Lebensmittelhandwerk erhalten - Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen
Text
Lebensmittelhandwerk erhalten - Vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherstellen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär,
Julian Joswig, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lebensmittelhandwerk erhalten – Vielfältige und krisenfeste
Ernährungsversorgung sicherstellen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Frische Brötchen von der Handwerksbäckerei um die Ecke gibt es immer seltener. Die
Metzgerei im Ort schließt wegen Nachwuchsmangel. Der Milchviehbetrieb von
nebenan ist jetzt abhängig von einer weitentfernten Großmolkerei, weil die letzte
Molkerei in der Region dichtgemacht hat. So sieht der Strukturwandel in der
Lebensmittelverarbeitung aus, der zur Bedrohung für die regionale Versorgungssicherheit wird.
Kleine, mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe der
Lebensmittelverarbeitung spielen eine zentrale Rolle für eine vielfältige, regional verankerte und
krisenfeste Nahrungsmittelversorgung vom Acker bis zum Teller. Doch die derzeitigen
Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass immer mehr Betriebe im Lebensmittelhandwerk
schließen müssen. Die Bundesregierung muss schnell und gezielt handeln, um den
Strukturwandel der Lebensmittelverarbeitung zu bremsen, das Lebensmittelhandwerk
zu erhalten und eine nachhaltige und krisenfeste Ernährungsversorgung
sicherzustellen.
Gab es vor gut 20 Jahren noch knapp 54.000 Betriebe im Lebensmittelhandwerk, so
sind es heute nur noch etwa 32.000 überwiegend inhabergeführte Betriebe, die heute
noch selbst Wurst herstellen, Bier brauen, Getreide zu Mehl verarbeiten oder
handwerklich hergestelltes Brot backen und verkaufen.1 Das Lebensmittelhandwerk gehört
zum Rückgrat unserer Wirtschaft. Die Betriebe schaffen Arbeits- und
Ausbildungsplätze sowie Wertschöpfung vor Ort, gerade auch in ländlichen Regionen. Sie sichern
die Nahversorgung, fungieren als soziale Begegnungsorte, und erhalten Traditionen
sowie handwerkliches Wissen: Anders als Industrieunternehmen können sie vielfältige
Rohstoffe, wie etwa alte Getreidesorten, verarbeiten und ihre Produktion flexibler auf
wechselnde Qualitäten oder Mengen anpassen. Das Lebensmittelhandwerk ist somit
entscheidendes Bindeglied zwischen einer vielfältigen Landwirtschaft und den Ver-
1 Zahlen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (www.zdh.de/ueber-uns/udh/
lebensmittelhandwerke/), sowie Universität Freiburg (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Struk-
turwandel_Lebensmittelverarbeitung.pdf); umfasst die Betriebe, die bei den Handwerkskammern als
Lebensmittelhandwerke und handwerksähnliche Betriebe registriert sind. Zur Schwierigkeit und dem Umgang mit
der Tatsache, dass eine abgeschlossene Definition des Begriffes Lebensmittelhandwerkes fehlt, siehe
ebenfalls das Gutachten zum Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung der Universität Freiburg (S. 15 ff.
https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Lebensmittelverarbei-
tung.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6664
21. Wahlperiode 23.06.2026
braucherinnen und Verbrauchern. Fallen diese Betriebe weg, werden Transportwege
länger und regionale Lebensmittelketten unterbrochen. Durch seine dezentrale
Struktur und Flexibilität spielt das Lebensmittelhandwerk eine wichtige Rolle für die
Resilienz unseres Ernährungssystems – besonders in Krisenzeiten.2 Ein Produktionsstopp
in einer Großbäckerei hat weitreichendere Folgen, als wenn eine kleine
Handwerksbäckerei temporär ausfällt. Kurzum: Lebensmittel verarbeitende KMU und
Handwerksbetriebe sind kein „nice to have“, sondern systemrelevante Infrastruktur.
