Igel vor Mährobotern wirksam schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6011)
Text
Igel vor Mährobotern wirksam schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6011)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6736
21. Wahlperiode 26.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Dr. Julia Verlinden,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6011 –
Igel vor Mährobotern wirksam schützen
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, Igel vor den Gefahren durch
Mähroboter besser zu schützen. Dazu soll die Bundesregierung eine bundesweit
einheitliche Regelung schaffen, die den Betrieb der Geräte auf die Tageshelligkeit
beschränkt. Nach dem Verursacherprinzip sollen Hersteller ab 2027 bei neu auf
den Markt kommenden Mährobotern den Nachtbetrieb durch eine entsprechende
Softwareprogrammierung technisch ausschließen – unabhängig von den
Einstellungen der Nutzerinnen und Nutzer. Für ältere Geräte, die über
Helligkeitssensoren sowie eine Internet- oder Mobilfunkverbindung verfügen oder per App
gesteuert werden, verlangen die Antragsteller bis März 2027 ein kostenloses
Software-Update, das den Einsatz in den Nachtstunden verhindert. Ausnahmen sollen
lediglich für Vereinssportplätze möglich sein. Darüber hinaus soll die
Bundesregierung gemeinsam mit Herstellern, Natur- und Tierschutzverbänden,
Wissenschaftlern sowie dem Bundesamt für Naturschutz ein standardisiertes und
zertifizierbares Prüfverfahren für igelsichere Mähroboter entwickeln. Bis 2030 soll eine
entsprechende Zertifizierung gesetzlich vorgeschrieben und zur Voraussetzung
für den Marktzugang werden. Weitere Forderungen betreffen eine stärkere
Unterstützung ehrenamtlicher Igel-Auffangstationen sowie den Ausbau von
Aufklärungs-, Beratungs- und Umweltbildungsangeboten zum Schutz der Tiere.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6011 abzulehnen.
Berlin, den 24. Juni 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Klaus Mack
Berichterstatter
Marcel Queckemeyer
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Harald Ebner
Berichterstatter
Mareike Hermeier
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Klaus Mack, Marcel Queckemeyer, Isabel Mackensen-
Geis, Harald Ebner und Mareike Hermeier
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6011 wurde in der 80. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 21. Mai 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie
und den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
1. zum besseren Schutz von Igeln zeitnah eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der
Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich zu verankern entsprechend der Forderung von
Umwelt- und Tierschutzverbänden, des Deutschen Städtetages und der Umweltministerkonferenz am
14. November in Saarbrücken (TOP 26);
2. entsprechend dem Verursacherprinzip eine gesetzliche Regelung zu erlassen, wonach Hersteller von
Mährobotern ab 2027 verpflichtet sind, bei Neugeräten den Nachtbetrieb (von einer Stunde vor
Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang) durch aktualisierte Softwareprogrammierung
unabhängig von Anwendereinstellungen technisch auszuschließen und den Marktzugang der Geräte davon
abhängig zu machen; dabei sind Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen vorzusehen;
3. bei bereits im Einsatz stehenden Mährobotern, die mit Sensorik zur Helligkeitsbewertung und einer
Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder deren Betrieb über eine App gesteuert wird,
ebenfalls die Hersteller bis März 2027 zu einem kostenlosen entsprechenden Update der Gerätesoftware
zum Ausschluss des Nachtbetriebs gesetzlich zu verpflichten; dabei sind Ausnahmeregelungen für den
Einsatz auf Vereinssportplätzen vorzusehen;
4. unter Bezugnahme auf die Forderung der UMK vom 14. November in Saarbrücken in Zusammenarbeit
mit Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, Leibniz-IZW, Bundesamt für
Naturschutz sowie weiterer Expert*innen die Entwicklung eines standardisierten zertifizierbaren
Prüfverfahrens bzw. Testprotokolls für igelsichere Geräte voranzutreiben und bis 2030 eine solche
Zertifizierung als gesetzlichen Standard und Voraussetzung für den Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu
verankern; vorzugsweise durch Initiative auf europäischer Ebene für eine entsprechende Anpassung der
Norm EN 50636-2- 107 „Anforderungen für batteriebetriebene Rasenroboter“ unter Beteiligung des
Europäisches Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC);
5. in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen ehrenamtliche Igel-Auffangstationen und andere
Tierschutzeinrichtungen besser zu unterstützen und zu entlasten;
6. in Zusammenarbeit mit den Ländern, Igelschutzinitiativen, dem Bundesverband der Kleingartenverbände
und dem Gartenfachhandel Aufklärungskampagnen, Beratungsangebote und Umweltbildung zum
Igelschutz zu stärken, auch hinsichtlich der igelsicheren Nutzung von anderen motorisierten Gartengeräten
wie Fadenschneider und einer igelfreundlichen naturnahen Gartengestaltung und -bewirtschaftung.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2025 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6011 abzulehnen.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6011 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/6011 in seiner 39. Sitzung am 24. Juni 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass der Antrag ein vermeintlich kleines Problem
behandle, das jedoch große Bedeutung für die Ökosysteme sowie für Menschen, Städte und Gemeinden aufweise.
