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Entschließung des Bundesrates "Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens"

dip / drucksache 11.09.2025 · WP 21 · 325/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates "Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens" [Bundesrat Drucksache 325/1/25 11.09.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse FJ - G zu Punkt … der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025 Entschließung des Bundesrates „Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens“ - Antrag der Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern - A 1. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen: Zu Nummer 4 – neu – Nach Nummer 3 ist die folgende Nummer 4 einzufügen: „4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, neben den rechtlichen Änderungen im JuSchG, gemeinsam mit einschlägigen Fachgesellschaften eine Strategie zur Verhältnisprävention jugendlichen Alkoholkonsums zu erarbeiten.“ Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Auf der 98. GMK im Juni 2025 wurde neben den rechtlichen Änderungen im JuSchG beschlossen, das BMG darum zu bitten, gemeinsam mit einschlägigen Fachgesellschaften und den weiteren Ressorts der Bundesregierung eine Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums zu erarbeiten. Diese Initiative ist aus fachlicher Sicht zu begrüßen und sollte gemeinsam mit den rechtlichen Änderungen im JuSchG betrachtet werden, um die gesellschaftliche Debatte und damit die Bewusstseinsbildung über die Gefahren des jugendlichen Trinkens stärker und ganzheitlich zu fördern. B 2. Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]

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