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zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4763)

dip / drucksache 29.04.2026 · WP 21 · 21/5648 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4763) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5648 21. Wahlperiode 29.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4763 – zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen A. Problem Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Ansicht, der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025 zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2028-2034 einschließlich der nächsten Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union verfehle deutlich die aus Sicht der Fraktion anzustrebenden Ziele, wie die Höfe zu stärken, das Klima zu schützen, die Artenvielfalt zu bewahren und Europa zusammenzuführen. Entgegen den Vorschlägen der Zukunftskommission Landwirtschaft und des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft würden überholte Strukturen beibehalten, statt den notwendigen ökologischen und sozialen Umbau einzuleiten. Die Verwirklichung europäischer Klima-, Umwelt- und Sozialziele sei gefährdet. Die Bundesregierung agiere auf EU-Ebene zögerlich, dabei sei nun Mut zur Transformation gefragt, um pauschale Flächenprämien in wirtschaftlich attraktive Umwelt-, Klima-, und Tierschutzmaßnahmen umzuwandeln. Steuergelder für die Landwirtschaft sollten ausschließlich für öffentliche Leistungen wie Tierwohl, Klima- und Naturschutz, eine vielfältige Agrarstruktur sowie die Stärkung der ländlichen Räume verwendet werden, nicht zuletzt, um die gesellschaftliche Akzeptanz der GAP sicherzustellen. Der Vorschlag der Kommission bedeute einen Rückschritt und sei nicht zukunftsfähig. Das gefährde vor allem Betriebe, die ihre Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf eine weiterhin nachhaltig orientierte GAP getroffen hätten. Die Bundesregierung solle mit dem Antrag aufgefordert werden, sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für eine grundlegende Überarbeitung des Kommissionsvorschlags zur GAP und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einzusetzen. Eingeführt werden sollten unter anderem EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische und soziale Mindeststandards als Voraussetzung dafür, Fördermittel aus der GAP zu erhalten. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4763 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Artur Auernhammer Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Sascha Wagner Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Christian Reck, Dr. Franziska Kersten, Dr. Ophelia Nick und Sascha Wagner I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 65. Sitzung am 19. März 2026 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie an den Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Stellungnahme vor der Mitwirkung der Bundesregierung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abgeben soll. Die Bundesregierung soll sich unter anderem für folgende Anpassungen im Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 einsetzen: – Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“; – Einführung ökologischer und sozialer Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP; – pauschale Flächenprämien der GAP sollen durch eine vollständige Honorierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen abgelöst und diesbezügliche Mindestbudgets erhalten werden; – eine Kofinanzierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen für bundesweite einheitliche Maßnahmen soll es nicht geben. Stattdessen soll sich die Bundesregierung für vollständig EU-finanzierte Umweltmaßnahmen, wie die heutigen Öko-Regelungen, einsetzen; – Zahlungen der Einkommensunterstützung sollen nicht nur nach der Bedürftigkeit der Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch nach geographischen Gebieten und ökologischen Kriterien differenziert werden. Sie sollen gekappt und degressiv gestaltet werden und die regional eingesparten Mittel sollen für dortige Umweltleistungen eingesetzt werden; – Leistungen des ökologischen Landbaus sollen honoriert und mit deutlich reduzierten Kontroll- und Dokumentationspflichten anerkannt werden; – der kooperative Naturschutz soll ausgebaut werden und Gruppen von Landwirten und Landwirtinnen sollen antragsberechtigt bleiben; – die Umverteilungsprämie zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe und einer vielfältigen Agrarstruktur soll EU-weit mindestens auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben; – mindestens 6 Prozent der zweckgebundenen Agrarausgaben sollen verwendet werden, um den Generationenwechsel zu unterstützen. Dabei sollen die Konzepte nicht mehr flächengebunden, sondern betriebsgebunden und an Nachhaltigkeitskriterien orientiert gefördert werden; – die Gemeinsame Marktordnung (GMO) soll ein wirkungsvolles Marktmanagement in Verantwortung der Landwirtschaft ermöglichen und Erzeugergemeinschaften stärken. Die GAP soll verwaltungsarm umgesetzt werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 empfohlen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 empfohlen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 19. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, die GAP sei bislang weiterentwickelt worden, damit sie den Anforderungen an Artenschutz, Klimaschutz und Erosionsschutz zunehmend gerecht werde und den Höfen, die diese Naturschutzziele verfolgten, ein gutes Einkommen ermöglichen könne. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sei allerdings ein Rückschritt, der den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und dem Strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft widerspreche. Notwendig seien ambitionierte EU- weite Mindestanforderungen sowohl für Umwelt- als auch Sozialstandards. Daher lehne die Fraktion pauschale Flächenprämien ebenso ab wie eine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten. Letztere führe zu einem Unterbietungswettlauf. Die Fraktion Die Linke lehnt ebenfalls eine Renationalisierung der Agrarpolitik ab, denn sie könne Wettbewerbsverzerrungen schaffen und soziale sowie ökologische Mindeststandards aufweichen. Die Fraktion begrüßt zahlreiche Aspekte des Antrags, wie z. B. das Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, damit Steuergelder nicht pauschal verteilt, sondern an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen im Umweltschutz, beim Tierwohl und bei den Arbeitsbedingungen gekoppelt würden. Allerdings setze der Antrag stark auf Marktmechanismen und Anreizsysteme, ohne die strukturelle Marktmacht von Agrarkonzernen und dem Lebensmitteleinzelhandel zu berücksichtigen, die stärker reguliert werden solle. Außerdem fehlten Maßnahmen gegen Exportdumping oder andere negative Auswirkungen der GAP auf den globalen Süden. Die GAP dürfe nicht entwicklungspolitischen Zielen widersprechen. Die Fraktion der CDU/CSU betont, die GAP müsse unabhängig von der Ausrichtung, Größe und Produktion der Betriebe in erster Linie einkommenswirksam für die Bauernfamilien und ihre Beschäftigten sein, die auf die Zahlungen angewiesen seien. Die Unterstützung der antragstellenden Fraktion für Kappung und Degression verwundere. Das System müsse weiterentwickelt, dürfe aber nicht komplett umgestellt werden. Auch dürfe nicht erneut eine überbordende Bürokratie entstehen. Die Bundesregierung stehe angesichts der Verhandlungsführung durch das BMF und der mitentscheidenden Rolle des BMWE vor der Herausforderung, die Interessen der Bauern und der Landwirtschaft in den Mittelpunkt zu stellen. Die Fraktion der AfD legt dar, angesichts der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Situation sollten die Bauern entlastet und ihnen Planungssicherheit gegeben werden. Dies könne z. B. durch den Verzicht auf eine strengere nationale Auslegung rechtlicher Bestimmungen der EU geschehen. Die GAP sei ein Irrweg, daher fordere die Fraktion langfristig eine Rückführung der Agrarpolitik in die nationale Hand. Dann sei es leichter, überflüssige Bürokratie abzubauen, Betriebe gezielt zu fördern und die heimische Landwirtschaft zu stärken. Die Fraktion der SPD erinnert daran, dass die Ziele der Bundesregierung für die GAP im Koalitionsvertrag festgehalten seien, darunter der Erhalt der hohen Anforderungen an die GAP, entsprechende Budgets im Mehrjährigen Finanzrahmen und die Fortschreibung als eigenständiger Politikbereich mit Fokus auf die ländliche Entwicklung. Die GAP solle in der ersten Säule einkommenswirksam sein, nicht zuletzt im Hinblick auf Kritik von der WTO, sowie bürokratieärmer, transparenter und effizienter werden. Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen sollten deutlich gesteigert, eine Absenkung der Standards vermieden werden. Jedoch solle es auch nicht zu einer Verschärfung der EU-Standards kommen. Die Förderung für Jung- und Neulandwirte solle ausgebaut werden. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4763 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Artur Auernhammer* Berichterstatter Christian Reck Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Sascha Wagner Berichterstatter * Offenlegung gemäß § 49 des Abgeordnetengesetzes: Der Abgeordnete Artur Auernhammer erklärte, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb habe und von den beabsichtigten Maßnahmen des Antrags betroffen sei. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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