Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Jerewan ein starkes Signal zum Schutz unserer Lebensgrundlagen setzen
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Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Jerewan ein starkes Signal zum Schutz unserer Lebensgrundlagen setzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8144
21. Wahlperiode 23.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner,
Claudia Müller, Karl Bär, Lisa Badum, Julia Schneider, Claudia Roth, Dr. Andrea
Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Jerewan ein starkes Signal zum Schutz
unserer Lebensgrundlagen setzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Vom 19. bis 30. Oktober 2026 findet in Jerewan, Armenien, die 17.
Weltbiodiversitätskonferenz (COP17) statt. Zentrale Themen sind der Umsetzungsstand bei der
Erreichung der Ziele aus dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-
Montreal aus dem Jahr 2022, sowie die Mobilisierung von Finanzmitteln.
Inmitten globaler Krisen ist es den 196 Vertragsstaaten der
Weltbiodiversitätskonferenz vor vier Jahren gelungen, wegweisende Beschlüsse zum weltweiten
Schutz und zur Wiederherstellung der Natur zu fassen. Deutschland gehörte
damals zu den Schrittmachern der Verhandlungen. Der damals beschlossene
Globale Biodiversitätsrahmen ist das wichtigste Instrument der internationalen
Staatengemeinschaft, um der globalen Natur- und Artenkrise zu begegnen und das
Artensterben zu stoppen. Allen Haupt- und Ehrenamtlichen in der Welt gilt Dank
für ihren Einsatz für die Schließung dieses Abkommens, aber insbesondere auch
für ihren täglichen Einsatz zum Erhalt der Biodiversität.
Die Staaten haben sich 2022 auf 23 Ziele geeinigt, die bis 2030 erreicht werden
sollen. Dazu gehören mehr Naturschutz - bekannt ist das 30×30-Ziel, das vorsieht,
30 Prozent der Land- und Meeresflächen der Erde bis zum Jahr 2030 zu schützen
– die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume und eine nachhaltige Nutzung
natürlicher Ressourcen. Auch eine Reduzierung des Gesamtrisikos durch
Pestizide um mindestens die Hälfte (50 Prozent) bis zum Jahr 2030 wurde vereinbart.
Genauso wie Plastikverschmutzung zu verhindern, zu reduzieren und auf deren
Beseitigung hinzuarbeiten. Außerdem sollen deutlich mehr Gelder für den Schutz
der biologischen Vielfalt bereitgestellt werden. Denn weltweit fehlen dafür jedes
Jahr rund 700 Milliarden US-Dollar.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch: Gute Ziele allein reichen nicht aus.
Bereits die früheren internationalen Biodiversitätsziele aus dem Jahr 2010 wurden
weltweit verfehlt. Und unter den neuen Zielen werden gerade die Ziele, die als
besonders große Hebel für den Erfolg des Abkommens gelten, als kaum noch
erreichbar eingestuft. Dazu zählen etwa die Ziele zur Finanzierung von
Naturschutzmaßnahmen in den Ländern des globalen Südens sowie der Abbau
umweltschädlicher Subventionen. Auch Deutschland kommt beim Naturschutz nur
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langsam voran. Der 7. Nationale Bericht Deutschlands zur
Biodiversitätskonvention vom Februar 2026 zeigt deutlich: Die Ziele der Nationalen
Biodiversitätsstrategie werden bis 2030 mit dem bisherigen Tempo größtenteils nicht erreicht. Viele
Maßnahmen reichen nicht aus oder werden zu langsam umgesetzt.
Umso wichtiger wäre es, im neuen Aktionsplan zur Nationalen
Biodiversitätsstrategie, der aktuell erarbeitet wird, die Anstrengungen zu verstärken, um
Deutschland noch auf den Pfad zur Zielerreichung zu bringen.
Das Gegenteil ist der Fall.
