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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 261/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie [Bundesrat Drucksache 261/1/25 15.09.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - U - Wi zu Punkt ... der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Wasserresilienzstrategie COM(2025) 280 final A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Mitteilung der Kommission zur Europäischen Wasserresilienzstrategie und unterstützt deren Zielsetzungen, insbesondere die Wiederherstellung und den Schutz des „Wasserkreislaufs von der Quelle bis zum Meer“. 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Zuge dessen auch bereits bestehende EU-Rechtsakte, insbesondere die Richtlinie 2000/60/EG in der Fassung vom 20. November 2014 (EU-Wasserrahmenrichtlinie - WRRL), angesichts der unionsweit zu erwartenden Zielverfehlungen im Jahr 2027 und der neu auftretenden zusätzlichen Stressoren im Wasserkreislauf so angepasst werden müssen, dass einerseits ein ambitioniertes Zielniveau aufrechterhalten wird, andererseits den Mitgliedstaaten die dafür benötigte Zeit und Ressourcen zur Zielerreichung auch nach 2027 rechtssicher zur Verfügung stehen. 3. Aus Sicht des Bundesrates entstehen mit der EU-Wasserresilienzstrategie neue administrative Aufgaben für die Mitgliedstaaten, insbesondere beim Monitoring der Wassernutzungen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, gegenüber der Kommission darauf hinzuwirken, (entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip) zusätzliche bürokratische Lasten zu vermeiden, Spielräume bei der Umsetzung von Maßnahmen zu erhalten bzw. zu eröffnen, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und eine praxisnahe Ausgestaltung der Maßnahmen sicherzustellen. 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Mitgliedstaaten und der von der Kommission selbst erkannten Finanzierungslücke im Wasserbereich von jährlich 23 Milliarden Euro, auf eine finanzielle Unterstützung für die in der Wasserresilienzstrategie vorgesehenen und in dem Zusammenhang noch zu planenden Maßnahmen durch die Kommission hinzuwirken. B 5. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.]

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