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Sonntagsarbeit im Bäckerhandwerk und Wettbewerbsbedingungen

dip / drucksache 15.05.2026 · WP 21 · 21/5954 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Sonntagsarbeit im Bäckerhandwerk und Wettbewerbsbedingungen Deutscher Bundestag Drucksache 21/5954 21. Wahlperiode 15.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Scheurell, Olaf Hilmer, Otto Strauß, Bastian Treuheit, Alexander Arpaschi, Peter Boehringer, Carsten Becker, Peter Bohnhof, Thomas Dietz, Rainer Galla, Alexis L. Giersch, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Kurt Kleinschmidt, Thomas Ladzinski, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Christian Reck, Manfred Schiller, Paul Schmidt, Uwe Schulz, Martina Uhr, Kai-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD Sonntagsarbeit im Bäckerhandwerk und Wettbewerbsbedingungen Das deutsche Bäckerhandwerk steht exemplarisch für regional verwurzelten Mittelstand, sieht sich jedoch seit Jahren wachsenden Belastungen unterschiedlicher Art ausgesetzt. Neben massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten sowie einem akuten Fachkräftemangel stellt insbesondere die geltende Regelung des § 10 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar (www.unternehmeredition.de/baeckerhandwerk-in-de r-krise/). Die in dem ArbZG verankerte Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal drei Stunden an Sonn- und Feiertagen führt faktisch zu einem sogenannten Sonntagsbackverbot. Während handwerkliche Bäckereien in ihrer Produktionsfähigkeit eingeschränkt werden, können Backstationen im Lebensmitteleinzelhandel sowie Verkaufsstellen an Tankstellen ohne vergleichbare Restriktionen agieren und Backwaren herstellen und verkaufen. Diese Ungleichbehandlung verzerrt den Wettbewerb zulasten des handwerklichen Bäckergewerbes und gefährdet zunehmend dessen wirtschaftliche Existenz (www.zdh.de/presse/veroeffentlich ungen/interviews-und-statements/sonntagsbackverbot-und-bonpflicht- symbolefuer-reformlethargie/). Zugleich hat sich das Konsumverhalten der Bevölkerung verändert. Die Nachfrage nach frischen Backwaren am Sonntag sowie an den meisten Feiertagen ist hoch und stellt für viele Betriebe eine äußerst wichtige wirtschaftliche Absatzmöglichkeit dar. Auch die Belieferung von Gastronomie und Hotellerie erfordert flexible Produktionsmöglichkeiten (www.karlsruhe-insider.de/verbraucher/ steigende-preise-deutsche-baeckereien-geraten-in-die-mega-krise-295293) und ist Teil des wirtschaftlichen Erfolgs des Bäckerhandwerks. Die im Koalitionsvertrag 2025 bis 2029 angekündigte Reform des sogenannten Sonntagsbackverbots (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvert rag2025.de/files/koav_2025.pdf, Randnummern 564 f.) ist zum Leidwesen der gesamten Bäckerzunft bislang ausgeblieben (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/b urokratieabbau-handwerk-sonntagsbackverbot-fur-backer-aufheben-1510001 0.html). Vertreter des Handwerks kritisieren daher nach Auffassung der Fragesteller zu Recht eine ausbleibende Umsetzung zentraler Entlastungsmaßnahmen und sprechen von einer Reformträgheit der Bundesregierung, die langsam existenzbedrohend wirkt. Dies steht im Widerspruch zu den eigenen Ankündigungen, Bürokratie abzubauen und den Mittelstand zu stärken. Vor diesem Hintergrund ist in den Augen der Fragesteller eine zügige und praxisnahe Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen dringend geboten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode ggf. ergriffen, um die im Koalitionsvertrag 2025 bis 2029 angekündigte Reform der Regelungen zur Sonntagsarbeit im Bäckerhandwerk umzusetzen? 2. Aus welchen Gründen wurde nach Ansicht der Bundesregierung bislang kein Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, um eine gesetzliche Anpassung des § 10 Absatz 3 ArbZG herbeizuführen? 3. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu den derzeitigen Wettbewerbs- und Konkurrenzbedingungen zwischen handwerklichen Bäckereien und Backstationen im Lebensmitteleinzelhandel sowie Verkaufsstellen an Tankstellen, und wenn ja, welche ist dies? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über die wirtschaftlichen Auswirkungen der bestehenden Regelung des § 10 Absatz 3 ArbZG auf das Bäckerhandwerk vor? 5. Berücksichtigt die Bundesregierung bei einer möglichen Reform der Arbeitszeitregelungen im Bäckerhandwerk die Interessen der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeitgestaltung und Einkommensmöglichkeiten, und wenn ja, inwieweit? 6. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung ggf., einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Regelungen zur Sonntagsarbeit im Bäckerhandwerk vorzulegen? Berlin, den 8. Mai 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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