zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4763)
Text
zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4763)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5648
21. Wahlperiode 29.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4763 –
zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre
2028 bis 2034
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa
zusammenführen
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Ansicht, der Vorschlag der
Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025 zur Ausgestaltung des Mehrjährigen
Finanzrahmens 2028-2034 einschließlich der nächsten Förderperiode der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union verfehle deutlich die aus
Sicht der Fraktion anzustrebenden Ziele, wie die Höfe zu stärken, das Klima zu
schützen, die Artenvielfalt zu bewahren und Europa zusammenzuführen.
Entgegen den Vorschlägen der Zukunftskommission Landwirtschaft und des
Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft würden überholte Strukturen
beibehalten, statt den notwendigen ökologischen und sozialen Umbau einzuleiten.
Die Verwirklichung europäischer Klima-, Umwelt- und Sozialziele sei gefährdet.
Die Bundesregierung agiere auf EU-Ebene zögerlich, dabei sei nun Mut zur
Transformation gefragt, um pauschale Flächenprämien in wirtschaftlich attraktive
Umwelt-, Klima-, und Tierschutzmaßnahmen umzuwandeln. Steuergelder für die
Landwirtschaft sollten ausschließlich für öffentliche Leistungen wie Tierwohl,
Klima- und Naturschutz, eine vielfältige Agrarstruktur sowie die Stärkung der
ländlichen Räume verwendet werden, nicht zuletzt, um die gesellschaftliche
Akzeptanz der GAP sicherzustellen. Der Vorschlag der Kommission bedeute einen
Rückschritt und sei nicht zukunftsfähig. Das gefährde vor allem Betriebe, die ihre
Investitionsentscheidungen im Vertrauen auf eine weiterhin nachhaltig orientierte
GAP getroffen hätten.
Die Bundesregierung solle mit dem Antrag aufgefordert werden, sich in den
Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für eine grundlegende
Überarbeitung des Kommissionsvorschlags zur GAP und den Ausbau des Prinzips
„öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einzusetzen. Eingeführt werden sollten
unter anderem EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische und soziale
Mindeststandards als Voraussetzung dafür, Fördermittel aus der GAP zu erhalten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4763 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Artur Auernhammer
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Sascha Wagner
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Artur Auernhammer, Christian Reck, Dr. Franziska
Kersten, Dr. Ophelia Nick und Sascha Wagner
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 65. Sitzung am 19. März 2026 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung sowie an den Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen Union überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag gemäß
Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes eine Stellungnahme vor der Mitwirkung der Bundesregierung an
Rechtsetzungsakten der Europäischen Union abgeben soll. Die Bundesregierung soll sich unter anderem für folgende
Anpassungen im Vorschlag der Europäischen Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034
einsetzen:
– Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“;
– Einführung ökologischer und sozialer Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln
aus der GAP;
– pauschale Flächenprämien der GAP sollen durch eine vollständige Honorierung von Umwelt-, Klima- und
Tierschutzleistungen abgelöst und diesbezügliche Mindestbudgets erhalten werden;
– eine Kofinanzierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen für bundesweite einheitliche
Maßnahmen soll es nicht geben. Stattdessen soll sich die Bundesregierung für vollständig EU-finanzierte
Umweltmaßnahmen, wie die heutigen Öko-Regelungen, einsetzen;
– Zahlungen der Einkommensunterstützung sollen nicht nur nach der Bedürftigkeit der Landwirtinnen und
Landwirte, sondern auch nach geographischen Gebieten und ökologischen Kriterien differenziert werden. Sie
sollen gekappt und degressiv gestaltet werden und die regional eingesparten Mittel sollen für dortige
Umweltleistungen eingesetzt werden;
– Leistungen des ökologischen Landbaus sollen honoriert und mit deutlich reduzierten Kontroll- und
Dokumentationspflichten anerkannt werden;
– der kooperative Naturschutz soll ausgebaut werden und Gruppen von Landwirten und Landwirtinnen sollen
antragsberechtigt bleiben;
– die Umverteilungsprämie zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe und einer vielfältigen Agrarstruktur
soll EU-weit mindestens auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben;
– mindestens 6 Prozent der zweckgebundenen Agrarausgaben sollen verwendet werden, um den
Generationenwechsel zu unterstützen. Dabei sollen die Konzepte nicht mehr flächengebunden, sondern betriebsgebunden
und an Nachhaltigkeitskriterien orientiert gefördert werden;
– die Gemeinsame Marktordnung (GMO) soll ein wirkungsvolles Marktmanagement in Verantwortung der
Landwirtschaft ermöglichen und Erzeugergemeinschaften stärken. Die GAP soll verwaltungsarm umgesetzt
werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
21/4763 empfohlen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 34. Sitzung am
22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 empfohlen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 19. Sitzung am 22. April
2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/4763 in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, die GAP sei bislang weiterentwickelt worden, damit sie den
Anforderungen an Artenschutz, Klimaschutz und Erosionsschutz zunehmend gerecht werde und den Höfen, die
diese Naturschutzziele verfolgten, ein gutes Einkommen ermöglichen könne. Der Vorschlag der Europäischen
Kommission sei allerdings ein Rückschritt, der den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft und
dem Strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft widerspreche. Notwendig seien ambitionierte EU-
weite Mindestanforderungen sowohl für Umwelt- als auch Sozialstandards. Daher lehne die Fraktion pauschale
Flächenprämien ebenso ab wie eine Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten. Letztere führe zu einem
Unterbietungswettlauf.
