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Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 399/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 399/26 (Beschluss) 25.09.26 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst. Drucksache 399/26 (Beschluss) Anlage Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit 1. Der Bundesrat stellt fest, dass in Hinblick auf die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit – insbesondere in den Bereichen Scheinselbstständigkeit, Arbeits- und Sozialschutz, intransparente Arbeitsorganisation und Informationsdefizite – dringender Handlungsbedarf besteht. Die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse wird darüber hinaus dadurch erschwert, dass Essenslieferdienste zunehmend komplexe Strukturen von Subunternehmen nutzen. 2. Der Bundesrat begrüßt die bisherigen Bemühungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welches bereits einen Stakeholder-Dialog u. a. mit Plattformbetreibern und Vertretern von Plattformträgern geführt hat und im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht angekündigt hat, mögliche Auswirkungen in Bezug auf die Plattformarbeit zu prüfen. 3. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass diese Bemühungen nicht ausreichen, um den unzureichenden Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei Essenslieferdiensten, wirksame Maßnahmen entgegenzustellen und fordert die Bundesregierung daher auf, zeitnah einen Referentenentwurf vorzulegen, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sicherstellt und in dem ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich verankert wird. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf zu prüfen, ob die Regelungen aus dem Paketbotenschutzgesetz auf die Beschäftigten von Essenslieferdiensten übertragen werden können. Begründung: In der Plattformarbeit werden bezahlte Dienstleistungen über eine Online- Plattform organisiert oder erbracht. Die digitale Plattformwirtschaft wächst rasch und ist für viele Alltag geworden, etwa im Bereich der Essens- und Lebensmittellieferdienste. Sie ist zu einer treibenden Kraft für Innovation und Beschäftigungswachstum geworden. Es gibt unterschiedliche Formen von Plattformarbeit. Das Wachstum der digitalen Plattformen hatte zwar sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile, hat aber dazu geführt, dass sich für viele Beschäftigte eine Grauzone in Bezug auf ihren Beschäftigungsstatus entwickelt hat. Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten, insbesondere bei Essenslieferdiensten, sind systematisch atypisch bzw. prekär und durch befristete Verträge, niedrige Vergütung und eine starke Abhängigkeit von der digitalen Plattform geprägt. Zunehmend nutzen Essenslieferdienste komplexe Subunternehmerstrukturen, was die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse erheblich erschwert. Bereits im Rahmen der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2016 wurde von den Vertretern der Länder ein umfangreicher Forderungskatalog (vornehmlich ans Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet) aufgestellt. Auch im Rahmen der 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2025 haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Saarland und Sachsen einen Beschlussvorschlag zu diesem Thema eingebracht. Die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten stehen zunehmend im Fokus gesetzlicher Reformen auf EU- und Bundesebene. Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wurde am 1. Dezember 2024 verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht muss bis Dezember 2026 erfolgen. Aufgrund des Wachstums des Phänomens, der anhaltenden Schwierigkeiten sowie der ablaufenden Umsetzungsfrist wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Referentenentwurf vorzulegen, in dem das Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte gesetzlich verankert wird.

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