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Igel vor Mährobotern wirksam schützen

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6011 · Antrag · Original ↗

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Igel vor Mährobotern wirksam schützen Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Dr. Julia Verlinden, Dr. Alaa Alhamwi, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Igel vor Mährobotern wirksam schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der westeuropäische Igel, auch Braunbrust-Igel genannt, steht seit 2024 als potenziell gefährdet auf der Vorwarnliste der Roten Liste der bedrohten Arten. Laut Schätzungen hat sich etwa in Bayern der Bestand allein von 2004 bis 2024 halbiert.1 Bei anhaltendem Bestandsrückgang könnten Igel in Deutschland bald vom Aussterben bedroht sein.2 Zu dieser besorgniserregenden Entwicklung haben der Straßenverkehr, Klimafolgen, Verlust an strukturreichen Landschaften mit Hecken, Gebüschen und Brachflächen, mangelnde Unterschlupfmöglichkeiten in Gärten sowie Verschlechterung der Nahrungsgrundlage durch den massiven Insektenrückgang auch infolge des anhaltend starken Einsatzes von Pestiziden in der Landwirtschaft beigetragen.3 Eine neue zusätzliche Bedrohung für Igel stellen Mähroboter zur Rasenpflege in Gärten dar. Die Geräte können mit ihren Klingen den Tieren schwere bis tödliche Verletzungen zufügen. Da Igel bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen, sind sie dieser Gefährdung schutzlos ausgeliefert. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und Auffangstationen berichten von steigenden Zahlen von Igeln mit Schnittverletzungen, die von Mährobotern verursacht wurden. In einigen Fällen mussten Igelschutzeinrichtungen sogar wegen ausgeschöpfter Kapazitäten einen Aufnahmestopp für zu pflegende Igel verhängen. Dies zeigt, dass der ehrenamtlich geleistete Igelschutz zunehmend an Belastungsgrenzen gerät.4 Allein in Leipzig wurden im Jahr 2024 rund 400 verletzte und bis zu 40 getötete Igel registriert.5 Das IZW meldete bereits zwischen Juni 2022 und September 2023 370 Igel mit Schnittverletzungen. 47 Prozent der betroffenen Tiere überlebten 1 Siehe www.br.de/nachrichten/bayern/bedrohter-igel-warum-er-es-auch-in-bayern-schwer-hat,USh9N5c 2 Vgl. www.lbv.de/news/details/artensterben-reicht-bis-in-den-vorgarten-igel-auf-der-internationalen- rotenliste/ 3 Vgl. www.deutschewildtierstiftung.de/wildtiere/igel; www.ndr.de/ratgeber/garten/Der-Igel-ist-Wildtier-des- Jahres-2024,igel520.html und www.citizen-science.at/blog/braunbrustigel-nun-auch-auf- europaeischerebene-potentiell-gefaehrdet. 4 Siehe dpa-Meldungen vom 18. November 2024 (Bayern), 1. Dezember 2024 (Reutlingen) und 24. Dezember 2025 (Niedersachsen) sowie https://tiermedizin.thieme.de/aktuelles/vet-news/detail/standardisierte-igel-si- cherheitstest-fuer-maehroboter-1226 . 5 Siehe www.baumann-rechtsanwaelte.de/2025/06/15/nachtfahrverbote-fuer-maehroboter/ . Deutscher Bundestag Drucksache 21/6011 21. Wahlperiode 19.05.2026 diese Verletzungen nicht.6 Da verletzte Tiere sich oft in Gebüsche oder andere Verstecke zurückziehen und längst nicht alle Fälle statistisch erfasst werden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Auch andere Tiergattungen wie Amphibien oder Reptilien können Opfer von Mährobotern werden.7 Die Verkaufszahlen von Mährobotern steigen. Allein zwischen Januar und April 2025 wurden 110.000 Geräte verkauft, 45 Prozent mehr als in den gleichen Monaten 2024.8 Damit ist von einer stark wachsenden Zahl betroffener Wildtiere auszugehen. Verschiedene Studien und Tests zeigen, dass Mähroboter trotz eingebauter Kameras und Sensoren Igel in den meisten Fällen nicht zuverlässig in allen Situationen erkennen und damit den Tieren nicht ausweichen. So wurden im Jahr 2021 in Dänemark 18 verschiedene Mähroboter an toten Igeln bzw. Igelattrappen getestet. Keines der getesteten Geräte konnte Igel, insbesondere Jungtiere, rechtzeitig ohne eine physische Interaktion erkennen.9 Ein weiterer 2025 in Deutschland durchgeführter Test zeigte, dass trotz technischer Fortschritte die fünf getesteten Modelle nicht zuverlässig auswichen. Allerdings zeigen aktuelle Tests mit neuen Modellen wesentliche Fortschritte beim Ausweichverhalten insbesondere bei Kombinierung von Kameras und Lasersensorik. Für Mähroboter gibt es