Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 399/26
07.07.26
Antrag
der Länder Saarland, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in
der Plattformarbeit
Die Ministerpräsidentin des Saarlandes Saarbrücken, 6. Juli 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
namens der Regierung des Saarlandes sowie der Regierung von Niedersachsen leite
ich dem Bundesrat die in der Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates für
faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
zu.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung
zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger
Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der
Plattformarbeit
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass in Hinblick auf die Arbeitsbedingungen in der
Plattformarbeit - insbesondere in den Bereichen Scheinselbstständigkeit, Arbeits- und Sozialschutz,
intransparente Arbeitsorganisation und Informationsdefizite - dringender Handlungsbedarf
besteht. Die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse wird darüber hinaus dadurch erschwert,
dass Essenslieferdienste zunehmend komplexe Strukturen von Subunternehmen nutzen.
2. Der Bundesrat begrüßt die bisherigen Bemühungen des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales, welches bereits einen Stakeholder-Dialog u. a. mit Plattformbetreibern und
Vertretern von Plattformträgern geführt hat und im Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im
Sozialversicherungsrecht angekündigt hat, mögliche Auswirkungen in Bezug auf die Plattformarbeit zu
prüfen.
3. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass diese Bemühungen nicht ausreichen, um den
unzureichenden Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei
Essenslieferdiensten, wirksame Maßnahmen entgegenzustellen und fordert die Bundesregierung
daher auf, zeitnah einen Referentenentwurf vorzulegen, der die Umsetzung der EU-
Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sicherstellt und
in dem ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der
Essenslieferdienste gesetzlich verankert wird.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung außerdem auf zu prüfen, ob die Regelungen
aus dem Paketbotenschutzgesetz auf die Beschäftigten von Essenslieferdiensten
übertragen werden können.
Begründung:
In der Plattformarbeit werden bezahlte Dienstleistungen über eine Online-Plattform organisiert
oder erbracht. Die digitale Plattformwirtschaft wächst rasch und ist für viele Alltag geworden,
etwa im Bereich der Essens- und Lebensmittellieferdienste. Sie ist zu einer treibenden Kraft
für Innovation und Beschäftigungswachstum geworden.
Es gibt unterschiedliche Formen von Plattformarbeit. Das Wachstum der digitalen Plattformen
hatte zwar sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile,
hat aber dazu geführt, dass sich für viele Beschäftigte eine Grauzone in Bezug auf ihren
Beschäftigungsstatus entwickelt hat.
Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten, insbesondere bei Essenslieferdiensten, sind
systematisch atypisch bzw. prekär und durch befristete Verträge, niedrige Vergütung und eine
starke Abhängigkeit von der digitalen Plattform geprägt. Zunehmend nutzen
Essenslieferdienste komplexe Subunternehmerstrukturen, was die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse
erheblich erschwert.
Bereits im Rahmen der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Dezember 2016 wurde
von den Vertretern der Länder ein umfangreicher Forderungskatalog (vornehmlich ans
Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet) aufgestellt. Auch im Rahmen der 102.
Arbeits- und Sozialministerkonferenz im November 2025 haben die Länder Berlin, Bremen,
Hamburg, Niedersachen, Saarland und Sachsen einen Beschlussvorschlag zu diesem Thema
eingebracht.
Die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten stehen zunehmend im Fokus gesetzlicher
Reformen auf EU- und Bundesebene. Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wurde am 1. Dezember 2024 verabschiedet. Die Umsetzung in
nationales Recht muss bis Dezember 2026 erfolgen.
Aufgrund des Wachstums des Phänomens, der anhaltenden Schwierigkeiten sowie der
ablaufenden Umsetzungsfrist wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Referentenentwurf
vorzulegen, in dem das Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte gesetzlich verankert
wird.
Drucksache 399/26 - 2 -
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