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Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

dip / drucksache 12.09.2025 · WP 21 · 402/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes [Bundesrat Drucksache 402/1/25 12.09.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - Fz - U zu Punkt … der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025 Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes A Der federführende Verkehrsausschuss (Vk) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zum Gesetzentwurf allgemein a) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf plant die Bundesregierung, die Finanzierung des Deutschlandtickets lediglich für ein weiteres Jahr sicherzustellen. Dadurch entsteht erneut eine unnötige Verunsicherung bei den Kundinnen und Kunden sowie bei den Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden, die der Akzeptanz des Tickets schadet und das Potenzial beim Ticketverkauf schmälert. b) Der Bundesrat spricht sich dafür aus, noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren eine dauerhafte Finanzierung für das Deutschlandticket sicherzustellen, mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030. Vk Fz ... c) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung den Anteil der Nutzerfinanzierung des Deutschlandtickets bis Ende des Jahres 2028 stabil halten möchte. Er erwartet, dass die Bundesregierung die daraus entstehenden Mehrkosten im ÖPNV-Betrieb finanziert. [Für eine Erhöhung der Finanzierungslast der Länder, die über die Teilfinanzierung im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro hinausgeht, besteht angesichts der erheblichen haushaltärischen Herausforderungen auf Länderebene kein Spielraum.] d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Finanzierung des Tickets nach geltender Rechtslage zum Jahresende 2025 ausläuft. Um eine nahtlose Fortführung des Tickets sicherzustellen, bittet der Bundesrat den Deutschen Bundestag, das Gesetzgebungsverfahren so rasch wie möglich fortzuführen und einen entsprechenden Gesetzesbeschluss dem Bundesrat zuzuleiten. Nur so können die nach einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens notwendigen Anpassungen in den Ländern sowie bei den Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden rechtzeitig vor dem Jahreswechsel abgeschlossen und Brüche vermieden werden. e) Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Deutschlandticket Job nach den Festlegungen der Tarifbestimmungen Ende dieses Jahres auslaufen wird. Er bittet die Bundesregierung, die Fortgeltung parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen. f) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Erfolg des Deutschlandtickets maßgeblich von einem attraktiven Verkehrsangebot abhängt und bekräftigt die Forderung, parallel zur Klärung der Finanzierung des Deutschlandtickets auch die regulären Regionalisierungsmittel in § 5 RegG dauerhaft zu erhöhen, um sowohl die aktuell bestellten Betriebsleistungen als auch verkehrlich gebotene Angebotsausweitungen finanzieren zu können. Der Bundesrat fordert daher, die regulären Regionalisierungsmittel spätestens ab dem Jahr 2026 deutlich zu erhöhen und die Dynamisierung anzupassen, um den Status quo zu erhalten, steigende Kosten aufzufangen und Spielräume für neue Verkehre zu schaffen. Dies ist im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes umzusetzen. Dabei sind mögliche Auswirkungen der Reform des Trassenpreissystems zu berücksichtigen. Nur ein quantitativ und qualitativ verbessertes Angebot bietet die Möglichkeit, mehr Kundinnen und Kunden für den ÖPNV zu gewinnen und die Einnahmen spürbar zu erhöhen. 2. [Fz] B 3. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.]

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