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Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6359)

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8193 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6359) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8193 21. Wahlperiode 24.09.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6359 – Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann A. Problem Die Fraktion Die Linke hebt hervor, dass die finanzielle Belastung der Schülerinnen und Schüler, der Auszubildenden sowie der Studierenden durch steigende Lebenshaltungskosten insbesondere der Mieten zugenommen habe, während die staatliche Unterstützung ein niedriges Niveau aufweise. Die Differenz zwischen der Wohnkostenpauschale nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und den realen Wohnkosten sei, insbesondere in Städten wie Berlin, München oder Hamburg, zu groß. Die Fraktion die Linke weist zudem darauf hin, dass nur noch jeder zehnte Studierende Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalte und 70 Prozent der Antragsberechtigten aufgrund bürokratischer Hürden ihren Anspruch nicht wahrnähmen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden nicht erörtert. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6359 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung Dr. Karl Lauterbach Vorsitzender Joachim Ebmeyer Berichterstatter Dr. Christoph Birghan Berichterstatter Dr. Lina Seitzl Berichterstatterin Ayse Asar Berichterstatterin Nicole Gohlke Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Joachim Ebmeyer, Dr. Christoph Birghan, Dr. Lina Seitzl, Ayse Asar und Nicole Gohlke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/6359 in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung überwiesen. II. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 21/6359 in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 abschließend beraten und empfiehlt deren Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion Die Linke betont, dass die aktuelle Verzögerung im politischen Entscheidungsprozess zur BAföG- Reform eine Belastung für die Studierenden darstelle. Sie hebt hervor, dass der Bildungsweg in Deutschland weiterhin stark vom Einkommen der Eltern abhänge und eine effektive Reform zur Sicherung der Chancengleichheit daher unerlässlich sei. Sie fordert einen grundlegenden Systemwechsel, der eine vollständige Rückkehr zum Vollzuschuss, eine bedarfsgerechte Anhebung der Sätze sowie regional gestaffelte Mietzuschüsse beinhaltet, die sich an den tatsächlichen Mietpreisen statt an Festwerten ausrichten. Abschließend argumentiert die Fraktion Die Linke, dass Investitionen in junge Menschen langfristig auch zur Stabilisierung des Rentensystems beitrügen Sie drängt die Regierung, Auskunft über den Stand und den Zeitplan der geplanten Reform zu geben. Die Fraktion der CDU/CSU lehnt den Antrag ab, da dieser nicht der wirtschaftlichen Realität entspreche. Sie führt aus, dass das aktuelle BAföG-System durch die bestehenden Elternfreibeiträge bereits ausreichend breit aufgestellt sei. Da aber eine signifikante Anzahl an Berechtigten die Förderung nicht in Anspruch nehme, räume die Fraktion der CDU/CSU der Reduzierung von Antragshürden sowie dem Abbau von Digitalisierungshemmnissen eine höhere Priorität ein. Die von der Fraktion Die Linke geforderte Abschaffung des Darlehensanteils sei auf 10.000 Euro gedeckelt, was eine zielgenaue Förderung bei gleichzeitig begrenztem Risiko ermögliche. Abschließend führt die Fraktion aus, dass das BAföG in den Jahren 2022 und 2024 bereits umfassend reformiert worden sei und eine weitere im Koalitionsvertrag unter Finanzierungsvorbehalten vereinbarte Reform zeitnah im Bundestag beraten werde. Die Fraktion der AfD kritisiert, dass die Bundesregierung trotz mehrfacher Ankündigungen keine ausreichenden Ergebnisse liefere. Sie lehnt den Antrag und die Forderungen der Fraktion Die Linke jedoch ebenfalls ab, insbesondere hinsichtlich der Einführung eines rückzahlungsfreien Vollzuschusses und der Erhöhung der Wohnpauschale, was sie als „Klientelförderung“ bezeichnet. Zudem argumentiert die Fraktion der AfD, dass finanzielle Unterstützungen ohne entsprechende Leistungsanreize die Chancengleichheit nicht verbesserten und auch Studienrichtungen förderten, die keinen gesamtwirtschaftlichen Mehrwert böten. Stattdessen plädiere sie für eine gezieltere Förderung von Studierenden mit Kindern oder jungen Ehepaaren. Eine Ausweitung des Anspruchs auf Schülerinnen und Schüler sowie einer verstärkten Förderung von Migrantinnen und Migranten stehe die Fraktion kritisch gegenüber. Die Fraktion der SPD befürwortet die Ziele des Antrags, insbesondere die Bekämpfung steigender Lebenshaltungskosten, und betont, dass das BAföG ein verlässliches Instrument zur Herstellung von Chancengleichheit darstelle. Sie verweist jedoch auf den Koalitionsvertrag und die entsprechend geplante 30. BAföG-Novelle zum Wintersemester 2026/2027. In diesem Rahmen fordere die Fraktion eine Erhöhung der V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Wohnkostenpauschale, die schrittweise Anhebung des Grundbedarfs auf das Niveau der Grundsicherung sowie dynamisierte Freibeträge. Zudem räume sie dem Abbau von Bürokratie und der Digitalisierung der Antragsverfahren eine hohe Priorität ein. Perspektivisch sei eine Absenkung des Darlehensanteils bzw. eine Rückkehr zum Vollzuschuss anzustreben. Im Vordergrund stehe derzeit jedoch eine zügige Umsetzung der vereinbarten Reform. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt grundsätzlich die Ziele des Antrags, insbesondere die Verbesserung der Existenzsicherung sowie die Reduzierung der Bürokratie. Sie werde sich deshalb bei der Abstimmung enthalten. Sie fordert ebenfalls eine Anhebung der Grundbedarfssätze auf Bürgergeldniveau, eine regional differenzierte Anpassung der Wohnkostenförderung sowie eine monatliche Pauschale für Ausbildungskosten. Die Rückkehr zum rückzahlungsfreien Vollkostenzuschuss werde grundsätzlich begrüßt. Eine vollständige Streichung des Darlehensanteils hält sie jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltssituation des Bundes für nur schwer umzusetzen. Sie schließt sich der Kritik an den Verzögerungen bei der Umsetzung der BAföG-Reform an. Die Bundesregierung erklärt, dass sich die Umsetzung des Reformpakets gemäß dem Koalitionsvertrag aufgrund der allgemeinen Haushaltslage, die weitere Kompromisse und Ressortabstimmungen mit sich brächten, verzögere. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Verhandlungen zeitnah abgeschlossen und in Kürze ein finaler Reformvorschlag vorgelegt werden könnten. Berlin, den 8. Juli 2026 Joachim Ebmeyer Berichterstatter Dr. Christoph Birghan Berichterstatter Dr. Lina Seitzl Berichterstatterin Ayse Asar Berichterstatterin Nicole Gohlke Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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