Denn stattdessen betreibt die Bundesregierung derzeit einen massiven Abbau von
Umwelt- und Naturschutzstandards. Gesetze wie das Infrastruktur-
Zukunftsgesetz und die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes werden vom
Sachverständigenrat für Umweltfragen als „hoch problematisch“ bewertet. Im
Umweltmodernisierungspaket (UmoP) opfert die Bundesregierung genau jene Zugangs-
und Beteiligungsrechte, die im Abkommen von Kunming und Montreal als Ziel
definiert sind. Erstmals steht zudem der Schutzstatus von deutschen
Naturschutzgebieten auf dem Spiel, wie z.B. beim UNESCO-Biosphärenreservat
Schorfheide-Chorin oder beim Nationalpark Unteres Odertal. Pestizidwirkstoffe, die für
die Gesundheit und die Umwelt schädlich sein können, drohen unbefristet
genehmigt zu werden. Mit diesem Vorgehen gefährdet die Bundesregierung auch
Deutschlands Glaubwürdigkeit und Anerkennung auf internationaler Ebene, die
über Jahre aufgebaut wurde.
Dabei ist die Lage ernst: Weltweit könnten in den nächsten Jahrzehnten rund eine
Million Arten aussterben. Auch in Deutschland gilt etwa ein Drittel aller Arten
als gefährdet. Rund 10.000 Arten stehen hierzulande vor dem Aussterben.
Besonders schlecht geht es vielen Mooren, Feuchtgebieten, Wiesen und eigentlich
artenreichen Agrarlandschaften.
Der Verlust der biologischen Vielfalt betrifft nicht nur Tiere und Pflanzen. Er
gefährdet auch unsere Lebensgrundlagen. Weltweit sind viele Menschen direkt auf
die Natur angewiesen – etwa für Nahrung, Medizin oder Einkommen. Zugleich
bilden der Verlust der biologischen Vielfalt und der Zusammenbruch von
Ökosystemen laut dem Global Risks Report des Weltwirtschaftsforums (WEF) in
Davos zusammen den zweitgrößten Risikofaktor für die Weltwirtschaft in den
kommenden zehn Jahren (https://reports.weforum.org/docs/WEF_Global_Risks_Re-
port_Press_Release_2025_GER.pdf). Der Schutz der biologischen Vielfalt ist
deshalb nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale und wirtschaftliche
Aufgabe.
Die gute Nachricht ist: Viele der notwendigen Lösungen zum Schutz und zur
Wiederherstellung der Natur liegen längst auf dem Tisch und sind im Globalen
Biodiversitätsrahmen verankert. So können wirksam geschützte und miteinander
vernetzte Gebiete Lebensräume erhalten, die Wiederherstellung der Natur zur
Bewältigung der Klimakrise beitragen und der Abbau umweltschädlicher
Subventionen Gelder für den Naturschutz freimachen. Der unermüdliche Einsatz
zahlloser Menschen für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, oft unter schwierigen
Bedingungen oder gar unter dem Einsatz ihres Lebens, ist dabei das Fundament
politischer Fortschritte auf der lokalen wie auf der internationalen Ebene.
Eine wichtige Rolle beim Schutz der biologischen Vielfalt spielen dabei indigene
Gemeinschaften. Obwohl sie nur etwa fünf Prozent der Weltbevölkerung
ausmachen, leben auf ihren Gebieten rund 80 Prozent der weltweiten Tier- und
Pflanzenarten. Ihr Wissen und ihr Einsatz sind zentral für den Schutz der Natur.
Deutschland sollte deshalb indigene Rechte und die Demarkation indigener
Territorien weltweit stärker unterstützen.
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Auch - oder gerade- in Zeiten geopolitischer Bedrohung und Verschiebung bleibt
der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen eine elementare politische Aufgabe.
Die COP17 in Jerewan wird deshalb ein entscheidender Moment: Die Staaten
müssen auch im Krisenfall zeigen, dass sie ihre Versprechen ernst nehmen.
