Für ein Handwerk mit Zukunft
Text
Für ein Handwerk mit Zukunft
Antrag
der Abgeordneten Sandra Stein, Dr. Ophelia Nick, Dr. Anja Reinalter, Filiz
Polat, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor, Claudia Müller, Swantje Henrike
Michaelsen, Dr. Sebastian Schäfer, Victoria Broßart, Dr. Alaa Alhamwi,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Katrin Uhlig, Andreas
Audretsch, Dr. Andrea Lübcke, Sylvia Rietenberg, Stefan Schmidt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für ein Handwerk mit Zukunft
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit rund 5,6 Millionen Angestellten ist das Handwerk ein zentraler Stabilitätsanker
unserer heimischen Wirtschaft. Das Handwerk schafft regionale Wertschöpfung, treibt
Innovation voran und stärkt den sozialen Zusammenhalt – besonders in ländlichen
Räumen. Es ist Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts und unverzichtbarer Akteur für
Klimaschutz und Energiewende. Ohne die Sachkunde und das Engagement der
Handwerkerinnen und Handwerker kämen Wärmewende, Gebäudesanierung und der
Ausbau erneuerbarer Energien nicht voran. Zudem ist das Handwerk einer der wichtigsten
Wirtschaftszweige in ländlichen Regionen; es braucht daher auch ein starkes
Handwerk für solide wirtschaftliche Situation in ländlichen Regionen.
Umso schwerer wiegt, dass diese Schlüsselrolle bislang nicht ausreichend
berücksichtigt wird. Die Bundesregierung hat es – entgegen eigenen Ankündigungen – versäumt,
den Gewerken verlässliche Rahmenbedingungen und klare Zukunftsperspektiven zu
schaffen.
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität etwa hätte die
Bundesregierung die Chance gehabt, tausende Handwerksbetriebe direkt zu stärken –
durch Aufträge für den Straßen- und Brückenbau, die Sanierung von Schulen und
öffentlichen Gebäuden oder Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz. Gerade
das Bau-, Ausbau- und Elektrohandwerk hätte hiervon massiv profitieren können.
Stattdessen wird ein erheblicher Teil der Mittel genutzt, um Haushaltslücken zu
schließen oder konsumtive Ausgaben wie die Pendlerpauschale zu finanzieren.
Zugleich bleiben zentrale strukturelle Probleme ungelöst. Hohe Bürokratielasten,
schleppender Ausbau digitaler Infrastruktur, Fachkräftemangel, tausende unbesetzte
Ausbildungsplätze sowie fehlende Investitionsanreize belasten insbesondere kleine
Handwerksbetriebe. Ganz zu schweigen von der versprochenen und bislang nicht
umgesetzten Stromsteuersenkung für alle Privathaushalte und Betriebe. Von dieser
würden besonders energieintensive Handwerksbetriebe profitieren. In angespannten
städtischen Räumen braucht es zudem ein differenziertes Gewerbemietrecht, das kleine
Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen wirksam schützt, denn Handwerksbe-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6008
21. Wahlperiode 19.05.2026
triebe sind auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht unverzichtbar für eine
funktionsfähige, vielfältige und lebendige Stadt.
Durch falsche Entscheidungen in der Migrationspolitik, das Festhalten an
rechtswidrigen Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Schutzsuchenden, verzögerte
Reformen bei der Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung sowie komplizierte Verfahren zur
Beschäftigung von Geflüchteten hat die Bundesregierung dringend benötigte Arbeits-
und Fachkräfte abgeschreckt. Während zentrale Vorhaben zur Erleichterung der
Fachkräfteeinwanderung – etwa schnellere Anerkennungsverfahren oder eine
funktionierende digitale Infrastruktur für Einwandernde – bislang kaum vorankommen, machen
lange Bearbeitungszeiten bei Beschäftigungserlaubnissen es Betrieben schwer, offene
Stellen zu besetzen. Dabei zeigen Erfahrungen aus dem Handwerk, dass Geflüchtete
überdurchschnittlich häufig in Engpassberufen tätig sind und einen wichtigen Beitrag
zur Arbeits- und Fachkräftesicherung leisten können.
