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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 196/2/26 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 196/2/26 05.05.26 Antrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes Punkt 32 der 1065. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2026 Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein Die geplante Absenkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 ist ein wichtiges Signal für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Diesem ersten Schritt müssen weitere Schritte folgen, um den aktuell bestehenden Standortnachteil für die deutsche Luftfahrtindustrie und letztlich für die gesamte deutsche Wirtschaft zu beheben. Flughäfen sind ein wichtiger Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wirtschaftsstarke Unternehmen mit internationalen Verbindungen benötigen eine hohe Konnektivität des Luftverkehrs. Die Anbindung eines zukunftsfähigen Wirtschaftsstandortes an den internationalen Flugverkehr ist deshalb auch wichtig für die Ansiedlung von neuen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Die im europäischen Vergleich hohen Steuern, Gebühren und Abgaben für Flüge in Deutschland führen zu einem Standortnachteil der deutschen Flughäfen. Flüge werden – wie gerade die Entwicklungen bei Flughäfen in peripherer Lage zeigen – wegen hoher staatlicher Standortkosten deutscher Flughäfen zunehmend aus Deutschland verlagert. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, weitere dringend erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Luftverkehrsstandort Deutschland umzusetzen, beispielsweise a) eine weitere Senkung der Luftverkehrsteuer, b) die Reduzierung der Luftsicherheitsgebühren für wettbewerbsfähige Ticketpreise, c) die Evaluation des Finanzierungssystems der Flugsicherungsdienste im Hinblick auf Transparenz und verbindliche Kostensenkungsanreize, d) die Beteiligung des Bundes an den Kosten sicherheitsrelevanter Infrastruktur an deutschen Flughäfen vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen Bedrohungslage und zunehmender Sabotagegefahren.

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