Missstände bei den Beschäftigten im Bereich von Essenslieferdiensten (Antwort zu Drs. 21/5124)
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Missstände bei den Beschäftigten im Bereich von Essenslieferdiensten (Antwort zu Drs. 21/5124)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5454
21. Wahlperiode 14.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Stephan, René Springer, Gerrit
Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5124 –
Missstände bei den Beschäftigten im Bereich von Essenslieferdiensten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Kampf gegen arbeitsrechtliche Missstände bei Subunternehmen in der
Lieferdienstbranche will die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas
härtere Maßnahmen ergreifen. Gegenüber dem rbb betonte sie, ein Verbot
könnte das einzige wirksame Instrument sein, um sowohl für mehr
Transparenz zu sorgen als auch die Arbeitnehmer besser abzusichern. Fachleute
sprechen dabei von einem sogenannten Direktanstellungsgebot. Aus dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kommen allerdings mahnende
Töne: Die rechtlichen Barrieren seien beträchtlich – sowohl mit Blick auf das
Grundgesetz als auch auf das EU-Recht. Da Leiharbeit und der Einsatz von
Subunternehmen prinzipiell zulässig seien, dürfe ein Verbot nur die allerletzte
Option darstellen, sofern belastbare Belege für systematische Verstöße
existieren (www.br.de/nachrichten/wirtschaft/essenslieferdienste-ohne-subunterneh
mer-wie-waere-das-moeglich,V4EnOxC).
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz behandelte die Thematik auch auf
ihrer jährlichen Konferenz am 26. und 27. November 2025 in München. Die
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei
Essenslieferdiensten, sind häufig als prekär zu bezeichnen. Die
Beschäftigungsverhältnisse zeichnen sich vielfach durch befristete Verträge, niedrige Löhne und eine
starke Abhängigkeit von den digitalen Plattformen aus, über die die Arbeit
vermittelt und gesteuert wird. Verschärft wird diese Problematik durch die
zunehmende Nutzung komplexer Subunternehmerstrukturen seitens der
Essenslieferdienste. Diese vielschichtigen Auftragsketten erschweren es erheblich,
faire und transparente Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, weil
Verantwortlichkeiten verschleiert und arbeitsrechtliche Standards umgangen werden
können. In besonderem Maße betroffen von diesen Missständen sind Beschäftigte
mit ausländischer Herkunft, die einen erheblichen Anteil der Arbeitskräfte in
diesem Sektor ausmachen. Angesichts dieser Situation bestehe die dringende
Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen flächendeckend zu verbessern und
verbindliche Mindeststandards zu etablieren, um alle Beschäftigten wirksam
zu schützen. Aus diesem Grund richten die Länder eine klare politische
Forderung an den Bund. Es soll ein gesetzliches Direktanstellungsgebot für
Plattformbeschäftigte bei Essenslieferdiensten eingeführt werden, um die prekären
Beschäftigungsformen einzudämmen und den Arbeitnehmern mehr Sicherheit
zu bieten. Sollte ein solches Direktanstellungsgebot nicht unmittelbar umsetz-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
14. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bar sein, wird hilfsweise gefordert, zu prüfen, ob die bewährten Regelungen
aus dem Paketbotenschutzgesetz auf den Bereich der Essenslieferdienste
übertragen werden können, um zumindest auf diesem Wege einen verbesserten
Schutz der Beschäftigten zu erreichen (www.asmkonline.de/documents/extern
es-ergebnisprotokoll-der-102.-asmk-2025.pdf, S. 83, Tagesordnungspunkt
[TOP] 6.25).
1. Beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein
„Direktanstellungsgebot“ für die Essenslieferanten umzusetzen, und wenn ja,
wann, und wenn nein, warum nicht?
Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der
Plattformarbeit sieht in Artikel 3 vor, dass die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen in
Bezug auf die von Arbeitsplattformen beauftragten Subunternehmer ergreifen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft im Rahmen der
Umsetzung der entsprechenden Regelung zu Subunternehmern alle in Betracht
kommenden Maßnahmen. Dazu gehört grundsätzlich auch ein
Direktanstellungsgebot.
2. Wie sind die aktuellen Beschäftigungsverhältnisse der Essenslieferanten
nach Kenntnis der Bundesregierung in allen anderen EU-Mitgliedstaaten
(bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Missständen in diesen
EU-Mitgliedstaaten vor (wenn ja, bitte einzeln nach EU-
Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den rechtlichen
Möglichkeiten vor, um gegen die Missstände bei Essenslieferanten
vorzugehen (wenn ja, bitte einzeln nach EU-Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Generell bringt die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in
der Plattformarbeit zum Ausdruck, dass EU-weit grundsätzlich
Handlungsbedarf beim Einsatz von Subunternehmen gesehen wird, da sie die
Mitgliedstaaten in Artikel 3 verpflichtet, geeignete Maßnahmen in Bezug auf den Einsatz
von Subunternehmen zu ergreifen.
