polradar

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3298 · Entschließungsantrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 Entschließungsantrag der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Katrin Göring-Eckart, Dr. Anton Hofreiter, Julian Joswig, Agnieszka Brugger, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener, Dr. Sebastian Schäfer, Claudia Roth, Schahina Gambir, Dr. Sandra Detzer, Sara Nanni, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Franziska Brantner, Dr. Anja Reinalter, Dr. Till Steffen, Dr. Lena Gumnior, Lisa Paus, Karoline Otte, Jeanne Dillschneider, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Europa steht vor existentiellen Herausforderungen. Mit der Rückkehr einer imperialen Geopolitik stehen Frieden und Wohlstand in Europa wie nie zuvor nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Spiel. Russlands gnadenloser Angriffskrieg gegen die Ukraine geht in den vierten Kriegswinter und Putin zeigt keine ernsthafte Verhandlungsbereitschaft für Frieden. Längst versucht er, durch seinen hybriden Krieg die Europäische Union (EU) zu destabilisieren. Gleichzeitig stellt der US-amerikanische Präsident Donald Trump bisherige Sicherheitsgarantien für Europa immer wieder in Frage. Mit seinem Unterwerfungsplan für die Ukraine gefährdete er zum wiederholten Mal die europäische Sicherheitsarchitektur sowie den Zusammenhalt von NATO und EU. Die neue nationale Sicherheitsstrategie manifestiert jüngst diesen Rückzug der USA aus der Wertepartnerschaft mit Europa. Mit seinem Zollkrieg, der entsprechend seines America-first-Ansatzes einer unilateralen Nullsummenlogik folgt, erpresst er von der EU Zugeständnisse, die das Investitionsumfeld im EU-Binnenmarkt verunsichern und dessen Stabilität bedrohen. Auch China setzt seine Wirtschaftsmacht in einer globalisierten Welt immer aggressiver als geostrategische Waffe gegen Europa ein. Diese Angriffe treffen auf eine EU, die sich tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen gegenübersieht: gefährlichen Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien, stagnierenden Volkswirtschaften, hochverschuldeten Mitgliedstaaten, der Notwendigkeit der Dekarbonisierung sowie dem wachsenden Druck auf Demokratien durch rechtsextreme Kräfte. Nur ein starkes, geeintes Europa wird gegenüber Autokratien wie China bestehen können. Deutscher Bundestag Drucksache 21/3298 21. Wahlperiode 16.12.2025 Europa darf den Weckruf nicht nur hören, sondern muss entsprechend handeln. Zusammen sind wir als weltweit größter Binnenmarkt nicht machtlos – er ist der Schlüssel, um selbstbewusst auf diese historischen Herausforderungen zu antworten. Ein geschlossen und entschlossen handelndes Europa kann seine Zukunft selbstbestimmt und souverän gestalten, um Frieden in Freiheit und Wohlstand für die Menschen in Europa zu sichern. Der nächste gemeinsame Mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 (MFR) bietet dafür eine große Chance. In einem veränderten geopolitischen Umfeld erfordern vor allem die globale Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität durch einen starken EU-Binnenmarkt – Hand in Hand mit Klimaschutz –, sowie Resilienz und Verteidigungsfähigkeit enorme neue, strategisch ausgerichtete Investitionen in europäische öffentliche Güter (EPG). Gleichzeitig müssen die Corona- Wiederaufbaukredite (NGEU) ab 2028 zurückgezahlt werden. Die EU-Kommission setzt mit ihrem Vorschlag Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 (KOM(2025) 570 endg.) vom 16. Juli 2025 und den sektorspezifischen Rechtstexten vom 16. Juli und 3. September 2025 die richtigen Prioritäten für Bereiche, in denen Europa jetzt gefordert ist und zusammen besser liefern kann – etwa bei Verteidigungsgütern, Forschung, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, digitalen Netzen oder der Dekarbonisierung. Auch strukturell setzt sie die richtigen Akzente. Sie will über sieben Jahre rund 286 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr für alle 27 Mitgliedstaaten zielgerichteter, flexibler, ergebnisorientiert und mit weniger Verwaltungsaufwand einsetzen. Künftig soll es statt sieben nur noch vier Rubriken (1. Kohäsion, Landwirtschaft, ländlicher Raum, Meere 2. Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit 3. Europa in der Welt 4. Verwaltung) sowie statt 52 nur noch 16 Programme geben. Um die Einnahmeseite zu stärken und die Mitgliedstaaten zu entlasten, schlägt die EU-Kommission auch die Einführung neuer Eigenmittel vor (KOM(2025) 574 endg.): Abgaben auf Tabakprodukte, nichtrecycelten Elektroschrott, aus dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Emissionshandelssystem (ETS) sowie eine Unternehmensabgabe (CORE). Zudem wurden für die Bereiche Agrar und Fischerei, weniger entwickelte Regionen, Soziales, innere Sicherheit sowie regionale Zusammenarbeit (Interreg) Mindestzuweisungen festgeschrieben, für Klima und Umwelt ein sektorübergreifendes Ausgabenziel von 35 Prozent festgelegt. Als Antwort auf unerwartete Krisen wie die Corona-Pandemie schlägt sie einen neuen Krisenreaktionsmechanismus vor, mit dem die EU bei schweren Krisen Darlehen aufnehmen und an die Mitgliedstaaten weiterreichen soll. Für das Global Europe Instrument sieht der Kommissionsvorschlag einen Mittelaufwuchs um 70 Prozent auf 200 Mrd. Euro vor und setzt auf „gegenseitig vorteilhafte Partnerschaften“, die die strategischen Interessen der EU stärken. Der Deutsche Bundestag unterstreicht, dass der nächste MFR ein geopolitischer Haushalt sein muss. Er begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, diesen grundlegend umzustrukturieren und zu modernisieren, insbesondere mit Einführung eines Wettbewerbsfähigkeitsfonds in Rubrik 2. Er begleitet die Vorschläge konstruktiv, sieht aber Verbesserungsbedarf im Detail. Er unterstützt die Forderungen des Europäischen Parlaments an die EU-Kommission vom 30. Oktober 2025, den Regionen und lokalen Gebietskörperschaften klare Mitbestimmungsrechte und dem Europäischen Parlament frühzeitige Kontrollrechte im Rahmen der vorgeschlagenen Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) der Rubrik 1 einzuräumen und beim Ansatz „Geld für Reformen“ eine Mithaftung der Regionen bei mangelnden Reformen der nationalen Ebene auszuschließen. Die Menschen vor Ort wissen am besten um die Bedarfe in ihren Regionen und es muss sichergestellt sein, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie am sinnvollsten eingesetzt werden. Die ergänzenden Vorschläge der EU- Kommission vom 9. November 2025 gehen in die richtige Richtung. Sie müssen jedoch rechtsverbindlich ausgestaltet werden und sollten auch von den Mitgliedstaaten in den Verhandlungen berücksichtigt werden, sodass der Sorge der Bundesländer, erneut wie beim Corona-Wiederaufbaufonds nur als Zaungast zu enden, Rechnung getragen wird. Durch die Kohäsionspolitik als Grundpfeiler der EU sollte weiterhin sichergestellt sein, dass die heterogene Staatengemeinschaft zusammenwachsen und das Gefälle zwischen prosperierenden und strukturschwachen Regionen verringert wird. Hinsichtlich der Gemeinsamen Agrarpolitik fehlen bislang EU-weit ausreichende Mindeststandards bei Umwelt-, Klima- und Tierschutz und Mindestanteile für Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen sowie lebendige ländliche Räume. Dies führt zu einem Unterbietungswettbewerb. Landwirtschaft muss aber zukunftsfähig aufgestellt werden, um auch langfristig sichere Ernten einzufahren. Um Demokratiefähigkeit, internationale Partnerschaften und gesellschaftliche Widerstandskraft zu stärken, ist auch eine auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der EU als Teil ihrer geopolitischen Resilienz mitzudenken. Trotz der Verankerung der 90-Prozent-ODA-Quote in der Global Gateway Initiative erhöhen der Wegfall von Ausgabezielen, thematischen Säulen und Monitoring-Bestimmungen sowie neue Konditionalitäten im Global Europe Instrument das Risiko, dass Mittel in kurzfristige Krisenreaktionen statt in langfristige nachhaltige Entwicklung fließen. Europas Handlungsfähigkeit nach außen steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit seiner