Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 196/2/26
05.05.26
Antrag
des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsteuergesetzes
Punkt 32 der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 ist ein wichtiges
Signal für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Diesem ersten Schritt müssen
weitere Schritte folgen, um den aktuell bestehenden Standortnachteil für die
deutsche Luftfahrtindustrie und letztlich für die gesamte deutsche Wirtschaft zu
beheben.
Flughäfen sind ein wichtiger Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort
Deutschland. Wirtschaftsstarke Unternehmen mit internationalen Verbindungen
benötigen eine hohe Konnektivität des Luftverkehrs. Die Anbindung eines
zukunftsfähigen Wirtschaftsstandortes an den internationalen Flugverkehr ist
deshalb auch wichtig für die Ansiedlung von neuen Unternehmen in der
Bundesrepublik Deutschland.
Die im europäischen Vergleich hohen Steuern, Gebühren und Abgaben für Flüge in
Deutschland führen zu einem Standortnachteil der deutschen Flughäfen. Flüge
werden – wie gerade die Entwicklungen bei Flughäfen in peripherer Lage zeigen –
wegen hoher staatlicher Standortkosten deutscher Flughäfen zunehmend aus
Deutschland verlagert.
Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, weitere dringend erforderliche
Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den
Luftverkehrsstandort Deutschland umzusetzen, beispielsweise
a) eine weitere Senkung der Luftverkehrsteuer,
b) die Reduzierung der Luftsicherheitsgebühren für wettbewerbsfähige
Ticketpreise,
c) die Evaluation des Finanzierungssystems der Flugsicherungsdienste im
Hinblick auf Transparenz und verbindliche Kostensenkungsanreize,
d) die Beteiligung des Bundes an den Kosten sicherheitsrelevanter Infrastruktur an
deutschen Flughäfen vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen
Bedrohungslage und zunehmender Sabotagegefahren.
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