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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5, 21/2639 - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2640 · Bericht · Original ↗

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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5, 21/2639 - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2640 21. Wahlperiode 05.11.2025 Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5, 21/2639 – Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes Bericht der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Florian Oßner, Marcus Bühl, Uwe Schmidt, Sascha Wagner und Stefan Seidler Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Fortsetzung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus für das Jahr 2026 umzusetzen, da die Einführung des Deutschlandticktes zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität des ÖPNV geführt hat. Mit dem Gesetzentwurf wird eine gesetzliche Regelung der Finanzierung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 geschaffen. Darüber hinaus hat der Verkehrsausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf beschlossen: Die langfristige Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 wird in § 9 Absatz 2, 3a, 4, 6 und 7a verankert. Die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Jahre 2026 bis 2030 berücksichtigt über eine Anpassung des Absatzes 3a den von den Ländern mit Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025 vorgelegten Schlüssel. Die Nachweisführung nach Anlage 8 zum Regionalisierungsgesetz (RegG) wird im Absatz 6 verankert. Über die Neufassung des Absatzes 7a wird die überjährige Verwendbarkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel im Zeitraum 2026 bis 2030 sichergestellt. Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom federführenden Verkehrsausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen Haushalte stellen sich wie folgt dar: Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Es sind finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte zu erwarten. Bund und Länder finanzieren das Deutschlandticket mit jeweils 1,5 Mrd. Euro in den Jahren 2026 bis 2030. Erfüllungsaufwand Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. Erfüllungsaufwand der Verwaltung Mit § 9 Absatz 6 RegG wird ein neuer Verwendungsnachweis für die Mittel nach Absatz 3a eingeführt. Auf Basis von vergleichbaren Vorgaben in der Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands (ID: 2023062615571601 und 2023062615452401) wird für die Erstellung (Länder) sowie die Prüfung (Bund) der Nachweise von Erfüllungsaufwand ausgegangen, der den bisher bereits notwendigen Aufwänden entspricht und infolgedessen nicht gesondert ausgewiesen wird. Weitere Kosten Weitere Kosten entstehen nicht. Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben. Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verkehrsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung. Berlin, den 5. November 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Dr. Paula Piechotta Berichterstatterin Florian Oßner Berichterstatter Marcus Bühl Berichterstatter Uwe Schmidt Berichterstatter Sascha Wagner Berichterstatter Stefan Seidler Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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