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Für ein Handwerk mit Zukunft

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/6008 · Antrag · Original ↗

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Für ein Handwerk mit Zukunft Antrag der Abgeordneten Sandra Stein, Dr. Ophelia Nick, Dr. Anja Reinalter, Filiz Polat, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, Claudia Müller, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Sebastian Schäfer, Victoria Broßart, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch, Dr. Andrea Lübcke, Sylvia Rietenberg, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein Handwerk mit Zukunft Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit rund 5,6 Millionen Angestellten ist das Handwerk ein zentraler Stabilitätsanker unserer heimischen Wirtschaft. Das Handwerk schafft regionale Wertschöpfung, treibt Innovation voran und stärkt den sozialen Zusammenhalt – besonders in ländlichen Räumen. Es ist Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts und unverzichtbarer Akteur für Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran. Zudem ist das Handwerk einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in ländlichen Regionen; es braucht daher auch ein starkes Handwerk für solide wirtschaftliche Situation in ländlichen Regionen. Umso schwerer wiegt, dass diese Schlüsselrolle bislang nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die Bundesregierung hat es – entgegen eigenen Ankündigungen – versäumt, den Gewerken verlässliche Rahmenbedingungen und klare Zukunftsperspektiven zu schaffen. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität etwa hätte die Bundesregierung die Chance gehabt, tausende Handwerksbetriebe direkt zu stärken – durch Aufträge für den Straßen- und Brückenbau, die Sanierung von Schulen und öffentlichen Gebäuden oder Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz. Gerade das Bau-, Ausbau- und Elektrohandwerk hätte hiervon massiv profitieren können. Stattdessen wird ein erheblicher Teil der Mittel genutzt, um Haushaltslücken zu schließen oder konsumtive Ausgaben wie die Pendlerpauschale zu finanzieren. Zugleich bleiben zentrale strukturelle Probleme ungelöst. Hohe Bürokratielasten, schleppender Ausbau digitaler Infrastruktur, Fachkräftemangel, tausende unbesetzte Ausbildungsplätze sowie fehlende Investitionsanreize belasten insbesondere kleine Handwerksbetriebe. Ganz zu schweigen von der versprochenen und bislang nicht umgesetzten Stromsteuersenkung für alle Privathaushalte und Betriebe. Von dieser würden besonders energieintensive Handwerksbetriebe profitieren. In angespannten städtischen Räumen braucht es zudem ein differenziertes Gewerbemietrecht, das kleine Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen wirksam schützt, denn Handwerksbe- Deutscher Bundestag Drucksache 21/6008 21. Wahlperiode 19.05.2026 triebe sind auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht unverzichtbar für eine funktionsfähige, vielfältige und lebendige Stadt. Durch falsche Entscheidungen in der Migrationspolitik, das Festhalten an rechtswidrigen Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Schutzsuchenden, verzögerte Reformen bei der Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung sowie komplizierte Verfahren zur Beschäftigung von Geflüchteten hat die Bundesregierung dringend benötigte Arbeits- und Fachkräfte abgeschreckt. Während zentrale Vorhaben zur Erleichterung der Fachkräfteeinwanderung – etwa schnellere Anerkennungsverfahren oder eine funktionierende digitale Infrastruktur für Einwandernde – bislang kaum vorankommen, machen lange Bearbeitungszeiten bei Beschäftigungserlaubnissen es Betrieben schwer, offene Stellen zu besetzen. Dabei zeigen Erfahrungen aus dem Handwerk, dass Geflüchtete überdurchschnittlich häufig in Engpassberufen tätig sind und einen wichtigen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung leisten können. Ohne das Handwerk wird weder die Energiewende gelingen noch unser Wirtschaftsstandort bestehen. Wer Klimaschutz, Arbeitsplätze, Wohlstand