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Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen - Intransparente Subunternehmerketten untersagen

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3831 · Antrag · Original ↗

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Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen - Intransparente Subunternehmerketten untersagen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3831 21. Wahlperiode 27.01.2026 Antrag der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Beschäftigte plattformgebundener Essenslieferdienste vor Ausbeutung schützen – Intransparente Subunternehmerketten untersagen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Digitale Essenslieferplattformen wie Lieferando, Wolt oder Uber Eats haben in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Das Geschäftsmodell vieler Plattformunternehmen stützt sich jedoch systematisch auf atypische und prekäre Beschäftigungsformen. Die Arbeitsbedingungen sind oft durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse, befristete Verträge und niedrige Vergütungen gekennzeichnet. In weiten Teilen der Branche werden dabei reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen. In Wirklichkeit sind die Fahrerinnen und Fahrer eng in den Betriebsablauf eingebunden, unterliegen Weisungen, Zeitvorgaben und der digitalen Kontrolle durch die Plattform – ohne jedoch als Beschäftigte anerkannt zu sein. Der Arbeitsalltag der Beschäftigten wird dabei durch die für sie weithin undurchsichtigen Algorithmen der Plattformen bestimmt. Diese strukturelle und von den Unternehmen gezielt herbeigeführte Verantwortungsverlagerung führt zu sozialer Unsicherheit, fehlendem Arbeitsschutz und einem erheblichen Ausbeutungsrisiko (www.fair.work/de/fw/ publications/httpsfairwork-germany-ratings-2025; www.ardmediathek.de/film/das- geschaeft-mit-den-kurierfahrern/Y3JpZDovL3JiYi1vbmxpbmUuZGUvYXVzZ2VsaW- VmZXJ0). Dieser Zustand droht jetzt sogar noch weitere Teile der Branche zu erfassen. So kündigte der größte Essenslieferdienst Lieferando an, bis Ende des Jahres etwa jeden sechsten Fahrer zu entlassen. Stattdessen will Lieferando künftig auch wieder stärker auf Subunternehmen setzen (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ lieferandokonkretisiert-kuendigungsplaene-1500-statt-2000-kuriere-betroffen-110793754. html). Vergleichbare Strukturen waren in der Vergangenheit in der Fleischindustrie beobachtet worden – einer Branche, die lange Zeit durch extensive Fremdvergabe von Kernaufgaben und intransparente Beschäftigungsformen geprägt war. Dort hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit einem gesetzlichen Verbot von Werkverträgen und einem verpflichtenden Direktanstellungsgebot zu spürbaren Verbesserungen geführt. Die Einführung klarer Verantwortlichkeiten hat es ermöglicht, arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Standards durchzusetzen, Arbeitszeiten zu kontrollieren und die Einhaltung des Mindestlohns abzusichern (www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/ Forschungsberichte/fb-633-gsa-fleisch-evaluation-gesetz-arbeitnehmerrechte.html). Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Lehren aus der Fleischindustrie auf die plattformgebundenen Essenslieferdienste zu übertragen. Um die rechtliche und soziale Absicherung von Fahrerinnen und Fahrern deutlich zu verbessern, müssen solche Unternehmen, die über digitale Plattformen Essenslieferdienste organisieren, gesetzlich dazu verpflichtet werden, Fahrerinnen und Fahrer direkt anzustellen. Konstruktionen wie Subunternehmerketten oder Werkverträge, die lediglich der Umgehung von Arbeitsrecht dienen, sind auszuschließen. Ein gesetzliches Direktanstellungsgebot ist dabei sowohl verfassungsrechtlich als auch unionsrechtlich zulässig, da es verhältnismäßig ist, nicht diskriminiert und dem legitimen Ziel dient, den sozialen Schutz von Beschäftigten sicherzustellen (www.boeck- ler.de/de/boeckler-impuls-fair-liefern-73869.htm). Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat bei ihrer Sitzung am 26./27. November 2025 ebenfalls die Forderung nach einem Direktanstellungsgebot bei den plattformgebundenen Essenslieferdiensten beschlossen (www.asmkon- line.de/documents/externes-ergebnisprotokoll-der-102.-asmk-2025.pdf). Auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas sieht in einem Direktanstellungsgebot „die einzige Chance, mehr Transparenz reinzubringen und für die Beschäftigten selbst eine Sicherheit zu bieten“ (www.tagesschau.de/investigativ/rbb/lieferdienste- subunternehmer-bas-100.html). Entsprechend muss die Bundesregierung jetzt handeln. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem plattformgebundenen Essenslieferdiensten der Einsatz von Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern untersagt wird und so ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich verankert wird. Berlin, den 27. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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