WWF Deutschland
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WWF Deutschland
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Der WWF Deutschland ist eine gemeinnützige, unabhängige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Hauptsitz in Berlin. Sie ist ein selbstständiger Teil des World Wide Fund For Nature (WWF), eine der größten privaten Natur- und Umweltschutzorganisationen der Welt, die mit nationalen Organisationen, Programm- und Projektbüros in über 100 Ländern aktiv ist.
Die Mission des WWF Deutschland ist es, die weltweite Zerstörung der Natur und Umwelt zu stoppen und eine Zukunft zu gestalten, in der Mensch und Natur in Einklang miteinander leben. Dafür brauchen wir alle: den einzelnen Menschen, die Wirtschaft und eben auch die Politik. Wir brauchen die politisch Handelnden, um die Rahmenbedingungen, unter denen wir als Gemeinschaft leben, konsumieren und produzieren, zu verändern. Deshalb sprechen wir mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Regierungsvertreter:innen in Einzel- und Verbändegesprächen, adressieren unsere Anliegen gegenüber dem Adressat:innenkreis in offenen und geschlossenen Briefen, werden in Anhörungen als Sachverständige eingeladen, reichen Stellungnahmen in Verbändebeteiligungsverfahren ein, nehmen an politisch relevanten Veranstaltungen als Panelist:innen oder Gäste teil und führen auch selbst Veranstaltungen durch.
Häufig schaffen erst die politischen Entscheidungen die Grundlagen für den so dringend benötigten Wandel hin zur Nachhaltigkeit. So können Gesetzesinitiativen beispielsweise nachhaltige Innovationen bei Unternehmen anstoßen. Der WWF gibt mit seiner politischen Arbeit der Natur und der Umwelt eine Stimme.
Interessenbereiche: Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Verkehrspolitik; Tierschutz; Allgemeine Energiepolitik; Fischerei/Aquakultur; Verkehrsinfrastruktur; EU-Binnenmarkt; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Industriepolitik; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Lebens- und Genussmittelindustrie; Entwicklungspolitik; Bank- und Finanzwesen; Öffentliches Recht; Kleine und mittlere Unternehmen; Bauwesen und Bauwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Energie"; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Erneuerbare Energien; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Artenschutz/Biodiversität; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Energienetze; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"
Regelungsvorhaben:
- Konsequente Umsetzung der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur: Die inzwischen rechtskräftige EU-Verordnung legt zahlreiche verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für ein breites Spektrum von Ökosystemen fest, von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen über städtische Gebiete bis hin zu Flüssen und Meereslebensräumen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vorgaben in Deutschland erfüllt werden und sich dies im nun zu erarbeitenden Nationalen Wiederherstellungsplan niederschlägt.
- Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz: Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die deutschen Regelungen zum Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten an die Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu
Gerichten in Umweltangelegenheiten (UNECE Aarhus-Konvention) und
an entsprechende unionsrechtliche Vorgaben anzupassen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gesetzesnovelle den Vorgaben der Aarhus-Konvention möglichst gut entspricht und dass sie die neuere einschlägige Rechtssprechung berücksichtigt.
- Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik: Die 2000 in Kraft getretene Wasserrahmenrichtlinie zielt u.a. darauf ab, bis 2015, mit Ausnahmen spätestens 2027, einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand für Oberflächengewässer zu erreichen. Unser Anliegen ist eine schnellstmögliche, intensivierte und ambitionierte Umsetzung auch über das Jahr 2027 hinaus. Bestrebungen, die Richtlinie abzuschwächen, wollen wir entgegentreten.
- Klima- und Naturschutz im Haushaltsgesetz 2027 verankern: Bundeshaushaltsgesetz 2027 und Bundeshaushaltsplan 2027: Sicherstellung einer auskömmlichen Naturschutzfinanzierung bzw. Finanzierung des natürlichen Klimaschutzes in den Einzelplänen; auskömmliche Finanzierung von Klimaschutz- und Transformationsmaßnahmen im Sondervermögen KTF.
