Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie
[Bundesrat Drucksache 261/25 (Beschluss)
26.09.25
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen: Europäische
Wasserresilienzstrategie
COM(2025) 280 final
Der Bundesrat hat in seiner 1057. Sitzung am 26. September 2025 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Europäischen
Wasserresilienzstrategie und unterstützt deren Zielsetzungen, insbesondere die
Wiederherstellung und den Schutz des „Wasserkreislaufs von der Quelle bis zum
Meer“.
2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Zuge dessen auch bereits bestehende
EU-Rechtsakte, insbesondere die Richtlinie 2000/60/EG in der Fassung vom
20. November 2014 (EU-Wasserrahmenrichtlinie - WRRL), angesichts der
unionsweit zu erwartenden Zielverfehlungen im Jahr 2027 und der neu
auftretenden zusätzlichen Stressoren im Wasserkreislauf so angepasst werden müssen,
dass einerseits ein ambitioniertes Zielniveau aufrechterhalten wird, andererseits
den Mitgliedstaaten die dafür benötigte Zeit und Ressourcen zur Zielerreichung
auch nach 2027 rechtssicher zur Verfügung stehen.
3. Aus Sicht des Bundesrates entstehen mit der EU-Wasserresilienzstrategie neue
administrative Aufgaben für die Mitgliedstaaten, insbesondere beim Monitoring
der Wassernutzungen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher,
gegenüber der Kommission darauf hinzuwirken, (entsprechend dem
Subsidiaritätsprinzip) zusätzliche bürokratische Lasten zu vermeiden, Spielräume bei der
Umsetzung von Maßnahmen zu erhalten bzw. zu eröffnen, regionale
Besonderheiten zu berücksichtigen und eine praxisnahe Ausgestaltung der Maßnahmen
sicherzustellen.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, insbesondere vor dem
Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Mitgliedstaaten und der von der
Kommission selbst erkannten Finanzierungslücke im Wasserbereich von
jährlich 23 Milliarden Euro, auf eine finanzielle Unterstützung für die in der
Wasserresilienzstrategie vorgesehenen und in dem Zusammenhang noch zu
planenden Maßnahmen durch die Kommission hinzuwirken.]
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Beschlussdrucksache)