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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP]

dip / drucksache 21.11.2025 · WP 21 · 488/25(B) · Beschluss · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP] [Bundesrat Drucksache 488/25 (Beschluss) 21.11.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Beschluss des Bundesrates Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF), einschließlich des spezifischen Programms für Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Verteidigungsbereich, zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/522, (EU) 2021/694, (EU) 2021/697 und (EU) 2021/783 sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/696, (EU) 2023/588 und (EU) [EDIP] COM(2025) 555 final; Ratsdok. 11770/25 Der Bundesrat hat in seiner 1059. Sitzung am 21. November 2025 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission für den Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) zur Kenntnis und begrüßt die Zielsetzung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. 2. Der Bundesrat unterstützt die Priorität der aktuellen Kommission für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit und das entsprechende Ziel, Forschung und Innovation in den Mittelpunkt der europäischen Wirtschaft zu stellen. 3. Investitionen in strategische Prioritäten der EU wie in Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sowie in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie sind aus Sicht des Bundesrates geeignet, die EU zu befähigen, zu anderen großen Volkswirtschaften aufzuschließen und die ehrgeizigen europäischen Ziele zu erreichen. 4. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass der ECF in Synergie mit anderen Programmen der EU durchgeführt werden soll. Ein ergänzender Beitrag des ECF zu den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen eröffnet die Möglichkeit, gemeinsame europäische Prioritäten und individuelle regionale Bedarfe zu adressieren und damit den Wohlstand der Regionen der EU zu fördern und zu wahren. 5. Der Bundesrat begrüßt den Fokus des geplanten Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit auf Bereiche mit strategischer und langfristiger Bedeutung für die Europäische Union. Die Konzentration der zur Verfügung stehenden Mittel auf die politischen Prioritäten wie Innovationen, Energiewende, Digitalisierung, Verteidigung sowie die Förderung über den kompletten Lebenszyklus von Innovationen von der Forschung bis zur Marktreife ist hinsichtlich der Erkenntnisse des Draghi-Berichts und des Letta-Berichts sowie der im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit benannten Handlungsnotwendigkeiten folgerichtig. 6. Der Bundesrat plädiert für ein ganzheitliches Verständnis von Wettbewerbsfähigkeit, das die gesamte Forschungs- und Innovationskette einschließt und auch die globale Wettbewerbsfähigkeit der Grundlagenforschung und Ideengewinnung beinhaltet. Nur eine wettbewerbsfähige Forschungs- und Innovationsförderung sichert die Generierung neuer Ideen und disruptiver Innovationen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit von morgen und zugleich die Resilienz Europas durch eine gesteigerte Adaptionsfähigkeit. Der Bundesrat verweist hierzu auf seine Stellungnahme zum Kompass für Wettbewerbsfähigkeit (BR- Drucksache 65/25 (Beschluss)) und dankt der Kommission für ihre Stellungnahme hierzu (zu Drucksache 65/25 (Beschluss)). 7. Der Bundesrat begrüßt, dass der ECF eng mit dem Programm Horizont Europa verknüpft werden soll, um den Übergang von der Grundlagenforschung zur Markteinführung und Verbreitung einfacher zu gestalten und Forschungstransfer sowie die Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Wirtschaft zu beschleunigen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dazu auf, im weiteren Verfahren auf die Umsetzung dieser Verzahnung hinzuwirken und sich dafür einzusetzen, dass keine künstlichen Hürden für den Übergang zwischen diesen Instrumenten geschaffen werden. 