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Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Jerewan ein starkes Signal zum Schutz unserer Lebensgrundlagen setzen

dip / drucksache 23.09.2026 · WP 21 · 21/8144 · Antrag · Original ↗

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Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Jerewan ein starkes Signal zum Schutz unserer Lebensgrundlagen setzen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8144 21. Wahlperiode 23.09.2026 Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner, Claudia Müller, Karl Bär, Lisa Badum, Julia Schneider, Claudia Roth, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bei der Weltbiodiversitätskonferenz in Jerewan ein starkes Signal zum Schutz unserer Lebensgrundlagen setzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Vom 19. bis 30. Oktober 2026 findet in Jerewan, Armenien, die 17. Weltbiodiversitätskonferenz (COP17) statt. Zentrale Themen sind der Umsetzungsstand bei der Erreichung der Ziele aus dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming- Montreal aus dem Jahr 2022, sowie die Mobilisierung von Finanzmitteln. Inmitten globaler Krisen ist es den 196 Vertragsstaaten der Weltbiodiversitätskonferenz vor vier Jahren gelungen, wegweisende Beschlüsse zum weltweiten Schutz und zur Wiederherstellung der Natur zu fassen. Deutschland gehörte damals zu den Schrittmachern der Verhandlungen. Der damals beschlossene Globale Biodiversitätsrahmen ist das wichtigste Instrument der internationalen Staatengemeinschaft, um der globalen Natur- und Artenkrise zu begegnen und das Artensterben zu stoppen. Allen Haupt- und Ehrenamtlichen in der Welt gilt Dank für ihren Einsatz für die Schließung dieses Abkommens, aber insbesondere auch für ihren täglichen Einsatz zum Erhalt der Biodiversität. Die Staaten haben sich 2022 auf 23 Ziele geeinigt, die bis 2030 erreicht werden sollen. Dazu gehören mehr Naturschutz - bekannt ist das 30×30-Ziel, das vorsieht, 30 Prozent der Land- und Meeresflächen der Erde bis zum Jahr 2030 zu schützen – die Wiederherstellung zerstörter Lebensräume und eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Auch eine Reduzierung des Gesamtrisikos durch Pestizide um mindestens die Hälfte (50 Prozent) bis zum Jahr 2030 wurde vereinbart. Genauso wie Plastikverschmutzung zu verhindern, zu reduzieren und auf deren Beseitigung hinzuarbeiten. Außerdem sollen deutlich mehr Gelder für den Schutz der biologischen Vielfalt bereitgestellt werden. Denn weltweit fehlen dafür jedes Jahr rund 700 Milliarden US-Dollar. Die bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch: Gute Ziele allein reichen nicht aus. Bereits die früheren internationalen Biodiversitätsziele aus dem Jahr 2010 wurden weltweit verfehlt. Und unter den neuen Zielen werden gerade die Ziele, die als besonders große Hebel für den Erfolg des Abkommens gelten, als kaum noch erreichbar eingestuft. Dazu zählen etwa die Ziele zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen in den Ländern des globalen Südens sowie der Abbau umweltschädlicher Subventionen. Auch Deutschland kommt beim Naturschutz nur V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. langsam voran. Der 7. Nationale Bericht Deutschlands zur Biodiversitätskonvention vom Februar 2026 zeigt deutlich: Die Ziele der Nationalen Biodiversitätsstrategie werden bis 2030 mit dem bisherigen Tempo größtenteils nicht erreicht. Viele Maßnahmen reichen nicht aus oder werden zu langsam umgesetzt. Umso wichtiger wäre es, im neuen Aktionsplan zur Nationalen Biodiversitätsstrategie, der aktuell erarbeitet wird, die Anstrengungen zu verstärken, um Deutschland noch auf den Pfad zur Zielerreichung zu bringen. Das Gegenteil ist der Fall. Denn stattdessen betreibt die Bundesregierung derzeit einen massiven Abbau von Umwelt- und