Werte nach innen. Die Mittelverwendung muss stets an die Einhaltung von Grund- und Menschenrechtsstandards geknüpft sein. So wird der MFR zu einem Haushalt, der Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Bürgerrechte und Sicherheit stärkt, Europas offene Gesellschaften schützt und unsere digitale wie demokratische Souveränität gegenüber Autokratien und Rechtspopulismus behauptet. Europa braucht ein starkes Deutschland, wie auch Deutschland ein starkes Europa braucht. Nicht allein Deutschland, Europa insgesamt bedarf jetzt einer gemeinsamen Zeitenwende. Vor allem Deutschland als wirtschafts- und finanzpolitisch stärkster Mitgliedstaat ist hier gefragt, dem Ernst der Lage angemessen, als verantwortungsvolle europäische Führungsmacht voranzugehen, um globalen Herausforderungen und Krisen angemessen begegnen zu können. Dazu genügt es nicht, allein Europapathos zu versprühen, von Schicksalsmomenten für Europa anlässlich eines drohenden Diktatfriedens gegen die Ukraine zu sprechen oder die digitale Souveränität Europas anzukündigen. Sicherheit und Wohlstand gibt es nicht zum Nulltarif. Eine starke EU gibt es nicht mit geschrumpftem Budget. Für einen zukunftsfähigen EU-Haushalt darf sich Deutschland nicht auf eine Spardoktrin zurückziehen, die national jahrelang von CDU/CSU-geführten Bundesregierungen trotz hoher Folgekosten aufrechterhalten wurde und jetzt nicht mehr gilt, seit das Sondervermögen für Infrastruktur eingesetzt und die Bereichsausnahme für Investitionen in Sicherheit und Verteidigung geschaffen wurden. Die Vorschläge der EU-Kommission entsprechen 1,26 Prozent der EU- Wirtschaftsleistung. Der vorherige MFR belief sich auf 1,12 Prozent. Die Rückzahlungen für den Corona Wiederaufbaufonds (NGEU) herausgerechnet (0,11 Prozent), verbleibt ein nominaler Anstieg von 0,03 Prozent. Mario Draghi sowie andere Expertinnen und Experten haben den erheblichen Bedarf an öffentlichen Investitionen mehrfach beziffert. Die EU-Kommission bleibt selbst mit dem moderaten Anstieg des Haushaltsvolumens weit hinter diesen Bedarfen zurück, die sich auf EU-Ebene ergeben. Reformen allein auf der Ausgabenseite genügen also nicht, um die EU finanziell handlungsfähig zu machen. Stattdessen ist jeder Euro für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Klima und Sicherheit gemeinsam europäisch besser investiert, als wenn jedes Land für sich handelt. Der Deutsche Bundestag erinnert daran, dass Deutschland mit den übrigen Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission vereinbart hatte, ausreichende neue Eigenmittel einzuführen, um die Schulden des Corona Wiederaufbaufonds begleichen zu können. Ohne neue Eigenmittel droht hingegen ein Kürzungshaushalt trotz der historischen Aufgaben. Angesichts der geopolitischen Lage können wir uns bei den MFR-Verhandlungen keine langwierige Hängepartie bis kurz vor Schluss leisten. Allein darauf zu setzen, dass die amtierende Ratspräsidentschaft, die EU-Kommission oder das Europäische Parlament Lösungsvorschläge auf den Tisch legen, wird der Dringlichkeit nicht gerecht. Deshalb darf die Bundesregierung nicht weiter widersprüchliche Signale senden, indem sie einerseits zurecht die historische Aufgabe, eine Modernisierung und mehr Geschwindigkeit bei den MFR-Verhandlungen fordert, andererseits eine selbst nur moderate Erhöhung des EU-Haushalts und die Vorschläge der EU-Kommission für neue Eigenmittel ablehnt, ohne gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten alternative Ideen zur Diskussion zu stellen. Auch eine rechtssichere Mitgestaltung der Bundesländer in den NRPP und der Wettbewerbsfähigkeitsfonds bedürfen konkreter Vorschläge. In diesem Sinne unterstützt der Deutsche Bundestag die Forderung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025: „Der nächste EU-Haushalt muss den historischen Herausforderungen für Europa und unserem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige EU Rechnung tragen.