zuständigkeit für die Anerkennungsverfahren richtet sich nach dem
jeweiligen Referenzberuf. Für die Berufe Erzieherin und Erzieher sowie für Lehrerin
und Lehrer sind die Länder für die Berufsregelungen und damit auch für die
Regelungen und den Vollzug der Anerkennungsverfahren zuständig. Die
Bundesregierung plant hierzu keine Änderung der Kompetenzlage zwischen Bund
und Ländern.
21. Wie viele Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
wurden seit Beginn des Jahres 2024 bis heute gestellt, und welche waren
in diesem Zeitraum die fünf antragsstärksten Berufe (bitte für
reglementiert und nichtreglementiert benennen)?
Die Antragszahlen werden jährlich durch das Statistische Bundesamt im
Rahmen der Anerkennungsstatistik nach dem
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz erhoben. Die Zahlen für das Jahr 2024 liegen derzeit noch nicht vor. Sie
werden durch das Statistische Bundesamt Ende August 2025 veröffentlicht.
22. Verbleibt das Referat Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR), oder wird es in ein anderes Ressort eingegliedert, und wenn
ja, in welches?
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde dem
BMBFSFJ aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) u. a. die Zuständigkeit für die berufliche
Bildung übertragen. Im Rahmen der Umsetzung des Organisationserlasses wird
das Referat „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ in das
BMBFSFJ eingegliedert.
23. Welche Projekte im Bereich Anerkennungsberatung werden derzeit aus
Bundesmitteln gefördert?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen eines Pilotprojekts die Beratung von
Fachkräften im Ausland durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
(ZSBA) bei der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus fördert die
Bundesregierung die Beratung zur Anerkennung im Rahmen des Projekts „Pro
Recognition“. Die Beratung erfolgt in derzeit neun Ländern vor Ort (Ägypten,
Algerien, Brasilien, Indien, Kolumbien, Indonesien, Philippinen, Marokko und
Türkei) an den Auslandshandelskammern (AHK).
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung projektförmig Schulungsangebote
des Bundesinstituts für Bildung zur Erst-/Verweisberatung zur Anerkennung
für deutschsprachige Institutionen im Ausland (u. a. durch Goethe-Institute).
Das ESF Plus Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ wird
sowohl durch ESF Mittel als auch durch Bundesmittel finanziert. Die
Förderung der Modellentwicklung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
(AQB) im ESF Plus-Förderprogramm ist 2023 in eine neue Förderperiode
gestartet. Es sind in jedem Bundesland AQB-Projekte bewilligt worden,
insgesamt sind 60 Beratungsstellen aktiv (www.anerkennungsberatung-iq.de). In der
geplanten zweiten Förderrunde ab 2026 werden die AQB-Projekte in IQ bis
zum Ende der Förderperiode 2028 weiter gefördert.
Mit dem Kompass Erziehungsberufe informiert und berät eine vom BMBFSFJ
geförderte Beratungsstelle unter www.kompass-erziehungsberufe.de/wege-in-d
en-erziehungsberuf über Möglichkeiten zum Einstieg in Erziehungsberufe. Das
Angebot richtet sich auch an Quereinsteigende mit im Ausland erworbenen
Qualifikationen.
24. Plant die Bundesregierung, den Anerkennungszuschuss, welcher im
Jahr 2027 ausläuft (vgl. BMBF (2025): Der Anerkennungszuschuss.
Chancen der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nutzen),
zu verlängern?
Ja. Weitere Details sind dem Planungsprozess vorbehalten.
25. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bearbeitungsfrist von sechs
Wochen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu
erreichen, und bis wann sollen diese umgesetzt werden?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sich die Koalition für
Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen einsetzt. Eine Frist von zwei Monaten als
Bearbeitungszeit für die zuständigen Anerkennungsstellen gilt bisher als
Sollregelung teilweise für Anerkennungsverfahren im Rahmen von beschleunigten
Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes, siehe z. B. § 14a
Absatz 3 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von
Berufsqualifikationen (BQFG) des Bundes.
Im Regelfall gelten Bearbeitungsfristen von drei, teilweise auch vier Monaten
für die zuständigen Stellen, siehe u. a. § 6 Absatz 3 Satz 1 BQFG und § 13
Absatz 3 BQFG des Bundes. Diese Fristen gelten auch in den
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen der Länder, auf die die Berufsgesetze der Länder
teilweise verweisen.
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit für die
bundesgesetzlich geregelten Berufe eine Verkürzung der Bearbeitungsfristen in
Absprache mit den für den Vollzug zuständigen Ländern und Kammern prüfen.
