zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
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zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2637
21. Wahlperiode 05.11.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Sandra Detzer, Lisa Badum,
Harald Ebner, Steffi Lemke, Julia Schneider, Michael Kellner, Dr. Andrea Lübcke,
Katrin Uhlig, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9, 21/2635 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Defektes Handy, alter Föhn, Kabel mit Wackelkontakt – in fast jedem Haushalt gibt
es eine Kiste voller Elektroschrott. Was wie ein kleines Alltagsproblem aussieht,
wächst weltweit zu einer gewaltigen Herausforderung. Elektroschrott ist längst nicht
nur Abfall, sondern auch eine Frage von strategischer Souveränität, Ressourcenschutz
und globaler Gerechtigkeit. Werden ausgediente Geräte auf illegalen Wegen
exportiert, landen sie oft in Ländern des Globalen Südens, wo sie unter gefährlichen
Bedingungen zerlegt werden. Schadstoffe gelangen dabei in Böden und Gewässer, was
Mensch und Natur massiv schädigt. Gleichzeitig gehen wertvolle Rohstoffe verloren,
welche besonders im Rahmen der klimaneutralen Transformation besondere
Bedeutung gewonnen haben und deren Gewinnung andernorts mit erheblichen ökologischen
Schäden und Menschenrechtsverletzungen verbunden ist. Für ein rohstoffarmes Land
wie Deutschland bedeutet der Export von Elektroschott die fortschreitende
Manifestierung einer bereits bestehenden asymmetrischen Abhängigkeit im Bereich der
kritischen Rohstoffe von wenigen Lieferländern.
Umso entscheidender wäre es, dass Elektrogeräte hierzulande konsequent gesammelt
und verwertet werden. Doch die europarechtlich vorgegebenen Sammelziele werden
seit Jahren deutlich verfehlt, die Quoten stagnieren auf niedrigem Niveau. Mit der
zunehmenden Menge an Einweg-Elektro-Artikeln wachsen außerdem die Risiken von
Bränden. Falsch entsorgte Lithium-Batterien verursachen regelmäßig Brände in
Sammelbehältern, Transportfahrzeugen und Recyclinganlagen und gefährden damit
Angestellte und die Existenz von Recyclingunternehmen.
Die Antwort darauf kann nur eine konsequente Kreislaufwirtschaft sein.
Abfallvermeidung steht dabei an erster Stelle: Produkte müssen von Anfang an langlebig,
reparierbar und ressourcenschonend gestaltet werden. Das schützt Klima und Umwelt,
verringert unseren Rohstoffverbrauch und macht Schluss mit der Wegwerfmentalität.
Reparaturangebote schaffen zudem lokale Wertschöpfung und sichern Arbeitsplätze im
Handwerk und Mittelstand. Auch die Wiederverwendung birgt enormes Potenzial.
Derzeit werden lediglich rund 2 % der Altgeräte erneut genutzt obwohl laut
Umweltbundesamt bis zu 15 % möglich wären. Jede Verlängerung der Nutzungsdauer spart
Rohstoffe, reduziert Emissionen und schafft neue Jobs entlang der gesamten
Wertschöpfungskette. Schließlich muss auch das Recycling ambitionierter werden. Gerade
bei seltenen und kritischen Metallen und Rohstoffen bestehen noch große ungenutzte
Potenziale. Dies gilt insbesondere bei Permanentmagneten älterer Generationen. Eine
bessere Rückgewinnung ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern angesichts
geopolitischer Abhängigkeiten auch eine Frage wirtschaftlicher Sicherheit und
technologischer Souveränität.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. ein wirksames und einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-
Ionen-Batterien, mindestens für einzelne Batteriearten wie lithiumhaltige, nicht
eingebaute Gerätebatterien, haushaltsnahe Industriebatterien oder in
Elektronikgeräte eingebaute lithiumhaltige Gerätebatterien, einzuführen;
2. die Rückgabe von Elektrogeräten so einfach zu gestalten wie ihren Kauf; dazu
gehört die Rückgabe bei allen Händlern, die Elektrogeräte verkaufen, unabhängig
von Verkaufsfläche und ohne Begrenzung der Geräte; zudem sollte die erlaubte
Kantenlänge von derzeit 25 cm auf 50 cm erhöht werden;
3. die Wiederverwendung deutlich zu steigern, zum Beispiel durch die
verpflichtende Kooperation von Akteuren der Wiederverwendung mit
öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern und einer verbindlichen systemischen Prüfung
der Funktionsfähigkeit von funktionierenden Elektro- und Elektronikaltgeräten
direkt an den Sammelstellen;
4. das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot von Einweg-E-Zigaretten rechtssicher
im nationalen Recht zu verankern;
5. sich bei den anstehenden Verhandlungen zur WEEE-Richtlinie für eine
europaweite sanktionierbare Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie
für eine Recyclingquote für Seltene Erden und andere kritische Rohstoffe
einzusetzen;
6. eine erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen, die unter anderem die
Verantwortung zur Rücknahme, Erreichung der Sammlungs- und
Verwertungsquoten auf die Hersteller überträgt und die Beiträge der Hersteller zu einem
Reparaturbonus umfasst.
Berlin, den 4. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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