Doch Fakt ist: In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Betriebe im
Lebensmittelhandwerk um dramatische 40 Prozent zurückgegangen. In einigen Branchen ist der
Rückgang besonders drastisch: bei Fleischereien lag er zwischen 1998 und 2023 bei 47
Prozent, bei Bäckereien bei 57 Prozent und bei den Mühlen sogar bei 60 Prozent
(https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Le-
bensmittelverarbeitung.pdf). Gleichzeitig ist eine besorgniserregende
Marktkonzentration bei Großunternehmen mit industrieller Verarbeitung und zunehmend vertikaler
Integration3 in der gesamten Lebensmittelkette zu beobachten (https://monopolkom-
mission.de/images/PDF/SG/SG%20LLK%202025/Sondergutachten%20Lebensmit-
tellieferkette_Monopolkommission.pdf). Dieser tiefgreifende Strukturwandel ist das
Ergebnis eines Zusammenspiels aus steigenden Energie- und Rohstoffkosten, Fach-
und Arbeitskräftemangel, hohen Bürokratielasten und politischen
Rahmenbedingungen, die häufig auf industrielle Unternehmen zugeschnitten sind, KMU und
Handwerksbetriebe strukturell benachteiligen und Konzentrationsprozesse fördern.
Das Lebensmittelhandwerk ist innovativ, wandlungs- und zukunftsfähig. Doch es
braucht die entsprechenden Rahmenbedingungen: Die Marktkonzentration im
Lebensmittelsektor muss eingedämmt werden.4 Der vielzitierte Bürokratieabbau muss bei den
Kleinst-, kleinen, und mittelgroßen Betrieben ankommen. Drohende bzw. akute
Mittelkürzungen in einschlägigen Förderprogrammen sind das völlig falsche Signal.
Krisenvorsorge heißt nicht nur Feldbetten zu kaufen, sondern auch sicherzustellen, dass
die Bevölkerung in allen Regionen Zugang zu Lebensmitteln hat.5 Damit das
Lebensmittelhandwerk seine Funktionen erfüllen kann, müssen die Betriebe erhalten bleiben.
Die Bundesregierung muss jetzt handeln: Übergreifende Maßnahmen für eine Zukunft
des Handwerks6 sind genauso nötig, wie gezielte Maßnahmen für das
Lebensmittelhandwerk. Es braucht jetzt ein Aktionsprogramm, um das Lebensmittelhandwerk zu
erhalten und vielfältige und krisenfeste Ernährungsversorgung sicherzustellen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1) das Lebensmittelhandwerk als systemrelevant anzuerkennen, und es deshalb zu
erhalten;
2) mit einem Aktionsprogramm dafür zu sorgen, dass die Rahmenbedingungen struk-
2 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nationale Ernährungssicherung in
Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen“.
3 Das heißt Aufkäufe und Übernahmen von Verarbeitungsbetrieben etwa durch Lebensmitteleinzelhändler
oder Private-Equity-Gesellschaften, die so tiefer in die vorgelagerten Stufen vordringen und ganze
Wertschöpfungsketten kontrollieren. So gehört etwa das größte Netz an Bäckereien heute zur Edeka-Gruppe, die
deutschlandweit über 1.000 Filialen unter unterschiedlichen Namen betreibt (s. Konzernatlas 2026 der
Heinrich-Böll-Stiftung, S. 16 www.boell.de/de/2026/01/07/deutsche-brotkultur-baeckereien-durch-industrie-
gefaehrdet).
4 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Marktkonzentration in der
Lebensmittelkette stoppen – Gerechte Marktstrukturen für Erzeuger und Verbraucher“(https://dserver.bundes-
tag.de/btd/21/060/2106015.pdf).
5 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nationale Ernährungssicherung in
Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen“.
6 Siehe dazu den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für ein Handwerk mit Zukunft“
(https://dserver.bundestag.de/btd/21/060/2106008.pdf).