8. Der Bundesrat erkennt das Potenzial des ECF an und begrüßt das Vorhaben, bestimmte Schlüsseltechnologien stärker zu fördern. Er verweist jedoch darauf, dass der Durchbruch von technologischen Entwicklungen keinen gradlinigen Prozess darstellt. Notwendige strategische Ausrichtungen müssen durch ausreichend themenoffene Fördermöglichkeiten und insbesondere eine effektive Förderung der Grundlagenforschung flankiert werden. So kann sichergestellt werden, dass die Fokussierung auf aktuell relevante Schlüsseltechnologien nicht zu Lasten neuer Technologien der Zukunft geht, die das Potenzial haben, die künftige Wettbewerbsfähigkeit Europas maßgeblich zu begründen. Dabei sollten nicht nur technologische Innovationen berücksichtigt werden, sondern auch geistes- und sozialwissenschaftliche sowie interdisziplinäre Erkenntnisse. 9. Die strukturelle Verflechtung des ECF mit Horizont Europa 2028-2034 – insbesondere in Säule II – sieht der Bundesrat grundsätzlich als Chance, die wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas mit den Erkenntnissen und dem Wissensgewinn unabhängiger Wissenschaft, Forschung und Innovation zu stärken. Die Vorschläge der Kommission werfen jedoch derzeit noch ungeklärte Fragen auf. Der Bundesrat kritisiert insbesondere, dass der Vorschlag zur Governance-Struktur für eine effektive Abstimmung zwischen ECF und dem nächsten Rahmenprogramm nur vage formuliert und nicht hinreichend ausgearbeitet ist. Der Bundesrat spricht sich bei der anstehenden Ausgestaltung für Steuermechanismen, Prozesse und Strukturen aus, die der Rolle der Wissenschaft in diesem Prozess gerecht werden. Der Bundesrat bittet die Kommission, dies bei den notwendigen Erläuterungen zum Zusammenwirken beider Programme aufzugreifen. 10. Der Bundesrat hebt erneut die zentrale Rolle der Hochschulen als maßgebliche Träger regionaler Innovationsökosysteme in Europa hervor und würdigt ihre herausragende Bedeutung für Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und weitere gesellschaftliche Bereiche. Hochschulen gewährleisten Forschung, Lehre, Transfer und wissenschaftliche Weiterbildung auf höchstem Niveau und bilden gemeinsam mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen den Kern für wissenschaftliche Durchbrüche, Innovationen und Erfindungen sowie deren Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Damit übernehmen sie eine Schlüsselrolle bei der Entstehung und Entwicklung von Start-ups sowie beim Aufbau leistungsfähiger Gründungsökosysteme. Von daher ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Förderung von Forschung und Innovation im ECF auch die Hochschulen inklusive der Europäischen Hochschulallianzen sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen eine aktive Funktion erhalten. Zudem ist sicherzustellen, dass im ECF auch die Vernetzung und Internationalisierung der Hochschulen, die Europäischen Hochschulallianzen sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundforschungsprojekten einen hohen Stellenwert erhalten. 11. Der Bundesrat erkennt an, dass mit der Förderung durch den ECF vor allem die technologische Souveränität Europas vorangetrieben werden soll. Der Bundesrat sieht für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Europas allerdings auch die wissenschaftliche Souveränität als zentral an. Zahlreiche wirtschaftliche und soziale Innovationen und Geschäftsmodelle bauen auf Erkenntnissen und Kompetenzen der Sozial- und Geisteswissenschaften auf. Mithin müssen Ausschreibungen deutliche Anknüpfungspunkte für die Beteiligung der Sozial- und Geisteswissenschaften bieten. 12. Der Bundesrat nimmt den Wechsel von einer programmzentrierten hin zu einer politikzentrierten Logik und in diesem Zusammenhang die Zusammenlegung vormals eigenständiger Programme im Rahmen des ECF zur Kenntnis. Er erkennt an, dass es die Absicht der Kommission ist, mit dieser Reform die Förderung mit EU-Mitteln zu vereinfachen, die Mittel zielgerichteter einzusetzen und damit das Kosten-Nutzen-Verhältnis von EU-Förderung deutlich zu steigern. Insbesondere für die Programme, die nun im ECF gebündelt und eng mit den weiteren Instrumenten der direkten Mittelverwaltung verzahnt werden, bestehen durch die Vereinheitlichung unter einem Rechtsrahmen diesbezüglich große Potenziale. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, sich insbesondere in diesem Bereich im Verlauf der weiteren Beratungen für die Beibehaltung dieses Paradigmenwechsels einzusetzen. 