- Umsetzung der CSDDD in nationales Recht: Die CSDDD zielt auf Sorgfaltspflichten in den Lieferketten ab. Wir fordern eine ambitionierte Umsetzung auf nationaler Ebene mit Blick auf Klimaschutz, Transitionspläne und Menschenrechte und eine konsistente Verschneidung mit dem dt. LkSG.
- Umsetzung der CSRD in nationales Recht: Konkretisierung und Ausgestaltung der CSRD und nachfolgender untergesetzlicher Regelungen, insbesondere um Transitionspläne; Nachhaltigkeitsberichterstattung wird als Baustein für Transformation der Wirtschaft aufgestellt.
- Carbon Removal Certification Framework (CRCF): - Robuste und transparente Kriterien für Zertifikate für Negativemissionen durch technische und natürliche Senken, die nicht dazu führen, dass Emissionsreduktion und -minderung negativ beeinträchtigt wird
- Langfriststrategie Negativemissionen: Forderungen stützen sich aber auf eine Implementierung einer gesetzlichen Regelung)
- Forderungen: Sicherstellung, dass Reduktions- und Minderungsaktivitäten nicht negativ beeinflusst werden, Bindung an ökologische und soziale Kriterien, nur für schwervermeidbare Restemissionen, getrennte Zielsetzung von Reduktion und Entnahme, sowie Trennung von technischen und natürlichen+A5 Senken
- Reform Dienstagenwagenbesteuerung: verschiedene Optionen: Pauschale Erhöhung der 1 %-Regel auf z.B. 2 %; Spreizung nach
CO2-Wert des Autos; Berücksichtigung weiterer Faktoren wie
der tatsächlichen Fahrleistung oder dem Fahrzeugalter; Begrenzung der Absetzbarkeit und Abschreibungsmöglichkeiten
für Firmenwagen generell
- Reform Entfernungspauschale: verschiedene Optionen: Vollständige Abschaffung (mit oder ohne Härtefallregelung);
Einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld (unterschiedliche
Ausgestaltungsoptionen); ÖPNV-abhängige Pauschale (z. B. in Höhe des Deutschlandtickets)
- Reform Schuldenbremse - Erhöhung der möglichen Nettokreditaufnahme (verschiedene Optionen), Begleitung der Arbeit der Schuldenbremsenkommission: Erhöhung der möglichen Nettokreditaufnahme (verschiedene Optionen); Einführung eines Sondervermögens für Klimaschutz, Transformation, Daseinsvorsorge.
- Einführung des zweiten EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS ll) in nationales Recht: Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) - Einführung eines Mindestpreises (ab 2027) und Anhebung des bestehenden CO2-Preiskorridors.
- informelle Konsultation zu den Wasserstofffahrplänen nach § 71K GEG: Ziel: weiterführende Regelungen zur Auslegen des § 71k GEG sowie zu den Transformation der Gas- und Wasserstoffverteilnetze unter Wahrung von Natur-, Klima- und Verbraucherschutzaspekten verankern.
- Greenpaper zur Stilllegung und Transformation der Gas- /Wasserstoffnetze: Greenpaper des BMWK zur Stillegung und Transformation der Gas-/Wasserstoffnetze
- Etablierung der Stilllegung von Gasnetzen als Standardoption
- Klärung der Zukunft von Gasnetzen in einer dekarbonisierten "landschaft"
- Stärkung des Klima- und Verbraucherschutzes durch Transformation der Gasnetze
- Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, Pariser Abkommen: ambitionierte Umsetzung im Rahmen der COP
- EPBD: Ambitionierte Übertragung der EPBD in nationale Gesetzgebung aus Sicht von Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft sowie sustainable Finance.
- EU Verpackungsverordnung (PPWR): Unser Ziel ist eine konsistente und ambitionierte EU Verpackungsverordnung
- Hohe Artenschutzstandards bei nationaler Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Der Schutzstatus des Wolfs in den Anhängen der europäischen FFH-Richtlinie ist trotz breiter Kritik heruntergesetzt worden. Nun muss es darum gehen, bei der nationalen rechtlichen Umsetzung einen hohen Artenschutzstandard zu wahren.