Die Igelbestände seien in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen. Hierfür seien mehrere Faktoren
verantwortlich: Lebensraumverluste, Nahrungsknappheit, Pestizideinsätze und der Verkehr. Inzwischen sei auch der
Mähroboter als zusätzliche Belastung hinzugekommen. Durch die scharfen Messer seien die vorwiegend
nachtaktiven Tiere tödlichen Gefahren ausgesetzt. Selbst ungefährliche Schnittwunden könnten zu Infektionen und
letztlich zum Tod der Tiere führen. Ehrenamtliche Igelauffangstationen, Umwelt- und Tierschutzverbände, der
Deutsche Städtetag, die Landesumweltminister sowie 160 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einer
Petition hätten den Bund zum Handeln aufgefordert. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag spreche sich für ein
bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter aus, anstatt dass jede Kommune eigene Regelungen treffen müsse.
Beispielsweise habe die Stadt Cottbus kürzlich eine entsprechende Verordnung hierzu erlassen. Mit ihrem Antrag
wolle die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderungen aus Politik und Gesellschaft aufgreifen. Sollte
die Fraktion der CDU/CSU in dem Vorhaben erneut eine Verbotsforderung sehen, stellte die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN klar, dass Mähroboter eine Alltagserleichterung seien, auf die nicht verzichtet werden
müsse. Ihr Betrieb könne jedoch so reguliert werden, dass sie tagsüber während der Ruhezeit der Igel fahren und
sich über Nacht aufladen könnten. Hierfür könnten die Hersteller durch App-Updates eine Steuerungsmöglichkeit
für die Geräte einführen, was ein wichtiges Signal für die technische Weiterentwicklung setze. Europäische
Hersteller seien in der Igelerkennung bereits weit vorangeschritten. Im nächsten Schritt werde es möglich sein,
Mähroboter ohne schlechtes Gewissen zu kaufen und zu nutzen, da die Igel‑Zertifizierung belegen könne, dass
sie Igel erkenne und ihnen keinen Schaden zufüge. Man komme damit den Forderungen des Deutschen Städte-
und Gemeindetags nach und biete zugleich den europäischen Herstellern einen gewissen Schutz an, da sich
ansonsten billige Importe ohne Igel-Erkennung besser verkaufen ließen.
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass Deutschland vor bedeutenden Reformen stehe, weshalb sich der
Ausschuss mit anderen Themen auseinandersetzen sollte. Das Ansinnen an sich sei grundsätzlich nachvollziehbar.
Der Igel sei als kleine Wildtierart gefährdet und stehe auf der Vorwarnliste für bedrohte Arten. Sinnvoller als ein
Nachtfahrverbot sei jedoch eine naturnahe Gartengestaltung. Laut der Deutschen Wildtierstiftung gebe es wenig
verlässliche Daten zu diesem Thema. Auch sei bereits eine halbe Million Igel dem Straßenverkehr zum Opfer
gefallen. Dies sei aber kein Grund für ein Autofahrverbot. Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt,
weniger Bürokratie zu schaffen. Ein gesetzliches Nachtfahrverbot widerspräche diesem Ziel, da man die Verbote
durch eine „Mähroboter-Nachtfahrbehörde“ überwachen müsse. Bund oder Länder müssten ferner keine
Aufklärungskampagnen koordinieren, da es auf kommunaler Ebene Reaktionsmöglichkeiten gebe. Zudem machten
Verbände wie z.B. der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bereits auf dieses Thema aufmerksam. Zur
ausreichenden Sensibilisierung genüge es, wenn die Aufklärung effektiver und ausgebreiteter erfolge.
Die Fraktion der AfD kündigte Zustimmung – trotz etwaiger Überraschung der antragstellenden Fraktion – zum
Antrag an, da eine sachlich begründete und praktikable Maßnahme zum Schutz heimischer Arten vorgeschlagen
werde. Es beständen erhebliche Probleme mit dem Schutz des Igels sowie weiterer nachtaktiver Tiere wie
Amphibien und Reptilien. Folglich sei ein Nachtfahrverbot für Mähroboter der richtige Weg.
