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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes - Drucksache 21/5688 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6024 · Unterrichtung · Original ↗

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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes - Drucksache 21/5688 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/6024 21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/5688) 20.05.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes – Drucksache 21/5688 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein Der Bundesrat betont die wichtige Bedeutung des Luftverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft. Auch und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es erforderlich, den Luftverkehr in seiner wirtschaftlichen Bedeutung zu erhalten, beim Klima- und Umweltschutz modern und zukunftssicher aufzustellen und die internationale Konnektivität von Menschen und Unternehmen sicherzustellen. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung äußert sich zu der Stellungnahme des Bundesrates wie folgt: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates. Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung des Luftverkehrs für die Wirtschaft bewusst und die zukunftssichere Aufstellung beim Klima- und Umweltschutz ist ihr ein wichtiges Anliegen. Sie hat sich im Koalitionsvertrag die Modernisierung der Luftfahrtindustrie und des Luftverkehrs in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen und Dekarbonisierung zum Ziel gesetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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