- Integrierung Green Budgeting in der Bundeshaushaltsordnung: Bundeshaushaltsordnung (BHO) / Verwaltungsaufwand zu reduzieren und steuerungsrelevantes, zukunftsgerichtetes Green Budgeting in der Bundeshaushaltsordnung zu integrieren.
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger: Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger (Kapitel 2302 Titel 687 76)/ Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
- Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) / Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
- EU Batterieverordnung (EU 2023/1542): Wir setzen uns ein für die Festlegung ambitionierter CO2 Leistungsklassen und Schwellenwerte in den erwarteten Delegierten Rechtsakten.
- Critical Raw Materials Act: Genaue Analyse der in Zukunft benötigten Rohstoffe im Bereich Mobilität und Erneuerbaren Energien und ob und wie sie in Europa weiterverarbeitet werden. Reduzierung des Rohstoffbedarfs durch geeignete Maßnahmen
- Novellierung des Baugesetzbuchs: Stärkung des Ressourcenschutzes durch eine Aufnahme in die Abwägungsbelange für die Aufstellung von Bauleitplänen und zukunftsgerechtes Bauen soll ins Bauordnungsrecht integriert werden
- Schaffung bzw. Förderung der Möglichkeit, Mietwohnungen zu tauschen: Rechtliche Umsetzung von Mietentausch als Ergänzung im BGB
- Überarbeitung der Musterbauordnung: 1. Aufnahme einer Abrissgenehmigung
2. Aufnahme einer Mustervorschrift in der MBO, die auf die MHolzBau RL verweist
3. Vorlage eines Rückbaukonzepts im Rahmen einer Baugenehmigung
- Novellierung VerpackG: Ambitionierte Novellierung mit Blick auf verschärfte Mehrwegangebotspflicht & EcoModulation
- Windenergie auf See Gesetz (WindSeeG): Anpassung des Ausschreibungsdesigns, Erhalt der Meeresschutzkomponente, Einführung von nicht-preislichen Kriterien mit Fokus auf Meeresökologie, Zirkularität und Klimaschutz, Umsetzung der zentralen Voruntersuchung für alle Flächen in der AWZ, Aufsetzen eines Prozesses für eine verstärkte internationalen Koordination der ökosystembasierten Meeresraumplanung, Überarbeitung der Beschleunigungsgesetzgebung im Flächenentwicklungsplan.
- EEG Novellierung: Fortsetzung des ambitionierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien, Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderung, Integration von Flexibilitäten im Stromsystem, Umsetzung Net Zero Industry Act im Sinne des Klima- und Biodiversitätsschutzes. Novellierung und besserer Schutz der Fließgewässer durch Neuregelung der Wasserkraftvergütung und -bewertung.
- EU Deforestation and Forest Degradation Regulation: Wirksame Implementierung in der EU und in DE mit harmonisierten nationalen Implementierungsprozessen und -gesetzen
- Gesetz zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes: Ambitionierte Novelle des BWaldG, um den Wald als Ökosystem und Lebensraum zu erhalten und seine Ökosystemleistungen nutzen und die Biodiversität schützen zu können.
- Internationales Pandemieabkommen: Stärkung des Präventionsaspekts/One Health: Das Internationale Pandemieabkommen dient zur Pandemieprävention und soll sicherstellen, dass im Pandemiefall gezielt und schnell reagiert werden kann.
Der WWF setzt sich ein für die Stärkung des One Health-Ansatzes und die Schwerpunktsetzung auf der Pandemieprävention (u. a. Anerkennung des Landnutzungswandels als wichtigem Treiber).
- UN-Konvention zur biologischen Vielfalt, im Speziellen Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF): Ambitionierte Weiterentwicklung und Umsetzung des Global Biodiversity Frameworks im Hinblick auf Finanzierung, Indikatoren, Erreichung der Mission des GBF (Umkehrung des Biodiversitätsverlustes bis 2030) etc.