dennoch bislang kein standardisiertes Prüfverfahren in Deutschland, das Verbraucherinnen und Verbraucher zuverlässige Orientierung für den Kauf igelsicherer Geräte bieten könnte.10 Igel sind besonders in der Dämmerung und in der Nacht aktiv. Daher fordern Umwelt- und Tierschutzverbände11 ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter. Eine entsprechende Online-Petition haben mittlerweile über 160.000 Menschen unterzeichnet (Stand: Februar 2026).12 Der Deutsche Städtetag fordert inzwischen ebenfalls eine solche Regulierung. Einige Kommunen wie Köln, Leipzig, Mainz, Göttingen und München haben bereits eine entsprechende Verfügung erlassen.13 Die Umweltminister*innen der Länder haben im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) in Saarbrücken im November 2025 an den Bund appelliert, den Schutz kleiner Wildtiere vor motorisierten Gartengeräten zeitnah deutlich zu erhöhen. Acht Bundesländer haben den Bund explizit aufgefordert, entsprechende bundeseinheitliche Regelungen mit Beschränkungen für den Dämmerungs- und Nachtbetrieb von Mährobotern und weiteren motorisierten Gartengeräten zu schaffen.14 Eine bundesweit einheitliche Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit wäre ein erster Schritt für besseren Igelschutz und ein wichtiges Signal, um das Problembewusstsein bei den Nutzenden solcher Geräte zu steigern und gleichzeitig existierenden rechtlichen Bedenken bei Ländern und Kommunen zur eigenen Regelungsbefugnis von Betriebszeiten von Mährobotern zu begegnen. Leider ist nicht gewährleistet und in der Praxis für Kommunen auch nicht kontrollierbar, ob solche notwendigen Vorgaben von den Gerätenutzenden auch eingehalten wer- 6 Vgl. www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch- maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html 7 Siehe www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/28166.html . 8 Siehe www.spiegel.de/wirtschaft/maehroboter-verkaeufe-in-einem-jahr-um-45-prozent-gestiegen-a-88ed0- 0e4-65b3-4567-9a73-293871550bb8 9 Vgl. https://igelzentrum.ch/images/Doc/rasenroboter-im-test.pdf 10 Vgl. www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-05/maehroboter-test-garten-igel-technik-tierschutz 11 Siehe Offener Brief von Umwelt- und Tierschutzverbänden an Landwirtschaftsminister Alois Rainer (08. April 2026) unter www.dnr.de/sites/default/files/2026-04/260408_Verb%C3%A4ndebrief_ Nachftfahrverbot%20f%C3%BCr%20M%C3%A4hroboter_BM%20Rainer.pdf . 12 Siehe www.idowa.de/regionen/woerth-und-regensburg/regensburg/160000-menschen-fuer- bundesweitesmaehroboter-nachtfahrverbot-art-381750 13 Siehe www.spiegel.de/wissenschaft/selbstfahrende-rasenmaeher-staedtetag-fordert-nachtfahrverbot- fuermaehroboter-a-f96c38f3-4165-4f8c-97bd-38a7230f3915 14 Siehe Protokollerklärung zum UMK-Beschluss bezüglich des TOP 26 am 14. November 2025 unter www.umweltministerkonferenz.de/documents/105.umk_endgueltiges-ergebnisprotokoll_08.12.2025.pdf den. Zuverlässiger und bürokratievermeidend ist eine technische Lösung über ein Software-Update der Geräte, welches einen Betrieb von Abenddämmerung bis Morgendämmerung automatisch ausschließt. Bei den meisten Geräten mit kameragestützter Helligkeitsbewertung oder mit Internet- oder Mobilfunkverbindung bzw. App- Steuerung in Verknüpfung mit Daten zum Sonnenuntergang und -aufgang ist eine solche Betriebseinstellung durch die Hersteller heute schon technisch verfügbar, dies gilt teilweise auch für bereits im Einsatz stehende Geräte. Einige Hersteller haben ihre Geräte inzwischen mit entsprechenden igelschonenden Standardeinstellungen bzw. Betriebsmodi versehen.15 Um Gefährdungen auch für tagaktive oder in Randbereichen der Rasenfläche versteckte Igel durch Mähroboter zu minimieren, sollte mittelfristig ein standardisiertes Prüfverfahren für Mähroboter etabliert werden, welches sicherstellt, dass die Geräte Igel in allen Altersstadien und unter verschiedenen Geländebedingungen erkennen und sicher umfahren sowie bei Berührungsgefahr sofort stoppen.16 Die Umweltministerkonferenz der Länder am 14. November 2025 in Saarbrücken hat die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für solche produktbezogenen Regelungen einzusetzen.17 Auch das Leibniz-IZW fordert „verbindliche europaweite Sicherheitstests ähnlich wie Crashtests für Autos“ als Auflage für die Hersteller von Mährobotern.18 