Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6359)
Text
Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6359)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8193
21. Wahlperiode 24.09.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6359 –
Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann
A. Problem
Die Fraktion Die Linke hebt hervor, dass die finanzielle Belastung der
Schülerinnen und Schüler, der Auszubildenden sowie der Studierenden durch
steigende Lebenshaltungskosten insbesondere der Mieten zugenommen habe,
während die staatliche Unterstützung ein niedriges Niveau aufweise. Die
Differenz zwischen der Wohnkostenpauschale nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und den realen Wohnkosten sei,
insbesondere in Städten wie Berlin, München oder Hamburg, zu groß.
Die Fraktion die Linke weist zudem darauf hin, dass nur noch jeder zehnte
Studierende Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalte und 70 Prozent der
Antragsberechtigten aufgrund bürokratischer Hürden ihren Anspruch nicht
wahrnähmen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6359 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung
Dr. Karl Lauterbach
Vorsitzender
Joachim Ebmeyer
Berichterstatter
Dr. Christoph Birghan
Berichterstatter
Dr. Lina Seitzl
Berichterstatterin
Ayse Asar
Berichterstatterin
Nicole Gohlke
Berichterstatterin
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Bericht der Abgeordneten Joachim Ebmeyer, Dr. Christoph Birghan, Dr. Lina Seitzl,
Ayse Asar und Nicole Gohlke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/6359 in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 beraten
und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur federführenden
Beratung überwiesen.
II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf
Drucksache 21/6359 in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 abschließend beraten und empfiehlt deren Ablehnung
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Fraktion Die Linke betont, dass die aktuelle Verzögerung im politischen Entscheidungsprozess zur BAföG-
Reform eine Belastung für die Studierenden darstelle. Sie hebt hervor, dass der Bildungsweg in Deutschland
weiterhin stark vom Einkommen der Eltern abhänge und eine effektive Reform zur Sicherung der
Chancengleichheit daher unerlässlich sei.
Sie fordert einen grundlegenden Systemwechsel, der eine vollständige Rückkehr zum Vollzuschuss, eine
bedarfsgerechte Anhebung der Sätze sowie regional gestaffelte Mietzuschüsse beinhaltet, die sich an den
tatsächlichen Mietpreisen statt an Festwerten ausrichten.
Abschließend argumentiert die Fraktion Die Linke, dass Investitionen in junge Menschen langfristig auch zur
Stabilisierung des Rentensystems beitrügen Sie drängt die Regierung, Auskunft über den Stand und den Zeitplan
der geplanten Reform zu geben.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnt den Antrag ab, da dieser nicht der wirtschaftlichen Realität entspreche. Sie
führt aus, dass das aktuelle BAföG-System durch die bestehenden Elternfreibeiträge bereits ausreichend breit
aufgestellt sei. Da aber eine signifikante Anzahl an Berechtigten die Förderung nicht in Anspruch nehme, räume
die Fraktion der CDU/CSU der Reduzierung von Antragshürden sowie dem Abbau von
Digitalisierungshemmnissen eine höhere Priorität ein. Die von der Fraktion Die Linke geforderte Abschaffung
des Darlehensanteils sei auf 10.000 Euro gedeckelt, was eine zielgenaue Förderung bei gleichzeitig begrenztem
Risiko ermögliche. Abschließend führt die Fraktion aus, dass das BAföG in den Jahren 2022 und 2024 bereits
umfassend reformiert worden sei und eine weitere im Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalten
vereinbarte Reform zeitnah im Bundestag beraten werde.
Die Fraktion der AfD kritisiert, dass die Bundesregierung trotz mehrfacher Ankündigungen keine ausreichenden
Ergebnisse liefere. Sie lehnt den Antrag und die Forderungen der Fraktion Die Linke jedoch ebenfalls ab,
insbesondere hinsichtlich der Einführung eines rückzahlungsfreien Vollzuschusses und der Erhöhung der
Wohnpauschale, was sie als „Klientelförderung“ bezeichnet. Zudem argumentiert die Fraktion der AfD, dass
finanzielle Unterstützungen ohne entsprechende Leistungsanreize die Chancengleichheit nicht verbesserten und
auch Studienrichtungen förderten, die keinen gesamtwirtschaftlichen Mehrwert böten. Stattdessen plädiere sie für
eine gezieltere Förderung von Studierenden mit Kindern oder jungen Ehepaaren. Eine Ausweitung des Anspruchs
auf Schülerinnen und Schüler sowie einer verstärkten Förderung von Migrantinnen und Migranten stehe die
Fraktion kritisch gegenüber.
Die Fraktion der SPD befürwortet die Ziele des Antrags, insbesondere die Bekämpfung steigender
Lebenshaltungskosten, und betont, dass das BAföG ein verlässliches Instrument zur Herstellung von
Chancengleichheit darstelle. Sie verweist jedoch auf den Koalitionsvertrag und die entsprechend geplante
30. BAföG-Novelle zum Wintersemester 2026/2027. In diesem Rahmen fordere die Fraktion eine Erhöhung der
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Wohnkostenpauschale, die schrittweise Anhebung des Grundbedarfs auf das Niveau der Grundsicherung sowie
dynamisierte Freibeträge. Zudem räume sie dem Abbau von Bürokratie und der Digitalisierung der
Antragsverfahren eine hohe Priorität ein. Perspektivisch sei eine Absenkung des Darlehensanteils bzw. eine
Rückkehr zum Vollzuschuss anzustreben. Im Vordergrund stehe derzeit jedoch eine zügige Umsetzung der
vereinbarten Reform.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt grundsätzlich die Ziele des Antrags, insbesondere die
Verbesserung der Existenzsicherung sowie die Reduzierung der Bürokratie. Sie werde sich deshalb bei der
Abstimmung enthalten. Sie fordert ebenfalls eine Anhebung der Grundbedarfssätze auf Bürgergeldniveau, eine
regional differenzierte Anpassung der Wohnkostenförderung sowie eine monatliche Pauschale für
Ausbildungskosten. Die Rückkehr zum rückzahlungsfreien Vollkostenzuschuss werde grundsätzlich begrüßt.
Eine vollständige Streichung des Darlehensanteils hält sie jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltssituation des
Bundes für nur schwer umzusetzen. Sie schließt sich der Kritik an den Verzögerungen bei der Umsetzung der
BAföG-Reform an.
Die Bundesregierung erklärt, dass sich die Umsetzung des Reformpakets gemäß dem Koalitionsvertrag aufgrund
der allgemeinen Haushaltslage, die weitere Kompromisse und Ressortabstimmungen mit sich brächten, verzögere.
Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Verhandlungen zeitnah abgeschlossen und in Kürze ein finaler
Reformvorschlag vorgelegt werden könnten.
Berlin, den 8. Juli 2026
Joachim Ebmeyer
Berichterstatter
Dr. Christoph Birghan
Berichterstatter
Dr. Lina Seitzl
Berichterstatterin
Ayse Asar
Berichterstatterin
Nicole Gohlke
Berichterstatterin
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