- Einführung und Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung: Kraftwerksstrategie der Bundesregierung für ein klimaneutrales Industrieland
- KANU 2.0: Eckpunkte zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation.
- Verhandlungen zu einem internationalen Plastikabkommen (Intergovernmental Negotiating Committee On Plastic Pollution): Festschreibung rechtsverbindlicher, internationaler Regeln, die
- Materialien/Kunststoffe/Chemikalien/Produkte aus dem Verkehr ziehen, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit Plastikverschmutzung in der Umwelt verursachen,
- ein Produktdesign vorschreiben, mit dem nicht vermeidbare Produkte der vorgenannten Kategorie im Kreislauf geführt werden können.
- Inkrementelle Reform Strommarktdesign: Eine Anpassung des Strommarktdesigns im Sinne der sozial-ökologischen Transformation.
- Umsetzung/Einführung des Klimasozialfond: Umsetzung/Einführung des Klimasozialfond zur Abfederung Sozialer Härten durch die ökologische Transformation.
- Einführung einer ökologischen Nationalen Biomasse Strategie: Einführung einer Strategie für den nachhaltigen Umgang mit Biomasse über den gesamten Stoffkreislauf hinweg.
- Konsequente Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030: Zu den Verpflichtungen Deutschlands aus dem Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework zählt die Erstellung einer aktuellen nationalen Biodiversitätsstrategie. Diese liegt seit Dezember 2024 vor. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung die damit verknüpften Ziele konsequent verfolgt und den darin enthaltenen Aktionsplan 2024 – 2027 ambitioniert umsetzt.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt: Im Mai 2024 ist die neue Europäische Umweltkriminalitätsrichtlinie in Kraft getreten. Sie soll die Wirksamkeit der Strafverfolgung verbessern und zur Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten beitragen, die verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können. Wir setzen uns für eine wirksame Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein.
- Vorrang für naturbasierte Lösungen im Klimaanpassungsgesetz: Im Juli 2024 ist das Bundes-Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, negative Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden bzw. so gut wie möglich zu reduzieren, für den Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen. Wir setzen uns für die Priorisierung naturbasierter Lösungen bei der Umsetzung des Gesetzes ein.
- Raumordnungsgesetz (ROG): Novellierung des Raumordnungsgesetzes im Hinblick auf die Vorgaben zur Meeresraumordnung für eine verpflichtende Umsetzung des Ökosystemansatzes und dem Ziel des Guten Umweltzustands
- EU-Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission: Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Ressourcenschutzgesetz: Wir fordern, dass sich die Bundesregierung aktiv für die Förderung der Kreislaufwirtschaft als entscheidenden Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz einsetzt. Das Ziel, geschlossene
Stoffkreisläufe zu etablieren und den Primärrohstoffverbrauch in Deutschland bis
2045 zu halbieren, erreichen wir, indem wir ein Ressourcenkonsumziel mit klaren
Zwischenzielen gesetzlich verankern.
- Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Gelder des Sondervermögens für Klimaschutz nutzen: Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes
- Naturverträgliche Umsetzung Nationale Hafenstrategie: Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Umsetzung der Nationalen Hafenstrategie ökologische Belastungen reduziert und wirtschaftliche Synergien gehoben werden. Studien haben gezeigt, dass Flussvertiefungen von Außen- und Unterweser sowie der Elbe für die Hafenentwicklung nicht nur ökologisch hochriskant, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll sind. Hafenpolitische Weichenstellungen sollten deshalb im Sinne von „Kooperation statt Vertiefung“ erfolgen.
- Verschärfung des BEHG: Ausrichtung des nationalen Emissionshandels im Sinne des Klima- und Umweltschutzes, Fortführung des CO2-Preiskorridors, Erhalt der Lenkungswirkung.
- Präzisierung der Definition von Nachhaltigkeitssiegeln im UWG (Gesetz unlauterer Wettbewerb: Aufgrund der neuen Regeln zum Nachhaltigkeitsiegel sehen sich Umwelt-NGOs mit der Problematik konfrontiert, dass entsprechend der unklaren Definition von Nachhaltigkeitssiegeln jegliche Art von öffentlicher Kommunikation mit Logos der Umwelt-NGOs auf dem Produkt bzw. am PoS durch das neue per-se-Verbot des Anhangs zum UWG-E Z 2a praktisch unmöglich gemacht wird.
