Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6030)
Text
Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die deutsche Energieinfrastruktur (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6030)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6528
21. Wahlperiode 16.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing,
Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6030 –
Erhalt des Gaskraftwerks am Standort Lubmin und Integration in die
deutsche Energieinfrastruktur
A. Problem
Die den Antrag stellende Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass das im
Industriehafen Lubmin gelegene Gaskraftwerk voll funktionsfähig sei. Die Absicht,
die Anlage im Rahmen von Hilfsmaßnahmen unentgeltlich an einen ukrainischen
Betreiber zu übertragen und hierfür zu demontieren sei eine Beeinträchtigung
künftiger energiepolitischer Handlungsoptionen.
Die Fraktion möchte die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, die
geplante unentgeltliche Übertragung der Anlage an die Ukraine unverzüglich zu
stoppen und jede Demontage, Veräußerung oder sonstige Verfügung über das
Kraftwerk zu unterbinden, ihre Einflussmöglichkeiten gegenüber den beteiligten
Bundesunternehmen zu nutzen, um den Erhalt der Anlage sicherzustellen, das
Kraftwerk am Standort Lubmin betriebsbereit zu erhalten und für Zwecke der
Gasversorgung sowie der Strom- und Wärmeerzeugung vorzuhalten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6030 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Christian Frhr. von Stetten
Vorsitzender
Lars Rohwer
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Lars Rohwer und Katrin Uhlig
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/6030 wurde in der 81. Sitzung des Deutschen Bundestages am 22. Mai 2026 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Auswärtigen Ausschuss und den
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die den Antrag stellende Fraktion schickt ihrem Antrag voraus, dass das im Industriehafen Lubmin gelegene und
voll funktionsfähige Gaskraftwerk der Industriekraftwerk Greifswald GmbH (IKG) bislang als Reserveanlage
vorgehalten werde und aufgrund der Beteiligung der bundeseigenen SEFE mittelbar dem Bundesvermögen
zuzurechnen sei. Anlass des Antrags sei die Absicht, die Anlage im Rahmen von Hilfsmaßnahmen unentgeltlich an
einen ukrainischen Betreiber zu übertragen und hierfür zu demontieren. Dies sei eine Beeinträchtigung künftiger
energiepolitischer Handlungsoptionen, da die Anlage nach Auffassung der antragstellenden Fraktion für eine
mögliche Wiederaufnahme von Gaslieferungen über den verbliebenen Strang der Nord-Stream-2-Pipeline
technisch erforderlich sei. Die Anlage würde einen erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen, der auch für die Strom-
und Wärmeversorgung in Deutschland genutzt werden könne. Es bestünden inländische Nutzungsinteressen und
eine unentgeltliche Übertragung würde haushalts- und beteiligungsrechtlichen Grundsätzen widersprechen.
Die Fraktion möchte die Bundesregierung daher auffordern, die geplante unentgeltliche Übertragung der Anlage
an die Ukraine unverzüglich zu stoppen und jede Demontage, Veräußerung oder sonstige Verfügung über das
Kraftwerk zu unterbinden. Die Bundesregierung solle ihre gesellschaftsrechtlichen Einflussmöglichkeiten
gegenüber den beteiligten Bundesunternehmen nutzen, um den Erhalt der Anlage sicherzustellen, das Kraftwerk am
Standort Lubmin betriebsbereit zu erhalten, es als Bestandteil der deutschen Energieinfrastruktur
weiterzuentwickeln und für Zwecke der Gasversorgung sowie der Strom- und Wärmeerzeugung vorzuhalten. Ferner solle die
Anlage in bestehende Förder- und Sicherungsmechanismen für gesicherte Kraftwerksleistung einbezogen und
ihre Erhaltung erforderlichenfalls aus Bundesmitteln finanziert werden. Die Bundesregierung solle dem
Deutschen Bundestag über den Stand der Umsetzung sowie die Vorgabe, dass mittelbares Bundesvermögen künftig
nur mit Zustimmung des Bundestages oder nach vorheriger Prüfung inländischer Verwendungs- und
Erwerbsinteressen unentgeltlich an Dritte übertragen werden darf, berichten.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6030 in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6030 in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag auf Drucksache 21/6030 in seiner 37. Sitzung am
10. Juni 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD hielt es politisch und wirtschaftlich nicht für vermittelbar, dieses Gaskraftwerk an die
Ukraine zu verschenken. Die Gründe seien im Antrag ausführlich dargelegt und seien in der ersten Lesung im
Plenum auch umfangreich ausgeführt worden. Es bleibe weiterhin offen, welche Anlage für die
Wärmeinfrastruktur vor Ort vorhanden seien, die das Kraftwerk entbehrlich machten.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass die KWK-Anlage (Kraft-Wärme-Kopplung) in Lubmin seit
2023 still stehe. Es gebe keine Abnehmer für potenzielle Wärme und Strom. Sie sei im Industriekraftwerk zur
Bereitstellung von Prozesswärme gedacht gewesen und sei nicht für eine flexible Stromerzeugung ausgelegt. Sie
passe aus technischen Gründen daher nicht in das jetzige Netz. Die Bundesnetzagentur habe geprüft und bewerte
die Anlage als nicht systemrelevant. Daher sei der Antrag abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der Argumentation der Fraktion der CDU/CSU zu. Das
Kraftwerk werde an diesem Standort nicht mehr benötigt. In der Ukraine werde es dagegen dringend gebraucht,
da man damit rechnen müsse, dass der nächste Winter sehr hart werde. Russland habe gezielt Infrastruktur in der
Ukraine zerstört, weshalb es richtig sei, die Ukraine energiepolitisch zu unterstützen und das Kraftwerk dorthin
zu geben.
Die Fraktion der SPD schloss sich den Argumenten der Fraktionen CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN an. Der Antrag ergebe keinen Sinn und sei abzulehnen.
Die Fraktion Die Linke lehnte den Antrag ebenfalls ab und verwies auf die ausgetauschten Argumente.
Die Bundesregierung ergänzte, dass die KWK-Anlage als Einrichtung zur Vorwärmung der Anlandung von
Gasmengen, die über die Nord Stream 1 transportiert worden seien, gedient habe. Sie werde nicht mehr benötigt.
Zu den Einzelheiten der Verfügbarkeit von anderen Anlagen an dem Standort werde man bei der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Drucksache 21/6108 eingehen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/6030 zu empfehlen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Lars Rohwer
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
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