Sie wird in Bezug auf die landesrechtlich geregelten Berufe, zu denen
Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer gehören, das Gespräch mit
den Ländern hierzu suchen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des
BK/MPK-Beschlusses beitragen können. Dies gilt auch für die im Beschluss
genannten Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung. Die Bundesregierung setzt
sich bei den Ländern für einen Anschluss an den zentralen
Onlinezugangsgesetz(OZG)-Antragsdienst für Anerkennungsverfahren und die vollständige
Digitalisierung, auch der in der Zuständigkeit der Länder liegenden
Fachverfahren, ein.
26. Plant die Bundesregierung, das Förderprogramm „IQ – Integration durch
Qualifizierung“ in die Bundesagentur für Arbeit zu integrieren und dort
zu verstetigen?
Der Zweck von geförderten Programmen ist die Erprobung von entwickelten
innovativen Ansätzen, die nach Ablauf und evaluierten Erfolgen das Ziel
haben, verstetigt zu werden. Nach der aktuellen Förderrichtlinie (BAnz AT
21.03.2025 B2) ist geplant, einen Teil des Förderprogramms und zwar die
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung letztmalig zu fördern und zu
verstetigen (Laufzeit: 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2028). Auch im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode wurde
vereinbart, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei der Bundesagentur
für Arbeit zu verstetigen.
a) Wenn ja, plant die Bundesregierung dafür eine gesetzliche Grundlage,
und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
c) Wenn ja, soll das Personal der IQ-Beratungsstellen von den Agenturen
übernommen werden oder das bestehende Personal in den Agenturen
für die Beratung qualifiziert werden?
Die Fragen 26a und 26c werden gemeinsam beantwortet.
Eine Übernahme der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung durch die
Bundesagentur für Arbeit ist beabsichtigt. Dafür bedarf es einer gesetzlichen
Regelung. Der Zeitplan ist noch offen.
b) Wenn ja, sollen die bundesweiten Beratungsstellen von IQ, die in
unterschiedlichen Trägerschaften organisiert sind, erhalten bleiben,
oder wird die Beratung komplett in den Arbeitsagenturen stattfinden?
Die Regelung zur Verstetigung der Anerkennungs- und
Qualifizierungsberatung ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung konsentiert.
27. Plant die Bundesregierung über die Verstetigung der
Anerkennungsberatung in der Bundesagentur für Arbeit hinaus (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, S. 14), bundesseitig Projekte zur
Anerkennungsberatung zu fördern?
Zurzeit ist keine weitere bundesseitige Projektförderung zur
Anerkennungsberatung vorgesehen. Davon unbenommen ist die laufende Förderphase des
Projekts ProRecognition (siehe die Antwort zu Frage 23).
28. Plant die Bundesregierung eine Novellierung des
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)?
Die Bundesregierung behält sich vor, in der laufenden Legislaturperiode einen
Gesetzentwurf zu Anpassungen von einzelnen Regelungen des
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) des Bundes vorzulegen.
29. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Errichtung der
geplanten „Work-and-stay-Agentur“ (vgl. Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, S. 14) vor, und welches Ressort wird hier
federführend sein?
a) Ab wann sollen, nach den Plänen der Bundesregierung,
Anerkennungsverfahren durch die geplante „Work-and-stay“-Agentur
durchgeführt werden?
b) Sollen, nach den Plänen der Bundesregierung, nur die
Anerkennungsverfahren für bundesrechtlich oder auch für landesrechtlich
geregelte Berufe durch die „Work-and-stay“-Agentur durchgeführt
werden?
c) Sollen, nach Plänen der Bundesregierung, auch die
Anerkennungsverfahren für Pädagoginnen und Pädagogen durch die „Work-
andstay“-Agentur durchgeführt werden?
Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, bürokratische Hürden einzureißen, etwa durch
eine konsequente Digitalisierung sowie die Zentralisierung der Prozesse und
eine beschleunigte Anerkennung der Berufsqualifikationen. Dafür wird eine
digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung – „Work-and-stay-Agentur“ – mit
einer zentralen IT-Plattform als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische
Fachkräfte geschaffen. Die Agentur bündelt und beschleunigt unter anderem
alle Prozesse der Erwerbsmigration und der Anerkennung von Berufs- und
Studienabschlüssen und verzahnt diese mit den Strukturen in den Ländern. Die
Ausarbeitung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages hat innerhalb der
Bundesregierung begonnen. Die Bundesregierung stimmt sich derzeit über konkrete
Ausgestaltung der Work-and-Stay-Agentur und den genauen Zeitplan ab. Das
Auswärtige Amt, das Bundesministerium des Innern und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordinieren den Prozess unter Einbeziehung aller
betroffenen Ressorts.
30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Kapazitäten der
Weiterbildungsträger in der Nachqualifizierung zu erhöhen, und welche
Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern zu diesem Zweck geplant?