und Zusammenhalt sichern will, muss das Handwerk stärken und gegebene Versprechen einlösen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Stromsteuer sofort und dauerhaft wie angekündigt für alle Betriebe und Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken; 2. spürbar Bürokratie abzubauen und dafür das bewährte Instrument der Praxis- Checks, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten; die Handlungsempfehlungen bereits abgeschlossener Praxis-Checks zügig umzusetzen und bei neuen Gesetzen und Regulierungen die Auswirkungen auf und die Machbarkeit für kleine und Kleinstunternehmen stets zum Ausgangspunkt zu machen („think small first“-Prinzip); 3. die Liquidität und Planungssicherheit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken, indem die Ist-Versteuerungsgrenze auf 2 Millionen Euro angehoben wird, um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen; 4. über das Unternehmensbasisdatenregister das „Once-Only”-Prinzip konsequent anzuwenden, so dass Unternehmerinnen und Unternehmer Daten grundsätzlich nur einmal bei der Verwaltung angeben müssen, um KMU zu entlasten und eine bürokratiearme, schnelle und effiziente Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen zu ermöglichen; 5. das sogenannte „Sonntagsbackverbot“ für Handwerksbäckereien, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, umgehend aufzuheben, um die Wettbewerbsfähigkeit des Bäckerhandwerks gegenüber industriellen Backbetrieben zu stärken und diese Aufhebung mit verbindlichen Schutzvorgaben für die Beschäftigten zu verbinden; 6. Unternehmertum wieder attraktiver zu machen und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe bei der Herausforderung der Unternehmensnachfolge zu unterstützen, indem a) regionale, digitale Matchingplattformen für Unternehmensnachfolgen ausgebaut und bekannt gemacht werden; b) ein einheitliches Verwaltungsportal für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsvorgängen (insbesondere An- und Ummeldungen) sowie flächendeckend Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) für Gründungsberatung und -förderung eingerichtet werden; c) die im Koalitionsvertrag angekündigte neue Rechtsform der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ umgehend eingeführt wird, um die Übernahme von Betrieben zu erleichtern; 7. Gründungen und Unternehmergeist im Handwerk zu fördern und dafür die Netzwerkbildung zwischen relevanten Institutionen wie Landesinnungsverbänden, HWK, IHK und Förderbanken zu stärken, Gründungen und Ausgründungen aus Berufsschulen zu unterstützen und die Kompetenzen für Existenzgründungen auszubauen; 8. Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolge auch für Frauen attraktiver zu gestalten und dazu die Ankündigung des Mutterschutzes für Selbstständige aus dem Koalitionsvertrag schnellstmöglich umzusetzen sowie den Zugang zu Kapital, Gründungen und Fördermitteln für Frauen zu verbessern; 9. berufliche und akademische Bildung gleichzustellen und die höhere Berufsbildung und Weiterbildung im Handwerk zu stärken, in dem die Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Ausbildung durch die Verrechtlichung des Deutschen Qualifizierungsrahmens DQR ausgewiesen wird. Meisterbriefe sollen kostenfrei und das Aufstiegs-BAföG reformiert und die Mindestausbildungsvergütung deutlich angehoben werden; bestehende Förderinstrumente für betriebliche Weiterbildung wie das Qualifizierungsgeld müssen so reformiert werden, dass sie auch für Handwerksbetriebe leichter zu beantragen sind; 10. den Einstieg in den Beruf für Auszubildende gezielt zu erleichtern, finanzielle Hürden abzubauen und die Attraktivität der Ausbildung gerade in ländlichen Räumen nachhaltig zu stärken, indem a) die Zahl der Wohnheimplätze bedarfsgerecht erhöht wird, b) ein Mobilitätsbudget eingeführt wird, das zur Förderung für ein Dienstrad, ein Jobticket oder den Erwerb eines Führerscheins genutzt werden kann (jeweils hälftig finanziert durch den Staat und den Arbeitgebenden); 11. die Berufsorientierung systematisch auszubauen und frühzeitig