turell und spürbar für Kleinst-, kleine und mittlere Betriebe in der
Lebensmittelverarbeitung verbessert werden; das gemeinsam mit dem Lebensmittelhandwerk
zu erarbeitende Aktionsprogramm muss die kohärenten, ressortübergreifenden
und aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Zielerreichung enthalten, die
Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen durch regelmäßige Monitorings und
Evaluationen sichergestellt, und ggf. nachgesteuert werden;
3) spürbar Bürokratie abzubauen und dazu die Vorschläge aus dem Praxis-Check
Lebensmittelhandwerk umzusetzen; bei neuen Gesetzen und Regulierungen die
Auswirkungen auf und die Machbarkeit für kleine und Kleinstunternehmen stets zum
Ausgangspunkt zu machen („think small first“-Prinzip); wo nötig, Handwerks-
Ausnahmen bzw. Bagatellgrenzen zu formulieren;
4) das sogenannte „Sonntagsbackverbot” für Handwerksbäckereien, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, umgehend aufzuheben, um die Wettbewerbsfähigkeit des
Bäckerhandwerks gegenüber industrieller Backbetrieben zu stärken, und diese
Aufhebung mit verbindlichen Schutzvorgaben für die Beschäftigten zu verbinden;
5) das Lebensmittelhandwerk zu schützen und dafür sicherzustellen, dass nur
Betriebe diesen Begriff verwenden dürfen, die tatsächlich handwerklich produzieren,
und damit zur Anwendung von regulatorischen Ausnahmen und Bagatellgrenzen
berechtigt sind;
6) die Agrar- und Wirtschaftsförderung besser aufeinander abzustimmen und sie so
auszurichten, dass die Fördersysteme das Lebensmittelhandwerk und vielfältige,
regionale und resiliente Lebensmittelwertschöpfungsketten stärken;
Fördersysteme müssen dem hohen Transformationsdruck der Betriebe Rechnung tragen,
etwa bei der Umstellung auf effiziente und klimaneutrale Energiesysteme;
7) bestehende Förderinstrumente auf die Praxistauglichkeit für Kleinst- und
Kleinbetriebe zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese niederschwellig sowie
bürokratiearm sind und z. B. auch innovative und kooperative Unternehmens- und
Geschäftsmodelle berücksichtigen; existierende Fördermaßnahmen, Steuer-,
Wettbewerbs-, Infrastruktur- und Wirtschaftspolitik müssen gezielt auf ihre
Auswirkungen auf das Lebensmittelhandwerk untersucht und negative Auswirkung
und Fehlanreize abgebaut werden;
8) sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Binnenmarkt- und Beihilferegeln
so ausgestaltet werden, dass handwerkliche Betriebe und regionale
Wertschöpfungsketten gestärkt werden;
9) faire Marktbedingungen im Lebensmittelsektor zu schaffen und dazu
Marktkonzentration in Handel und Verarbeitung sowie Machtmissbrauch, insbesondere
gegenüber kleinen und mittleren Betrieben, wirksam einzudämmen;
10) dafür zu sorgen, dass Investitionen in Forschung und Bildung speziell für die
Bedarfe handwerklicher sowie ökologischer Verarbeitungsstrukturen ausgebaut
werden;
11) das Lebensmittelhandwerk und regionale Wertschöpfungsketten bei der
Lebensmittelversorgung in Krisen- und Katastrophenfällen aufgrund seiner dezentralen
Strukturen und Flexibilität als wichtige Akteure anzuerkennen und folglich bei
den Planungen und Maßnahmen zur Krisenvorsorge konsequent mitzudenken und
einzubeziehen.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Das Lebensmittelhandwerk ist systemrelevant und muss daher erhalten bleiben. Es erfüllt entscheidende
Funktionen für die Vielfalt und Resilienz unserer Ernährungsversorgung: Wenn etwa für regional erzeugtes Getreide
kein Getreidelager in der Region mehr zu finden ist, die Transportwege zur nächsten Mühle zu lang werden, oder
keine Bäckerei vor Ort mehr Willens oder in der Lage ist, Lebensmittel aus regionalen Rohstoffen herzustellen
und zu vermarkten, werden Wertschöpfungsketten zwischen regionaler Landwirtschaft und Verarbeitung
unterbrochen, die Nahrungsvielfalt begrenzt und die Nahversorgung bedroht. Die dezentralen Strukturen und
Flexibilität werden in geopolitisch angespannten Zeiten und zunehmend hybrider Kriegsführung immer wichtiger.
Die Innovationskraft und Zukunftsorientierung des Lebensmittelhandwerks zeigen auch die zuletzt steigende
Zahl der Auszubildenden, sowie die 448 Neugründungen im Bäckerhandwerk im letzten Jahr, die damit einen
Höchststand seit 2018 erreichten (www.baeckerhandwerk.de/aktuelles/blog-beitrag/baeckerhandwerk-zeigt-
stabilitaet-doch-betriebe-zunehmend-unter-druck). Auch wenn diese positiven Entwicklungen längst nicht
ausreichen, um den generellen Trend umzukehren, zeigen sie doch das große Interesse und das Potenzial, den Sektor
zukunftsfest aufzustellen. Dieses Potenzial gilt es zu fördern und nicht auszubremsen.
Zu 3) Dabei geht es etwa um den Verzicht auf Doppeldokumentationen und -meldungen (etwa bei
Kühltemperaturen) bis hin zur Auflösung von Widersprüchen zwischen Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften. Das
Prinzip „think small first“ wird so auch zur Richtschnur für die parlamentarische Arbeit: gesetzliche Vorgaben und
Regelungen sollen bei Einhaltung von Arbeits-, Umwelt-, oder Gesundheitsstandards betriebsgrößenangepasst
sein. Nur so können die zurzeit übermäßig belasteten Kleinst- und Kleinbetriebe entlastet werden. Die Strukturen
zum regelmäßigen Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Verwaltung zur Überprüfung unnötiger oder
veralteter Bürokratie sollten dauerhaft etabliert werden.
Zu 6) Das Lebensmittelhandwerk fällt in das Förderspektrum der Gemeinschaftsaufgaben zu Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
(GRW). Hier ist eine enge Abstimmung bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgaben notwendig, damit
das Lebensmittelhandwerk bestmöglich unterstützt werden kann. Zudem sollten die Mittelausstattung der GAK,
wie im Koalitionsvertrag angekündigt, erhöht werden. Die entstehende Mittelkonkurrenz im Rahmenplan der
GAK durch die geplante Überführung der Stallbauförderung aus dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
in die GAK muss rückgängig gemacht werden. Die Möglichkeiten zur Stärkung des Lebensmittelhandwerks und
regionaler Wertschöpfung in der GAK sollten stärker ausgeschöpft und die Erkenntnisse des erfolgreichen
Initialisierungsmanagements innerhalb des BULEPlus in die Regelförderung einfließen.
Zu 7 und 8) Instrumente der Förder-, Wirtschafts-, und Infrastrukturpolitik im Lebensmittelsektor müssen stärker
auf die Zukunftsfähigkeit und Resilienz der Lebensmittelverarbeitung ausgerichtet werden und bei
Effizienzgewinnen Klima-, Umwelt- und Tierschutz sowie krisenfeste, regionale Wertschöpfungsketten stärker
berücksichtigen (https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Lebensmittelverarbei-
tung.pdf). Förderung von Investitionen in Forschung, Bildung und Transformationen im Lebensmittelhandwerk
sollten nicht nur projektbasiert unterstützt werden, sondern dauerhaft durch die Berücksichtigung und Stärkung
von KMU in den genannten Politikfeldern verankert werden.
Zu 9) Dazu gehört u.a. die Fusions- und Missbrauchskontrolle im Lebensmittelsektor zu verschärfen, die
vertikale Integration von Handel und Verarbeitung künftig genauer zu prüfen und einzudämmen, sowie die Stärkung
der Rechtsdurchsetzung bei Machtmissbrauch und unfairen Handelspraktiken in der Agrarlieferkette. Siehe dazu
den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für fairere Marktbedingungen im Lebensmittelsektor auf
Drucksache 21/6015.
Zu 10) Das beinhaltet auch, das Lebensmittelhandwerk mit seinem Wissen und seinen Bedarfen konsequent in
die Forschung einzubeziehen, Hürden beim Zugang zu Forschungsförderung abzubauen indem etwa
Antragsmodalitäten den finanziellen und personellen Kapazitäten von KMU und Handwerksbetrieben Rechnung tragen,
sowie Forschungsergebnisse für die Fachöffentlichkeit praxistauglich aufzubereiten und öffentlich zugänglich zu
machen. Dabei sollten bewährte Programme weitergeführt werden. Die Mittelkürzung für das Bundesprogramm
Ökologischer Landbau (BÖL) im Etat des Bundeslandwirtschaftsministeriums (Einzelplan 10) muss
zurückgenommen, das Finanzierungsende für das erfolgreiche Traineeprogramm Ökologische Land- und
Lebensmittelwirtschaft aus Mitteln des BÖL rückgängig gemacht und das Programm entsprechend fortgeschrieben werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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