Ohne das Handwerk wird weder die Energiewende gelingen noch unser
Wirtschaftsstandort bestehen. Wer Klimaschutz, Arbeitsplätze, Wohlstand und Zusammenhalt
sichern will, muss das Handwerk stärken und gegebene Versprechen einlösen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Stromsteuer sofort und dauerhaft wie angekündigt für alle Betriebe und
Haushalte auf das europäische Mindestmaß herabzusenken;
2. spürbar Bürokratie abzubauen und dafür das bewährte Instrument der Praxis-
Checks, das Sektor für Sektor Bürokratie abbaut, auszuweiten; die
Handlungsempfehlungen bereits abgeschlossener Praxis-Checks zügig umzusetzen und bei
neuen Gesetzen und Regulierungen die Auswirkungen auf und die Machbarkeit
für kleine und Kleinstunternehmen stets zum Ausgangspunkt zu machen („think
small first“-Prinzip);
3. die Liquidität und Planungssicherheit von kleinen und mittleren Unternehmen zu
stärken, indem die Ist-Versteuerungsgrenze auf 2 Millionen Euro angehoben
wird, um administrative Hürden zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu
erhöhen;
4. über das Unternehmensbasisdatenregister das „Once-Only”-Prinzip konsequent
anzuwenden, so dass Unternehmerinnen und Unternehmer Daten grundsätzlich
nur einmal bei der Verwaltung angeben müssen, um KMU zu entlasten und eine
bürokratiearme, schnelle und effiziente Kommunikation zwischen Behörden und
Unternehmen zu ermöglichen;
5. das sogenannte „Sonntagsbackverbot“ für Handwerksbäckereien, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, umgehend aufzuheben, um die Wettbewerbsfähigkeit
des Bäckerhandwerks gegenüber industriellen Backbetrieben zu stärken und
diese Aufhebung mit verbindlichen Schutzvorgaben für die Beschäftigten zu
verbinden;
6. Unternehmertum wieder attraktiver zu machen und dabei insbesondere kleine und
mittlere Betriebe bei der Herausforderung der Unternehmensnachfolge zu
unterstützen, indem
a) regionale, digitale Matchingplattformen für Unternehmensnachfolgen
ausgebaut und bekannt gemacht werden;
b) ein einheitliches Verwaltungsportal für die elektronische Abwicklung von
Verwaltungsvorgängen (insbesondere An- und Ummeldungen) sowie
flächendeckend Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) für Gründungsberatung
und -förderung eingerichtet werden;
c) die im Koalitionsvertrag angekündigte neue Rechtsform der „Gesellschaft
mit gebundenem Vermögen“ umgehend eingeführt wird, um die Übernahme
von Betrieben zu erleichtern;
7. Gründungen und Unternehmergeist im Handwerk zu fördern und dafür die
Netzwerkbildung zwischen relevanten Institutionen wie Landesinnungsverbänden,
HWK, IHK und Förderbanken zu stärken, Gründungen und Ausgründungen aus
Berufsschulen zu unterstützen und die Kompetenzen für Existenzgründungen
auszubauen;
8. Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolge auch für Frauen attraktiver zu
gestalten und dazu die Ankündigung des Mutterschutzes für Selbstständige aus dem
Koalitionsvertrag schnellstmöglich umzusetzen sowie den Zugang zu Kapital,
Gründungen und Fördermitteln für Frauen zu verbessern;
9. berufliche und akademische Bildung gleichzustellen und die höhere
Berufsbildung und Weiterbildung im Handwerk zu stärken, in dem die Gleichwertigkeit
akademischer und beruflicher Ausbildung durch die Verrechtlichung des
Deutschen Qualifizierungsrahmens DQR ausgewiesen wird. Meisterbriefe sollen
kostenfrei und das Aufstiegs-BAföG reformiert und die
Mindestausbildungsvergütung deutlich angehoben werden; bestehende Förderinstrumente für betriebliche
Weiterbildung wie das Qualifizierungsgeld müssen so reformiert werden, dass sie
auch für Handwerksbetriebe leichter zu beantragen sind;
10. den Einstieg in den Beruf für Auszubildende gezielt zu erleichtern, finanzielle
Hürden abzubauen und die Attraktivität der Ausbildung gerade in ländlichen
Räumen nachhaltig zu stärken, indem
a) die Zahl der Wohnheimplätze bedarfsgerecht erhöht wird,
b) ein Mobilitätsbudget eingeführt wird, das zur Förderung für ein Dienstrad,
ein Jobticket oder den Erwerb eines Führerscheins genutzt werden kann