Die notwendigen Grundlagen für ein solches technisch normiertes Prüfverfahren werden bis 2027 u. a. durch das vom Bund geförderte Projekt „Mähroboter und Bewahrung der Artenvielfalt in Gärten“ unter Leitung des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz Bayern e. V. sowie durch die Arbeit von Leibniz-IZW und Technikexpert*innen der Zeitschrift „c’t“ insbesondere mit der Entwicklung geeigneter Igel-Dummy gelegt.19 Grundsätzlich vermeidbare Verletzungen und Tötungen von Igeln durch Mähroboter verstoßen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.20 Daher sollte der Bund mit einer Allgemeinverfügung und weiteren regulatorischen Vorgaben seinem verfassungsgemäßen Schutzauftrag für die Tiere nachkommen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. zum besseren Schutz von Igeln zeitnah eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich zu verankern entsprechend der Forderung von Umwelt- und Tierschutzverbänden, des Deutschen Städtetages und der Umweltministerkonferenz am 14. November in Saarbrücken (TOP 26); 2. entsprechend dem Verursacherprinzip eine gesetzliche Regelung zu erlassen, wonach Hersteller von Mährobotern ab 2027 verpflichtet sind, bei Neugeräten den Nachtbetrieb (von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang) durch aktualisierte Softwareprogrammierung unabhängig von Anwendereinstellungen technisch auszuschließen und den Marktzugang der Geräte 15 Siehe www.husqvarna.com/de/beratung/husqvarna-self-service/schutz-der-tierwelt-im-garten-parken- sieihren-maher-uber-nacht-mit-automower-smart-routines-ka-70319/ und www.tagesanzeiger.ch/ maehroboterdeutschland-verbietet-nachtbetrieb-zum-igelschutz-994376954878 16 Vgl. www.zeit.de/wissen/umwelt/2025-05/maehroboter-test-garten-igel-technik-tierschutz 17 Vgl. UMK-Beschluss zum TOP 26 am 14. November 2025 unter www.umweltministerkonfe- renz.de/documents/105.umk_endgueltiges-ergebnisprotokoll_08.12.2025.pdf 18 Siehe www.oekotest.de/freizeit-technik/Tote-und-verletzte-Igel-Ministerium-empfiehlt-Nachtfahrverbot- fuer-Maehroboter_14397_1.html 19 Vgl. www.igel-in-bayern.de/project/10-jahre-igel-in-bayern/ sowie Beiträge von Berti Kolbow-Lehradt in „c’t“ 2025 „Ein Crash, der Igel rettet“ (Ausgabe Nr. 2) und „The Igel has landed“ (Nr. 19). 20 Vgl. www.baumann-rechtsanwaelte.de/2025/06/15/nachtfahrverbote-fuer-maehroboter/ davon abhängig zu machen; dabei sind Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen vorzusehen; 3. bei bereits im Einsatz stehenden Mährobotern, die mit Sensorik zur Helligkeitsbewertung und einer Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder deren Betrieb über eine App gesteuert wird, ebenfalls die Hersteller bis März 2027 zu einem kostenlosen entsprechenden Update der Gerätesoftware zum Ausschluss des Nachtbetriebs gesetzlich zu verpflichten; dabei sind Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen vorzusehen; 4. unter Bezugnahme auf die Forderung der UMK vom 14. November in Saarbrücken in Zusammenarbeit mit Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, Leibniz-IZW, Bundesamt für Naturschutz sowie weiterer Expert*innen die Entwicklung eines standardisierten zertifizierbaren Prüfverfahrens bzw. Testprotokolls für igelsichere Geräte voranzutreiben und bis 2030 eine solche Zertifizierung als gesetzlichen Standard und Voraussetzung für den Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu verankern; vorzugsweise durch Initiative auf europäischer Ebene für eine entsprechende Anpassung der Norm EN 50636-2- 107 „Anforderungen für batteriebetriebene Rasenroboter“ unter Beteiligung des Europäisches Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC); 5. in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen ehrenamtliche Igel- Auffangstationen und andere Tierschutzeinrichtungen besser zu unterstützen und zu entlasten; 6. in Zusammenarbeit mit den Ländern, Igelschutzinitiativen, dem Bundesverband der Kleingartenverbände und dem Gartenfachhandel Aufklärungskampagnen, Beratungsangebote und Umweltbildung zum Igelschutz zu stärken, auch hinsichtlich der igelsicheren Nutzung von anderen motorisierten Gartengeräten wie Fadenschneider und einer igelfreundlichen naturnahen Gartengestaltung und - bewirtschaftung. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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