Igel vor Mährobotern wirksam schützen
Text
Igel vor Mährobotern wirksam schützen
Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa
Alhamwi, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Igel vor Mährobotern wirksam schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der westeuropäische Igel, auch Braunbrust-Igel genannt, steht seit 2024 als potenziell
gefährdet auf der Vorwarnliste der Roten Liste der bedrohten Arten. Laut Schätzungen
hat sich etwa in Bayern der Bestand allein von 2004 bis 2024 halbiert.1 Bei
anhaltendem Bestandsrückgang könnten Igel in Deutschland bald vom Aussterben bedroht
sein.2 Zu dieser besorgniserregenden Entwicklung haben der Straßenverkehr,
Klimafolgen, Verlust an strukturreichen Landschaften mit Hecken, Gebüschen und
Brachflächen, mangelnde Unterschlupfmöglichkeiten in Gärten sowie Verschlechterung der
Nahrungsgrundlage durch den massiven Insektenrückgang auch infolge des anhaltend
starken Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft beigetragen.3
Eine neue zusätzliche Bedrohung für Igel stellen Mähroboter zur Rasenpflege in
Gärten dar. Die Geräte können mit ihren Klingen den Tieren schwere bis tödliche
Verletzungen zufügen. Da Igel bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen, sind
sie dieser Gefährdung schutzlos ausgeliefert.
Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und Auffangstationen
berichten von steigenden Zahlen von Igeln mit Schnittverletzungen, die von
Mährobotern verursacht wurden. In einigen Fällen mussten Igelschutzeinrichtungen sogar
wegen ausgeschöpfter Kapazitäten einen Aufnahmestopp für zu pflegende Igel
verhängen. Dies zeigt, dass der ehrenamtlich geleistete Igelschutz zunehmend an
Belastungsgrenzen gerät.4 Allein in Leipzig wurden im Jahr 2024 rund 400 verletzte und bis zu
40 getötete Igel registriert.5 Das IZW meldete bereits zwischen Juni 2022 und
September 2023 370 Igel mit Schnittverletzungen. 47 Prozent der betroffenen Tiere überlebten
1 Siehe www.br.de/nachrichten/bayern/bedrohter-igel-warum-er-es-auch-in-bayern-schwer-hat,USh9N5c
2 Vgl. www.lbv.de/news/details/artensterben-reicht-bis-in-den-vorgarten-igel-auf-der-internationalen-
rotenliste/
3 Vgl. www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel; www.ndr.de/ratgeber/garten/Der-Igel-ist-Wildtier-des-
Jahres-2024,igel520.html und www.citizen-science.at/blog/braunbrustigel-nun-auch-auf-
europaeischerebene-potentiell-gefaehrdet.
4 Siehe dpa-Meldungen vom 18. November 2024 (Bayern), 1. Dezember 2024 (Reutlingen) und 24. Dezember
2025 (Niedersachsen) sowie https://tiermedizin.thieme.de/aktuelles/vet-news/detail/standardisierte-igel-si-
cherheitstest-fuer-maehroboter-1226 .
5 Siehe www.baumann-rechtsanwaelte.de/2025/06/15/nachtfahrverbote-fuer-maehroboter/ .
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6011
21. Wahlperiode 19.05.2026
diese Verletzungen nicht.6 Da verletzte Tiere sich oft in Gebüsche oder andere
Verstecke zurückziehen und längst nicht alle Fälle statistisch erfasst werden, ist von einer
hohen Dunkelziffer auszugehen. Auch andere Tiergattungen wie Amphibien oder
Reptilien können Opfer von Mährobotern werden.7
Die Verkaufszahlen von Mährobotern steigen. Allein zwischen Januar und April 2025
wurden 110.000 Geräte verkauft, 45 Prozent mehr als in den gleichen Monaten 2024.8
Damit ist von einer stark wachsenden Zahl betroffener Wildtiere auszugehen.
Verschiedene Studien und Tests zeigen, dass Mähroboter trotz eingebauter Kameras
und Sensoren Igel in den meisten Fällen nicht zuverlässig in allen Situationen erkennen
und damit den Tieren nicht ausweichen. So wurden im Jahr 2021 in Dänemark 18
verschiedene Mähroboter an toten Igeln bzw. Igelattrappen getestet. Keines der
getesteten Geräte konnte Igel, insbesondere Jungtiere, rechtzeitig ohne eine physische
Interaktion erkennen.9 Ein weiterer 2025 in Deutschland durchgeführter Test zeigte, dass
trotz technischer Fortschritte die fünf getesteten Modelle nicht zuverlässig auswichen.
Allerdings zeigen aktuelle Tests mit neuen Modellen wesentliche Fortschritte beim
Ausweichverhalten insbesondere bei Kombinierung von Kameras und Lasersensorik.