Wir regen daher an, in der Gesetzesbegründung klarzustellen, dass Marken und Logos von unabhängigen Umweltverbänden nicht automatisch auch Nachhaltigkeitssiegel darstellen.
- Ambitionierte Umsetzung der NKWS: Die Bundesregierung erarbeitet ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Der WWF setzt sich u. a. dafür ein, dass für die Umsetzung der NKWS eine verlässliche Finanzierung und ein wirkungsvolles Monitoring vorgesehen werden.
- Änderung des BNatschG und anderer Verordnung zum Ausschluss von Nutzungen aus Meeresschutzgebieten der AWZ: Neben dem Ausschluss von Öl- und Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten des Bundes sollen auch weitere Nutzungen, insbesondere der Abbau von Sanden und Kiesen ausgeschlossen werden
- Anpassung des Vergabebeschleunigungsgesetzes in Hinblick auf klima- und ressourcenschonende Kriterien: Einführung von Klima- und ressourcenschonenden Kriterien im Vergabebeschleunigungsgesetz.
- Referentenentwurf des VerpackDG: Die EU-Verpackungsverordnung enthält daneben auch eine Reihe von optionalen Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Zugleich enthält die EU-Verpackungsverordnung konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge. Daraus ergibt sich ein nationaler Anpassungs- und Durchführungsbedarf.
- Schutz von Klima, Menschenrechten und Umwelt im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU: Zukunft gestalten mit Verantwortung: Ein fairer und effektiver EU-Haushalt im Dienst von Mensch, Klima, Natur und Umwelt
- Ausgestaltung des Gebäude-Energien-Gesetzes im Sinne des Klima- und Verbrauchendenschutzes: Erhalt der 65%-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel. Absicherung der sozialen Nachhaltigkeit.
- Gelder des Sondervermögens für Klima- und Naturschutz nutzen: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIKG), Drucksache 494/25, Ziel: Gelder des Sondervermögens für Klimaschutz nutzen
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Die Bundesregierung plant mit vorliegendem Gesetzentwurf, die Effizienz von Planungs- und
Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und
Energie deutlich zu steigern. Wir setzen uns dafür ein, dass Umweltstandards bei der Beschleunigung nicht abgesenkt werden.
- Implementierung des UN-Seerechtsübereinkommens zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere außerhalb nationaler Hoheit: Das UN-Seerechtsübereinkommen zum Schutz der Hohen See (BBNJ) ist ein Meilenstein der globalen Meeresgovernance und eröffnet zentrale Chancen für den Erhalt, Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf rund 50 % der Erdoberfläche. Damit diese Ziele tatsächlich erreicht werden, ist eine ambitionierte, kohärente und zügige Implementierung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene erforderlich. Zivilgesellschaftliche Expertise spielt dabei eine entscheidende Rolle, um wissenschaftliche Erkenntnisse, Vorsorgeprinzipien und Umweltstandards in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Hierzu leisten wir einen aktiven Beitrag.
- Stärkung der natürlichen Infrastruktur im Bundesnaturschutzgesetz: Die Bundesregierung beabsichtigt mit einem Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur, u.a. den Flächenbedarf für eine naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu verbessern. Dies soll über eine Novelle des BNatschG erfolgen. Wir setzen uns für eine Gesetzesnovelle ein, die dem Konzept einer "grünen Infrastruktur" gerecht wird und zur Stärkung des Naturschutzes maßgeblich beiträgt.
- Ausgestaltung des Wärmeplanungsgesetzes im Sinne des Klimaschutzes und der sozialverträglichen Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.: 22a Absatz 2 Nummer 3 und Nummer 4 sind ersatzlos zu streichen. Die Ausweisung von Wasserstoff- und
Grünmethan-Prüfgebieten gehört nicht in ein vereinfachtes Verfahren ohne strenge Vorprüfung. Aufgrund
eines Mangels an klaren Kriterien könnten Scheinlösungen suggeriert werden, die nicht umgesetzt werden
können und gleichzeitig eine Belastung durch einen fossilen Weiterbetrieb bei Haushalten auslösen.