Die Fraktion Die Linke lehnt ebenfalls eine Renationalisierung der Agrarpolitik ab, denn sie könne
Wettbewerbsverzerrungen schaffen und soziale sowie ökologische Mindeststandards aufweichen. Die Fraktion begrüßt
zahlreiche Aspekte des Antrags, wie z. B. das Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, damit
Steuergelder nicht pauschal verteilt, sondern an die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen im Umweltschutz, beim
Tierwohl und bei den Arbeitsbedingungen gekoppelt würden. Allerdings setze der Antrag stark auf
Marktmechanismen und Anreizsysteme, ohne die strukturelle Marktmacht von Agrarkonzernen und dem
Lebensmitteleinzelhandel zu berücksichtigen, die stärker reguliert werden solle. Außerdem fehlten Maßnahmen gegen
Exportdumping oder andere negative Auswirkungen der GAP auf den globalen Süden. Die GAP dürfe nicht
entwicklungspolitischen Zielen widersprechen.
Die Fraktion der CDU/CSU betont, die GAP müsse unabhängig von der Ausrichtung, Größe und Produktion
der Betriebe in erster Linie einkommenswirksam für die Bauernfamilien und ihre Beschäftigten sein, die auf die
Zahlungen angewiesen seien. Die Unterstützung der antragstellenden Fraktion für Kappung und Degression
verwundere. Das System müsse weiterentwickelt, dürfe aber nicht komplett umgestellt werden. Auch dürfe nicht
erneut eine überbordende Bürokratie entstehen. Die Bundesregierung stehe angesichts der Verhandlungsführung
durch das BMF und der mitentscheidenden Rolle des BMWE vor der Herausforderung, die Interessen der Bauern
und der Landwirtschaft in den Mittelpunkt zu stellen.
Die Fraktion der AfD legt dar, angesichts der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Situation sollten die Bauern
entlastet und ihnen Planungssicherheit gegeben werden. Dies könne z. B. durch den Verzicht auf eine strengere
nationale Auslegung rechtlicher Bestimmungen der EU geschehen. Die GAP sei ein Irrweg, daher fordere die
Fraktion langfristig eine Rückführung der Agrarpolitik in die nationale Hand. Dann sei es leichter, überflüssige
Bürokratie abzubauen, Betriebe gezielt zu fördern und die heimische Landwirtschaft zu stärken.
Die Fraktion der SPD erinnert daran, dass die Ziele der Bundesregierung für die GAP im Koalitionsvertrag
festgehalten seien, darunter der Erhalt der hohen Anforderungen an die GAP, entsprechende Budgets im
Mehrjährigen Finanzrahmen und die Fortschreibung als eigenständiger Politikbereich mit Fokus auf die ländliche
Entwicklung. Die GAP solle in der ersten Säule einkommenswirksam sein, nicht zuletzt im Hinblick auf Kritik von
der WTO, sowie bürokratieärmer, transparenter und effizienter werden. Einkommensanreize für Klima-, Umwelt-
und Tierwohlleistungen sollten deutlich gesteigert, eine Absenkung der Standards vermieden werden. Jedoch solle
es auch nicht zu einer Verschärfung der EU-Standards kommen. Die Förderung für Jung- und Neulandwirte solle
ausgebaut werden.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4763
abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Artur Auernhammer*
Berichterstatter
Christian Reck
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Sascha Wagner
Berichterstatter
* Offenlegung gemäß § 49 des Abgeordnetengesetzes: Der Abgeordnete Artur Auernhammer erklärte, dass er einen landwirtschaftlichen Betrieb
habe und von den beabsichtigten Maßnahmen des Antrags betroffen sei.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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