3. Welche Plattformanbieter (Lieferando, Wolt etc.) wurden durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft (bitte einzeln nach
Namen des Anbieters, Ort der Überprüfung, Art der Überprüfung
aufschlüsseln)?
Das BMAS führt keine Überprüfungen oder Kontrollen bei Arbeitsplattformen
durch.
4. Mit welchen Plattformanbietern (Lieferando, Wolt etc.) hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gespräch gesucht (bitte nach
Name des Anbieters, Datum des Gespräches, Anzahl der Teilnehmer,
Dauer des Gespräches aufschlüsseln)?
Das BMAS hat am 1. Oktober 2024 einen breit angelegten Stakeholder-Dialog
zu Plattformarbeit und zur Umsetzung der Plattform-Richtlinie in nationales
Recht mit verschiedenen Akteuren der Plattformarbeit durchgeführt. Dazu hat
das BMAS neben anderen Teilnehmenden auch jeweils einen Vertreter der
Arbeitsplattformen im Bereich der Lieferdienste Lieferando und Wolt eingeladen.
5. Welche Plattformanbieter haben gegenüber dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales nach den Gesprächen erklärt, selbstständig
bestehende Verhältnisse bei der Beschäftigung von Essenslieferanten zu ändern
(bitte nach Name des Unternehmens, Datum der Erklärung
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von konkreten Erklärungen von
Arbeitsplattformen gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im
Hinblick auf die Umstellung ihres Geschäftsmodells in Bezug auf
selbstständige Plattformtätige im Bereich der Essenslieferdienste.
6. Wann beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die
EU-Plattformrichtlinie ([EU] 2024/2831) in das nationale Recht der
Bundesrepublik Deutschland umzusetzen?
Das BMAS erarbeitet derzeit den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-
Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in
nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026.
7. Welche EU-Mitgliedstaaten haben die EU-Plattformrichtlinie ([EU]
2024/2831) nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in nationales
Recht umgesetzt (bitte jeweils einzeln nach EU-Mitgliedstaat
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer bereits vollständig
abgeschlossenen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit in anderen EU-Mitgliedstaaten.
8. Im Rahmen welcher Veranstaltungen wurde die Thematik vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales diskutiert (bitte nach kommunalen,
bundesweiten und europäischen Veranstaltungen [Gremien,
Podiumsdiskussionen etc.], Datum der Veranstaltung, Ort der Veranstaltung [
Brüssel, Berlin etc.], Anzahl der teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und der
EU-Kommission aufschlüsseln)?
Aufgabenbedingt nehmen Vertreterinnen und Vertreter des BMAS an externen
Veranstaltungen teil. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten
(z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst
Teilnehmenden) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde
auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174).
Das BMAS hat an verschiedenen Veranstaltungen zum Thema Plattformarbeit
allgemein bzw. zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit teilgenommen. Die Situation im Bereich
der Essenslieferdienst sowie die Einführung eines Direktanstellungsgebotes im
Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit sind dabei teilweise auch thematisiert worden.
An öffentlichen Veranstaltungen ausschließlich zur Situation im Bereich der
Essenslieferdienste und zur Einführung eines Direktanstellungsgebots hat das
BMAS nicht teilgenommen.
9. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Pilotprojekte zum
Direktanstellungsgebot in der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von entsprechenden Pilotprojekten.
10. Existieren interne Studien oder Gutachten zum Direktanstellungsgebot,
die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben
wurden?
a) Wenn ja, zu welchen Branchen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Im Auftrag des BMAS wurde im Jahr 2024 entsprechend des Auftrags aus § 8
des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
(GSA Fleisch) die Wirksamkeit der Regelung zur Einschränkung des Einsatzes
von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft evaluiert. Die Evaluation ist unter
folgendem Link öffentlich zugänglich www.bmas.de/DE/Service/Publikatione
n/Forschungsberichte/fb-633-gsa-fleisch-evaluation-gesetz-arbeitnehmerrecht
e.html.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil
subunternehmergebundener Lieferanten bei Plattformen wie Lieferando, Wolt etc.
(bitte in Prozent und absoluten Zahlen sowie nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vor.
12. Welche Bußgelder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023
gegen Plattformanbieter wegen Arbeitsrechtsverstößen verhängt (bitte
nach Name des Anbieters, Betrag, Grund, Bundesland aufschlüsseln)?
In der Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Zollverwaltung werden die Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und
Verfallbeträge grundsätzlich nicht gesondert, sondern in Summe ausgewiesen.