Das ESF Plus Förderprogramm-IQ – Integration durch Qualifizierung bietet in
der laufenden Förderperiode (2021 bis 2027) erwachsenen Menschen
ausländischer Herkunft Qualifizierungsbegleitungen mit dem Ziel an, diese nachhaltig
und bildungsadäquat in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. IQ erprobt
modellhaft Qualifizierungsmaßnahmen, die am Markt bislang nicht verfügbar
sind. Wenn diese erfolgreich entwickelt sind, können sie zertifiziert werden und
künftig als reguläre Weiterbildung angeboten werden.
Erkenntnisse zu den Maßnahmen der Länder liegen dem Bund nicht vor.
Für den Bereich der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten
Weiterbildungen führen die Agenturen für Arbeit und Jobcenter mit den Akteuren
des regionalen Arbeitsmarktes Bildungszielplanungen durch, bei der die
regionalen Schwerpunkte festgeschrieben werden. Hierdurch können sich die Träger
auf die Bedarfe einstellen und Angebote mit entsprechenden Kapazitäten
konzipieren. Die individuellen Förderentscheidungen werden grundsätzlich durch
die Ausgabe des Bildungsgutscheins getroffen, nachdem die Förderbedarfe und
-voraussetzungen durch die BA anerkannt wurden. Der Bildungsgutschein
berechtigt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das passende Angebot frei
unter den für die Arbeitsförderung zugelassenen Bildungsanbietern und
Weiterbildungsmaßnahmen auszuwählen. Insofern wird die Inanspruchnahme der
Weiterbildungsmaßnahmen durch die Nachfrage gesteuert. Dies wirkt sich
ebenfalls auf die Kapazitäten der Träger aus. Darüber hinaus sind keine
Maßnahmen in Planung.
Erkenntnisse zu den Maßnahmen der Länder liegen der Bundesregierung nicht
vor.
31. Wird die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die
künftig als im Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) genannte Stelle die
Bestätigung im Ausland erworbener Qualifikationen durchführen soll,
a) weiterhin bei der KMK angesiedelt sein oder in
Bundesverantwortung wechseln,
b) für ihre neuen Aufgaben von Bund und Ländern finanziell und
personell besser ausgestattet werden?
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Einrichtung
der Länder. Sie ist insbesondere auch zuständig für die Zeugnisbewertung von
Hochschulzeugnissen nach der sogenannten Lissabon-Konvention. Die
Zeugnisbewertung dient u. a. dazu, eine ausländische Hochschulqualifikation zu
beschreiben und akademische Verwendungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Die
Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit
dem der ausländische Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über
Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der
Gradführung und über zusätzlich notwendige Verfahren der beruflichen
Anerkennung.
Daneben wurde die ZAB im Rahmen der Novellierung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) 2024 mittels einer Verwaltungsvereinbarung der Länder
im Juni 2024 mit der Ausstellung der Digitalen Auskunft zur
Berufsqualifikation (DAB) beauftragt, mit der eine Voraussetzung für die Einreise mit einem
Einreisetitel nach Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung nach
§ 6 der Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und
Ausländern (BeschVO), der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie für die Chancenkarte nach § 20a AufenthG
nachgewiesen werden kann. In der Verwaltungsvereinbarung sind
Ausbaustufen hinsichtlich des Personals vorgesehen, um flexibel auf ein im Zeitverlauf
steigendes Antragsaufkommen reagieren zu können. Die Auskunft erfolgt
gegen Gebühr. Die Bundesregierung plant nicht, dass die Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen in Bundesverantwortung wechselt.
Die Planungen der Länder zur zukünftigen Ausstattung der ZAB sind der
Bundesregierung im Einzelnen nicht bekannt.
32. Wie viele Zulassungen der ZAB über § 6 der Beschäftigungsverordnung
(BeschV) hat es seit Inkrafttreten des Paragrafen am 1. März 2024
gegeben (bitte nach Monaten und Berufen aufschlüsseln)?
Bei einem an die ZAB gerichteten Antrag auf Ausstellung einer Digitalen
Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) wird nicht erfasst, für welchen Zieltitel
die DAB benötigt wird. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung vor.
33. Plant die Bundesregierung für bundesrechtlich geregelte Berufe eine
kurzfristige automatisierte eingeschränkte Berufszulassung mit den
Erstbescheiden über eine Anerkennung unter Auflage einer
Anpassungsmaßnahme oder eine teilweise Gleichwertigkeit und für die Tätigkeit
ausreichend vorhandene Sprachkenntnisse, so wie es die
Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) empfiehlt (vgl. Umlaufbeschluss 2025), und wenn ja,
für welche?
Die Berufe, die für ausländische Fachkräfte für Schulen und Kindertagesstätten
in Deutschland in Frage kommen, sind landesrechtlich geregelt. Der Bund kann
daher keine eingeschränkte Berufszulassung regeln.
34. Plant die Bundesregierung – in Zusammenarbeit mit den Ländern – auch
die Antragsstellung in den Sprachen der (Haupt-)Herkunftsländer zu
ermöglichen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn ja, für welche Sprachen?
Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet.
Die Berufe, die für ausländische Fachkräfte für Schulen und Kindertagesstätten
in Deutschland in Frage kommen, sind landesrechtlich geregelt. Der Bund kann
daher nicht regeln, in welcher Sprache der Antrag und die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen sind.
Englischsprachige Antragsformulare stehen beim ländergemeinsamen OZG-
Antragsservice Anerkennung, dessen Entwicklung vom Bund gefördert wurde,
zur Verfügung.
Die Bundesregierung setzt sich bei den Ländern dafür ein, dass
englischsprachige Unterlagen akzeptiert werden. Im BK/MPK-Beschluss vom 6. Dezember
2024 ist vorgesehen, dass zuständige Stellen englischsprachige Unterlagen
regelmäßig akzeptieren sollen und gesetzliche und untergesetzliche Regelungen
hierzu zeitnah geschaffen werden sollen.
Die Amtschefkonferenz Bildung der Kultusministerkonferenz hat in ihrer
Sitzung vom 3. Juni 2025 einen Beschluss zur Umsetzung für die Berufe Lehrer/-
in und Erzieher/-in gefasst.
35. Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurden seit Inkrafttreten der Novelle
des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes insgesamt erteilt (bitte nach
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Zwischen dem 18. November 2023 und dem 1. August 2025 wurden insgesamt
42 565 nationale Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a
AufenthG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 BeschV erteilt.
Die Aufschlüsselung nach Ausstellungsländern kann der Anlage zu Frage 35*
entnommen werden.
a) Für welche Ausbildungsberufe wurden am meisten Visa gemäß § 16a
AufenthG erteilt (bitte die ersten fünf Ausbildungsberufe nennen und
nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung der Visa nach Ausbildungsberuf erfolgt nicht.
b) Wie viele dieser Berufsausbildungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bis heute erfolgreich abgeschlossen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
36. Wie viele Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung nach § 16a
AufenthG wurden seit Inkrafttreten der Novelle des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für einen Ausbildungsberuf im pädagogischen Bereich
erteilt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung der Visa nach Ausbildungsberuf erfolgt nicht.
37. Wie viele Visa nach § 16b AufenthG wurden in den letzten zehn Jahren
zum Lehramtsstudium vergeben (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung der Visa nach Studiengang erfolgt nicht.
a) Wie viele dieser Personen arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt als Lehrerinnen bzw. Lehrer in
Deutschland?
Für die Einstellung von Lehrkräften sind die Länder zuständig. Der
Bundesregierung liegen daher dazu keine Informationen vor.
b) Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ihr Studium zwar erfolgreich abgeschlossen, arbeiten aber zum
heutigen Zeitpunkt nicht als Lehrkräfte?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
38. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Übergangsquote
von internationalen Lehramtsstudierenden in den deutschen Schuldienst
zu erhöhen?
Mit der vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) mit Mitteln
des BMFTR durchgeführten Campus-Initiative „Internationale Fachkräfte“
wird ein Beitrag zur Gewinnung akademisch qualifizierter Fachkräfte für den
deutschen Arbeitsmarkt geleistet. Im Jahr 2024 starteten im Rahmen der
Initiative zwei neue Hochschulförderprogramme: „FIT – Förderung internationale
Talente zur Integration in Studium und Arbeitsmarkt“ und „Profi plus –
Akademische Anpassungsqualifizierung für den deutschen Arbeitsmarkt“. Im
Rahmen des FIT-Programms werden deutsche Hochschulen beim Aufbau
passgenauer Maßnahmen und Angebote zur Studienvorbereitung,
Studienerfolgssicherung und Arbeitsmarktintegration von internationalen Studieninteressierten
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1312 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
bzw. Studierenden gefördert. Darüber hinaus wird der Ausbau von Support
Services für internationale Studierende (International Career Services) und
kooperativen Netzwerken mit Akteuren und Partnern aus Wirtschaft, Politik und
Gesellschaft zur Schaffung von Übergangsstrukturen in den deutschen
Arbeitsmarkt unterstützt. Von diesen Programmen können auch internationale
Lehramtsstudierende profitieren.
39. Wie viele Visa wurden seit Inkrafttreten der Novelle des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zwecks Anerkennungspatenschaften zwischen
Unternehmen und ausländischer Fachkraft nach § 16d Absatz 3 AufenthG
erteilt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit
begleitender Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung im Sinne des § 16d
Absatz 3 AufenthG, sogenannte Anerkennungspartnerschaft, ermöglicht eine
beschleunigte Einreise und Arbeitsaufnahme, da das Anerkennungsverfahren erst
nach der Einreise in Deutschland eingeleitet wird.
