zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Maßnahmen aus dem EU-Förderprogramm LIFE sichern - Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima
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zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Maßnahmen aus dem EU-Förderprogramm LIFE sichern - Für ein nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima
Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Badum,
Steffi Lemke, Julia Schneider, Chantal Kopf, Julian Joswig und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028
bis 2034
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Maßnahmen aus dem EU-Förderprogramm LIFE sichern – Für ein
nachhaltiges Europa und den Schutz von Umwelt, Natur und Klima
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Programm LIFE existiert seit 1992 und ist damit das am längsten bestehende und
einzige eigenständige Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt-,
Natur- und Klimaschutz. Es unterstützt konkrete Projekte zur Umsetzung europäischer
Umweltpolitik, fördert innovative Lösungen und trägt maßgeblich dazu bei,
Biodiversität zu erhalten, Emissionen zu senken und eine nachhaltige Entwicklung in Europa
voranzubringen.
Mit mehr als 6.500 geförderten Projekten auf lokaler Ebene und verlässlichen
Finanzmitteln übernimmt LIFE eine zentrale Brückenfunktion zwischen Forschung,
politischer Zielsetzung und praktischer Umsetzung vor Ort (https://cinea.ec.europa.eu/pro-
grammes/life_en). Das Programm wird von einer breiten Vielfalt an Akteuren getragen
– von lokalen, regionalen und nationalen Behörden über zivilgesellschaftliche
Organisationen und Forschungseinrichtungen bis hin zu Unternehmen. Gemeinsam bringen
sie europäische Umweltpolitik konkret in die Praxis.
Tausende Projekte haben dabei Wissen geteilt, Kooperationen gestärkt und Lösungen
verbreitet. So leistet LIFE nicht nur einen entscheidenden Beitrag für Umwelt-, Natur-
und Klimaschutz, sondern stärkt auch den europäischen Zusammenhalt durch die
gemeinsame Umsetzung europäischer Politik.
Im Dezember 2022 wurde mit dem Kunming-Montreal-Abkommen (Global
Biodiversity Framework, GBF) ein historisches Abkommen von 196 Staaten verabschiedet, um
den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen. Bisherige Maßnahmen rei-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5756
21. Wahlperiode 05.05.2026
chen aber nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen, wie der letzte Zwischenbericht zur
Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie deutlich gemacht hat. Rund 1
Million Pflanzen- und Tierarten sind vom Aussterben bedroht (Quelle:
Weltbiodiversitätsrat – IPBES). Durch neue Verpflichtungen u. a. aus der Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur und angesichts des klaren Grundsatzes der Bundesregierung, dass
deren Umsetzung im Wesentlichen durch finanzielle Anreize für freiwillige
Maßnahmen erfolgen soll, nimmt die Bedeutung der Förderung und Finanzierung von
Biodiversitätsprojekten durch das LIFE-Programm weiter zu. Es ist als
Grundvoraussetzung für die Erreichung der europäischen Umwelt- und Klimaziele unverzichtbar.
Im Zuge der Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der
Europäischen Union (2028–2034) droht jedoch die Abschaffung des bislang eigenständigen
LIFE-Programms und dessen Förderziele. Aktuelle Vorschläge zielen darauf ab, das
Programm in breitere Finanzierungsstrukturen mit mehr Flexibilität aufgehen zu
lassen und riskieren die großen Stärken von LIFE, wie den Bottom-up-Ansatz und
verlässliche Umsetzung, aufzugeben. Eine allgemeine Quote soll künftig dafür sorgen,
dass 35 Prozent des EU-Budgets insgesamt für Klimaschutz und den Schutz der
Biodiversität eingesetzt werden soll. Damit besteht die Gefahr, dass
Naturschutzmaßnahmen künftig in verschärfter Konkurrenz zu anderen Ausgabenbereichen stehen und
entsprechende Projekte letztlich massive Kürzungen erleiden. Dies wiegt umso
schwerer, weil bislang seitens der EU-Kommission kein Budget für die Umsetzung der
Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgesehen ist (vgl. FAZ-Interview mit
Staatssekretär Jochen Flasbarth, 2. April 2026).
Zahlreiche Akteure aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft betonen die
Notwendigkeit einer eigenständigen und ausreichend ausgestatteten Finanzierung für Umwelt-,
Natur- und Klimaschutz auf europäischer Ebene. Eine Fortsetzung der Förderungen
der LIFE-Aktivitätengilt als Mindestvoraussetzung, um die Umwelt- und Klimaziele
der Europäischen Union wirksam umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigen
und resilienten Wirtschaft zu gewährleisten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2028 bis
2034
1. für ein festes Mindestbudgets für LIFE-Aktivitäten zum Schutz der Biodiversität
als Ausnahme von der Flexibilisierung mindestens auf dem bisherigen Niveau
einzusetzen, um den wachsenden Anforderungen im Bereich Klima- und
Biodiversitätsschutz zu entsprechen und allen Akteuren Planungssicherheit zu
bieten;
2. für eine klare Rechtsgrundlage und eine transparente Governance, die die
Nachverfolgung der Gesamtausgaben, Ziele und Ergebnisse ermöglichen und eine
unnötige Fragmentierung vermeiden, sowie für einen einheitlichen europäischen
Rahmen mit niedrigen Zugangshürden sowie bürokratiearmer Umsetzung
einzusetzen;
3. für eine strikte Kontrolle durch die EU-Kommission und das Europäische
Parlament bei der Umsetzung der Life-Aktivitäten einzutreten;
4. ebenfalls dafür einzusetzen, dass die Verpflichtungen für Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Natur (W-Verordnung) in den künftigen Nationalen und
Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) einschließlich der nachhaltigen
Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) deutlich verbindlicher in
die Planungen aufzunehmen.
III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu
nehmen.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
Relationen
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- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützun (Zugehöriger Vorgang: Antrag zur Mitwirkung des BT in EU-Angelegenheiten)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsd (Zugehöriger Vorgang: Antrag zur Mitwirkung des BT in EU-Angelegenheiten)