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Igel vor Mährobotern wirksam schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6011)

dip / drucksache 26.06.2026 · WP 21 · 21/6736 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Igel vor Mährobotern wirksam schützen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6011) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6736 21. Wahlperiode 26.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Zoe Mayer, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6011 – Igel vor Mährobotern wirksam schützen A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, Igel vor den Gefahren durch Mähroboter besser zu schützen. Dazu soll die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung schaffen, die den Betrieb der Geräte auf die Tageshelligkeit beschränkt. Nach dem Verursacherprinzip sollen Hersteller ab 2027 bei neu auf den Markt kommenden Mährobotern den Nachtbetrieb durch eine entsprechende Softwareprogrammierung technisch ausschließen – unabhängig von den Einstellungen der Nutzerinnen und Nutzer. Für ältere Geräte, die über Helligkeitssensoren sowie eine Internet- oder Mobilfunkverbindung verfügen oder per App gesteuert werden, verlangen die Antragsteller bis März 2027 ein kostenloses Software-Update, das den Einsatz in den Nachtstunden verhindert. Ausnahmen sollen lediglich für Vereinssportplätze möglich sein. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit Herstellern, Natur- und Tierschutzverbänden, Wissenschaftlern sowie dem Bundesamt für Naturschutz ein standardisiertes und zertifizierbares Prüfverfahren für igelsichere Mähroboter entwickeln. Bis 2030 soll eine entsprechende Zertifizierung gesetzlich vorgeschrieben und zur Voraussetzung für den Marktzugang werden. Weitere Forderungen betreffen eine stärkere Unterstützung ehrenamtlicher Igel-Auffangstationen sowie den Ausbau von Aufklärungs-, Beratungs- und Umweltbildungsangeboten zum Schutz der Tiere. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6011 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Klaus Mack Berichterstatter Marcel Queckemeyer Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Harald Ebner Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Klaus Mack, Marcel Queckemeyer, Isabel Mackensen- Geis, Harald Ebner und Mareike Hermeier I. Überweisung Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6011 wurde in der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie und den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, 1. zum besseren Schutz von Igeln zeitnah eine bundeseinheitliche Regelung zur Festlegung der Betriebszeiten von Mährobotern auf Tageshelligkeit gesetzlich zu verankern entsprechend der Forderung von Umwelt- und Tierschutzverbänden, des Deutschen Städtetages und der Umweltministerkonferenz am 14. November in Saarbrücken (TOP 26); 2. entsprechend dem Verursacherprinzip eine gesetzliche Regelung zu erlassen, wonach Hersteller von Mährobotern ab 2027 verpflichtet sind, bei Neugeräten den Nachtbetrieb (von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang) durch aktualisierte Softwareprogrammierung unabhängig von Anwendereinstellungen technisch auszuschließen und den Marktzugang der Geräte davon abhängig zu machen; dabei sind Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen vorzusehen; 3. bei bereits im Einsatz stehenden Mährobotern, die mit Sensorik zur Helligkeitsbewertung und einer Internet- oder Mobilfunkverbindung ausgestattet sind oder deren Betrieb über eine App gesteuert wird, ebenfalls die Hersteller bis März 2027 zu einem kostenlosen entsprechenden Update der Gerätesoftware zum Ausschluss des Nachtbetriebs gesetzlich zu verpflichten; dabei sind Ausnahmeregelungen für den Einsatz auf Vereinssportplätzen vorzusehen; 4. unter Bezugnahme auf die Forderung der UMK vom 14. November in Saarbrücken in Zusammenarbeit mit Herstellern von Mährobotern, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, Leibniz-IZW, Bundesamt für Naturschutz sowie weiterer Expert*innen die Entwicklung eines standardisierten zertifizierbaren Prüfverfahrens bzw. Testprotokolls für igelsichere Geräte voranzutreiben und bis 2030 eine solche Zertifizierung als gesetzlichen Standard und Voraussetzung für den Marktzugang von Mähroboter-Geräten zu verankern; vorzugsweise durch Initiative auf europäischer Ebene für eine entsprechende Anpassung der Norm EN 50636-2- 107 „Anforderungen für batteriebetriebene Rasenroboter“ unter Beteiligung des Europäisches Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC); 5. in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen ehrenamtliche Igel-Auffangstationen und andere Tierschutzeinrichtungen besser zu unterstützen und zu entlasten; 6. in Zusammenarbeit mit den Ländern, Igelschutzinitiativen, dem Bundesverband der Kleingartenverbände und dem Gartenfachhandel Aufklärungskampagnen, Beratungsangebote und Umweltbildung zum Igelschutz zu stärken, auch hinsichtlich der igelsicheren Nutzung von anderen motorisierten Gartengeräten wie Fadenschneider und einer igelfreundlichen naturnahen Gartengestaltung und -bewirtschaftung. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6011 abzulehnen. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2025 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/6011 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/6011 in seiner 39. Sitzung am 24. Juni 2026 abschließend behandelt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob hervor, dass der Antrag ein vermeintlich kleines Problem behandle, das jedoch große Bedeutung für die Ökosysteme sowie für Menschen, Städte und Gemeinden aufweise. Die Igelbestände seien in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen. Hierfür seien mehrere Faktoren verantwortlich: Lebensraumverluste, Nahrungsknappheit, Pestizideinsätze und der Verkehr. Inzwischen sei auch der Mähroboter als zusätzliche Belastung hinzugekommen. Durch die scharfen Messer seien die vorwiegend nachtaktiven Tiere tödlichen Gefahren ausgesetzt. Selbst ungefährliche Schnittwunden könnten zu Infektionen und letztlich zum Tod der Tiere führen. Ehrenamtliche Igelauffangstationen, Umwelt- und Tierschutzverbände, der Deutsche Städtetag, die Landesumweltminister sowie 160 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einer Petition hätten den Bund zum Handeln aufgefordert. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag spreche sich für ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter aus, anstatt dass jede Kommune eigene Regelungen treffen müsse. Beispielsweise habe die Stadt Cottbus kürzlich eine entsprechende Verordnung hierzu erlassen. Mit ihrem Antrag wolle die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderungen aus Politik und Gesellschaft aufgreifen. Sollte die Fraktion der CDU/CSU in dem Vorhaben erneut eine Verbotsforderung sehen, stellte die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN klar, dass Mähroboter eine Alltagserleichterung seien, auf die nicht verzichtet werden müsse. Ihr Betrieb könne jedoch so reguliert werden, dass sie tagsüber während der Ruhezeit der Igel fahren und sich über Nacht aufladen könnten. Hierfür könnten die Hersteller durch App-Updates eine Steuerungsmöglichkeit für die Geräte einführen, was ein wichtiges Signal für die technische Weiterentwicklung setze. Europäische Hersteller seien in der Igelerkennung bereits weit vorangeschritten. Im nächsten Schritt werde es möglich sein, Mähroboter ohne schlechtes Gewissen zu kaufen und zu nutzen, da die Igel‑Zertifizierung belegen könne, dass sie Igel erkenne und ihnen keinen Schaden zufüge. Man komme damit den Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindetags nach und biete zugleich den europäischen Herstellern einen gewissen Schutz an, da sich ansonsten billige Importe ohne Igel-Erkennung besser verkaufen ließen. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass Deutschland vor bedeutenden Reformen stehe, weshalb sich der Ausschuss mit anderen Themen auseinandersetzen sollte. Das Ansinnen an sich sei grundsätzlich nachvollziehbar. Der Igel sei als kleine Wildtierart gefährdet und stehe auf der Vorwarnliste für bedrohte Arten. Sinnvoller als ein Nachtfahrverbot sei jedoch eine naturnahe Gartengestaltung. Laut der Deutschen Wildtierstiftung gebe es wenig verlässliche Daten zu diesem Thema. Auch sei bereits eine halbe Million Igel dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen. Dies sei aber kein Grund für ein Autofahrverbot. Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, weniger Bürokratie zu schaffen. Ein gesetzliches Nachtfahrverbot widerspräche diesem Ziel, da man die Verbote durch eine „Mähroboter-Nachtfahrbehörde“ überwachen müsse. Bund oder Länder müssten ferner keine Aufklärungskampagnen koordinieren, da es auf kommunaler Ebene Reaktionsmöglichkeiten gebe. Zudem machten Verbände wie z.B. der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bereits auf dieses Thema aufmerksam. Zur ausreichenden Sensibilisierung genüge es, wenn die Aufklärung effektiver und ausgebreiteter erfolge. Die Fraktion der AfD kündigte Zustimmung – trotz etwaiger Überraschung der antragstellenden Fraktion – zum Antrag an, da eine sachlich begründete und praktikable Maßnahme zum Schutz heimischer Arten vorgeschlagen werde. Es beständen erhebliche Probleme mit dem Schutz des Igels sowie weiterer nachtaktiver Tiere wie Amphibien und Reptilien. Folglich sei ein Nachtfahrverbot für Mähroboter der richtige Weg. Die Fraktion der SPD kritisierte, dass das Anliegen sowohl im Landwirtschaftsausschuss als auch im Umweltausschuss behandelt werde. Die Bedrohung durch die Mähroboter betreffe nicht ausschließlich die Igel, sondern auch Amphibien, wie beispielsweise Frösche. Die Verletzungen der Tiere seien