Deutschland muss beim Schutz der biologischen Vielfalt endlich konsequenter
handeln – national, in Europa und weltweit.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Anstrengungen zum Erhalt der Biodiversität und zum Erreichen der
Ziele aus dem Weltnaturabkommen von Kunming und Montreal zu
verstärken, dafür die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und
die EU-Wiederherstellungsverordnung in Zusammenarbeit mit den
Ländern zeitnah und entschlossen umzusetzen, den Schutzstatus von den
Naturschutzgebieten zu erhalten, den Biodiversitätsschutz
ressortübergreifend zu verzahnen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen und ein
Verfehlen der Ziele zum Erhalt der Biodiversität abzuwenden;
2. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN-
Biodiversitätskonvention für eine nachdrückliche und strukturierte
Weiterverfolgung der im Abkommen von Kunming und Montreal vereinbarten Ziele
zum Erhalt der Biodiversität über die COP 17 hinaus einzusetzen, diese
Ziele weder zu verwässern noch zu verschieben und sich für den
Beschluss konkreter zusätzlicher Maßnahmen einzusetzen, um diese Ziele
noch zu erreichen;
3. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN-
Biodiversitätskonvention dafür einzusetzen, dass Staaten, die bisher noch keine
Ziele oder nationalen Berichte eingereicht haben, diese bis 2028
nachholen;
4. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN-
Biodiversitätskonvention für einen umfassenden und kontinuierlichen
Dialogprozess auf technischer wie politischer Ebene einzusetzen, um so den
Prozess der nationalen Umsetzung der Staaten auf internationaler Ebene zu
begleiten, und dafür zum Beispiel die freiwillige Peer-Review oder den
Kunming Technical Dialogue auszubauen;
5. die im Jahr 2022 abgegebene Selbstverpflichtung Deutschlands, die
internationale Biodiversitätsfinanzierung jährlich auf 1,5 Milliarden Euro
zu erhöhen, verlässlich und dauerhaft einzulösen und angesichts der sich
verschärfenden globalen Biodiversitäts- und Klimakrise kontinuierlich
weiterzuentwickeln und auszubauen. Hierzu gehören insbesondere die
Rücknahme von Haushaltskürzungen im Etat des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei der
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) und ein konsequenter Abbau
umweltschädlicher Subventionen in Deutschland;
6. eine verstärkte Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater
Finanzmittel für den Erhalt der Biodiversität voranzutreiben. Dazu soll sich
Deutschland unter anderem gegenüber anderen Geberländern für ein
erhöhtes finanzielles Engagement einsetzen und die Debatte über eine
Erweiterung der Geberbasis (Contributer Base) vorantreiben, um den
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wachsenden Finanzierungsbedarf zur Erfüllung des Handlungsziels 19
fortlaufend Rechnung zu tragen und die hierfür verfügbaren Finanzmittel
weiter auszubauen;
7. sich für eine internationale Harmonisierung der Erfassungs- und
Berichtsmethoden zu biodiversitätsbezogenen Finanzmitteln (Rio Marker,
BTR-Kennung) einzusetzen, um eine vergleichbare, nachvollziehbare
und glaubwürdige Berichterstattung über Umfang und Verwendung der
Mittel zu gewährleisten, einschließlich einer transparenten Darstellung,
in welchen Haushaltstiteln Mittel für Biodiversität veranschlagt und
eingesetzt werden.
