polradar

Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6030)

dip / drucksache 16.06.2026 · WP 21 · 21/6528 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6030) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6528 21. Wahlperiode 16.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6030 – Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur A. Problem Die den Antrag stellende Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass das im Industriehafen Lubmin gelegene Gaskraftwerk voll funktionsfähig sei. Die Absicht, die Anlage im Rahmen von Hilfsmaßnahmen unentgeltlich an einen ukrainischen Betreiber zu übertragen und hierfür zu demontieren sei eine Beeinträchtigung künftiger energiepolitischer Handlungsoptionen. Die Fraktion möchte die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, die geplante unentgeltliche Übertragung der Anlage an die Ukraine unverzüglich zu stoppen und jede Demontage, Veräußerung oder sonstige Verfügung über das Kraftwerk zu unterbinden, ihre Einflussmöglichkeiten gegenüber den beteiligten Bundesunternehmen zu nutzen, um den Erhalt der Anlage sicherzustellen, das Kraftwerk am Standort Lubmin betriebsbereit zu erhalten und für Zwecke der Gasversorgung sowie der Strom- und Wärmeerzeugung vorzuhalten. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6030 abzulehnen. Berlin, den 10. Juni 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Lars Rohwer Berichterstatter Katrin Uhlig Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Lars Rohwer und Katrin Uhlig I. Überweisung Der Antrag auf Drucksache 21/6030 wurde in der 81. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Mai 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die den Antrag stellende Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass das im Industriehafen Lubmin gelegene und voll funktionsfähige Gaskraftwerk der Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) bislang als Reserveanlage vorgehalten werde und aufgrund der Beteiligung der bundeseigenen SEFE mittelbar dem Bundesvermögen zuzurechnen sei. Anlass des Antrags sei die Absicht, die Anlage im Rahmen von Hilfsmaßnahmen unentgeltlich an einen ukrainischen Betreiber zu übertragen und hierfür zu demontieren. Dies sei eine Beeinträchtigung künftiger energiepolitischer Handlungsoptionen, da die Anlage nach Auffassung der antragstellenden Fraktion für eine mögliche Wiederaufnahme von Gaslieferungen über den verbliebenen Strang der Nord-Stream-2-Pipeline technisch erforderlich sei. Die Anlage würde einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen, der auch für die Strom- und Wärmeversorgung in Deutschland genutzt werden könne. Es bestünden inländische Nutzungsinteressen und eine unentgeltliche Übertragung würde haushalts- und beteiligungsrechtlichen Grundsätzen widersprechen. Die Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, die geplante unentgeltliche Übertragung der Anlage an die Ukraine unverzüglich zu stoppen und jede Demontage, Veräußerung oder sonstige Verfügung über das Kraftwerk zu unterbinden. Die Bundesregierung solle ihre gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten gegenüber den beteiligten Bundesunternehmen nutzen, um den Erhalt der Anlage sicherzustellen, das Kraftwerk am Standort Lubmin betriebsbereit zu erhalten, es als Bestandteil der deutschen Energieinfrastruktur weiterzuentwickeln und für Zwecke der Gasversorgung sowie der Strom- und Wärmeerzeugung vorzuhalten. Ferner solle die Anlage in bestehende Förder- und Sicherungsmechanismen für gesicherte Kraftwerksleistung einbezogen und ihre Erhaltung erforderlichenfalls aus Bundesmitteln finanziert werden. Die Bundesregierung solle dem Deutschen Bundestag über den Stand der Umsetzung sowie die Vorgabe, dass mittelbares Bundesvermögen künftig nur mit Zustimmung des Bundestages oder nach vorheriger Prüfung inländischer Verwendungs- und Erwerbsinteressen unentgeltlich an Dritte übertragen werden darf, berichten. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6030 in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6030 in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/6030 in seiner 37. Sitzung am 10. Juni 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD hielt es politisch und wirtschaftlich nicht für vermittelbar, dieses Gaskraftwerk an die Ukraine zu verschenken. Die Gründe seien im Antrag ausführlich dargelegt und seien in der ersten Lesung im Plenum auch umfangreich ausgeführt worden. Es bleibe weiterhin offen, welche Anlage für die Wärmeinfrastruktur vor Ort vorhanden seien, die das Kraftwerk entbehrlich machten. Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die KWK-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung) in Lubmin seit 2023 still stehe. Es gebe keine Abnehmer für potenzielle Wärme und Strom. Sie sei im Industriekraftwerk zur Bereitstellung von Prozesswärme gedacht gewesen und sei nicht für eine flexible Stromerzeugung ausgelegt. Sie passe aus technischen Gründen daher nicht in das jetzige Netz. Die Bundesnetzagentur habe geprüft und bewerte die Anlage als nicht systemrelevant. Daher sei der Antrag abzulehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der Argumentation der Fraktion der CDU/CSU zu. Das Kraftwerk werde an diesem Standort nicht mehr benötigt. In der Ukraine werde es dagegen dringend gebraucht, da man damit rechnen müsse, dass der nächste Winter sehr hart werde. Russland habe gezielt Infrastruktur in der Ukraine zerstört, weshalb es richtig sei, die Ukraine energiepolitisch zu unterstützen und das Kraftwerk dorthin zu geben. Die Fraktion der SPD schloss sich den Argumenten der Fraktionen CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN an. Der Antrag ergebe keinen Sinn und sei abzulehnen. Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ebenfalls ab und verwies auf die ausgetauschten Argumente. Die Bundesregierung ergänzte, dass die KWK-Anlage als Einrichtung zur Vorwärmung der Anlandung von Gasmengen, die über die Nord Stream 1 transportiert worden seien, gedient habe. Sie werde nicht mehr benötigt. Zu den Einzelheiten der Verfügbarkeit von anderen Anlagen an dem Standort werde man bei der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 21/6108 eingehen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6030 zu empfehlen. Berlin, den 10. Juni 2026 Lars Rohwer Berichterstatter Katrin Uhlig Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen