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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 320/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität [Bundesrat Drucksache 320/1/25 15.09.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - U - Wi zu Punkt ... der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität COM(2025) 524 final; Ratsdok. 11184/25 A Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Verordnungsvorschlags, mit der Festlegung des Zwischenziels von 90 Prozent Emissionsreduktion für 2040 im Vergleich zu 1990 ein klares klimaschutzpolitisches Signal zu setzen. 2. Der Bundesrat weist zugleich eindrücklich darauf hin, dass über die Möglichkeit, in Zukunft drei Prozent der Emissionen (im Vergleich zu 1990) mit dem Kauf von Zertifikaten im EU-Ausland erbringen zu können, eine Situation geschaffen wird, in der gegebenenfalls Minderungen innerhalb der EU vernachlässigt werden und diese im Ausland eventuell nicht dauerhaft gesichert sind. Die Bundesregierung wird gebeten, im weiteren Verfahren zu klären, wie die außerhalb der EU erbrachten Minderungen zusätzlich zu den gegebenenfalls national in den Kooperationsländern zu erbringenden Minderungen zustande kommen (keine Doppelanrechnung). 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, bei der Kommission darauf hinzuwirken, die Anwendung von CCS (Carbon Capture and Storage - CO2- Abscheidung und -Speicherung) und CCU (Carbon Capture and Utilization - CO2-Abscheidung und -Nutzung) nur auf aus heutiger Sicht technisch nicht oder nur sehr schwer vermeidbare Restemissionen zu beschränken. 4. Der Bundesrat appelliert an das Europäische Parlament und den Rat, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der 30. Weltklimakonferenz in Brasilien abzuschließen, um die Vorreiterrolle der Europäischen Union beim Klimaschutz zu unterstreichen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Aktuelle Studien zu Klimawandelfolgeschäden und den nachfolgenden Kosten zeigen: Die Bemühungen in Europa, Treibhausgasneutralität zu erreichen, müssen gesteigert werden. Mit der Festsetzung auf das Ziel 2040 zeigt die EU, dass sie diesen Weg gehen möchte. Allerdings bietet der neue Verordnungsvorschlag auch die Möglichkeit einer enormen Aufweichung des gleichen Ziels durch die 3-Prozent-Flexibilisierung beim Zertifikate-Kauf. B 5. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.]

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