8. die Weiterentwicklung des Monitoring-, Berichterstattungs- und
Review-Systems (PMRR) unter der CBD als wesentlichen Bestandteil des
globalen Reviews zur Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens
von Kunming-Montreal voranzutreiben und sich dabei für ein
transparentes, vergleichbares und wirksames System zur Bewertung der
Fortschritte der Vertragsstaaten einzusetzen;
9. bei der Gestaltung des Regenwaldfonds Tropical Forests Forever Facility
(TFFF) eine maßgebliche Führungsrolle einzunehmen, den deutschen
Beitrag zum TFFF zu verdoppeln, sicherzustellen dass die deutschen
Zahlungen zum TFFF zusätzlich zur bestehenden Klimafinanzierung
erfolgen und an hohe ökologische und menschenrechtliche
Schutzstandards geknüpft werden sowie sich verstärkt auf diplomatischer Ebene
dafür einzusetzen, dass sich weitere Industrie- und Geberstaaten am TFFF
beteiligen;
10. die bestehenden Partnerschaften zur Umsetzung nationaler
Biodiversitätsstrategien mit Ländern im Globalen Süden im Rahmen der NBSAP
Accelerator Partnership fortzuführen, zu vertiefen und für den Beitritt
weiterer Länder zu werben;
11. sich auf der COP17 dafür einzusetzen, die auf der vorherigen COP
beschlossene engere Verzahnung der Biodiversitäts- sowie der
Klimarahmenkonvention weiterzuentwickeln und das in Beschluss
CBD/COP/DEC/16/22 angedachte gemeinsame Arbeitsprogramm der
Rio-Konventionen voranzutreiben;
12. sich auf der COP17 dafür einzusetzen, dass die entstehenden Strukturen
des BBNJ-Abkommens systematisch in die Umsetzung des
Weltnaturabkommens eingebunden werden und die Erreichung der gemeinsamen
Biodiversitätsziele auch in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
wirksam berücksichtigt wird;
13. sich aktiv zur weiteren konkreten Ausgestaltung des Cali Fund für den
fairen und gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung digitaler
Sequenzinformationen über genetische Ressourcen einzubringen mit dem
Ziel, dass der Mechanismus für den fairen Vorteilsausgleich bei
genetischen Ressourcen schnellstmöglich operativ werden kann und eine faire
Teilhabe insbesondere von Indigenen Völkern und lokalen
Gemeinschaften ermöglicht, und sich zudem bei den weiteren Verhandlungen zum
Cali Fund für eine Lösung einzusetzen, um die durch die Freiwilligkeit
der Zahlungen verursachte krasse Unterfinanzierung des Funds zu
beenden;
14. Indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften als zentrale Akteure des
globalen Biodiversitätsschutzes zu unterstützen, sich für die Stärkung
ihrer Rechte und Landrechte einzusetzen, ihre Beiträge zum
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Biodiversitätsschutz anzuerkennen sowie die Rahmenbedingungen für
die Anrechnung indigener Territorien auf das 30x30 Ziel unter Wahrung
des Prinzips der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC)
zu schaffen;
15. sich dafür einzusetzen, die auf der COP16 beschlossene Stärkung der
Rolle Indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften konsequent
umzusetzen, den indigenen Unterausschuss zu Artikel 8(j) sowie das
zugehörige Arbeitsprogramm zu unterstützen und die dauerhafte, wirksame und
gleichberechtigte Beteiligung Indigener Gruppen und lokaler
Gemeinschaften an den Entscheidungsprozessen der CBD weiter auszubauen;
16. die Umsetzung der bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz
beschlossenen Strategie zur Ressourcenmobilisierung tatkräftig zu unterstützen und
dabei insbesondere darauf hinzuwirken, zusätzliche private Finanzmittel
für den Schutz der Biodiversität zu akquirieren, bestehende
Investitionshemmnisse abzubauen und neue geeignete Finanzierungsinstrumente zu
fördern;
17. durch Anreize und regulierende Schritte die Integration von
Biodiversitätsschutzzielen in die Unternehmenspolitik zu stärken und Risiken durch
Biodiversitätsverlust in Lieferketten und Geschäftsmodellen zu
minimieren, um auch Wohlstand und Beschäftigung langfristig zu erhalten und
Risiken für unsere Wirtschaft zu mindern;
18. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN-
Biodiversitätskonvention dafür einzusetzen, dass der Prozess zu synthetischer
Biologie bei der CBD fortgesetzt werden kann, die Prozesse für eine breite
und regelmäßige Vorausschau, Überwachung und Bewertung neuerster
technischer Entwicklungen in der synthetischen Biologie gestärkt werden
und eine Ad Hoc Technical Expert Group (Expertengruppe – AHTEG)
zur Konvergenz von künstlicher Intelligenz und computergestützter
synthetischer Biologie eingesetzt wird;
19. die faktische Abschaffung der Realkompensation im
Bundesnaturschutzgesetzt zurückzunehmen sowie die Beteiligungsrechte der
Zivilgesellschaft in Umweltfragen umgehend wieder herzustellen und
völkerrechtskonform zu gestalten.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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