zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5, 21/2639 - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Text
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5, 21/2639 - Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2640
21. Wahlperiode 05.11.2025
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1. 5, 21/2639 –
Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Bericht der Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Florian Oßner, Marcus
Bühl, Uwe Schmidt, Sascha Wagner und Stefan Seidler
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD verankerte Fortsetzung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus für
das Jahr 2026 umzusetzen, da die Einführung des Deutschlandticktes zu einer
deutlichen Steigerung der Attraktivität des ÖPNV geführt hat. Mit dem Gesetzentwurf wird
eine gesetzliche Regelung der Finanzierung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026
geschaffen.
Darüber hinaus hat der Verkehrsausschuss folgende Änderungen am Gesetzentwurf
beschlossen:
Die langfristige Finanzierung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 wird in § 9
Absatz 2, 3a, 4, 6 und 7a verankert.
Die Verteilung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Jahre 2026 bis
2030 berücksichtigt über eine Anpassung des Absatzes 3a den von den Ländern mit
Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 18. September 2025
vorgelegten Schlüssel.
Die Nachweisführung nach Anlage 8 zum Regionalisierungsgesetz (RegG) wird im
Absatz 6 verankert.
Über die Neufassung des Absatzes 7a wird die überjährige Verwendbarkeit der vom
Bund zur Verfügung gestellten Mittel im Zeitraum 2026 bis 2030 sichergestellt.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der vom
federführenden Verkehrsausschuss beschlossenen Änderungen auf die öffentlichen
Haushalte stellen sich wie folgt dar:
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es sind finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Länderhaushalte zu
erwarten. Bund und Länder finanzieren das Deutschlandticket mit jeweils 1,5 Mrd.
Euro in den Jahren 2026 bis 2030.
Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine. Es werden keine Informationspflichten neu eingeführt, geändert oder
aufgehoben.
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Mit § 9 Absatz 6 RegG wird ein neuer Verwendungsnachweis für die Mittel nach
Absatz 3a eingeführt. Auf Basis von vergleichbaren Vorgaben in der Online-Datenbank
des Erfüllungsaufwands (ID: 2023062615571601 und 2023062615452401) wird für
die Erstellung (Länder) sowie die Prüfung (Bund) der Nachweise von
Erfüllungsaufwand ausgegangen, der den bisher bereits notwendigen Aufwänden entspricht und
infolgedessen nicht gesondert ausgewiesen wird.
Weitere Kosten
Weitere Kosten entstehen nicht.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und Die Linke
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist entsprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Verkehrsausschuss vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 5. November 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Dr. Paula Piechotta
Berichterstatterin
Florian Oßner
Berichterstatter
Marcus Bühl
Berichterstatter
Uwe Schmidt
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
Stefan Seidler
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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