Entschließung des Bundesrates "Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens"
Text
Entschließung des Bundesrates "Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens"
[Bundesrat Drucksache 325/1/25
11.09.25
...
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
FJ - G
zu Punkt … der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025
Entschließung des Bundesrates „Änderung des
Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten
Trinkens“
- Antrag der Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern -
A
1. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach
Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Nummer 4 – neu –
Nach Nummer 3 ist die folgende Nummer 4 einzufügen:
„4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung ferner auf, neben den
rechtlichen Änderungen im JuSchG, gemeinsam mit einschlägigen
Fachgesellschaften eine Strategie zur Verhältnisprävention jugendlichen
Alkoholkonsums zu erarbeiten.“
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Auf der 98. GMK im Juni 2025 wurde neben den rechtlichen Änderungen im
JuSchG beschlossen, das BMG darum zu bitten, gemeinsam mit einschlägigen
Fachgesellschaften und den weiteren Ressorts der Bundesregierung eine
Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums zu erarbeiten. Diese
Initiative ist aus fachlicher Sicht zu begrüßen und sollte gemeinsam mit den
rechtlichen Änderungen im JuSchG betrachtet werden, um die gesellschaftliche
Debatte und damit die Bewusstseinsbildung über die Gefahren des
jugendlichen Trinkens stärker und ganzheitlich zu fördern.
B
2. Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem
Bundesrat, die Entschließung zu fassen.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens" (Empfehlungen der Ausschüsse)