Die Fraktion der SPD kritisierte, dass das Anliegen sowohl im Landwirtschaftsausschuss als auch im
Umweltausschuss behandelt werde. Die Bedrohung durch die Mähroboter betreffe nicht ausschließlich die Igel, sondern
auch Amphibien, wie beispielsweise Frösche. Die Verletzungen der Tiere seien vermeidbar und daher ernst zu
nehmen. Allerdings sei die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung zweifelhaft. Die Fraktion der SPD
verschließe sich gegenüber der angesprochenen Petition nicht, sehe jedoch für deren Umsetzung keine vorrangige
Verantwortung der Bundespolitik. Hinsichtlich der Herstellerverpflichtung merkte die Fraktion der SPD an, dass
nach ihrem Kenntnisstand ein Igelschutz bei national hergestellten Geräten bereits existiere. Dies setze einen
wichtigen Anreiz für Importeure und zeige Deutschlands Innovationskraft in diesem Bereich. Die Zuständigkeit
für die Finanzierung und Förderung von Igel-Auffangstationen und vergleichbaren Einrichtungen liege bei den
Ländern und Kommunen. Aufklärungs- und Informationskampagnen zum Igelschutz hätten auf Landes- und
Kommunalebene bereits stattgefunden. Die Fraktion der SPD werde den Antrag ablehnen, weil keine
Bundeszuständigkeit gegeben sei.
Die Fraktion Die Linke stimmte der Aussage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, dass der Antrag
nicht ausschließlich den Arterhalt des Igels anstrebe, sondern eine langfristige Koexistenz zwischen Mensch und
Natur sicherstellen wolle – und diese beginne häufig im häuslichen Garten. Eine langfristige Gewährleistung
dieses Zusammenlebens erscheine vor dem Hintergrund der zunehmenden Vereinnahmung von Lebensräumen der
Tiere durch den Menschen fraglich. Der Antrag antworte auf veränderte Lebensrealitäten mit einem
verantwortungsvollen Einsatz neuer technologischer Errungenschaften. Der Antrag sei gelungen, da er anerkenne, dass
vielfältige Ursachen für das Artensterben des Igels verantwortlich seien, etwa begrenzte Nahrungsquellen,
eingeschränkte Lebensräume und Gefährdungen durch den Verkehr. Gleichzeitig bewirke die erhöhte Nachfrage nach
Mährobotern eine zusätzliche Verschärfung des Artensterbens. Hinzu komme das natürliche Abwehrverhalten
des Igels, das Einkugeln, was sich für den Selbstschutz als wenig hilfreich erweise. Der Antrag verdeutliche
zudem, dass etwa die Hälfte der betroffenen Tiere die Verletzungen durch Mähroboter nicht überlebe. Gerade
aufgrund der steigenden Nachfrage nach diesen Geräten sei es erforderlich, durch Steuerungsmöglichkeiten,
verbesserter Sensorik, Updates sowie die Weiterentwicklung von Prüfverfahren die Erkennung der Igel zu
gewährleisten. Dies sei nicht nur für den Schutz des Igels von Bedeutung, sondern auch für andere Tierarten und potenziell
für Kinderhände. Eine Vorprogrammierung von Nachtverboten stelle ebenfalls einen guten Ansatz für eine
gefahrlose Mobilität des Igels dar, da die Betriebszeiten an der Tageshelligkeit gebunden seien und die Geräte bei
Dämmerung abschalteten. Die Fraktion Die Linke befürwortete insbesondere eine Herstellerverantwortung für
Hersteller und Inverkehrbringer im Sinne des Verursacherprinzips mit verpflichtenden Tests für erhöhte
Schutzanforderung. Für eine verstärkte Aufklärung erscheine eine Zusammenarbeit mit Umwelt- und
Tierschutzverbänden unterstützenswert. Allerdings sei der Antrag im Hinblick auf die Finanzierung unkonkret.
In ihrer Replik brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Empörung über die Ausführungen der
Fraktion der CDU/CSU zum Ausdruck. Die von der Regierungskoalition derzeit geplanten Reformen seien
durchaus von großer Auswirkung, aber sie würden zu einer Verschärfung der Probleme führen. Der eingebrachte Antrag
enthalte außerdem bereits den Ansatz der naturnahen Gartengestaltung. Allerdings sei es eine „ökologische
Bankrotterklärung“, dies als alleinigen Lösungsansatz aufzuführen – dasselbe gelte für die Annahme, der
Biodiversitätsschutz führe zu Bürokratieproblemen. Eine Aufrechterhaltung der Ökosysteme könne mit derartigen
Schlussfolgerungen nicht funktionieren. Auf den Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU, das Problem solle auf
kommunaler Ebene gelöst werden, entgegnete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Kommunen sich
gerade wegen des hohen bürokratischen Aufwands an die Bundesregierung gewandt hätten. Eine einmalige
bundesweite Regelung biete den effektivsten Lösungsansatz. An die Fraktion der SPD gerichtet betonte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Umweltausschuss federführend für den Antrag sei. Die Kritik, der Antrag
greife zu kurz, sei möglicherweise berechtigt. Man müsse jedoch nicht davon absehen, Lösungsansätze zu suchen,
nur weil der erste Schritt noch keinen vollen Erfolg verspreche. Dies erkläre allerdings wohl das aktuelle
Regierungshandeln.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6011
abzulehnen.
Berlin, den 24. Juni 2026
Klaus Mack
Berichterstatter
Marcel Queckemeyer
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Harald Ebner
Berichterstatter
Mareike Hermeier
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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