“ II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich auf Ebene der EU, bei den Verhandlungen zum MFR für folgende Punkte einzusetzen: 1. Deutschland muss die Verhandlungen mit mehr Mut zur Verantwortung beschleunigen, sich frühzeitig und konstruktiv, mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten etwa im Format „Weimar plus“ im Rahmen eines gemeinsamen Positionspapiers, Hand in Hand mit der amtierenden Ratspräsidentschaft mit konkreten Vorschlägen einbringen, um schneller die unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten unter einen Hut zu bringen. Dafür muss auch die Abstimmung in der Bundesregierung beschleunigt werden. Ziel muss es sein, bis Ende 2026 eine Einigung zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament zu erzielen – vor den wichtigen Wahlen in Frankreich und Polen sowie rechtzeitig zur Aufstellung neuer Förderprogramme ab 2027. 2. Entsprechend dem Vorschlag der EU-Kommission braucht es einen moderneren, einfacheren und flexibleren Haushalt, der mehr in gemeinsame Zukunftsaufgaben sowie europäische öffentliche Güter für einen wettbewerbsfähigeren und widerstandsfähigeren Binnenmarkt, und dafür etwas weniger in historisch gewachsene Ausgaben mit überwiegend nationalem Bezug ohne klaren europäischen Mehrwert investiert. Eine klare Programmstruktur mit weniger und besser abgestimmten Programmen schafft Vereinfachung für die Begünstigten, erhöht die Geschwindigkeit bei der Einführung von Zukunftstechnologien – von Sicherheitsbis Klimatechnologien – und letztlich die Wirksamkeit der Haushaltsmittel. Die sogenannte MFR-Verhandlungsbox, die die Grundstruktur für die vertieften Verhandlungen festlegt, sollte entlang der vier Rubriken strukturiert und auf dem Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 geeint werden. 3. Ein angemessener Anstieg des MFR-Volumens ist notwendig für mehr europäische Handlungsfähigkeit und zur Finanzierung der dringend benötigten Zukunftsinvestitionen. Horizontale Kürzungen über alle Programme hinweg sind deshalb abzulehnen – insbesondere bei den neuen Prioritäten im Wettbewerbsfähigkeitsfonds, beim Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa, beim Infrastrukturausbau und bei Europas globaler Verantwortung darf es nicht zu Kürzungen im Vergleich zu den Kommissionsvorschlägen kommen. 4. Der Anstieg des MFR-Volumens sollte vorzugsweise über neue Eigenmittel finanziert werden. Der Kommissionsvorschlag liefert hierfür die Grundlage. Statt einer wenig zielgerichteten Unternehmensabgabe, die in der aktuellen Wirtschaftslage kontraproduktiv wäre, braucht es eine stärkere Ausrichtung auf Steuergerechtigkeit und eine einheitliche, umfassende und progressive Besteuerung der Umsätze großer Tech-Konzerne, sodass auch diese einen ihren Einnahmen im europäischen Binnenmarkt angemessenen Steuersatz zahlen. 5. Alternativ sollte eine wie im Koalitionsvertrag verabredete Finanztransaktionssteuer als steuergerechte Lösung zur Stärkung der EU-Eigenmittel von der Bundesregierung in die Verhandlungen eingebracht werden, die zusätzlich die Finanzstabilität stärken könnte. Andernfalls bliebe nur eine gemeinsame Schuldenaufnahme oder höhere nationale Beiträge. 6. Aufgrund der Erfahrungen mit unvorhersehbaren Krisen wie der Corona- Pandemie oder der Finanzkrise ist der Vorschlag der EU-Kommission, einen Krisenreaktionsmechanismus einzurichten, der allein durch Beschluss der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer verfassungsmäßigen Voraussetzungen ausgelöst werden kann, zu begrüßen. Mit der Aufnahme von Darlehen durch die EU und Weitergabe an die Mitgliedstaaten, abgesichert durch eine moderate Anhebung der MFR- Obergrenze, könnte er im Krisenfall nicht nur die Stabilität des MFR absichern, und flexible Risikoverteilung ermöglichen, sondern auch den Euro als globale Reservewährung stärken und das europäische finanzielle Krisenmanagement verbessern. Neben dem angemessenen Anstieg des MFR-Volumens muss entsprechend die Ausgabenobergrenze angepasst werden. 