Für Mähroboter gibt es dennoch bislang kein standardisiertes Prüfverfahren in
Deutschland, das Verbraucherinnen und Verbraucher zuverlässige Orientierung für
den Kauf igelsicherer Geräte bieten könnte.10
Igel sind besonders in der Dämmerung und in der Nacht aktiv. Daher fordern Umwelt-
und Tierschutzverbände11 ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter. Eine
entsprechende Online-Petition haben mittlerweile über 160.000 Menschen unterzeichnet
(Stand: Februar 2026).12 Der Deutsche Städtetag fordert inzwischen ebenfalls eine
solche Regulierung. Einige Kommunen wie Köln, Leipzig, Mainz, Göttingen und
München haben bereits eine entsprechende Verfügung erlassen.13 Die
Umweltminister*innen der Länder haben im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) in
Saarbrücken im November 2025 an den Bund appelliert, den Schutz kleiner Wildtiere vor
motorisierten Gartengeräten zeitnah deutlich zu erhöhen. Acht Bundesländer haben den
Bund explizit aufgefordert, entsprechende bundeseinheitliche Regelungen mit
Beschränkungen für den Dämmerungs- und Nachtbetrieb von Mährobotern und weiteren
motorisierten Gartengeräten zu schaffen.14
Eine bundesweit einheitliche Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf
Tageshelligkeit wäre ein erster Schritt für besseren Igelschutz und ein wichtiges Signal,
um das Problembewusstsein bei den Nutzenden solcher Geräte zu steigern und
gleichzeitig existierenden rechtlichen Bedenken bei Ländern und Kommunen zur eigenen
Regelungsbefugnis von Betriebszeiten von Mährobotern zu begegnen.
Leider ist nicht gewährleistet und in der Praxis für Kommunen auch nicht
kontrollierbar, ob solche notwendigen Vorgaben von den Gerätenutzenden auch eingehalten wer-
6 Vgl. www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-
maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html
7 Siehe www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/28166.html .
8 Siehe www.spiegel.de/wirtschaft/maehroboter-verkaeufe-in-einem-jahr-um-45-prozent-gestiegen-a-88ed0-
0e4-65b3-4567-9a73-293871550bb8
9 Vgl. https://igelzentrum.ch/images/Doc/rasenroboter-im-test.pdf
10 Vgl. www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-05/maehroboter-test-garten-igel-technik-tierschutz
11 Siehe Offener Brief von Umwelt- und Tierschutzverbänden an Landwirtschaftsminister Alois Rainer
(08. April 2026) unter www.dnr.de/sites/default/files/2026-04/260408_Verb%C3%A4ndebrief_
Nachftfahrverbot%20f%C3%BCr%20M%C3%A4hroboter_BM%20Rainer.pdf .
12 Siehe www.idowa.de/regionen/woerth-und-regensburg/regensburg/160000-menschen-fuer-
bundesweitesmaehroboter-nachtfahrverbot-art-381750
13 Siehe www.spiegel.de/wissenschaft/selbstfahrende-rasenmaeher-staedtetag-fordert-nachtfahrverbot-
fuermaehroboter-a-f96c38f3-4165-4f8c-97bd-38a7230f3915
14 Siehe Protokollerklärung zum UMK-Beschluss bezüglich des TOP 26 am 14. November 2025 unter
www.umweltministerkonferenz.de/documents/105.umk_endgueltiges-ergebnisprotokoll_08.12.2025.pdf
den. Zuverlässiger und bürokratievermeidend ist eine technische Lösung über ein
Software-Update der Geräte, welches einen Betrieb von Abenddämmerung bis
Morgendämmerung automatisch ausschließt. Bei den meisten Geräten mit kameragestützter
Helligkeitsbewertung oder mit Internet- oder Mobilfunkverbindung bzw. App-
Steuerung in Verknüpfung mit Daten zum Sonnenuntergang und -aufgang ist eine solche
Betriebseinstellung durch die Hersteller heute schon technisch verfügbar, dies gilt
teilweise auch für bereits im Einsatz stehende Geräte. Einige Hersteller haben ihre Geräte
inzwischen mit entsprechenden igelschonenden Standardeinstellungen bzw.