Zwischen dem 1. März 2024 und dem 1. August 2025 wurden insgesamt
745 solcher nationalen Visa zwecks Anerkennungspartnerschaften zwischen
Unternehmen und ausländischer Fachkraft nach § 16d Absatz 3 AufenthG
erteilt. Die nach Gastland der ausstellenden Auslandsvertretung
aufgeschlüsselten Zahlen können der Anlage zu Frage 39* entnommen werden.
a) Für welche Berufe wurden die meisten Anerkennungspatenschaften
vergeben (bitte die fünf häufigsten Branchen nennen und nach
Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Eine statistische Erfassung der Visa nach Berufen erfolgt nicht.
Es ist lediglich eine Auswertung der Zustimmungen und Ablehnungen nach
§ 39 AufenthG i. V. m. § 16d Absatz 3 AufenthG möglich. Eine differenzierte
Auswertung nach Wirtschaftsklasse oder Berufe oder Staatsangehörigkeit ist
hier aufgrund der geringen Daten nicht möglich.
Die Informationen können der Tabelle 2 in der Anlage zu Frage 35*
entnommen werden.
b) Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die
Anerkennungspatenschaften auch von Kitas in Anspruch genommen werden, um
ausländische Fachkräfte anzuwerben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematischen Erkenntnisse vor.
c) Und plant die Bundesregierung, Anreize zu schaffen, um mehr
Unternehmen zu motivieren, Anerkennungspatenschaften einzugehen?
Der § 16d AufenthG wurde umfassend neugestaltet und ist zum 1. März 2024
in Kraft getreten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen um die
Inanspruchnahme von Anerkennungspartnerschaften und wird im Zeitverlauf
ggf. Anpassungsbedarfe prüfen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1312 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
40. Wie viele Chancenkarten wurden seit Inkrafttreten der Novelle des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erteilt, und wie viele
Anerkennungsverfahren wurden während eines Aufenthalts nach § 20a AufenthG eingeleitet
(bitte nach Herkunftsländern und monatlicher Erteilung aufschlüsseln)?
Zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 1. August 2025 wurden insgesamt 13 415
nationale Visa zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit i. S. d. § 20a AufenthG,
sogenannte Chancenkarten, erteilt. Die nach Gastland der ausstellenden
Auslandsvertretung und monatlicher Erteilung aufgeschlüsselten Zahlen können
der Anlage zu Frage 40* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1312 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Land / Gebiet
§ 16a AufenthG
in Verbindung
mit § 8 Abs. 1
BeschV
Ägypten 223
Albanien 185
Algerien 538
Angola 2
Argentinien 14
Armenien 22
Aserbaidschan 1.032
Äthiopien 37
Bangladesch 79
Belarus 13
Belgien 10
Benin 62
Bolivien 12
Bosnien und Herzegowina 74
Brasilien 136
Bulgarien 2
Burkina Faso 129
Chile 8
China 484
Costa Rica 5