sowie aufeinander aufbauend an allen Schulformen zu verankern, um mehr junge Menschen für eine duale Ausbildung zu gewinnen und ihnen realistische, praxisnahe Einblicke in unterschiedliche Berufsbilder zu ermöglichen; die erfolgreiche Einmündung und der Abschluss einer handwerklichen Ausbildung muss besser unterstützt werden, vor allem für benachteiligte junge Menschen, dafür müssen bestehende, wirksame Unterstützungsangebote wie die Asaflex bekannter gemacht und ausgebaut werden; 12. überbetriebliche Bildungsstätten und Berufsschulen modernisieren und besser zu finanzieren und als Lernorte für berufliche Fort- und Weiterbildung zu stärken; diese Modernisierung soll auch aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur geleistet werden. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel soll die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) gut ausgestattet werden und Ausbildungsbetriebe von den Kosten der ÜLU durch eine Erhöhung der Förderpauschalen entlastet werden; 13. eine bundesweite Fachkräfteoffensive für klimarelevante Handwerksberufe aufzulegen und im Rahmen dessen modulare Qualifizierungsprogramme und Teilqualifikationen zu stärken, um Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern den Zugang zu klimarelevanten Handwerksberufen zu erleichtern und um dem wachsenden Fachkräftebedarf im Zuge der Energiewende zu begegnen; 14. das derzeit gültige Kontingent von 50.000 Zustimmungen beim Westbalkankontingent jährlich beizubehalten, um auch künftig einen fairen und bedarfsgerechten Zugang für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die Regelung perspektivisch weiterzuentwickeln und zu prüfen, inwieweit vergleichbare Zugangswege für weitere Staaten, insbesondere EU-Beitrittskandidaten, geschaffen werden können; 15. die Fach- und Arbeitskräftegewinnung für das Handwerk zu vereinfachen, indem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz konsequent weiterentwickelt und die angekündigten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Dazu gehört die vollständige Digitalisierung der Visavergabe, der Abbau von Wartezeiten und bürokratischen Hürden sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Hierbei ist die auskömmliche Finanzierung des „Förderprogramms Integration durch Qualifizierung“ unerlässlich, damit die Integration von Arbeitskräften mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen häufiger in eine nachhaltige und bildungsadäquate Beschäftigung münden kann. Außerdem soll in Zusammenarbeit mit Migrant*innenorganisationen, dem IQ- Netzwerk und den Kammern über eine erleichterte Anerkennung gemeinsam verbessert werden; 16. zur Gewinnung und Bindung ausländischer Fachkräfte a) die geplante Work-and-Stay-Agentur ohne Verzögerung zügig zu errichten, die internationale Fachkräfte sowie Betriebe beim gesamten Prozess von Anwerbung, Einreise, Anerkennung, Arbeitsaufnahme und Integration unterstützt und dabei möglichst viele bislang zersplitterte Zuständigkeiten und Kompetenzen auf Bundesebene bündelt, um Verfahren zu beschleunigen und transparenter zu gestalten und eine digitale, einheitliche Antrags- und Verfahrensinfrastruktur für die Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften aufzubauen; b) die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse deutlich zu beschleunigen, Verfahren zu digitalisieren und bundesweit stärker zu vereinheitlichen sowie Möglichkeiten der Teilanerkennung und der berufsbegleitenden Nachqualifizierung auszubauen, damit Fachkräfte schneller entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden können; c) die Prozesse zur Beschäftigungsbedingungsprüfung bei der Bundesagentur für Arbeit zu evaluieren mit dem Ziel, die Prüfung effizienter zu gestalten, sodass Arbeits- und Fachkräfte schneller ihre Tätigkeiten aufnehmen können und Arbeitgeber mehr Planungssicherheit erhalten; 17. die Sprachkurse arbeitsmarktgerecht auszurichten und bedarfsgerecht auszuweiten, um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit zu stärken sowie und den Zulassungsstopp zur