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Lebensmittelhandwerk erhalten - Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6664 · Antrag · Original ↗

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Lebensmittelhandwerk erhalten - Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen Antrag der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Julian Joswig, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lebensmittelhandwerk erhalten – Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Frische Brötchen von der Handwerksbäckerei um die Ecke gibt es immer seltener. Die Metzgerei im Ort schließt wegen Nachwuchsmangel. Der Milchviehbetrieb von nebenan ist jetzt abhängig von einer weitentfernten Großmolkerei, weil die letzte Molkerei in der Region dichtgemacht hat. So sieht der Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung aus, der zur Bedrohung für die regionale Versorgungssicherheit wird. Kleine, mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe der Lebensmittelverarbeitung spielen eine zentrale Rolle für eine vielfältige, regional verankerte und krisenfeste Nahrungsmittelversorgung vom Acker bis zum Teller. Doch die derzeitigen Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass immer mehr Betriebe im Lebensmittelhandwerk schließen müssen. Die Bundesregierung muss schnell und gezielt handeln, um den Strukturwandel der Lebensmittelverarbeitung zu bremsen, das Lebensmittelhandwerk zu erhalten und eine nachhaltige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherzustellen. Gab es vor gut 20 Jahren noch knapp 54.000 Betriebe im Lebensmittelhandwerk, so sind es heute nur noch etwa 32.000 überwiegend inhabergeführte Betriebe, die heute noch selbst Wurst herstellen, Bier brauen, Getreide zu Mehl verarbeiten oder handwerklich hergestelltes Brot backen und verkaufen.1 Das Lebensmittelhandwerk gehört zum Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Betriebe schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie Wertschöpfung vor Ort, gerade auch in ländlichen Regionen. Sie sichern die Nahversorgung, fungieren als soziale Begegnungsorte, und erhalten Traditionen sowie handwerkliches Wissen: Anders als Industrieunternehmen können sie vielfältige Rohstoffe, wie etwa alte Getreidesorten, verarbeiten und ihre Produktion flexibler auf wechselnde Qualitäten oder Mengen anpassen. Das Lebensmittelhandwerk ist somit entscheidendes Bindeglied zwischen einer vielfältigen Landwirtschaft und den Ver- 1 Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (www.zdh.de/ueber-uns/udh/ lebensmittelhandwerke/), sowie Universität Freiburg (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Struk- turwandel_Lebensmittelverarbeitung.pdf); umfasst die Betriebe, die bei den Handwerkskammern als Lebensmittelhandwerke und handwerksähnliche Betriebe registriert sind. Zur Schwierigkeit und dem Umgang mit der Tatsache, dass eine abgeschlossene Definition des Begriffes Lebensmittelhandwerkes fehlt, siehe ebenfalls das Gutachten zum Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung der Universität Freiburg (S. 15 ff. https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Lebensmittelverarbei- tung.pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 21/6664 21. Wahlperiode 23.06.2026 braucherinnen und Verbrauchern. Fallen diese Betriebe weg, werden Transportwege länger und regionale Lebensmittelketten unterbrochen. Durch seine dezentrale Struktur und Flexibilität spielt das Lebensmittelhandwerk eine wichtige Rolle für die Resilienz unseres Ernährungssystems – besonders in Krisenzeiten.2 Ein Produktionsstopp in einer Großbäckerei hat weitreichendere Folgen, als wenn eine kleine Handwerksbäckerei temporär ausfällt. Kurzum: Lebensmittel verarbeitende KMU und Handwerksbetriebe sind kein „nice to have“, sondern systemrelevante Infrastruktur. Doch Fakt ist: In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Betriebe im Lebensmittelhandwerk um dramatische 40 Prozent zurückgegangen. In einigen Branchen ist der Rückgang besonders drastisch: bei Fleischereien lag er zwischen 1998 und 2023 bei 47 Prozent, bei Bäckereien bei 57 Prozent und bei den Mühlen sogar bei 60 Prozent (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Le- bensmittelverarbeitung.pdf). Gleichzeitig ist eine besorgniserregende Marktkonzentration bei Großunternehmen mit industrieller Verarbeitung und zunehmend vertikaler Integration3 in der gesamten Lebensmittelkette zu beobachten (https://monopolkom- mission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmit- tellieferkette_Monopolkommission.pdf). Dieser tiefgreifende Strukturwandel ist das Ergebnis eines Zusammenspiels aus steigenden Energie- und Rohstoffkosten, Fach- und Arbeitskräftemangel, hohen Bürokratielasten und politischen Rahmenbedingungen, die häufig auf industrielle Unternehmen zugeschnitten sind, KMU und Handwerksbetriebe strukturell benachteiligen und Konzentrationsprozesse fördern. Das Lebensmittelhandwerk ist innovativ, wandlungs- und zukunftsfähig. Doch es braucht die entsprechenden Rahmenbedingungen: Die Marktkonzentration im Lebensmittelsektor muss eingedämmt werden.4 Der vielzitierte Bürokratieabbau muss bei den Kleinst-, kleinen, und mittelgroßen Betrieben ankommen. Drohende bzw. akute Mittelkürzungen in einschlägigen Förderprogrammen sind das völlig falsche Signal. Krisenvorsorge heißt nicht nur Feldbetten zu kaufen, sondern auch sicherzustellen, dass die Bevölkerung in allen Regionen Zugang zu Lebensmitteln hat.5 Damit das Lebensmittelhandwerk seine Funktionen erfüllen kann, müssen die Betriebe erhalten bleiben. Die Bundesregierung muss jetzt handeln: Übergreifende Maßnahmen für eine Zukunft des Handwerks6 sind genauso nötig, wie gezielte Maßnahmen für das Lebensmittelhandwerk. Es braucht jetzt ein Aktionsprogramm, um das Lebensmittelhandwerk zu erhalten und vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherzustellen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1) das Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen, und es deshalb zu erhalten; 2) mit einem Aktionsprogramm dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen struk- 2 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen“. 3 Das heißt Aufkäufe und Übernahmen von Verarbeitungsbetrieben etwa durch Lebensmitteleinzelhändler oder Private-Equity-Gesellschaften, die so tiefer in die vorgelagerten Stufen vordringen und ganze Wertschöpfungsketten kontrollieren. So gehört etwa das größte Netz an Bäckereien heute zur Edeka-Gruppe, die deutschlandweit über 1.000 Filialen unter unterschiedlichen Namen betreibt (s. Konzernatlas 2026 der Heinrich-Böll-Stiftung, S. 16 www.boell.de/de/2026/01/07/deutsche-brotkultur-baeckereien-durch-industrie- gefaehrdet). 4 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Marktkonzentration in der Lebensmittelkette stoppen – Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher“(https://dserver.bundes- tag.de/btd/21/060/2106015.pdf). 5 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen“. 6 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für ein Handwerk mit Zukunft“ (https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106008.pdf). turell und spürbar für Kleinst-, kleine und mittlere Betriebe in der Lebensmittelverarbeitung verbessert werden; das gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk zu erarbeitende Aktionsprogramm muss die kohärenten, ressortübergreifenden und aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Zielerreichung enthalten, die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen durch regelmäßige Monitorings und Evaluationen sichergestellt, und ggf. nachgesteuert werden; 3) spürbar Bürokratie abzubauen und dazu die Vorschläge aus dem Praxis-Check Lebensmittelhandwerk umzusetzen; bei