7. Der neue Wettbewerbsfähigkeitsfonds muss als Herzstück der Reform für Modernisierung und Innovation in Europa nach vorne gestellt werden. Er hat das Potential, langfristig im globalen Wettbewerb unsere wirtschaftliche Basis, Technologieführerschaft und Resilienz zu sichern sowie strategische Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien zu reduzieren. Deshalb braucht es klare operative Kriterien wie eine leistungs- und wettbewerbsbasierte (Innovations-)Förderung und erwartbare Skaleneffekte, den europäischen Mehrwert von Investitionen sowie die Zusammenarbeit von Unternehmen mehrerer Mitgliedstaaten. Dabei sollte auch der Ansatz ausgearbeitet werden, wie schrittweise Anreize zum Kauf von europäischen Produkten und Dienstleistungen (Buy-European) gesetzt werden können. Die Europäische Investitionsbank sollte die Skaleneffekte verstärken. Eine Zusammenführung von innovativen Unternehmen entsprechend der IPCEI- Plattformen sollte geprüft, offene Fragen der parlamentarischen Kontrolle müssen geklärt werden. Darüber hinaus muss die Kohäsionspolitik das Ziel verfolgen, strukturschwache Regionen in die Lage zu versetzen, an dem Wettbewerbsfähigkeitsfonds teilzunehmen. 8. Die Verzahnung des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa mit dem Wettbewerbsfähigkeitsfonds kann wichtige Skaleneffekte liefern, von denen auch deutsche Unternehmen massiv profitieren können, weil bei exzellenzbasierten EU-Programmen der Mittelrückfluss erfahrungsgemäß besonders groß ist. Die Anhebung des Volumens ist deshalb zentral. Eine Unterwerfung unter kurzfristige Interessen und flexible Programmumschichtungen ist abzulehnen. Die institutionelle und budgetäre Eigenständigkeit des Programms und die unabhängige Grundlagenforschung im Sinne einer „5. Freiheit“ muss durch eine ausreichende Mindestzuweisung gesichert bleiben. Das Exzellenzprinzip muss durchgängig gelten, aber auch so ausgestaltet werden, dass es für die Förderung in der Wirtschaft von der Entwicklung bis zur Marktreife passt. 9. Die öffentlichen Investitionen der EU müssen flankiert werden durch eine zügige Umsetzung der Spar- und Investitionsunion (Banken- und Kapitalmarktunion), um ausreichend privates Kapital für die enormen Investitionsbedarfe zu hebeln. Dafür bietet das Gesetzespaket der EU-Kommission zur Integration der Finanzmärkte vom 4. Dezember 2025 eine gute Grundlage. 10. Die finanziellen Mittel, die im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitsfonds für die Finanzierung von Investitionen in Sicherheit und in die Verteidigungsindustrie zur Verfügung stehen, müssen effektiv zur Erhöhung der europäischen Verteidigungsbereitschaft beitragen. Instrumente zur Förderung gemeinsamer Beschaffungen und Investitionen auf EU-Ebene sind im Sicherheits- und Verteidigungsbereich sowie im Bereich Rohstoffsicherung essenziell. Programme zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie, wie beispielsweise das bis 2027 laufende Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), müssen im Wettbewerbsfähigkeitsfonds wirksam integriert werden. 11. Ein Schwerpunkt ist auf die Kapazitätsausweitung der Schienenwege zu legen, um bis 2040 ein grenzüberschreitendes Hochgeschwindigkeitsnetz zu schaffen. Bei Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur müssen Investitionen in die militärische Mobilität eine neue Priorität erhalten. Die EU muss gemeinsam mit den Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die vorhandenen Mittel schnelle Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur im Krisenfall umsetzen. 12. Der nächste MFR muss auch im Bereich Bürgerrechte, innere Sicherheit, Flucht, Asyl und Migration sowie beim Daten- und Verbraucherschutz und der IT- Sicherheit, konsequent die konstituierenden Grundwerte der EU sichern. EU-Mittel dürfen daher nicht zur Aushöhlung von Menschenrechten, zum Aufbau digitaler Überwachungsinfrastrukturen oder zur Absenkung rechtsstaatlicher Standards genutzt werden. Notwendig bleiben unter anderem Investitionen in die konsequente Umsetzung europäischer Digitalgesetze, sichere digitale Netze und robuste Datenschutzarchitekturen, die Europas Resilienz gegenüber Desinformation, Cyberangriffen und externer Einflussnahme stärken. Im Bereich Asyl und Migration muss die EU mit ihrem Haushalt Solidarität dort stärken, wo Menschen und Mitgliedstaaten in Not geraten – nicht Abschottung finanzieren. 