(jeweils hälftig finanziert durch den Staat und den Arbeitgebenden);
11. die Berufsorientierung systematisch auszubauen und frühzeitig sowie
aufeinander aufbauend an allen Schulformen zu verankern, um mehr junge Menschen für
eine duale Ausbildung zu gewinnen und ihnen realistische, praxisnahe Einblicke
in unterschiedliche Berufsbilder zu ermöglichen; die erfolgreiche Einmündung
und der Abschluss einer handwerklichen Ausbildung muss besser unterstützt
werden, vor allem für benachteiligte junge Menschen, dafür müssen bestehende,
wirksame Unterstützungsangebote wie die Asaflex bekannter gemacht und
ausgebaut werden;
12. überbetriebliche Bildungsstätten und Berufsschulen modernisieren und besser zu
finanzieren und als Lernorte für berufliche Fort- und Weiterbildung zu stärken;
diese Modernisierung soll auch aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur
geleistet werden. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel soll die
überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) gut ausgestattet werden und
Ausbildungsbetriebe von den Kosten der ÜLU durch eine Erhöhung der
Förderpauschalen entlastet werden;
13. eine bundesweite Fachkräfteoffensive für klimarelevante Handwerksberufe
aufzulegen und im Rahmen dessen modulare Qualifizierungsprogramme und
Teilqualifikationen zu stärken, um Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern den
Zugang zu klimarelevanten Handwerksberufen zu erleichtern und um dem
wachsenden Fachkräftebedarf im Zuge der Energiewende zu begegnen;
14. das derzeit gültige Kontingent von 50.000 Zustimmungen beim
Westbalkankontingent jährlich beizubehalten, um auch künftig einen fairen und bedarfsgerechten
Zugang für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten zum deutschen
Arbeitsmarkt zu gewährleisten und die Regelung perspektivisch weiterzuentwickeln und
zu prüfen, inwieweit vergleichbare Zugangswege für weitere Staaten,
insbesondere EU-Beitrittskandidaten, geschaffen werden können;
15. die Fach- und Arbeitskräftegewinnung für das Handwerk zu vereinfachen, indem
das Fachkräfteeinwanderungsgesetz konsequent weiterentwickelt und die
angekündigten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden. Dazu gehört die vollständige
Digitalisierung der Visavergabe, der Abbau von Wartezeiten und bürokratischen
Hürden sowie eine schnelle und unbürokratische Anerkennung ausländischer
Berufs- und Bildungsabschlüsse. Hierbei ist die auskömmliche Finanzierung des
„Förderprogramms Integration durch Qualifizierung“ unerlässlich, damit die
Integration von Arbeitskräften mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
häufiger in eine nachhaltige und bildungsadäquate Beschäftigung münden kann.
Außerdem soll in Zusammenarbeit mit Migrant*innenorganisationen, dem IQ-
Netzwerk und den Kammern über eine erleichterte Anerkennung gemeinsam
verbessert werden;
16. zur Gewinnung und Bindung ausländischer Fachkräfte
a) die geplante Work-and-Stay-Agentur ohne Verzögerung zügig zu errichten,
die internationale Fachkräfte sowie Betriebe beim gesamten Prozess von
Anwerbung, Einreise, Anerkennung, Arbeitsaufnahme und Integration
unterstützt und dabei möglichst viele bislang zersplitterte Zuständigkeiten und
Kompetenzen auf Bundesebene bündelt, um Verfahren zu beschleunigen
und transparenter zu gestalten und eine digitale, einheitliche Antrags- und
Verfahrensinfrastruktur für die Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften
aufzubauen;
b) die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse deutlich zu
beschleunigen, Verfahren zu digitalisieren und bundesweit stärker zu vereinheitlichen
sowie Möglichkeiten der Teilanerkennung und der berufsbegleitenden
Nachqualifizierung auszubauen, damit Fachkräfte schneller entsprechend
ihrer Qualifikation eingesetzt werden können;
c) die Prozesse zur Beschäftigungsbedingungsprüfung bei der Bundesagentur
für Arbeit zu evaluieren mit dem Ziel, die Prüfung effizienter zu gestalten,
sodass Arbeits- und Fachkräfte schneller ihre Tätigkeiten aufnehmen
können und Arbeitgeber mehr Planungssicherheit erhalten;
