Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5242
21. Wahlperiode 08.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan Feser, Hans-Jürgen
Goßner, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Mit der Richtlinie (RL) des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2024 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der
Plattformarbeit (EU-RL 2024/2831) werden die gleichrangigen Ziele verfolgt, die
Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verbessern und die
personenbezogenen Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu schützen. Die Ziele
sollen erreicht werden mit Vorschriften, die darauf abzielen, die Bestimmung
des korrekten Beschäftigungsstatus von Personen, die Plattformarbeit leisten,
zu unterstützen und den Daten- sowie Arbeitnehmerschutz im Zusammenhang
mit dem algorithmischen Management digitaler Arbeitsplattformen zu
verbessern (Erwägungsgrund [ErwG] 16 EU‑RL 2024/2831). Die Richtlinie ist
umzusetzen bis zum 2. Dezember 2026 (Artikel 29 EU-RL 2024/2831).
Hinsichtlich der Umsetzung sehen die Fragesteller eine Reihe offener Fragen.
In Ermangelung eines Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) bis zum Datum der vorliegenden Kleinen Anfrage
wird mit dieser Kleinen Anfrage ein Sachstand erbeten (vgl. Süddeutsche
Zeitung vom 13. März 2026, S. 13: „Bei Lieferando geht die Angst um“).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Plattformarbeit eine
Herausforderung hinsichtlich der Abdeckung und Nachhaltigkeit der
Sozialversicherung?
2. Sehen die Planungen der Bundesregierung vor, den Beschäftigungsstatus
von Personen, die Plattformarbeit leisten, durch die Deutsche
Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bestimmen zu lassen?
a) Wenn ja, mit welchem erhöhten Personalbedarf bei der DRV Bund
rechnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ggf.?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 die Anzahl der
Personen entwickelt, die Plattformarbeit im Sinne der EU‑RL 2024/2831
leisten (bitte je Kalenderjahr in absoluten Zahlen darstellen)?
4. Wie viele Personen, die Plattformarbeit leisten, würden nach Schätzung der
Bundesregierung aufgrund der gesetzlichen Vermutung einer Beschäftigung
im Laufe eines Jahres nach Umsetzung der EU‑RL 2024/2831 neu als
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten, und von welchen
mittelfristigen Ausgabenwirkungen, insbesondere bei Arbeitslosengeld und
Grundsicherung, geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus?
5. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Vor- und Nachteile
einer gesetzlichen Vermutung einer Beschäftigung im Vergleich zum
ebenfalls diskutierten Direktanstellungsgebot (vgl. Süddeutsche Zeitung vom
13. März 2026, S. 13)?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung vor der Umsetzung der EU‑RL
2024/2831 eine Abstimmung mit den angrenzenden Nachbarstaaten, um
übermäßig unterschiedliche nationale Regelungen zuungunsten von
Personen, die Plattformarbeit leisten, und Anbietern digitaler Arbeitsplattformen
zu vermeiden?
a) Wenn ja, in welcher Art und Weise hat hierzu bereits eine Abstimmung
stattgefunden bzw. ist konkret terminiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Hält die Bundesregierung es im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen
für geboten, sämtliche Unternehmen in Deutschland zu verpflichten,
Personen, die sich in einem Einstellungs- oder Auswahlverfahren befinden, in
einem schriftlichen Dokument über die Bewertungs- und
Entscheidungsroutinen aller Führungskräfte zu informieren (vgl. ErwG8 und Artikel 9
Absatz 5 EU‑RL 2024/2831)?
a) Wenn ja, welchen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Wie gedenkt die Bundesregierung, die in Artikel 6 Absatz d EU‑RL
2024/2831 vorgeschriebenen Schulungen zur Vermittlung von
Fachkenntnissen im Bereich des algorithmischen Managements zu realisieren, und
welche Planungen existieren hierzu bereits?
Berlin, den 7. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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