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zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2637 · Entschließungsantrag · Original ↗

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zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2637 21. Wahlperiode 05.11.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Sandra Detzer, Lisa Badum, Harald Ebner, Steffi Lemke, Julia Schneider, Michael Kellner, Dr. Andrea Lübcke, Katrin Uhlig, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Defektes Handy, alter Föhn, Kabel mit Wackelkontakt – in fast jedem Haushalt gibt es eine Kiste voller Elektroschrott. Was wie ein kleines Alltagsproblem aussieht, wächst weltweit zu einer gewaltigen Herausforderung. Elektroschrott ist längst nicht nur Abfall, sondern auch eine Frage von strategischer Souveränität, Ressourcenschutz und globaler Gerechtigkeit. Werden ausgediente Geräte auf illegalen Wegen exportiert, landen sie oft in Ländern des Globalen Südens, wo sie unter gefährlichen Bedingungen zerlegt werden. Schadstoffe gelangen dabei in Böden und Gewässer, was Mensch und Natur massiv schädigt. Gleichzeitig gehen wertvolle Rohstoffe verloren, welche besonders im Rahmen der klimaneutralen Transformation besondere Bedeutung gewonnen haben und deren Gewinnung andernorts mit erheblichen ökologischen Schäden und Menschenrechtsverletzungen verbunden ist. Für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland bedeutet der Export von Elektroschott die fortschreitende Manifestierung einer bereits bestehenden asymmetrischen Abhängigkeit im Bereich der kritischen Rohstoffe von wenigen Lieferländern. Umso entscheidender wäre es, dass Elektrogeräte hierzulande konsequent gesammelt und verwertet werden. Doch die europarechtlich vorgegebenen Sammelziele werden seit Jahren deutlich verfehlt, die Quoten stagnieren auf niedrigem Niveau. Mit der zunehmenden Menge an Einweg-Elektro-Artikeln wachsen außerdem die Risiken von Bränden. Falsch entsorgte Lithium-Batterien verursachen regelmäßig Brände in Sammelbehältern, Transportfahrzeugen und Recyclinganlagen und gefährden damit Angestellte und die Existenz von Recyclingunternehmen. Die Antwort darauf kann nur eine konsequente Kreislaufwirtschaft sein. Abfallvermeidung steht dabei an erster Stelle: Produkte müssen von Anfang an langlebig, reparierbar und ressourcenschonend gestaltet werden. Das schützt Klima und Umwelt, verringert unseren Rohstoffverbrauch und macht Schluss mit der Wegwerfmentalität. Reparaturangebote schaffen zudem lokale Wertschöpfung und sichern Arbeitsplätze im Handwerk und Mittelstand. Auch die Wiederverwendung birgt enormes Potenzial. Derzeit werden lediglich rund 2 % der Altgeräte erneut genutzt obwohl laut Umweltbundesamt bis zu 15 % möglich wären. Jede Verlängerung der Nutzungsdauer spart Rohstoffe, reduziert Emissionen und schafft neue Jobs entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Schließlich muss auch das Recycling ambitionierter werden. Gerade bei seltenen und kritischen Metallen und Rohstoffen bestehen noch große ungenutzte Potenziale. Dies gilt insbesondere bei Permanentmagneten älterer Generationen. Eine bessere Rückgewinnung ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern angesichts geopolitischer Abhängigkeiten auch eine Frage wirtschaftlicher Sicherheit und technologischer Souveränität. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. ein wirksames und einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium- Ionen-Batterien, mindestens für einzelne Batteriearten wie lithiumhaltige, nicht eingebaute Gerätebatterien, haushaltsnahe Industriebatterien oder in Elektronikgeräte eingebaute lithiumhaltige Gerätebatterien, einzuführen; 2. die Rückgabe von Elektrogeräten so einfach zu gestalten wie ihren Kauf; dazu gehört die Rückgabe bei allen Händlern, die Elektrogeräte verkaufen, unabhängig von Verkaufsfläche und ohne Begrenzung der Geräte; zudem sollte die erlaubte Kantenlänge von derzeit 25 cm auf 50 cm erhöht werden; 3. die Wiederverwendung deutlich zu steigern, zum Beispiel durch die verpflichtende Kooperation von Akteuren der Wiederverwendung mit öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern und einer verbindlichen systemischen Prüfung der Funktionsfähigkeit von funktionierenden Elektro- und Elektronikaltgeräten direkt an den Sammelstellen; 4. das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot von Einweg-E-Zigaretten rechtssicher im nationalen Recht zu verankern; 5. sich bei den anstehenden Verhandlungen zur WEEE-Richtlinie für eine europaweite sanktionierbare Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie für eine Recyclingquote für Seltene Erden und andere kritische Rohstoffe einzusetzen; 6. eine erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen, die unter anderem die Verantwortung zur Rücknahme, Erreichung der Sammlungs- und Verwertungsquoten auf die Hersteller überträgt und die Beiträge der Hersteller zu einem Reparaturbonus umfasst. Berlin, den 4. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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