Die Formulierung „möglich erscheinen lassen" in § 22a Absatz 2 Nummer 2 ist um eindeutige Kriterien sowie
eine sozialökologische Folgenabschätzung zu ergänzen.
- Einführung eines bundesweiten Nachtfahrverbots für Mähroboter im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes: Ziel ist die Einführung eines bundesweiten Nachtfahrverbots für Mähroboter durch entsprechende gesetzliche Regelungen im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes. Konkret soll der Betrieb von Mährobotern in den Abend- und Nachtstunden (insbesondere zwischen einer Stunde vor Sonnenuntergang und einer Stunde nach Sonnenaufgang) untersagt werden.
- Ausgestaltung des StromVKG im Sinne des Klima- und Umweltschutzes: Ausgestaltung des StromVKG im Sinne des Klima- und Umweltschutz.
- Electrification Action Plan (EU): Einsatz für eine ambitionierte Rolle Deutschlands bei der Ausgestaltung von verbindlichen Elektrifizierungs- und Erneuerbaren-Zielen für die Europäische Union in den Jahren 2030, 2040 und 2050. Erneuerbare Energien machen inzwischen fast die Hälfte des Stromverbrauchs der EU aus. Trotzdem entfallen bislang nur rund 23% des gesamten Endenergieverbrauchs auf Strom. Um die Klimaziele zu erreichen, unabhängiger von fossilen Importen zu werden und das Energiesystem flexibler zu machen, muss dieser Anteil deutlich steigen. Ein ambitionierter Electrification Action Plan kann Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit stärken.
- Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1): Erhalt und Stärkung des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS 1) als zentrales Klimaschutzinstrument der EU für die Stromerzeugung, die energieintensive Industrie und Teile des Luftverkehrs. Erhalt des Verursacherprinzips inkl. wirksamen, verlässlichen CO2-Preispfaden, Phase-Out für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten, Lenkung der Erlöse gezielt in Richtung Klimaneutralität und sozial-gerechte Transformation.
- Netzanschlusspaket für Flexibilität und Erneuerbare Energien nutzen: Ziel ist es, das Netzanschlusspaket so auszurichten, dass weiterhin Planungs- und Investitionssicherheit für Erneuerbare Energien sichergestellt sind, der Ausbau und die Digitalisierung der Stromnetze vorangetrieben wird, mehr Flexibilität ins Stromsystem gelangt und die Elektrifizierung voranschreitet.
- Klimafreundliche, sozial gerechte BEG: Neuausrichtung der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) im Sinne des Klimaschutzes, der sozialen Gerechtigkeit und Kosteneffizienz.
- Überarbeitung der Klimaleitlinien für Außenwirtschaftsförderung: Die Überarbeitung der Sektorleitlinien bietet eine wichtige Gelegenheit, die Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsförderung an einem glaubwürdigen Pfad zur Klimaneutralität und einer zukunftsorientierten industriellen Entwicklung auszurichten. Wir fordern die beteiligten Ministerien da-
her nachdrücklich auf, die verbleibenden Schlupflöcher für fossile Energieträger zu schließen und einen
klaren, transparenten und wissenschaftsbasierten Rahmen für die deutsche Außenwirtschaftsförderung zu schaffen.
- KrWG-Novelle: Verbindliche Ressourcenziele, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Stärkung der Abfallhierarchie: Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Keine Abschwächung von EU-Naturschutzgesetzen durch Umwelt-Omnibus: Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Umweltomnibusses einen "Stresstest" für die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie auf den Weg gebracht und will Umweltprüfungen massiv beschleunigen. Wir setzen uns gegen die Abschwächung des EU-Naturschutzrechts und das Aufweichen von Umweltstandards in den Prüfverfahren ein.
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