freiwilligen Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG sofort zurückzunehmen; 18. sichere Bleiberechte für Menschen zu schaffen, die einer Arbeit und einer Ausbildung nachgehen oder nachgehen wollen, um Planungssicherheit für Betriebe und Betroffene selbst zu gewährleisten; 19. lokale Netzwerke zwischen Arbeitgeber*innen, Handelskammern, Gewerkschaften, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Haupt- und Ehrenamtlichen zu fördern und auszubauen, um Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, gute Praxis zu unterstützen und das Kommen und Bleiben von Arbeitskräften aktiv zu fördern; 20. die Sozialversicherungen zukunftsfest zu machen und Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Um bei den Arbeitskosten zu entlasten, müssen versicherungsfremde Leistungen stärker steuerfinanziert werden. Die Bundesregierung ist aufgefordert, zügig konkrete Reformvorschläge umzusetzen, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, um dort einem weiteren Beitragsanstieg entgegenzuwirken und Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu entlasten; 21. Planungssicherheit für Betriebe des Klimahandwerks zu schaffen und vor dem Hintergrund langfristige Ausbauziele für zentrale Technologien der Energiewende festzulegen, insbesondere für Photovoltaik, Wärmepumpen und energetische Gebäudesanierungen so wie Förderprogramme für Gebäudeenergie und Wärmewende langfristig stabil und verlässlich auszugestalten; 22. die sichere und nachhaltige Digitalisierung im Handwerk durch die Weiterentwicklung der Mittelstand-Digital-Zentren zu unterstützen; 23. ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das kleine Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam schützt; 24. den Runden Tisch Klimahandwerk neu aufzusetzen und dauerhaft zu institutionalisieren, um den Austausch zwischen Bundesregierung, Handwerksorganisationen, Gewerkschaften und Wirtschaft langfristig sicherzustellen; 25. regionale Netzwerke für Klimahandwerk zu fördern, um Kooperationen zwischen Handwerksbetrieben, Energieberatern, Kommunen und Industrie zu stärken; 26. sich für starke Demokratie, Beteiligung und Transparenz in Handwerkkammern einzusetzen. Berlin, den 19. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Das Handwerk ist mit rund 5,6 Millionen Beschäftigten eine tragende Säule der deutschen Volkswirtschaft und integraler Bestandteil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gefüges unseres Landes. Nach dem aktuellen KfW-Mittelstandsatlas 2024 stellen kleine und mittlere Unternehmen 99,95 Prozent aller Unternehmen in Deutschland und beschäftigen mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen. Ein erheblicher Teil davon entfällt auf das Handwerk.Ob Bau, Ausbau, Elektro, Metall, Kfz-, Lebensmittel- oder Gesundheitsgewerbe – Handwerksbetriebe sichern regionale Wertschöpfung, garantieren wohnortnahe Versorgung und sind insbesondere in ländlichen Räumen Stabilitätsanker. Zugleich sind sie zentrale Akteure bei der Umsetzung von Klimaschutz, Energiewende und Infrastrukturmodernisierung. Ohne das Handwerk gibt es keine energetische Gebäudesanierung, keinen Ausbau erneuerbarer Energien, keine Modernisierung öffentlicher Infrastruktur. Gleichzeitig steht das Handwerk unter erheblichem Druck. Steigende Energiepreise, hohe Lohnnebenkosten, zunehmende Bürokratie, schleppende Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie anhaltender Fachkräftemangel verschlechtern die Wettbewerbsbedingungen spürbar. Gerade kleine und Kleinstbetriebe verfügen weder über eigene Rechts- noch über Verwaltungsabteilungen, um komplexe Dokumentations- und Berichtspflichten aufzufangen. Zeit und Kapital, die für Innovation, Ausbildung und Investitionen benötigt würden, werden zunehmend durch bürokratische Anforderungen gebunden. Die bislang ausgebliebene Absenkung der Stromsteuer für alle Betriebe belastet insbesondere energieintensive Gewerke zusätzlich. Metallverarbeitung, Bäckerhandwerk, Kfz-Betriebe oder Bauunternehmen stehen im europäischen Wettbewerb und benötigen verlässliche sowie wettbewerbsfähige Energiepreise. Handwerksbäckereien stehen immer stärker in Konkurrenz zu industriellen Backbetrieben. Das sogenannte „Sonntagsbackverbot“, begründet in § 10 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes gibt Handwerksbäckereien die Vorgabe, dass an Sonn- und Feiertagen lediglich drei Stunden mit der „Herstellung und dem Austragen oder Ausfahren“ von Backwaren verbracht werden dürfen. Handwerksbäckereien sind dadurch strukturellen Nachteilen gegenüber Industriebäckereien und Backshops ausgesetzt, die durch diese Regelung im Arbeitszeitgesetz nicht betroffen sind. Um diese zu überwinden, ist es geboten, Bäckereien in Katalog des § 10 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes aufzunehmen, sodass unter den gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und unter Wahrung von verbindlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten die Herstellung, das Austragen und das Ausfahren von Waren an Sonn- und Feiertagen ermöglicht ist. Auch im Bereich der Fachkräftesicherung bleibt die Lage angespannt. Tausende Ausbildungsplätze im Handwerk bleiben unbesetzt. Gleichzeitig erschweren langwierige Verfahren bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte sowie restriktive Auslegungen bestehender Regelungen eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt. Instrumente wie das Westbalkankontingent leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und müssen verlässlich fortgeführt und weiterentwickelt werden. Sprachkurse und Integrationsangebote sind stärker an den konkreten Bedarfen des Arbeitsmarktes auszurichten. Darüber hinaus steht eine große Zahl handwerklicher Betriebe in den kommenden Jahren vor der Herausforderung der Unternehmensnachfolge. Fehlende Nachfolgerinnen und Nachfolger gefährden gewachsene Strukturen, Ausbildungsplätze und regionale Wertschöpfung. Unternehmertum muss wieder attraktiver werden – insbesondere für junge Menschen und Frauen. Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, die Einführung der neuen Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen und gezielte Unterstützungsinstrumente sind hierfür unerlässlich. Auch die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung ist weiterhin nicht ausreichend umgesetzt. Meisterbriefe und gleichgestellte Fortbildungen sind tragende Säulen der Fachkräftesicherung und Innovationskraft im Handwerk. Moderne überbetriebliche Bildungsstätten, ein reformiertes Aufstiegs-BAföG sowie eine konsequente Stärkung des Deutschen Qualifikationsrahmens sind zentrale Bausteine für die Zukunftsfähigkeit der dualen Ausbildung. Schließlich braucht das Handwerk eine konsequente Digitalisierungsoffensive. Die Weiterentwicklung der Mittelstand-Digital-Zentren sowie die Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips über das Unternehmensbasisdatenregister sind entscheidende Schritte hin zu einer effizienten und bürokratiearmen Verwaltung. Deutschland steht vor gewaltigen Transformationsaufgaben – beim Klimaschutz, bei der Infrastrukturmodernisierung, bei der Digitalisierung und beim demografischen Wandel. Diese Aufgaben werden nicht ohne ein starkes Handwerk zu bewältigen sein. Der Ausbau erneuerbarer Energien, die Wärmewende im Gebäudebereich sowie die energetische Sanierung von Gebäuden können nur gelingen, wenn ausreichend qualifizierte Fachkräfte für Planung, Installation und Wartung klimarelevanter Technologien zur Verfügung stehen. Gewerke wie das Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Handwerk, das Elektrohandwerk, das Dachdeckerhandwerk sowie weitere bau- und energietechnische Berufe sind dafür unverzichtbar. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen, Bürokratie wirksam abzubauen, Energie- und Arbeitskosten zu stabilisieren, Investitionen zu erleichtern und die Fachkräftesicherung entschlossen voranzutreiben. Nur so kann das Handwerk seine Rolle als Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts auch künftig erfüllen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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