Betriebsmodi versehen.15
Um Gefährdungen auch für tagaktive oder in Randbereichen der Rasenfläche
versteckte Igel durch Mähroboter zu minimieren, sollte mittelfristig ein standardisiertes
Prüfverfahren für Mähroboter etabliert werden, welches sicherstellt, dass die Geräte
Igel in allen Altersstadien und unter verschiedenen Geländebedingungen erkennen und
sicher umfahren sowie bei Berührungsgefahr sofort stoppen.16 Die
Umweltministerkonferenz der Länder am 14. November 2025 in Saarbrücken hat die Bundesregierung
aufgefordert, sich auf EU-Ebene für solche produktbezogenen Regelungen
einzusetzen.17 Auch das Leibniz-IZW fordert „verbindliche europaweite Sicherheitstests
ähnlich wie Crashtests für Autos“ als Auflage für die Hersteller von Mährobotern.18 Die
notwendigen Grundlagen für ein solches technisch normiertes Prüfverfahren werden
bis 2027 u. a. durch das vom Bund geförderte Projekt „Mähroboter und Bewahrung
der Artenvielfalt in Gärten“ unter Leitung des Landesbundes für Vogel- und
Naturschutz Bayern e. V. sowie durch die Arbeit von Leibniz-IZW und
Technikexpert*innen der Zeitschrift „c’t“ insbesondere mit der Entwicklung geeigneter Igel-Dummy
gelegt.19
Grundsätzlich vermeidbare Verletzungen und Tötungen von Igeln durch Mähroboter
verstoßen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.20 Daher
sollte der Bund mit einer Allgemeinverfügung und weiteren regulatorischen Vorgaben
seinem verfassungsgemäßen Schutzauftrag für die Tiere nachkommen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. zum besseren Schutz von Igeln zeitnah eine bundeseinheitliche Regelung zur
Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich zu
verankern entsprechend der Forderung von Umwelt- und Tierschutzverbänden,
des Deutschen Städtetages und der Umweltministerkonferenz am 14. November
in Saarbrücken (TOP 26);
2. entsprechend dem Verursacherprinzip eine gesetzliche Regelung zu erlassen,
wonach Hersteller von Mährobotern ab 2027 verpflichtet sind, bei Neugeräten den
Nachtbetrieb (von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach
Sonnenaufgang) durch aktualisierte Softwareprogrammierung unabhängig von
Anwendereinstellungen technisch auszuschließen und den Marktzugang der Geräte
15 Siehe www.husqvarna.com/de/beratung/husqvarna-self-service/schutz-der-tierwelt-im-garten-parken-
sieihren-maher-uber-nacht-mit-automower-smart-routines-ka-70319/ und www.tagesanzeiger.ch/
maehroboterdeutschland-verbietet-nachtbetrieb-zum-igelschutz-994376954878
16 Vgl. www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-05/maehroboter-test-garten-igel-technik-tierschutz
17 Vgl. UMK-Beschluss zum TOP 26 am 14. November 2025 unter www.umweltministerkonfe-
renz.de/documents/105.umk_endgueltiges-ergebnisprotokoll_08.12.2025.pdf
18 Siehe www.oekotest.de/freizeit-technik/Tote-und-verletzte-Igel-Ministerium-empfiehlt-Nachtfahrverbot-
fuer-Maehroboter_14397_1.html
19 Vgl. www.igel-in-bayern.de/project/10-jahre-igel-in-bayern/ sowie Beiträge von Berti Kolbow-Lehradt in
„c’t“ 2025 „Ein Crash, der Igel rettet“ (Ausgabe Nr. 2) und „The Igel has landed“ (Nr. 19).
20 Vgl. www.baumann-rechtsanwaelte.de/2025/06/15/nachtfahrverbote-fuer-maehroboter/
davon abhängig zu machen; dabei sind Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf
Vereinssportplätzen vorzusehen;
3. bei bereits im Einsatz stehenden Mährobotern, die mit Sensorik zur
Helligkeitsbewertung und einer Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder
deren Betrieb über eine App gesteuert wird, ebenfalls die Hersteller bis März
2027 zu einem kostenlosen entsprechenden Update der Gerätesoftware zum
Ausschluss des Nachtbetriebs gesetzlich zu verpflichten; dabei sind
Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen vorzusehen;
4. unter Bezugnahme auf die Forderung der UMK vom 14. November in
Saarbrücken in Zusammenarbeit mit Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und
Tierschutzverbänden, Leibniz-IZW, Bundesamt für Naturschutz sowie weiterer
Expert*innen die Entwicklung eines standardisierten zertifizierbaren
Prüfverfahrens bzw. Testprotokolls für igelsichere Geräte voranzutreiben und bis 2030 eine
solche Zertifizierung als gesetzlichen Standard und Voraussetzung für den
Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu verankern; vorzugsweise durch Initiative auf
europäischer Ebene für eine entsprechende Anpassung der Norm EN 50636-2-
107 „Anforderungen für batteriebetriebene Rasenroboter“ unter Beteiligung des
Europäisches Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC);
5. in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen ehrenamtliche Igel-
Auffangstationen und andere Tierschutzeinrichtungen besser zu unterstützen und zu
entlasten;
6. in Zusammenarbeit mit den Ländern, Igelschutzinitiativen, dem Bundesverband
der Kleingartenverbände und dem Gartenfachhandel Aufklärungskampagnen,
Beratungsangebote und Umweltbildung zum Igelschutz zu stärken, auch
hinsichtlich der igelsicheren Nutzung von anderen motorisierten Gartengeräten wie
Fadenschneider und einer igelfreundlichen naturnahen Gartengestaltung und -
bewirtschaftung.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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