17. die Sprachkurse arbeitsmarktgerecht auszurichten und bedarfsgerecht
auszuweiten, um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und die
nachhaltige Beschäftigungsfähigkeit zu stärken sowie und den Zulassungsstopp
zur freiwilligen Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen nach § 44 Abs. 4
AufenthG sofort zurückzunehmen;
18. sichere Bleiberechte für Menschen zu schaffen, die einer Arbeit und einer
Ausbildung nachgehen oder nachgehen wollen, um Planungssicherheit für Betriebe
und Betroffene selbst zu gewährleisten;
19. lokale Netzwerke zwischen Arbeitgeber*innen, Handelskammern,
Gewerkschaften, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen
Haupt- und Ehrenamtlichen zu fördern und auszubauen, um Erfahrungsaustausch
zu ermöglichen, gute Praxis zu unterstützen und das Kommen und Bleiben von
Arbeitskräften aktiv zu fördern;
20. die Sozialversicherungen zukunftsfest zu machen und Lohnnebenkosten zu
stabilisieren. Um bei den Arbeitskosten zu entlasten, müssen versicherungsfremde
Leistungen stärker steuerfinanziert werden. Die Bundesregierung ist
aufgefordert, zügig konkrete Reformvorschläge umzusetzen, insbesondere im Bereich der
gesetzlichen Krankenversicherung, um dort einem weiteren Beitragsanstieg
entgegenzuwirken und Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zu entlasten;
21. Planungssicherheit für Betriebe des Klimahandwerks zu schaffen und vor dem
Hintergrund langfristige Ausbauziele für zentrale Technologien der
Energiewende festzulegen, insbesondere für Photovoltaik, Wärmepumpen und
energetische Gebäudesanierungen so wie Förderprogramme für Gebäudeenergie und
Wärmewende langfristig stabil und verlässlich auszugestalten;
22. die sichere und nachhaltige Digitalisierung im Handwerk durch die
Weiterentwicklung der Mittelstand-Digital-Zentren zu unterstützen;
23. ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das kleine Gewerbebetriebe
und soziale Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam
schützt;
24. den Runden Tisch Klimahandwerk neu aufzusetzen und dauerhaft zu
institutionalisieren, um den Austausch zwischen Bundesregierung,
Handwerksorganisationen, Gewerkschaften und Wirtschaft langfristig sicherzustellen;
25. regionale Netzwerke für Klimahandwerk zu fördern, um Kooperationen zwischen
Handwerksbetrieben, Energieberatern, Kommunen und Industrie zu stärken;
26. sich für starke Demokratie, Beteiligung und Transparenz in Handwerkkammern
einzusetzen.
Berlin, den 19. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Das Handwerk ist mit rund 5,6 Millionen Beschäftigten eine tragende Säule der deutschen Volkswirtschaft und
integraler Bestandteil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gefüges unseres Landes. Nach dem aktuellen
KfW-Mittelstandsatlas 2024 stellen kleine und mittlere Unternehmen 99,95 Prozent aller Unternehmen in
Deutschland und beschäftigen mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen. Ein erheblicher Teil davon entfällt auf
das Handwerk.Ob Bau, Ausbau, Elektro, Metall, Kfz-, Lebensmittel- oder Gesundheitsgewerbe –
Handwerksbetriebe sichern regionale Wertschöpfung, garantieren wohnortnahe Versorgung und sind insbesondere in
ländlichen Räumen Stabilitätsanker. Zugleich sind sie zentrale Akteure bei der Umsetzung von Klimaschutz,
Energiewende und Infrastrukturmodernisierung. Ohne das Handwerk gibt es keine energetische Gebäudesanierung,
keinen Ausbau erneuerbarer Energien, keine Modernisierung öffentlicher Infrastruktur.
Gleichzeitig steht das Handwerk unter erheblichem Druck. Steigende Energiepreise, hohe Lohnnebenkosten,
zunehmende Bürokratie, schleppende Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie anhaltender Fachkräftemangel
verschlechtern die Wettbewerbsbedingungen spürbar. Gerade kleine und Kleinstbetriebe verfügen weder über
eigene Rechts- noch über Verwaltungsabteilungen, um komplexe Dokumentations- und Berichtspflichten
aufzufangen. Zeit und Kapital, die für Innovation, Ausbildung und Investitionen benötigt würden, werden zunehmend
durch bürokratische Anforderungen gebunden.