13. Rechte und Werte, Medienfreiheit und Kultur müssen zentrale Pfeiler bleiben. Deshalb braucht das neue Dachprogramm „AgoraEU“ ausreichende Fördermittel und Planungssicherheit für alle Aspekte der Demokratie. Eine flexible Umschichtung dieser Mittel in andere Programme darf es nicht geben. Dies gilt ebenso für die Programme der kulturellen und bildungsbezogenen Außenbeziehungen in Rubrik 3 für eine kohärente wertebasierte EU-Außenpolitik. 14. Die nationalen Programme des MFR in nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) zu bündeln, ist zu unterstützen. Dabei muss zum einen innerhalb der Bundesregierung ressortübergreifend allen Politikfeldern ausgewogen Rechnung getragen werden. Zum anderen muss zwingend sein, dass auch weiterhin eine direkte und kontinuierliche Einbindung und Mitentscheidung aller Ebenen (Kommunen, Regionen, Land, Bund, Sozialpartner, Zivilgesellschaft) auf der Grundlage von Subsidiarität und geteilter Mittelverwaltung von der Planung, Erstellung bis zur Umsetzung der Pläne sichergestellt bleibt. Diese Mitbestimmungsrechte müssen in den Verordnungsvorschlägen rechtlich klar verankert werden. Dazu gehören auch Regional-Checks durch die EU-Kommission und Begründungspflichten für Nationalstaaten, wenn sie regionale Belange nicht berücksichtigen. Für Deutschland sollte die Bundesebene die eigenständigen Pläne der Bundesländer lediglich gesammelt an die EU-Kommission übermitteln. 15. Im Rahmen der NRPP muss der Ansatz „Geld für Reformen“ uneingeschränkt gelten. Europäische Steuergelder dürfen nicht verpuffen, sondern sollen wirken. Dafür müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen schaffen. Insbesondere müssen die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gestärkt, die Korruption bekämpft und die sozial-ökologische Transformation abgesichert werden. Die Ergebnisse des EU-Semesters, welches umfassend die Reformdefizite der Mitgliedstaaten offenlegt, und insbesondere die des Rechtsstaatsberichts, sollten konkret in den NRPP berücksichtigt werden. Für Reformversäumnisse der nationalen Ebene darf die regionale Ebene aber nicht mithaften, sondern muss weiterhin EU-Mittel erhalten. 16. Die Konditionalitäts-Verordnung muss zentrales Instrument zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit für den gesamten MFR, insbesondere auch der NRPP, bleiben. Diese sollte ebenso wie die Einhaltung der EU-Grundrechte-Charta rechtlich eindeutig mit den NRPP verankert werden und Voraussetzung für die Bewilligung und Auszahlung der NRPP sein. Bei Verletzungen müssen EU-Gelder eingefroren und deren Umschichtung ausgeschlossen werden. Auch hier müssen bei Verstößen der nationalen Ebene die Regionen weiter gefördert werden können. 17. Die NRPP müssen einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Klare Regelungen für einen effektiven und transparenten Kontrollmechanismus, der insbesondere die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments von der Bewilligung der Pläne bis zur deren Umsetzung konkretisiert, sind dafür zwingend. Aufgrund der Verlagerung der Verantwortung in die Mitgliedstaaten bei der Erstellung und Umsetzung der NRPP muss auch der Bundestag seine verfassungsmäßigen Kontrollrechte ausüben können und zum frühestmöglichen Zeitpunkt umfassend unterrichtet werden, damit eine informierte Mitwirkung sichergestellt ist. 18. Die Flexibilität, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, wie er die Mittel ausgibt, darf nicht dazu führen, dass zentrale gemeinsame Ziele wie Klimaschutz, Biodiversität, soziale Konvergenz, die Förderung ländlicher Räume oder grenzüberschreitende Investitionen wie in die Infrastruktur auf der Strecke bleiben. Entsprechende Mittel wie über die Programme LIFE+, LEADER, EFRE oder IN- TERREG müssen in angemessenen Teilen durch ein Mindestbudget von der Flexibilität ausgenommen werden. Gleiches gilt im Besonderen für den Klimasozialfonds und den Europäischen Sozialfonds (ESF+), für dessen Aufgaben der überwiegende Anteil der von der EU-Kommission vorgeschlagenen 14 Prozent der NRPP-Mittel reserviert werden müssen. Die ergänzenden Vorschläge der EU- Kommission vom 9. November 2025 für ein Mindestbudget für ländliche Entwicklung muss explizit für LEADER und die Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen festgeschrieben werden. Deutschland muss die Chancen nutzen, die die Vereinfachung durch eine gemeinsame Dachverordnung für die Politik für ländliche Räume bietet. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit muss entschieden, mit entsprechenden nationalen Mitteln flankiert, vorangetrieben werden. 19. Bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist dafür zu sorgen, dass EU-weit einheitliche Umweltmindeststandards gelten und lebendige ländliche Räume ausreichend gefördert werden. Dabei ist das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ konsequent umzusetzen. Dafür sollen die bisherigen pauschalen Flächenprämien der GAP auslaufen und durch die Honorierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen ersetzt werden. 20. Die glaubhafte Umsetzung der Klima- und Biodiversitätsziele ist als Treiber für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie für die Resilienz Europas zentral. Deshalb müssen die übergreifenden Klima- und Umweltausgabenziele wirksam und manipulationssicher insbesondere gegenüber Greenwashing ausgestaltet werden, sodass Ausgaben mit geringer oder negativer Umweltwirkung nicht angerechnet werden können. Klimaschutzbelange müssen mit einer Quote von 35 Prozent entlang des gesamten MFR verbindlich abgesichert werden. 21. Eine eigenständige rechtsverbindliche Biodiversitätsquote ist notwendig, welche die langfristige Voraussetzung unseres Überlebens und Wohlstandes ist. Zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur muss ein zweckgebundenes Mindestbudget in Höhe von 5 Prozent des MFR bereitgestellt werden. Zudem müssen das Do-No-Significant-Harm-Prinzip und das Vorsorgeprinzip als verbindliche Leitplanken für den gesamten Haushalt gelten, mit klaren roten Listen für schädliche Aktivitäten und gut begründeten Ausnahmen, etwa im Bereich Verteidigung. 22. Die Förderfähigkeit im Bereich der Kernspaltungstechnologien sollte sich auf Forschung zur Sicherheit in der nuklearen Entsorgung konzentrieren, die Subventionierung neuer Atomkraftwerke muss ausgeschlossen werden. Ziel muss eine konsistente, klimafreundliche und wirtschaftlich vernünftige EU-Energiepolitik sein. Die Bundesregierung sollte ihre Position entsprechend zügig klären. 23. Die Absicherung der kontinuierlichen militärischen und zivilen Unterstützung der Ukraine durch eine spezielle Ukraine-Fazilität ist unerlässlich. Die Ukraine kämpft für den Frieden in Europa. Die mögliche Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte in der EU muss komplementär sein und ist kein Ersatz für die Fazilität. 24. Mit dem MFR sollten bereits klare Signale an die Frontrunner der Erweiterungskandidaten Montenegro und Albanien verankert werden, die voraussichtlich im Laufe des nächsten MFR der EU beitreten können, um die Ernsthaftigkeit einer geopolitisch motivierten Erweiterungspolitik zu unterstreichen. Kulturelle und wissenschaftliche Austauschstrukturen sollten dabei als bewährte Instrumente der Annäherung und Vertrauensbildung berücksichtigt werden. 25. Die Stärken der EU-Entwicklungspolitik sollten genutzt, entwicklungspolitische Ziele nicht marginalisiert und im Hinblick auf Rückführungen konditionalisiert werden. Ein Mindestbudget, das dem 0,7-Prozent-Ausgabenziel auch über den Zeitraum der Agenda 2030 hinaus entspricht, sollte festgeschrieben, die ODA- Quote von 90 Prozent in Verknüpfung mit Global Gateway als zentraler entwicklungspolitischer Garant erhalten bleiben, allerdings ergänzt um bisherige Zielvorgaben, thematische Säulen und Zweckbindung von Mitteln sowie spezifisches Monitoring, um die Transparenz der Mittelverwendung zu garantieren. Berlin, den 16. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen