Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Text
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
[Bundesrat Drucksache 402/3/25
24.09.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
des Saarlandes
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des
Regionalisierungsgesetzes
Punkt 42 der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025
Der Bundesrat möge beschließen:
In Ziffer 1 der Drucksache 402/1/25 ist Buchstabe f durch den folgenden
Buchstaben f zu ersetzen:
f) Der Bundesrat betont den engen Zusammenhang zwischen dem Erfolg des
Deutschlandtickets und der Qualität des Verkehrsangebotes und sieht in einer
auskömmlichen Finanzierung eines attraktiven Verkehrsangebotes eine
Grundvoraussetzung für noch mehr Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets.
Der Bundesrat bekräftigt deshalb die beschlossene Forderung der
Verkehrsministerkonferenz, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß § 5 RegG
dauerhaft zu erhöhen.
Um die Ziele im Schienenpersonennahverkehr – Sicherung Status quo,
Auffangen steigender Kosten und Schaffung von Spielräumen für neue
Verkehre – zu erreichen, hält auch der Bundesrat neben einer Anhebung der
Dynamisierung eine Erhöhung des Grundbetrags für erforderlich.
Der Bundesrat weist ebenso darauf hin, dass es für die Länder wichtig ist,
zeitnah eine verlässliche und auskömmliche Perspektive für die Zukunft zu
bekommen, um Planungssicherheit bei anstehenden Ausschreibungsverfahren für
SPNV-Leistungen zu haben. Um dies zu erreichen, soll eine Kommission aus
Bund, Ländervertretern und Experten bis spätestens Mitte 2026 den Bedarf
feststellen und konkrete Vorschläge einschließlich eines Umsetzungszeitplans
erarbeiten.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Ziffer 1 Buchstabe f der Empfehlungsdrucksache 402/1/25 verknüpft das
laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
mit der Forderung einer Erhöhung der regulären Regionalisierungsmittel. Trotz
der weiterhin bestehenden Dringlichkeit ist diese Forderung im laufenden
Gesetzgebungsverfahren nicht durchsetzbar.
Buchstabe f soll daher in Anlehnung an den entsprechenden Beschluss der
Sonderverkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 durch den
aktuellen Sachstand zur Forderung der dauerhaften Erhöhung der regulären
Regionalisierungsmittel ersetzt werden.]
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