Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes - Drucksache 21/3252 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Text
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes - Drucksache 21/3252 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3506
21. Wahlperiode (zu Drucksache 21/3252)
07.01.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
– Drucksache 21/3252 –
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 1060. Sitzung am 19. Dezember 2025 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 Nummer 2a – neu – (§ 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 LuftSiG)
Nach Artikel 1 Nummer 2 ist die folgende Nummer 2a einzufügen:
‚2a. In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird nach der Angabe „insbesondere“ die Angabe „die Prüfung von
Ausweispapieren der Fluggäste und deren Abgleich mit den bei der Buchung angegebenen Daten bei Einstieg in
das Flugzeug sowie“ eingefügt.‘
Begründung:
Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs zu
verbessern. In Anbetracht der unverändert hohen abstrakten Gefährdungslage ist es nicht hinnehmbar, dass es keine
gesicherten Erkenntnisse über die Identität der Fluggäste auf Flugreisen gibt. Die Luftfahrtunternehmen sind
derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste zu prüfen und mit den Angaben bei der Buchung
abzugleichen, um so die Identität des Fluggastes sicher festzustellen. Wird also bei der Buchung eine falsche
Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt,
wird diese falsche Identität nicht erkannt. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den
Luftfahrtunternehmen erfasst wird, kann nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden.
Durch diese mangelnden Kontrollen entsteht eine gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und
Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen. Reisewege können so nicht
nachvollzogen werden; Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, können
nicht frühzeitig erkannt werden. Für eine wirksame Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender
Kriminalität sind dies jedoch wichtige Handlungsfelder. Die Verpflichtung der Fluggesellschaften, die Identität
der Reisenden mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen, erschwert die Verschleierung von Reisewegen
und -plänen und verbessert die Datengrundlage für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden – so könnte
z. B. im Rahmen einer API-Datenrecherche auf einen valideren Datenbestand zurückgegriffen werden –, ohne
diesen neue Befugnisse zum Zugriff auf Daten einzuräumen. Die Ermittlungsbefugnisse richten sich unverändert
nach den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Aus diesem Grund haben andere Staaten in der Europäischen Union, wie z. B. Frankreich, Belgien oder Spanien
die Verpflichtung für Luftfahrtunternehmen eingeführt, die Identität eines Fluggastes durch einen Abgleich der
Ausweispapiere mit den Buchungsdaten sicher zu stellen. Eine solche Verpflichtung zu schaffen, ist Zielsetzung
und wesentlicher Inhalt dieses Gesetzesvorhabens.
Der Bundesrat hatte in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf
eingebracht (BR-Drucksache 321/18 (Beschluss)) und erneut in seiner 1016. und 1056. Sitzung am 11. Februar 2022
und am 11. Juli 2025 beschlossen, die jeweils der Diskontinuität unterfallenen Gesetzentwürfe beim Deutschen
Bundestag einzubringen.
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Oktober 2024 (BT-Drucksache 20/13350)
hatte die damalige Bundesregierung die vom Bundesrat geforderte Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
dahingehend unterstützt, die Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, die von den Fluggästen vorgelegten
Ausweispapiere mit den Angaben auf den Bordkarten abzugleichen, um sicherzustellen, dass die Identität der an Bord
befindlichen Fluggäste bekannt ist.
Gleichwohl ist der Gesetzentwurf bis heute nicht im Deutschen Bundestag aufgerufen worden.
Im Hinblick auf die fortlaufend hohe Bedrohungslage im Zusammenhang mit politisch motivierter Kriminalität
ist eine weitere Verzögerung der Beratungen nicht hinnehmbar.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung äußert sich zur Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Dezember 2025 wie folgt:
Der Bundesrat schlägt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei
der Abfertigung von Fluggästen eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen vor, die Ausweispapiere der
Fluggäste vor dem Einstieg in das Flugzeug mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Ziel sei es
sicherzustellen, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden
kann.
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu dem vom Bundesrat bereits mit der Gesetzesinitiative
vom 11. Juli 2025 (BR-Drs. 295/25 – Beschluss) und nun zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Zweiten
Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes eingebrachten Vorschlags zur Änderung des § 9 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1 des Luftsicherheitsgesetzes ist noch nicht abgeschlossen.
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ISSN 0722-8333]
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