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zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Maßnahmen aus dem EU-Förderprogramm LIFE sichern - Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5756 · Antrag · Original ↗

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zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Maßnahmen aus dem EU-Förderprogramm LIFE sichern - Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Badum, Steffi Lemke, Julia Schneider, Chantal Kopf, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Maßnahmen aus dem EU-Förderprogramm LIFE sichern – Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Programm LIFE existiert seit 1992 und ist damit das am längsten bestehende und einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Es unterstützt konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer Umweltpolitik, fördert innovative Lösungen und trägt maßgeblich dazu bei, Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa voranzubringen. Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen Finanzmitteln übernimmt LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung, politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort (https://cinea.ec.europa.eu/pro- grammes/life_en). Das Programm wird von einer breiten Vielfalt an Akteuren getragen – von lokalen, regionalen und nationalen Behörden über zivilgesellschaftliche Organisationen und Forschungseinrichtungen bis hin zu Unternehmen. Gemeinsam bringen sie europäische Umweltpolitik konkret in die Praxis. Tausende Projekte haben dabei Wissen geteilt, Kooperationen gestärkt und Lösungen verbreitet. So leistet LIFE nicht nur einen entscheidenden Beitrag für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, sondern stärkt auch den europäischen Zusammenhalt durch die gemeinsame Umsetzung europäischer Politik. Im Dezember 2022 wurde mit dem Kunming-Montreal-Abkommen (Global Biodiversity Framework, GBF) ein historisches Abkommen von 196 Staaten verabschiedet, um den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen. Bisherige Maßnahmen rei- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5756 21. Wahlperiode 05.05.2026 chen aber nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen, wie der letzte Zwischenbericht zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie deutlich gemacht hat. Rund 1 Million Pflanzen- und Tierarten sind vom Aussterben bedroht (Quelle: Weltbiodiversitätsrat – IPBES). Durch neue Verpflichtungen u. a. aus der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und angesichts des klaren Grundsatzes der Bundesregierung, dass deren Umsetzung im Wesentlichen durch finanzielle Anreize für freiwillige Maßnahmen erfolgen soll, nimmt die Bedeutung der Förderung und Finanzierung von Biodiversitätsprojekten durch das LIFE-Programm weiter zu. Es ist als Grundvoraussetzung für die Erreichung der europäischen Umwelt- und Klimaziele unverzichtbar. Im Zuge der Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (2028–2034) droht jedoch die Abschaffung des bislang eigenständigen LIFE-Programms und dessen Förderziele. Aktuelle Vorschläge zielen darauf ab, das Programm in breitere Finanzierungsstrukturen mit mehr Flexibilität aufgehen zu lassen und riskieren die großen Stärken von LIFE, wie den Bottom-up-Ansatz und verlässliche Umsetzung, aufzugeben. Eine allgemeine Quote soll künftig dafür sorgen, dass 35 Prozent des EU-Budgets insgesamt für Klimaschutz und den Schutz der Biodiversität eingesetzt werden soll. Damit besteht die Gefahr, dass Naturschutzmaßnahmen künftig in verschärfter Konkurrenz zu anderen Ausgabenbereichen stehen und entsprechende Projekte letztlich massive Kürzungen erleiden. Dies wiegt umso schwerer, weil bislang seitens der EU-Kommission kein Budget für die Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgesehen ist (vgl. FAZ-Interview mit Staatssekretär Jochen Flasbarth, 2. April 2026). Zahlreiche Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft betonen die Notwendigkeit einer eigenständigen und ausreichend ausgestatteten Finanzierung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz auf europäischer Ebene. Eine Fortsetzung der Förderungen der LIFE-Aktivitätengilt als Mindestvoraussetzung, um die Umwelt- und Klimaziele der Europäischen Union wirksam umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigen und resilienten Wirtschaft zu gewährleisten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis 2034 1. für ein festes Mindestbudgets für LIFE-Aktivitäten zum Schutz der Biodiversität als Ausnahme von der Flexibilisierung mindestens auf dem bisherigen Niveau einzusetzen, um den wachsenden Anforderungen im Bereich Klima- und Biodiversitätsschutz zu entsprechen und allen Akteuren Planungssicherheit zu bieten; 2. für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance, die die Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine unnötige Fragmentierung vermeiden, sowie für einen einheitlichen europäischen Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung einzusetzen; 3. für eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische Parlament bei der Umsetzung der Life-Aktivitäten einzutreten; 4. ebenfalls dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur (W-Verordnung) in den künftigen Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in die Planungen aufzunehmen. III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu nehmen. Berlin, den 5. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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