Côte d’Ivoire 118
Dänemark 2
Dominikanische Republik 6
Ecuador 23
El Salvador 129
Finnland 2
Frankreich 20
Georgien 313
Ghana 33
Griechenland 11
Großbritannien 7
Guatemala 29
Guinea 4
Honduras 8
Indien 6.274
Indonesien 1.485
Irak 123
Iran 1.850
Irland 1
Israel 4
Italien 29
Jamaika 1
Japan 1
Jordanien 38
Kambodscha 3
Kamerun 3.043
Tabelle zu Frage Nr. 35 zur Kleinen Anfrage 21/1098
Kanada 4
Kasachstan 27
Katar 3
Kenia 441
Kirgisistan 457
Kolumbien 87
Kongo 15
Korea 28
Kosovo 445
Kroatien 1
Kuba 12
Kuwait 3
Laos 10
Lettland 1
Libanon 37
Litauen 3
Luxemburg 4
Madagaskar 269
Malaysia 41
Mali 31
Malta 3
Marokko 4.036
Mauretanien 2
Mexiko 86
Moldau 17
Mongolei 368
Montenegro 6
Mosambik 5
Myanmar 110
Namibia 44
Nepal 377
Neuseeland 1
Nicaragua 4
Niederlande 10
Nigeria 52
Nordmazedonien 28
Norwegen 2
Oman 8
Österreich 74
Pakistan 313
Palästinensische Gebiete 6
Panama 1
Paraguay 8
Peru 28
Philippinen 457
Polen 14
Portugal 1
Ruanda 87
Rumänien 2
Russische Föderation 167
Sambia 13
Saudi-Arabien 5
Schweden 1
Schweiz 13
Senegal 227
Serbien 49
Simbabwe 237
Singapur 5
Slowakei 1
Slowenien 1
Spanien 16
Sri Lanka 50
Südafrika 48
Tadschikistan 292
Taiwan 10
Tansania 27
Thailand 66
Togo 664
Trinidad und Tobago 3
Tschechische Republik 6
Tunesien 1.522
Türkei 404
Turkmenistan 9
Uganda 50
Ungarn 19
Uruguay 1
USA 6
Usbekistan 352
VAE 23
Venezuela 13
Vietnam 13.571
Zypern 1
Gesamt 42.565
Land / Gebiet
§ 16d Abs. 3
AufenthG
Ägypten 15
Albanien 7
Algerien 3
Argentinien 5
Armenien 5
Äthiopien 1
Australien 1
Belarus 2
Bosnien und Herzegowina 15
Brasilien 22
Chile 23
China 20
Ecuador 1
Georgien 2
Ghana 2
Honduras 1
Indien 66
Indonesien 7
Iran 33
Israel 2
Italien 1
Kamerun 18
Kasachstan 4
Katar 1
Kenia 4
Kirgisistan 4
Kolumbien 26
Kosovo 32
Kroatien 2
Libanon 4
Luxemburg 1
Madagaskar 7
Malaysia 1
Malta 1
Marokko 97
Mexiko 23
Moldau 1
Mongolei 3
Namibia 15
Nordmazedonien 1
Norwegen 1
Österreich 1
Pakistan 2
Paraguay 1
Peru 1
Philippinen 20
Polen 1
Russische Föderation 1
Tabelle zu Frage Nr. 39 zur Kleinen Anfrage 21/1098
Saudi-Arabien 2
Serbien 13
Slowakei 3
Sri Lanka 9
Südafrika 13
Tadschikistan 1
Tschechische Republik 1
Tunesien 74
Türkei 61
Uganda 1
Ungarn 1
Usbekistan 12
VAE 3
Venezuela 2
Vietnam 42
Gesamt 745
Land / Gebiet 06.2024 07.2024 08.2024 09.2024 10.2024 11.2024 12.2024
Ägypten 0 0 1 14 18 8 6
Albanien 18 18 11 17 26 19 20
Algerien 0 0 0 0 3 6 6
Angola 1 0 0 0 0 0 0
Argentinien 2 1 1 4 1 6 3
Armenien 0 0 4 1 3 1 4
Aserbaidschan 1 4 14 6 13 15 20
Äthiopien 0 1 0 2 0 0 1
Australien 6 5 10 9 4 9 6
Bahrain 0 0 1 1 5 0 4
Bangladesch 0 0 0 0 5 11 5
Belarus 0 2 0 2 9 6 5
Belgien 0 0 0 5 3 0 1
Bolivien 0 1 2 2 1 2 0
Bosnien und Herzegowina 0 4 2 0 1 0 4
Botsuana 0 0 0 1 0 0 1
Brasilien 5 7 8 9 10 7 12
Bulgarien 0 0 0 0 0 0 0
Burkina Faso 0 0 0 0 0 1 0
Chile 2 5 8 1 2 7 6
China 13 66 81 77 74 73 69
Costa Rica 0 0 0 0 1 1 1
Côte d’Ivoire 0 0 0 0 0 0 0
Dänemark 0 2 0 1 0 1 0
Dominikanische Republik 0 1 0 0 0 0 1
Ecuador 0 6 0 1 1 1 0
El Salvador 0 1 0 0 0 0 1
Estland 0 0 1 1 1 1 0
Finnland 0 0 1 0 1 3 0
Frankreich 0 0 0 0 3 1 3
Georgien 0 9 5 4 9 6 18
Ghana 3 3 6 11 17 12 5
Griechenland 0 1 1 1 0 2 0
Großbritannien 15 24 18 34 55 42 28
Guatemala 0 0 0 0 0 4 0
Guinea 0 0 0 1 0 0 0
Honduras 0 0 0 1 0 1 1
Indien 53 118 205 182 203 328 409
Indonesien 0 0 2 0 1 1 1
Irak 0 2 2 4 4 4 8
Iran 0 0 0 0 0 0 0
Irland 0 6 4 3 5 4 4
Israel 1 0 3 5 3 8 3
Italien 0 1 4 9 5 9 4
Jamaika 0 0 0 1 1 0 0
Japan 0 1 2 0 3 3 3
Jordanien 0 2 10 14 7 18 25
Kambodscha 0 0 0 0 0 1 0
Kamerun 0 0 0 0 0 0 0
Tabelle zu Frage Nr. 40 zur Kleinen Anfrage 21/1098
Kanada 1 4 4 1 1 1 4
Kasachstan 0 3 3 2 10 9 7
Katar 0 2 4 3 1 4 3
Kenia 2 1 5 2 5 2 13
Kirgisistan 0 0 3 0 1 1 1
Kolumbien 0 9 9 18 22 13 6
Kongo 0 0 0 0 0 0 0
Korea 0 1 0 3 9 4 8
Kosovo 0 2 8 5 4 9 9
Kroatien 0 0 0 2 0 0 1
Kuba 1 0 0 0 0 2 1
Kuwait 0 2 0 6 3 1 2
Laos 0 1 0 0 0 0 0
Lettland 1 0 1 4 2 1 1
Libanon 4 3 4 23 12 24 11
Litauen 0 0 0 3 1 1 1
Luxemburg 0 0 0 0 1 1 0
Malaysia 1 4 4 1 8 3 5
Mali 0 0 0 1 0 0 0
Malta 0 0 1 0 0 0 2
Marokko 0 0 0 0 0 0 0
Mexiko 4 6 10 4 15 6 12
Moldau 0 0 0 0 0 0 0
Mongolei 0 0 0 0 0 0 0
Montenegro 0 3 5 1 1 2 3
Mosambik 0 0 0 0 0 0 0
Myanmar 0 0 0 1 0 1 1
Namibia 0 0 0 0 0 0 1
Nepal 0 0 0 2 2 2 2
Neuseeland 0 0 0 2 4 2 0
Nicaragua 0 0 0 0 0 0 1
Niederlande 0 7 6 1 5 8 8
Nigeria 0 0 0 0 0 0 1
Nordmazedonien 0 0 1 1 2 0 1
Norwegen 0 0 0 2 2 0 0
Oman 0 0 1 4 2 1 3
Österreich 1 1 3 0 2 1 2
Pakistan 4 2 9 10 13 35 22
Palästinensische Gebiete 1 5 5 12 15 3 6
Panama 0 0 0 1 0 0 0
Paraguay 0 0 0 0 1 1 2
Peru 1 4 3 6 2 4 4
Philippinen 3 12 5 2 8 8 4
Polen 1 4 2 3 3 8 2
Portugal 0 0 0 0 0 1 1
Ruanda 0 0 0 0 2 4 1
Rumänien 0 0 0 0 1 0 9
Russische Föderation 0 0 23 18 31 29 16
Sambia 0 0 0 2 1 0 2
Saudi-Arabien 0 2 0 14 6 8 17
Schweden 0 0 0 2 3 4 8
Schweiz 4 7 2 3 6 5 3
Senegal 0 0 0 0 0 0 0
Serbien 1 7 0 8 7 9 19
Simbabwe 0 1 0 2 4 3 0
Singapur 0 13 9 6 9 5 4
Slowakei 0 1 0 0 0 0 1
Slowenien 0 0 0 0 1 0 1
Spanien 0 0 0 2 2 1 3
Sri Lanka 1 0 2 4 7 4 4
Südafrika 1 9 3 4 3 7 7
Tadschikistan 0 0 0 0 0 1 0
Taiwan 2 1 0 0 6 3 1
Tansania 0 0 0 0 0 1 3
Thailand 0 3 0 5 1 5 4
Togo 0 0 0 0 0 0 1
Trinidad und Tobago 0 0 0 0 0 0 0
Tschechische Republik 2 3 4 0 0 1 1
Tunesien 0 10 30 46 3 7 4
Türkei 22 45 25 38 36 77 46
Turkmenistan 0 0 1 0 2 1 1
Uganda 0 0 0 0 0 1 0
Ungarn 1 3 6 5 12 5 8
Uruguay 0 0 0 0 0 0 0
USA 8 9 15 14 16 21 30
Usbekistan 0 0 0 0 2 1 1
VAE 1 5 9 6 15 13 17
Venezuela 0 0 2 4 0 0 3
Vietnam 3 2 1 1 2 14 4
Zypern 0 0 1 1 0 1 1
Gesamt 191 488 636 735 833 1.012 1.059
01.2025 02.2025 03.2025 04.2025 05.2025 06.2025 07.2025 08.2025 Gesamt