Die Essenslieferdienste werden in der Arbeitsstatistik der FKS als Teil der
Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
erfasst. Da diese Branche sehr heterogen zusammengesetzt ist, sind deren
statistische Daten mithin nur bedingt für einen Rückschluss auf die Branche der
Essenslieferdienste geeignet. Die in der Branche Speditions-, Transport- und
damit verbundenes Logistikgewerbe verhängten Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro aufgrund von in die Zuständigkeit der FKS
fallenden Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und
das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) der angefragten Jahre
können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.
Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-,
Verfallbeträge in Euro
2023 2024 2025
AEntG 2 800 4 409 2 670
AÜG 51 303 530 530 848 577 370
MiLoG 1 833 046 1 248 322 2 164 127
SchwarzArbG 90 770 142 910 121 520
Quelle: Generalzolldirektion
Eine medienbruchfreie Auswertung der Verstöße aufgeschlüsselt nach
Bundesländern ist seit dem Jahr 2024 möglich. Eine Aufschlüsselung nach
Bundesländern der in der Branche Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe verhängten Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge
in Euro aufgrund von in die Zuständigkeit der FKS fallenden Verstößen gegen
AEntG, AÜG, MiLoG und SchwarzArbG der Jahre 2024 und 2025 kann der
Tabelle im Anhang entnommen werden.*
13. Wie viele Meldungen zu Missständen (z. B. Lohnklau, Unfälle) bei
Essenslieferanten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023
angezeigt (bitte nach Name des Anbieters, Behörde, bei der die Anzeige
einging (Zoll etc.), Bundesland aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
14. Welche Rolle spielen die Gewerkschaften (z. B. Verdi) bei den
Gesprächen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit den
Essenslieferdiensten?
Das BMAS tauscht sich mit allen Akteuren der Plattformarbeit und somit auch
mit Gewerkschaften aus. Der Austausch betrifft allgemein die Umsetzung der
EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
in nationales Recht, aber auch spezifische Bereiche der Plattformarbeit wie
beispielsweise die Essenslieferdienste.
15. Welche digitalen Überwachungsinstrumente nutzen
Essenslieferplattformen nach Kenntnis der Bundesregierung (z. B. GPS-Tracking [GPS =
Global Positioning System]), und entsprechen diese dem
Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO)?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen, über die öffentliche
Berichterstattung und öffentlich zugängliche Berichte hinausgehenden, Informationen zu
einzelnen Überwachungsinstrumenten bei spezifischen Arbeitsplattformen vor.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/5454 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle zu Frage 12
Branche: Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe
Quelle: Generalzolldirektion
Quelle: Generalzolldirektion
Quelle: Generalzolldirektion
AÜG
Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro 2024 2025
Baden-Württemberg 18.945 31.800
Bayern 5.050 23.025
Hessen 2.155 406.570
Niedersachsen 31.700 24.150
Nordrhein-Westfalen 85.904 89.350
Rheinland-Pfalz 500 2.000
Saarland 500 0
Sachsen 371.095 0
Sachsen-Anhalt 15.000 0
Schleswig-Holstein 0 475
Gesamt 530.848 577.370
AEntG
Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro 2024 2025
Bayern 100 400
Brandenburg 0 20
Mecklenburg-Vorpommern 1250 0
Niedersachsen 3.059 2.250
Gesamt 4.409 2.670
SchwarzArbG
Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro 2024 2025
Baden-Württemberg 16.545 8.775
Bayern 7.020 8.065
Berlin 24.515 43.800
Brandenburg 6.850 3.950
Bremen 1.550 3.000
Hamburg 5.000 5.380
Hessen 12.715 5.630
Mecklenburg-Vorpommern 75 55
Niedersachsen 45.100 15.900
Nordrhein-Westfalen 13.140 14.765
Saarland 1.100 2.000
Sachsen 0 1.500
Sachsen-Anhalt 0 2.250
Schleswig-Holstein 250 1.200
Thüringen 9.050 5.250
Gesamt 142.910 121.520
Quelle: Generalzolldirektion
MiLoG
Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge in Euro 2024 2025
Baden-Württemberg 176.875 496.833
Bayern 193.890 343.196
Berlin 17.505 15.535
Brandenburg 13.960 113.050
Bremen 13.990 255
Hamburg 4.796 8.289
Hessen 189.985 25.330
Mecklenburg-Vorpommern 0 39.605
Niedersachsen 271.905 48.177
Nordrhein-Westfalen 87.316 205.645
Rheinland-Pfalz 26.950 16.900
Saarland 78.910 0
Sachsen 950 1.225
Sachsen-Anhalt 8.600 4.325
Schleswig-Holstein 16.670 756.937
Thüringen 146.020 88.825
Gesamt 1.248.322 2.164.127
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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