Naturschutzstandards. Gesetze wie das Infrastruktur- Zukunftsgesetz und die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes werden vom Sachverständigenrat für Umweltfragen als „hoch problematisch“ bewertet. Im Umweltmodernisierungspaket (UmoP) opfert die Bundesregierung genau jene Zugangs- und Beteiligungsrechte, die im Abkommen von Kunming und Montreal als Ziel definiert sind. Erstmals steht zudem der Schutzstatus von deutschen Naturschutzgebieten auf dem Spiel, wie z.B. beim UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin oder beim Nationalpark Unteres Odertal. Pestizidwirkstoffe, die für die Gesundheit und die Umwelt schädlich sein können, drohen unbefristet genehmigt zu werden. Mit diesem Vorgehen gefährdet die Bundesregierung auch Deutschlands Glaubwürdigkeit und Anerkennung auf internationaler Ebene, die über Jahre aufgebaut wurde. Dabei ist die Lage ernst: Weltweit könnten in den nächsten Jahrzehnten rund eine Million Arten aussterben. Auch in Deutschland gilt etwa ein Drittel aller Arten als gefährdet. Rund 10.000 Arten stehen hierzulande vor dem Aussterben. Besonders schlecht geht es vielen Mooren, Feuchtgebieten, Wiesen und eigentlich artenreichen Agrarlandschaften. Der Verlust der biologischen Vielfalt betrifft nicht nur Tiere und Pflanzen. Er gefährdet auch unsere Lebensgrundlagen. Weltweit sind viele Menschen direkt auf die Natur angewiesen – etwa für Nahrung, Medizin oder Einkommen. Zugleich bilden der Verlust der biologischen Vielfalt und der Zusammenbruch von Ökosystemen laut dem Global Risks Report des Weltwirtschaftsforums (WEF) in Davos zusammen den zweitgrößten Risikofaktor für die Weltwirtschaft in den kommenden zehn Jahren (https://reports.weforum.org/docs/WEF_Global_Risks_Re- port_Press_Release_2025_GER.pdf). Der Schutz der biologischen Vielfalt ist deshalb nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale und wirtschaftliche Aufgabe. Die gute Nachricht ist: Viele der notwendigen Lösungen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur liegen längst auf dem Tisch und sind im Globalen Biodiversitätsrahmen verankert. So können wirksam geschützte und miteinander vernetzte Gebiete Lebensräume erhalten, die Wiederherstellung der Natur zur Bewältigung der Klimakrise beitragen und der Abbau umweltschädlicher Subventionen Gelder für den Naturschutz freimachen. Der unermüdliche Einsatz zahlloser Menschen für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, oft unter schwierigen Bedingungen oder gar unter dem Einsatz ihres Lebens, ist dabei das Fundament politischer Fortschritte auf der lokalen wie auf der internationalen Ebene. Eine wichtige Rolle beim Schutz der biologischen Vielfalt spielen dabei indigene Gemeinschaften. Obwohl sie nur etwa fünf Prozent der Weltbevölkerung ausmachen, leben auf ihren Gebieten rund 80 Prozent der weltweiten Tier- und Pflanzenarten. Ihr Wissen und ihr Einsatz sind zentral für den Schutz der Natur. Deutschland sollte deshalb indigene Rechte und die Demarkation indigener Territorien weltweit stärker unterstützen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Auch - oder gerade- in Zeiten geopolitischer Bedrohung und Verschiebung bleibt der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen eine elementare politische Aufgabe. Die COP17 in Jerewan wird deshalb ein entscheidender Moment: Die Staaten müssen auch im Krisenfall zeigen, dass sie ihre Versprechen ernst nehmen. Deutschland muss beim Schutz der biologischen Vielfalt endlich konsequenter handeln – national, in Europa und weltweit. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Anstrengungen zum Erhalt der Biodiversität und zum Erreichen der Ziele aus dem Weltnaturabkommen von Kunming und Montreal zu verstärken, dafür die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 und die EU-Wiederherstellungsverordnung in Zusammenarbeit mit den Ländern zeitnah und entschlossen umzusetzen, den Schutzstatus von den Naturschutzgebieten zu erhalten, den Biodiversitätsschutz ressortübergreifend zu verzahnen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen und ein Verfehlen der Ziele zum Erhalt der Biodiversität abzuwenden; 2. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN- Biodiversitätskonvention für eine nachdrückliche und strukturierte Weiterverfolgung der im Abkommen von Kunming und Montreal vereinbarten Ziele zum Erhalt der Biodiversität über die COP 17 hinaus einzusetzen, diese Ziele weder zu verwässern noch zu verschieben und sich für den Beschluss konkreter zusätzlicher Maßnahmen einzusetzen, um diese Ziele noch zu erreichen; 3. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN- Biodiversitätskonvention dafür einzusetzen, dass Staaten, die bisher noch keine Ziele oder nationalen Berichte eingereicht haben, diese bis 2028 nachholen; 4. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN- Biodiversitätskonvention für einen umfassenden und kontinuierlichen Dialogprozess auf technischer wie politischer Ebene einzusetzen, um so den Prozess der nationalen Umsetzung der Staaten auf internationaler Ebene zu begleiten, und dafür zum Beispiel die freiwillige Peer-Review oder den Kunming Technical Dialogue auszubauen; 5. die im Jahr 2022 abgegebene Selbstverpflichtung Deutschlands, die internationale Biodiversitätsfinanzierung jährlich auf 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen, verlässlich und dauerhaft einzulösen und angesichts der sich verschärfenden globalen Biodiversitäts- und Klimakrise kontinuierlich weiterzuentwickeln und auszubauen. Hierzu gehören insbesondere die Rücknahme von Haushaltskürzungen im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) und ein konsequenter Abbau umweltschädlicher Subventionen in Deutschland; 6. eine verstärkte Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Finanzmittel für den Erhalt der Biodiversität voranzutreiben. Dazu soll sich Deutschland unter anderem gegenüber anderen Geberländern für ein erhöhtes finanzielles Engagement einsetzen und die Debatte über eine Erweiterung der Geberbasis (Contributer Base) vorantreiben, um den V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. wachsenden Finanzierungsbedarf zur Erfüllung des Handlungsziels 19 fortlaufend Rechnung zu tragen und die hierfür verfügbaren Finanzmittel weiter auszubauen; 7. sich für eine internationale Harmonisierung der Erfassungs- und Berichtsmethoden zu biodiversitätsbezogenen Finanzmitteln (Rio Marker, BTR-Kennung) einzusetzen, um eine vergleichbare, nachvollziehbare und glaubwürdige Berichterstattung über Umfang und Verwendung der Mittel zu gewährleisten, einschließlich einer transparenten Darstellung, in welchen Haushaltstiteln Mittel für Biodiversität veranschlagt und eingesetzt werden. 8. die Weiterentwicklung des Monitoring-, Berichterstattungs- und Review-Systems (PMRR) unter der CBD als wesentlichen Bestandteil des globalen Reviews zur Umsetzung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal voranzutreiben und sich dabei für ein transparentes, vergleichbares und wirksames System zur Bewertung der Fortschritte der Vertragsstaaten einzusetzen; 9. bei der Gestaltung des Regenwaldfonds Tropical Forests Forever Facility (TFFF) eine maßgebliche Führungsrolle einzunehmen, den deutschen Beitrag zum TFFF zu verdoppeln, sicherzustellen dass die deutschen Zahlungen zum TFFF zusätzlich zur bestehenden Klimafinanzierung erfolgen und an hohe ökologische und menschenrechtliche Schutzstandards geknüpft werden sowie sich verstärkt auf diplomatischer Ebene dafür einzusetzen, dass sich weitere Industrie- und Geberstaaten am TFFF beteiligen; 10. die bestehenden Partnerschaften zur Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien mit Ländern im Globalen Süden im Rahmen