Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Text
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
[Bundesrat Drucksache 402/1/25
12.09.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
Vk - Fz - U
zu Punkt … der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes
A
Der federführende Verkehrsausschuss (Vk) und
der Finanzausschuss (Fz)
empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des
Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
a) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, die
Finanzierung des Deutschlandtickets lediglich für ein weiteres Jahr
sicherzustellen. Dadurch entsteht erneut eine unnötige Verunsicherung bei den
Kundinnen und Kunden sowie bei den Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und
Verkehrsverbünden, die der Akzeptanz des Tickets schadet und das
Potenzial beim Ticketverkauf schmälert.
b) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, noch im laufenden
Gesetzgebungsverfahren eine dauerhafte Finanzierung für das Deutschlandticket
sicherzustellen, mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030.
Vk
Fz
...
c) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung den Anteil
der Nutzerfinanzierung des Deutschlandtickets bis Ende des Jahres 2028
stabil halten möchte. Er erwartet, dass die Bundesregierung die daraus
entstehenden Mehrkosten im ÖPNV-Betrieb finanziert.
[Für eine Erhöhung der Finanzierungslast der Länder, die über die
Teilfinanzierung im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro hinausgeht,
besteht angesichts der erheblichen haushaltärischen Herausforderungen auf
Länderebene kein Spielraum.]
d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Finanzierung des Tickets nach
geltender Rechtslage zum Jahresende 2025 ausläuft. Um eine nahtlose
Fortführung des Tickets sicherzustellen, bittet der Bundesrat den Deutschen
Bundestag, das Gesetzgebungsverfahren so rasch wie möglich fortzuführen und
einen entsprechenden Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zuzuleiten. Nur so
können die nach einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
notwendigen Anpassungen in den Ländern sowie bei den Aufgabenträgern und
Verkehrsverbünden rechtzeitig vor dem Jahreswechsel abgeschlossen und
Brüche vermieden werden.
e) Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Deutschlandticket Job nach den
Festlegungen der Tarifbestimmungen Ende dieses Jahres auslaufen wird. Er
bittet die Bundesregierung, die Fortgeltung parallel zum laufenden
Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen.
f) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Erfolg des Deutschlandtickets
maßgeblich von einem attraktiven Verkehrsangebot abhängt und bekräftigt
die Forderung, parallel zur Klärung der Finanzierung des
Deutschlandtickets auch die regulären Regionalisierungsmittel in § 5 RegG dauerhaft zu
erhöhen, um sowohl die aktuell bestellten Betriebsleistungen als auch
verkehrlich gebotene Angebotsausweitungen finanzieren zu können. Der
Bundesrat fordert daher, die regulären Regionalisierungsmittel spätestens ab
dem Jahr 2026 deutlich zu erhöhen und die Dynamisierung anzupassen, um
den Status quo zu erhalten, steigende Kosten aufzufangen und Spielräume
für neue Verkehre zu schaffen. Dies ist im Rahmen des laufenden
Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
umzusetzen. Dabei sind mögliche Auswirkungen der Reform des
Trassenpreissystems zu berücksichtigen. Nur ein quantitativ und qualitativ verbessertes
Angebot bietet die Möglichkeit, mehr Kundinnen und Kunden für den
ÖPNV zu gewinnen und die Einnahmen spürbar zu erhöhen.
2. [Fz]
B
3. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2
des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.]
Relationen
- part_of_vorgang → Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Empfehlungen der Ausschüsse)