neuen Gesetzen und Regulierungen die Auswirkungen auf und die Machbarkeit für kleine und Kleinstunternehmen stets zum Ausgangspunkt zu machen („think small first“-Prinzip); wo nötig, Handwerks- Ausnahmen bzw. Bagatellgrenzen zu formulieren; 4) das sogenannte „Sonntagsbackverbot” für Handwerksbäckereien, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, umgehend aufzuheben, um die Wettbewerbsfähigkeit des Bäckerhandwerks gegenüber industrieller Backbetrieben zu stärken, und diese Aufhebung mit verbindlichen Schutzvorgaben für die Beschäftigten zu verbinden; 5) das Lebensmittelhandwerk zu schützen und dafür sicherzustellen, dass nur Betriebe diesen Begriff verwenden dürfen, die tatsächlich handwerklich produzieren, und damit zur Anwendung von regulatorischen Ausnahmen und Bagatellgrenzen berechtigt sind; 6) die Agrar- und Wirtschaftsförderung besser aufeinander abzustimmen und sie so auszurichten, dass die Fördersysteme das Lebensmittelhandwerk und vielfältige, regionale und resiliente Lebensmittelwertschöpfungsketten stärken; Fördersysteme müssen dem hohen Transformationsdruck der Betriebe Rechnung tragen, etwa bei der Umstellung auf effiziente und klimaneutrale Energiesysteme; 7) bestehende Förderinstrumente auf die Praxistauglichkeit für Kleinst- und Kleinbetriebe zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese niederschwellig sowie bürokratiearm sind und z. B. auch innovative und kooperative Unternehmens- und Geschäftsmodelle berücksichtigen; existierende Fördermaßnahmen, Steuer-, Wettbewerbs-, Infrastruktur- und Wirtschaftspolitik müssen gezielt auf ihre Auswirkungen auf das Lebensmittelhandwerk untersucht und negative Auswirkung und Fehlanreize abgebaut werden; 8) sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Binnenmarkt- und Beihilferegeln so ausgestaltet werden, dass handwerkliche Betriebe und regionale Wertschöpfungsketten gestärkt werden; 9) faire Marktbedingungen im Lebensmittelsektor zu schaffen und dazu Marktkonzentration in Handel und Verarbeitung sowie Machtmissbrauch, insbesondere gegenüber kleinen und mittleren Betrieben, wirksam einzudämmen; 10) dafür zu sorgen, dass Investitionen in Forschung und Bildung speziell für die Bedarfe handwerklicher sowie ökologischer Verarbeitungsstrukturen ausgebaut werden; 11) das Lebensmittelhandwerk und regionale Wertschöpfungsketten bei der Lebensmittelversorgung in Krisen- und Katastrophenfällen aufgrund seiner dezentralen Strukturen und Flexibilität als wichtige Akteure anzuerkennen und folglich bei den Planungen und Maßnahmen zur Krisenvorsorge konsequent mitzudenken und einzubeziehen. Berlin, den 23. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Das Lebensmittelhandwerk ist systemrelevant und muss daher erhalten bleiben. Es erfüllt entscheidende Funktionen für die Vielfalt und Resilienz unserer Ernährungsversorgung: Wenn etwa für regional erzeugtes Getreide kein Getreidelager in der Region mehr zu finden ist, die Transportwege zur nächsten Mühle zu lang werden, oder keine Bäckerei vor Ort mehr Willens oder in der Lage ist, Lebensmittel aus regionalen Rohstoffen herzustellen und zu vermarkten, werden Wertschöpfungsketten zwischen regionaler Landwirtschaft und Verarbeitung unterbrochen, die Nahrungsvielfalt begrenzt und die Nahversorgung bedroht. Die dezentralen Strukturen und Flexibilität werden in geopolitisch angespannten Zeiten und zunehmend hybrider Kriegsführung immer wichtiger. Die Innovationskraft und Zukunftsorientierung des Lebensmittelhandwerks zeigen auch die zuletzt steigende Zahl der Auszubildenden, sowie die 448 Neugründungen im Bäckerhandwerk im letzten Jahr, die damit einen Höchststand seit 2018 erreichten (www.baeckerhandwerk.de/aktuelles/blog-beitrag/baeckerhandwerk-zeigt- stabilitaet-doch-betriebe-zunehmend-unter-druck). Auch wenn diese positiven Entwicklungen längst nicht ausreichen, um den generellen Trend umzukehren, zeigen sie doch das große Interesse und das Potenzial, den Sektor zukunftsfest aufzustellen. Dieses Potenzial gilt es zu fördern und nicht auszubremsen. Zu 3) Dabei geht es etwa um den Verzicht auf Doppeldokumentationen und -meldungen (etwa bei Kühltemperaturen) bis hin zur Auflösung von Widersprüchen zwischen Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften. Das Prinzip „think small first“ wird so auch zur Richtschnur für die parlamentarische Arbeit: gesetzliche Vorgaben und Regelungen sollen bei Einhaltung von Arbeits-, Umwelt-, oder Gesundheitsstandards betriebsgrößenangepasst sein. Nur so können die zurzeit übermäßig belasteten Kleinst- und Kleinbetriebe entlastet werden. Die Strukturen zum regelmäßigen Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Verwaltung zur Überprüfung unnötiger oder veralteter Bürokratie sollten dauerhaft etabliert werden. Zu 6) Das Lebensmittelhandwerk fällt in das Förderspektrum der Gemeinschaftsaufgaben zu Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Hier ist eine enge Abstimmung bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben notwendig, damit das Lebensmittelhandwerk bestmöglich unterstützt werden kann. Zudem sollten die Mittelausstattung der GAK, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, erhöht werden. Die entstehende Mittelkonkurrenz im Rahmenplan der GAK durch die geplante Überführung der Stallbauförderung aus dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung in die GAK muss rückgängig gemacht werden. Die Möglichkeiten zur Stärkung des Lebensmittelhandwerks und regionaler Wertschöpfung in der GAK sollten stärker ausgeschöpft und die Erkenntnisse des erfolgreichen Initialisierungsmanagements innerhalb des BULEPlus in die Regelförderung einfließen. Zu 7 und 8) Instrumente der Förder-, Wirtschafts-, und Infrastrukturpolitik im Lebensmittelsektor müssen stärker auf die Zukunftsfähigkeit und Resilienz der Lebensmittelverarbeitung ausgerichtet werden und bei Effizienzgewinnen Klima-, Umwelt- und Tierschutz sowie krisenfeste, regionale Wertschöpfungsketten stärker berücksichtigen (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Lebensmittelverarbei- tung.pdf). Förderung von Investitionen in Forschung, Bildung und Transformationen im Lebensmittelhandwerk sollten nicht nur projektbasiert unterstützt werden, sondern dauerhaft durch die Berücksichtigung und Stärkung von KMU in den genannten Politikfeldern verankert werden. Zu 9) Dazu gehört u.a. die Fusions- und Missbrauchskontrolle im Lebensmittelsektor zu verschärfen, die vertikale Integration von Handel und Verarbeitung künftig genauer zu prüfen und einzudämmen, sowie die Stärkung der Rechtsdurchsetzung bei Machtmissbrauch und unfairen Handelspraktiken in der Agrarlieferkette. Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für fairere Marktbedingungen im Lebensmittelsektor auf Drucksache 21/6015. Zu 10) Das beinhaltet auch, das Lebensmittelhandwerk mit seinem Wissen und seinen Bedarfen konsequent in die Forschung einzubeziehen, Hürden beim Zugang zu Forschungsförderung abzubauen indem etwa Antragsmodalitäten den finanziellen und personellen Kapazitäten von KMU und Handwerksbetrieben Rechnung tragen, sowie Forschungsergebnisse für die Fachöffentlichkeit praxistauglich aufzubereiten und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei sollten bewährte Programme weitergeführt werden. Die Mittelkürzung für das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) im Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums (Einzelplan 10) muss zurückgenommen, das Finanzierungsende für das erfolgreiche Traineeprogramm Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft aus Mitteln des BÖL rückgängig gemacht und das Programm entsprechend fortgeschrieben werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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