der NBSAP Accelerator Partnership fortzuführen, zu vertiefen und für den Beitritt weiterer Länder zu werben; 11. sich auf der COP17 dafür einzusetzen, die auf der vorherigen COP beschlossene engere Verzahnung der Biodiversitäts- sowie der Klimarahmenkonvention weiterzuentwickeln und das in Beschluss CBD/COP/DEC/16/22 angedachte gemeinsame Arbeitsprogramm der Rio-Konventionen voranzutreiben; 12. sich auf der COP17 dafür einzusetzen, dass die entstehenden Strukturen des BBNJ-Abkommens systematisch in die Umsetzung des Weltnaturabkommens eingebunden werden und die Erreichung der gemeinsamen Biodiversitätsziele auch in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt wirksam berücksichtigt wird; 13. sich aktiv zur weiteren konkreten Ausgestaltung des Cali Fund für den fairen und gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung digitaler Sequenzinformationen über genetische Ressourcen einzubringen mit dem Ziel, dass der Mechanismus für den fairen Vorteilsausgleich bei genetischen Ressourcen schnellstmöglich operativ werden kann und eine faire Teilhabe insbesondere von Indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften ermöglicht, und sich zudem bei den weiteren Verhandlungen zum Cali Fund für eine Lösung einzusetzen, um die durch die Freiwilligkeit der Zahlungen verursachte krasse Unterfinanzierung des Funds zu beenden; 14. Indigene Gruppen und lokale Gemeinschaften als zentrale Akteure des globalen Biodiversitätsschutzes zu unterstützen, sich für die Stärkung ihrer Rechte und Landrechte einzusetzen, ihre Beiträge zum V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Biodiversitätsschutz anzuerkennen sowie die Rahmenbedingungen für die Anrechnung indigener Territorien auf das 30x30 Ziel unter Wahrung des Prinzips der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) zu schaffen; 15. sich dafür einzusetzen, die auf der COP16 beschlossene Stärkung der Rolle Indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften konsequent umzusetzen, den indigenen Unterausschuss zu Artikel 8(j) sowie das zugehörige Arbeitsprogramm zu unterstützen und die dauerhafte, wirksame und gleichberechtigte Beteiligung Indigener Gruppen und lokaler Gemeinschaften an den Entscheidungsprozessen der CBD weiter auszubauen; 16. die Umsetzung der bei der letzten Vertragsstaatenkonferenz beschlossenen Strategie zur Ressourcenmobilisierung tatkräftig zu unterstützen und dabei insbesondere darauf hinzuwirken, zusätzliche private Finanzmittel für den Schutz der Biodiversität zu akquirieren, bestehende Investitionshemmnisse abzubauen und neue geeignete Finanzierungsinstrumente zu fördern; 17. durch Anreize und regulierende Schritte die Integration von Biodiversitätsschutzzielen in die Unternehmenspolitik zu stärken und Risiken durch Biodiversitätsverlust in Lieferketten und Geschäftsmodellen zu minimieren, um auch Wohlstand und Beschäftigung langfristig zu erhalten und Risiken für unsere Wirtschaft zu mindern; 18. sich bei der bevorstehenden Vertragsstaatenkonferenz der UN- Biodiversitätskonvention dafür einzusetzen, dass der Prozess zu synthetischer Biologie bei der CBD fortgesetzt werden kann, die Prozesse für eine breite und regelmäßige Vorausschau, Überwachung und Bewertung neuerster technischer Entwicklungen in der synthetischen Biologie gestärkt werden und eine Ad Hoc Technical Expert Group (Expertengruppe – AHTEG) zur Konvergenz von künstlicher Intelligenz und computergestützter synthetischer Biologie eingesetzt wird; 19. die faktische Abschaffung der Realkompensation im Bundesnaturschutzgesetzt zurückzunehmen sowie die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft in Umweltfragen umgehend wieder herzustellen und völkerrechtskonform zu gestalten. Berlin, den 22. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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