Missstände bei den Beschäftigten im Bereich von Essenslieferdiensten
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Missstände bei den Beschäftigten im Bereich von Essenslieferdiensten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5124
21. Wahlperiode 31.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Gerrit Huy, Lukas Rehm,
Bernd Schuhmann und der Fraktion der AfD
Missstände bei den Beschäftigten im Bereich von Essenslieferdiensten
Im Kampf gegen arbeitsrechtliche Missstände bei Subunternehmen in der
Lieferdienstbranche will die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas
härtere Maßnahmen ergreifen. Gegenüber dem rbb betonte sie, ein Verbot
könnte das einzige wirksame Instrument sein, um sowohl für mehr Transparenz
zu sorgen als auch die Arbeitnehmer besser abzusichern. Fachleute sprechen
dabei von einem sogenannten Direktanstellungsgebot. Aus dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kommen allerdings mahnende Töne:
Die rechtlichen Barrieren seien beträchtlich – sowohl mit Blick auf das
Grundgesetz als auch auf das EU-Recht. Da Leiharbeit und der Einsatz von
Subunternehmen prinzipiell zulässig seien, dürfe ein Verbot nur die allerletzte Option
darstellen, sofern belastbare Belege für systematische Verstöße existieren
(www.br.de/nachrichten/wirtschaft/essenslieferdienste-ohne-subunternehmer-w
ie-waere-das-moeglich,V4EnOxC).
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz behandelte die Thematik auch auf
ihrer jährlichen Konferenz am 26. und 27. November 2025 in München. Die
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei
Essenslieferdiensten, sind häufig als prekär zu bezeichnen. Die Beschäftigungsverhältnisse
zeichnen sich vielfach durch befristete Verträge, niedrige Löhne und eine starke
Abhängigkeit von den digitalen Plattformen aus, über die die Arbeit vermittelt
und gesteuert wird. Verschärft wird diese Problematik durch die zunehmende
Nutzung komplexer Subunternehmerstrukturen seitens der Essenslieferdienste.
Diese vielschichtigen Auftragsketten erschweren es erheblich, faire und
transparente Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, weil Verantwortlichkeiten
verschleiert und arbeitsrechtliche Standards umgangen werden können. In
besonderem Maße betroffen von diesen Missständen sind Beschäftigte mit
ausländischer Herkunft, die einen erheblichen Anteil der Arbeitskräfte in diesem Sektor
ausmachen. Angesichts dieser Situation bestehe die dringende Notwendigkeit,
die Arbeitsbedingungen flächendeckend zu verbessern und verbindliche
Mindeststandards zu etablieren, um alle Beschäftigten wirksam zu schützen. Aus
diesem Grund richten die Länder eine klare politische Forderung an den Bund.
Es soll ein gesetzliches Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte bei
Essenslieferdiensten eingeführt werden, um die prekären
Beschäftigungsformen einzudämmen und den Arbeitnehmern mehr Sicherheit zu bieten. Sollte
ein solches Direktanstellungsgebot nicht unmittelbar umsetzbar sein, wird
hilfsweise gefordert, zu prüfen, ob die bewährten Regelungen aus dem
Paketbotenschutzgesetz auf den Bereich der Essenslieferdienste übertragen werden
können, um zumindest auf diesem Wege einen verbesserten Schutz der
Beschäftigten zu erreichen (www.asmkonline.de/documents/externes-ergebnisprotokoll-d
er-102.-asmk-2025.pdf, S. 83, Tagesordnungspunkt [TOP] 6.25).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein
„Direktanstellungsgebot“ für die Essenslieferanten umzusetzen, und wenn ja,
wann, und wenn nein, warum nicht?
2. Wie sind die aktuellen Beschäftigungsverhältnisse der Essenslieferanten
nach Kenntnis der Bundesregierung in allen anderen EU-Mitgliedstaaten
(bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Missständen in diesen
EU-Mitgliedstaaten vor (wenn ja, bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat
aufschlüsseln)?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den rechtlichen
Möglichkeiten vor, um gegen die Missstände bei Essenslieferanten vorzugehen
(wenn ja, bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
3. Welche Plattformanbieter (Lieferando, Wolt etc.) wurden durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft (bitte einzeln nach
Namen des Anbieters, Ort der Überprüfung, Art der Überprüfung
aufschlüsseln)?
4. Mit welchen Plattformanbietern (Lieferando, Wolt etc.) hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gespräch gesucht (bitte nach
Name des Anbieters, Datum des Gespräches, Anzahl der Teilnehmer,
Dauer des Gespräches aufschlüsseln)?
5. Welche Plattformanbieter haben gegenüber dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales nach den Gesprächen erklärt, selbstständig
bestehende Verhältnisse bei der Beschäftigung von Essenslieferanten zu ändern
(bitte nach Name des Unternehmens, Datum der Erklärung
aufschlüsseln)?
6. Wann beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die
EU-Plattformrichtlinie ([EU] 2024/2831) in das nationale Recht der
Bundesrepublik Deutschland umzusetzen?
7. Welche EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Plattformrichtlinie ([EU]
2024/2831) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in nationales
Recht umgesetzt (bitte jeweils einzeln nach EU-Mitgliedstaat
aufschlüsseln)?
8. Im Rahmen welcher Veranstaltungen wurde die Thematik vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales diskutiert (bitte nach kommunalen,
bundesweiten und europäischen Veranstaltungen [Gremien,
Podiumsdiskussionen etc.], Datum der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung [Brüssel,
Berlin etc.], Anzahl der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und der EU-
Kommission aufschlüsseln)?
9. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pilotprojekte zum
Direktanstellungsgebot in der Bundesrepublik Deutschland?
10. Existieren interne Studien oder Gutachten zum Direktanstellungsgebot,
die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben
wurden?
a) Wenn ja, zu welchen Branchen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
subunternehmergebundener Lieferanten bei Plattformen wie Lieferando, Wolt etc.
(bitte in Prozent und absoluten Zahlen sowie nach Bundesland
aufschlüsseln)?
12. Welche Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023
gegen Plattformanbieter wegen Arbeitsrechtsverstößen verhängt (bitte
nach Name des Anbieters, Betrag, Grund, Bundesland aufschlüsseln)?
13. Wie viele Meldungen zu Missständen (z. B. Lohnklau, Unfälle) bei
Essenslieferanten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023
angezeigt (bitte nach Name des Anbieters, Behörde, bei der die Anzeige
einging (Zoll etc.), Bundesland aufschlüsseln)?
14. Welche Rolle spielen die Gewerkschaften (z. B. Verdi) bei den
Gesprächen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den
Essenslieferdiensten?
15. Welche digitalen Überwachungsinstrumente nutzen
Essenslieferplattformen nach Kenntnis der Bundesregierung (z. B. GPS-Tracking [GPS =
Global Positioning System]), und entsprechen diese dem Datenschutzrecht
(Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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