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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

lobbyregister / register_entry 10.03.2022 · Original ↗

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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. ist die Dachorganisation des deutschen Bäckerhandwerks und nimmt vielfältige Aufgaben wahr, um die Interessen der Handwerksbäckerinnen und Handwerksbäcker gegenüber Politik, Behörden und der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Zentralverband setzt sich aktiv für politische Rahmenbedingungen ein, die das deutsche Bäckerhandwerk stärken. Dies erfolgt durch die gezielte Ansprache von Abgeordneten, Regierungsvertretern und politischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene. Der Verband entwickelt hierzu Positionspapiere und Stellungnahmen zu relevanten Gesetzesvorhaben, beispielsweise im Arbeitsrecht, Lebensmittelrecht oder Steuerrecht. Der Zentralverband bietet seinen Mitgliedern umfassende Beratungsleistungen in wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen. Durch die Auswertung von Gesetzesänderungen und -vorschriften erhalten die Mitglieder aktuelle Informationen und Handlungsanleitungen zur Umsetzung im Betrieb. Der Verband wirkt in anderen Wirtschaftsverbänden und -gremien mit, um die Position des Bäckerhandwerks innerhalb der Wirtschaftspolitik zu stärken. Dabei steht die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen im Vordergrund. Themen wie Bürokratieabbau, sichere und bezahlbare Energie- und Rohstoffversorgung und Markterschließung werden gezielt angegangen. Der Zentralverband setzt sich für die qualitative Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk ein. Er erarbeitet Empfehlungen und Hilfestellungen für Ausbildungsbetriebe und fördert die Fortbildung von Fachkräften durch Informationskampagnen. Durch Kampagnen, Medienarbeit und Veranstaltungen stärkt der Zentralverband das öffentliche Bild des Bäckerhandwerks. Ziel ist es, den Berufsstand als Qualitätslieferant für traditionelle Backwaren zu positionieren und die Wertschätzung für Handwerksbäckereien zu erhöhen. Ebenfalls wird der Austausch zwischen Mitgliedsbetrieben und Organisationen des Bäckerhandwerks auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gefördert. Diese Netzwerkbildung hilft, branchenspezifische Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Durch diese vielfältigen Tätigkeiten setzt sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. effektiv für die Interessen seiner Mitglieder ein, stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit und trägt zur positiven Wahrnehmung des Bäckerhandwerks in der Öffentlichkeit bei. Interessenbereiche: Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht; Allgemeine Energiepolitik; Kultur; Lebens- und Genussmittelindustrie; Berufliche Bildung; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Rechtspolitik; Lebensmittelsicherheit; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Handwerk Regelungsvorhaben: - Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk erweitern: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern. - BEG IV: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Regelungen abbauen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Hauptziel der Interessenvertretung besteht darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen spürbare Erleichterungen für KMU bieten, beispielsweise durch die Vereinfachung der Arbeitsvertragsform, eine automatische Zustellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Streichen unnötiger Dokumentationspflichten bei der Abfalltrennung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, KMU den Fokus auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, indem bürokratische Hürden minimiert werden. - Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik: Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung des Mindestlohns, insbesondere im Rahmen der geplanten Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung sowie künftiger gesetzlicher Anpassungen des Mindestlohns. Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik, die zwischen Tätigkeiten von gelernten und ungelernten Beschäftigten unterscheidet. - Rückkehr zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für gastronomische Dienstleistungen: Gesetzliche Festschreibung des reduzierten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf gastronomische Speisen. - Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes: Der Eintrag bezieht sich auf die in der Bundestagsdrucksache 21/555 verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus. - Gegen die Einführung einer Zuckersteuer: Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Zuckersteuer positioniert sich das Deutsche Bäckerhandwerk klar gegen pauschale steuerliche Eingriffe in das Lebensmittelangebot. Aus Sicht der Branche wird damit ein komplexes ernährungs- und gesundheitspolitisches Problem auf eine unzureichende und potenziell kontraproduktive Einzelmaßnahme reduziert. Es drohen Wettbewerbsnachteile und weitere Bürokratie für die Handwerksbetriebe, die aufrund der aktuell steigenden Sprit- und Energiekosten bereits unter erheblichem Druck stehen. - Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Kassenpflicht. Die vorgesehene elektronische Belegbereitstellungspflicht soll durch eine Belegerstellung und -ausgabe ausschließlich auf Verlangen der Kundschaft ersetzt werden; die Wahl zwischen digitalem und papiergebundenem Beleg soll beim Betrieb liegen. Zudem sollen rechtssichere gesetzliche Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht für mobile Verkaufsformen, Wochenmarktstände und Verkäufe auf Volksfesten geschaffen, angemessene Übergangsfristen und eine Sonderabschreibung für erforderliche Investitionen vorgesehen sowie zusätzliche Meldepflichten bei TSE-Wechseln vermieden oder automatisiert werden. - BMLEH-Bürokratierückbaugesetz erweitern. Belastungsmoratorium für KMU und spürbare Entlastung des Lebensmittelhandwerks: Ziel ist die Ergänzung des Referentenentwurfs zum Bürokratierückbau im Bereich des BMLEH um Entlastungen für das Lebensmittelhandwerk. Gefordert werden die möglichst 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben, die vollständige Anerkennung digitaler Dokumentation, die Gleichstellung digitaler und papiergebundener Nachweise, die Vermeidung mehrfacher Erfassungen, die Digitalisierung der Behördenkommunikation und stärker risikoorientierte Kontrollen unter Berücksichtigung nachgewiesener Compliance. Zudem soll im Zuständigkeitsbereich des BMLEH ein 24-monatiges Moratorium für Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gelten. Alternativ sollen Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten bis 31. Dezember 2027 auslaufen, sofern ihre Fortführung nicht ausdrücklich begründet wird.

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