13. Der Bundesrat fordert die Fortführung und Stärkung der bereits etablierten Governance-Strukturen durch die fortgesetzte Einbindung der Mitgliedstaaten sowie der Länder, namentlich über die Programmausschüsse. So kann eine wissenschaftsgeleitete, evidenzbasierte und zukunftsorientierte Programmsteuerung gewährleistet werden. Mit Blick auf die angestrebten Synergien zwischen den künftigen Programmen fordert der Bundesrat eine angemessene forschungs- und innovationsseitige Beteiligung unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten an der Ausgestaltung und Umsetzung des ECF. 14. Der Bundesrat gibt allerdings zu bedenken, dass der ECF und insbesondere der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) durch vergleichbare Prioritäten in Konkurrenz zueinander stehen könnten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine wirksame Koordinierung und Kohärenz zwischen dem ECF und nationalen und regionalen Programmen zu achten und die Länder frühzeitig einzubinden. 15. Der Bundesrat unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Förderung von insbesondere Wettbewerbsfähigkeit und Innovation auch weiterhin durch die Länder im Rahmen des EFRE erfolgen kann. Nur durch ein Nebeneinander von auf regionalen Ansätzen beruhenden Programmen und zentral verwalteten Programmen kann ein weiteres Ansteigen der Disparitäten zwischen den Regionen verhindert werden. Komplizierte Prozesse und Modalitäten in von der EU zentral verwalteten Programmen stellen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein deutliches Hindernis dar, wodurch viele Unternehmen die für sie in Frage kommenden Förderangebote nicht nutzen. Der Bundesrat betont, dass auf den regionalen Ansatz des EFRE aufgebaut werden sollte und der EFRE in Zukunft ertüchtigt werden muss, die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und damit der EU zu steigern. 16. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung dazu auf, im Rahmen der Ausgestaltung der Verordnung für den ECF, mit Blick auf die durch KMU sowie Small Mid-Caps geprägte Wirtschaftsstruktur der Europäischen Union, darauf hinzuwirken, dass deren Belange und Bedürfnisse, wie in den Entwürfen beabsichtigt, eine entsprechende und angemessene Berücksichtigung erfahren. 17. a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass das bisherige LIFE-Programm die regionale Natur- und Artenvielfalt und die Wiederherstellung wichtiger Lebensräume fördert. Dem zwar kleinen, aber wegweisenden LIFE-Programm kommt eine wichtige Funktion zu, da es Demonstrations- und Leuchtturmprojekte fördert, die anschließend zur Skalierung grüner Lösungen und guter Ansätze für den Umwelt- und Klimaschutz dienen können, die für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft und Regionen künftig stärker genutzt werden sollten. Das LIFE-Programm unterstützt außerdem Projekte des natürlichen Klimaschutzes, aber auch Innovationen für die zirkuläre Wirtschaft und die Energiewende. Dadurch fördert LIFE indirekt die Bereitstellung wichtiger Ökosystemleistungen, deren Wert im Jahr 2019 innerhalb der EU auf rund 234 Milliarden Euro jährlich geschätzt wurde. b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den kommenden Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zum Mehrjährigen Finanzrahmen dafür einzusetzen, dass im ECF und Horizont Europa in der Säule „Clean Transition“ verpflichtend eine Programmlinie „LIFE“ vorgesehen wird. Diese sollte neben „Clean Energy Transition“ und „Circular Economy and Quality of Life“ weiterhin die Bereiche „Nature and Biodiversity“ sowie „Climate Change Mitigation and Adaptation“ beinhalten. Diese Programmlinie sollte verpflichtend mit 10 Prozent der in diesem Fonds verfügbaren Mittel ausgestattet werden. Eine Konkurrenz der Tätigkeiten dieser Programmline mit weiteren spezifischen Tätigkeiten, wie von der Kommission in Kapitel IV, Artikel 33, vorgesehen, wird abgelehnt. 18. Der Bundesrat begrüßt das Bemühen der Kommission um Vereinfachung und einen einheitlichen Rechtsrahmen beim Einsatz des ECF. Dieses Bemühen darf nicht durch nachträgliche sekundäre und tertiäre Rechtsakte sowie weitere Vorgaben konterkariert werden. Relevante Kriterien müssen auf der mit den Mitgliedstaaten zu einigenden Rechtsebene verankert sein. 19. Der Bundesrat übermittelt die Stellungnahme direkt an die Kommission und das Europäische Parlament.]

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