10 36 33 55 34 49 25 6 295
17 8 5 14 4 13 14 0 204
5 7 13 11 5 15 2 0 73
0 0 2 0 2 0 0 0 5
1 4 2 2 1 4 2 0 34
1 0 3 1 6 1 2 0 27
32 32 28 24 23 32 18 2 264
0 10 6 8 8 3 4 0 43
12 11 13 13 13 9 9 2 131
1 0 1 0 1 0 0 0 14
9 4 5 14 10 1 11 0 75
13 9 10 8 6 5 4 1 80
2 2 2 0 3 2 0 0 20
1 1 1 4 4 1 2 0 22
2 8 1 2 0 0 4 0 28
1 0 0 0 0 1 0 1 5
24 13 15 12 14 8 15 1 160
0 0 0 0 0 0 0 1 1
0 0 0 0 2 0 0 0 3
2 6 14 11 11 9 0 0 84
57 69 69 65 71 46 63 2 895
2 2 1 0 5 3 0 0 16
1 0 0 0 0 0 0 0 1
1 0 1 0 0 0 1 0 7
0 0 0 0 1 0 1 0 4
6 6 2 7 6 3 3 0 42
1 0 1 2 3 1 0 0 10
0 0 0 0 0 0 0 0 4
0 2 0 0 0 1 4 0 12
1 2 7 4 7 1 4 1 34
11 13 21 17 14 12 8 0 147
6 8 11 15 16 18 15 0 146
0 0 2 1 1 0 0 0 9
24 21 18 19 17 38 34 0 387
0 1 1 0 0 0 1 0 7
0 0 0 0 2 0 0 0 3
1 1 2 0 0 1 0 0 8
567 468 339 347 315 373 323 16 4.246
3 3 0 1 0 0 0 1 13
4 7 5 18 7 22 16 0 103
0 0 0 0 0 0 1 0 1
2 2 3 1 2 3 1 0 40
3 4 5 3 1 3 3 0 45
9 9 5 5 7 6 5 0 78
0 0 0 0 0 0 1 0 3
1 2 5 0 0 2 0 0 22
17 11 17 15 14 6 25 6 187
0 0 0 0 0 0 0 0 1
0 1 0 0 0 0 0 0 1
6 2 9 5 9 5 10 0 62
15 3 6 5 5 3 4 1 76
2 4 2 1 3 5 1 0 35
16 17 8 10 15 6 23 2 127
0 0 0 3 2 3 0 0 14
14 16 20 9 9 11 18 1 175
0 1 0 0 0 0 0 0 1
4 4 3 3 3 9 2 0 53
5 10 6 5 6 0 1 0 70
0 1 1 0 0 1 4 0 10
0 1 3 0 4 0 0 0 12
4 5 5 1 1 2 5 0 37
0 0 0 0 0 0 0 0 1
0 2 1 4 0 0 1 0 18
12 20 11 6 9 10 15 0 164
0 0 1 0 2 1 0 0 10
1 0 0 1 0 0 0 0 4
6 5 4 3 5 2 3 0 54
0 1 0 0 0 0 0 0 2
1 0 0 0 1 0 2 0 7
4 11 0 7 3 9 5 0 39
6 12 11 8 11 12 9 1 127
0 1 0 1 0 0 0 0 2
0 0 0 0 0 2 0 0 2
5 6 0 1 2 0 2 0 31
1 0 0 0 0 0 0 0 1
4 0 2 0 3 1 0 0 13
1 1 1 0 2 0 0 0 6
0 1 3 1 3 0 0 0 16
0 2 1 1 1 1 3 0 17
2 0 0 0 0 0 2 0 5
5 7 8 3 5 3 4 1 71
1 4 13 12 6 5 5 0 47
3 6 2 3 2 0 3 0 24
2 0 0 1 1 0 3 0 11
4 3 3 0 1 3 1 0 26
3 1 5 0 2 0 0 0 21
29 9 3 66 21 3 9 0 235
12 9 1 8 6 3 16 2 104
1 2 3 1 0 0 2 0 10
0 0 1 2 0 0 1 0 8
13 9 5 6 6 6 9 0 78
6 7 7 6 7 7 3 1 86
4 1 6 9 6 3 3 0 55
0 0 3 1 0 2 2 0 10
4 1 4 3 1 3 3 0 26
4 10 6 1 5 1 1 0 38
35 40 21 11 7 2 3 0 236
1 0 1 0 2 0 0 0 9
23 9 13 7 12 10 13 0 134
3 5 5 9 7 1 1 0 48
9 10 5 2 7 7 6 3 79
1 0 0 1 1 1 0 0 4
5 11 10 10 19 16 21 0 143
4 2 2 3 6 1 3 0 31
7 9 4 6 7 8 5 0 92
0 1 1 0 1 0 2 0 7
0 1 0 1 0 0 0 0 4
4 1 2 1 4 0 1 1 22
5 9 10 13 4 5 13 0 81
8 6 5 5 1 5 4 0 68
0 0 0 0 0 0 0 0 1
11 13 7 5 5 3 4 0 61
0 0 0 0 3 0 1 0 8
8 8 4 11 8 4 5 0 66
0 0 2 0 0 0 0 0 3
0 0 0 1 0 0 0 0 1
3 2 1 2 0 2 1 0 22
11 22 39 44 56 55 58 0 385
69 57 55 57 87 80 268 20 982
3 2 2 0 0 0 4 0 16
2 2 3 1 0 1 6 0 16
16 12 11 7 11 7 21 1 126
1 1 0 0 1 0 0 0 3
40 39 35 34 50 29 27 2 369
2 1 0 5 1 3 3 0 19
15 15 16 20 29 18 25 3 207
1 1 0 3 2 1 4 0 21
0 7 4 4 7 7 4 0 60
3 0 1 1 0 0 1 0 10
1.340 1.264 1.096 1.160 1.142 1.080 1.300 79 13.415
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Fachkräftegewinnung für Schulen und Kindertagesstätten (Antwort)