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Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

dip / drucksache 24.09.2025 · WP 21 · 402/3/25 · Antrag · Original ↗

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Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes [Bundesrat Drucksache 402/3/25 24.09.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag des Saarlandes Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Punkt 42 der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025 Der Bundesrat möge beschließen: In Ziffer 1 der Drucksache 402/1/25 ist Buchstabe f durch den folgenden Buchstaben f zu ersetzen: f) Der Bundesrat betont den engen Zusammenhang zwischen dem Erfolg des Deutschlandtickets und der Qualität des Verkehrsangebotes und sieht in einer auskömmlichen Finanzierung eines attraktiven Verkehrsangebotes eine Grundvoraussetzung für noch mehr Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets. Der Bundesrat bekräftigt deshalb die beschlossene Forderung der Verkehrsministerkonferenz, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß § 5 RegG dauerhaft zu erhöhen. Um die Ziele im Schienenpersonennahverkehr – Sicherung Status quo, Auffangen steigender Kosten und Schaffung von Spielräumen für neue Verkehre – zu erreichen, hält auch der Bundesrat neben einer Anhebung der Dynamisierung eine Erhöhung des Grundbetrags für erforderlich. Der Bundesrat weist ebenso darauf hin, dass es für die Länder wichtig ist, zeitnah eine verlässliche und auskömmliche Perspektive für die Zukunft zu bekommen, um Planungssicherheit bei anstehenden Ausschreibungsverfahren für SPNV-Leistungen zu haben. Um dies zu erreichen, soll eine Kommission aus Bund, Ländervertretern und Experten bis spätestens Mitte 2026 den Bedarf feststellen und konkrete Vorschläge einschließlich eines Umsetzungszeitplans erarbeiten. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Ziffer 1 Buchstabe f der Empfehlungsdrucksache 402/1/25 verknüpft das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes mit der Forderung einer Erhöhung der regulären Regionalisierungsmittel. Trotz der weiterhin bestehenden Dringlichkeit ist diese Forderung im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzbar. Buchstabe f soll daher in Anlehnung an den entsprechenden Beschluss der Sonderverkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 durch den aktuellen Sachstand zur Forderung der dauerhaften Erhöhung der regulären Regionalisierungsmittel ersetzt werden.]

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