vermeidbar und daher ernst zu nehmen. Allerdings sei die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung zweifelhaft. Die Fraktion der SPD verschließe sich gegenüber der angesprochenen Petition nicht, sehe jedoch für deren Umsetzung keine vorrangige Verantwortung der Bundespolitik. Hinsichtlich der Herstellerverpflichtung merkte die Fraktion der SPD an, dass nach ihrem Kenntnisstand ein Igelschutz bei national hergestellten Geräten bereits existiere. Dies setze einen wichtigen Anreiz für Importeure und zeige Deutschlands Innovationskraft in diesem Bereich. Die Zuständigkeit für die Finanzierung und Förderung von Igel-Auffangstationen und vergleichbaren Einrichtungen liege bei den Ländern und Kommunen. Aufklärungs- und Informationskampagnen zum Igelschutz hätten auf Landes- und Kommunalebene bereits stattgefunden. Die Fraktion der SPD werde den Antrag ablehnen, weil keine Bundeszuständigkeit gegeben sei. Die Fraktion Die Linke stimmte der Aussage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu, dass der Antrag nicht ausschließlich den Arterhalt des Igels anstrebe, sondern eine langfristige Koexistenz zwischen Mensch und Natur sicherstellen wolle – und diese beginne häufig im häuslichen Garten. Eine langfristige Gewährleistung dieses Zusammenlebens erscheine vor dem Hintergrund der zunehmenden Vereinnahmung von Lebensräumen der Tiere durch den Menschen fraglich. Der Antrag antworte auf veränderte Lebensrealitäten mit einem verantwortungsvollen Einsatz neuer technologischer Errungenschaften. Der Antrag sei gelungen, da er anerkenne, dass vielfältige Ursachen für das Artensterben des Igels verantwortlich seien, etwa begrenzte Nahrungsquellen, eingeschränkte Lebensräume und Gefährdungen durch den Verkehr. Gleichzeitig bewirke die erhöhte Nachfrage nach Mährobotern eine zusätzliche Verschärfung des Artensterbens. Hinzu komme das natürliche Abwehrverhalten des Igels, das Einkugeln, was sich für den Selbstschutz als wenig hilfreich erweise. Der Antrag verdeutliche zudem, dass etwa die Hälfte der betroffenen Tiere die Verletzungen durch Mähroboter nicht überlebe. Gerade aufgrund der steigenden Nachfrage nach diesen Geräten sei es erforderlich, durch Steuerungsmöglichkeiten, verbesserter Sensorik, Updates sowie die Weiterentwicklung von Prüfverfahren die Erkennung der Igel zu gewährleisten. Dies sei nicht nur für den Schutz des Igels von Bedeutung, sondern auch für andere Tierarten und potenziell für Kinderhände. Eine Vorprogrammierung von Nachtverboten stelle ebenfalls einen guten Ansatz für eine gefahrlose Mobilität des Igels dar, da die Betriebszeiten an der Tageshelligkeit gebunden seien und die Geräte bei Dämmerung abschalteten. Die Fraktion Die Linke befürwortete insbesondere eine Herstellerverantwortung für Hersteller und Inverkehrbringer im Sinne des Verursacherprinzips mit verpflichtenden Tests für erhöhte Schutzanforderung. Für eine verstärkte Aufklärung erscheine eine Zusammenarbeit mit Umwelt- und Tierschutzverbänden unterstützenswert. Allerdings sei der Antrag im Hinblick auf die Finanzierung unkonkret. In ihrer Replik brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre Empörung über die Ausführungen der Fraktion der CDU/CSU zum Ausdruck. Die von der Regierungskoalition derzeit geplanten Reformen seien durchaus von großer Auswirkung, aber sie würden zu einer Verschärfung der Probleme führen. Der eingebrachte Antrag enthalte außerdem bereits den Ansatz der naturnahen Gartengestaltung. Allerdings sei es eine „ökologische Bankrotterklärung“, dies als alleinigen Lösungsansatz aufzuführen – dasselbe gelte für die Annahme, der Biodiversitätsschutz führe zu Bürokratieproblemen. Eine Aufrechterhaltung der Ökosysteme könne mit derartigen Schlussfolgerungen nicht funktionieren. Auf den Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU, das Problem solle auf kommunaler Ebene gelöst werden, entgegnete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Kommunen sich gerade wegen des hohen bürokratischen Aufwands an die Bundesregierung gewandt hätten. Eine einmalige bundesweite Regelung biete den effektivsten Lösungsansatz. An die Fraktion der SPD gerichtet betonte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass der Umweltausschuss federführend für den Antrag sei. Die Kritik, der Antrag greife zu kurz, sei möglicherweise berechtigt. Man müsse jedoch nicht davon absehen, Lösungsansätze zu suchen, nur weil der erste Schritt noch keinen vollen Erfolg verspreche. Dies erkläre allerdings wohl das aktuelle Regierungshandeln. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/6011 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Klaus Mack Berichterstatter Marcel Queckemeyer Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Harald Ebner Berichterstatter Mareike Hermeier Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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