Die bislang ausgebliebene Absenkung der Stromsteuer für alle Betriebe belastet insbesondere energieintensive
Gewerke zusätzlich. Metallverarbeitung, Bäckerhandwerk, Kfz-Betriebe oder Bauunternehmen stehen im
europäischen Wettbewerb und benötigen verlässliche sowie wettbewerbsfähige Energiepreise.
Handwerksbäckereien stehen immer stärker in Konkurrenz zu industriellen Backbetrieben. Das sogenannte
„Sonntagsbackverbot“, begründet in § 10 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes gibt Handwerksbäckereien die
Vorgabe, dass an Sonn- und Feiertagen lediglich drei Stunden mit der „Herstellung und dem Austragen oder
Ausfahren“ von Backwaren verbracht werden dürfen. Handwerksbäckereien sind dadurch strukturellen Nachteilen
gegenüber Industriebäckereien und Backshops ausgesetzt, die durch diese Regelung im Arbeitszeitgesetz nicht
betroffen sind. Um diese zu überwinden, ist es geboten, Bäckereien in Katalog des § 10 Absatz 1 des
Arbeitszeitgesetzes aufzunehmen, sodass unter den gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes und unter Wahrung
von verbindlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten die Herstellung, das Austragen und das Ausfahren
von Waren an Sonn- und Feiertagen ermöglicht ist.
Auch im Bereich der Fachkräftesicherung bleibt die Lage angespannt. Tausende Ausbildungsplätze im Handwerk
bleiben unbesetzt. Gleichzeitig erschweren langwierige Verfahren bei der Beschäftigung ausländischer
Fachkräfte sowie restriktive Auslegungen bestehender Regelungen eine zügige Integration in den Arbeitsmarkt.
Instrumente wie das Westbalkankontingent leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und müssen
verlässlich fortgeführt und weiterentwickelt werden. Sprachkurse und Integrationsangebote sind stärker an den
konkreten Bedarfen des Arbeitsmarktes auszurichten.
Darüber hinaus steht eine große Zahl handwerklicher Betriebe in den kommenden Jahren vor der
Herausforderung der Unternehmensnachfolge. Fehlende Nachfolgerinnen und Nachfolger gefährden gewachsene Strukturen,
Ausbildungsplätze und regionale Wertschöpfung. Unternehmertum muss wieder attraktiver werden –
insbesondere für junge Menschen und Frauen. Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, die Einführung der neuen
Rechtsform der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen und gezielte Unterstützungsinstrumente sind hierfür
unerlässlich.
Auch die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung ist weiterhin nicht ausreichend umgesetzt.
Meisterbriefe und gleichgestellte Fortbildungen sind tragende Säulen der Fachkräftesicherung und
Innovationskraft im Handwerk. Moderne überbetriebliche Bildungsstätten, ein reformiertes Aufstiegs-BAföG sowie eine
konsequente Stärkung des Deutschen Qualifikationsrahmens sind zentrale Bausteine für die Zukunftsfähigkeit
der dualen Ausbildung.
Schließlich braucht das Handwerk eine konsequente Digitalisierungsoffensive. Die Weiterentwicklung der
Mittelstand-Digital-Zentren sowie die Umsetzung des „Once-Only“-Prinzips über das
Unternehmensbasisdatenregister sind entscheidende Schritte hin zu einer effizienten und bürokratiearmen Verwaltung.
Deutschland steht vor gewaltigen Transformationsaufgaben – beim Klimaschutz, bei der
Infrastrukturmodernisierung, bei der Digitalisierung und beim demografischen Wandel. Diese Aufgaben werden nicht ohne ein starkes
Handwerk zu bewältigen sein. Der Ausbau erneuerbarer Energien, die Wärmewende im Gebäudebereich sowie
die energetische Sanierung von Gebäuden können nur gelingen, wenn ausreichend qualifizierte Fachkräfte für
Planung, Installation und Wartung klimarelevanter Technologien zur Verfügung stehen. Gewerke wie das
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Handwerk, das Elektrohandwerk, das Dachdeckerhandwerk sowie weitere
bau- und energietechnische Berufe sind dafür unverzichtbar.
Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu
schaffen, Bürokratie wirksam abzubauen, Energie- und Arbeitskosten zu stabilisieren, Investitionen zu erleichtern und
die Fachkräftesicherung entschlossen voranzutreiben. Nur so kann das Handwerk seine Rolle als Rückgrat
unseres Wirtschaftsstandorts auch künftig erfüllen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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