zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034
Text
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Katrin Göring-Eckart, Dr. Anton
Hofreiter, Julian Joswig, Agnieszka Brugger, Dr. Ophelia Nick, Niklas
Wagener, Dr. Sebastian Schäfer, Claudia Roth, Schahina Gambir, Dr. Sandra
Detzer, Sara Nanni, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Franziska Brantner, Dr. Anja
Reinalter, Dr. Till Steffen, Dr. Lena Gumnior, Lisa Paus, Karoline Otte, Jeanne
Dillschneider, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler zum
Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel
hier: Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zum
Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028
bis 2034
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Europa steht vor existentiellen Herausforderungen. Mit der Rückkehr einer imperialen
Geopolitik stehen Frieden und Wohlstand in Europa wie nie zuvor nach dem Zweiten
Weltkrieg auf dem Spiel. Russlands gnadenloser Angriffskrieg gegen die Ukraine geht
in den vierten Kriegswinter und Putin zeigt keine ernsthafte Verhandlungsbereitschaft
für Frieden. Längst versucht er, durch seinen hybriden Krieg die Europäische Union
(EU) zu destabilisieren. Gleichzeitig stellt der US-amerikanische Präsident Donald
Trump bisherige Sicherheitsgarantien für Europa immer wieder in Frage. Mit seinem
Unterwerfungsplan für die Ukraine gefährdete er zum wiederholten Mal die
europäische Sicherheitsarchitektur sowie den Zusammenhalt von NATO und EU. Die neue
nationale Sicherheitsstrategie manifestiert jüngst diesen Rückzug der USA aus der
Wertepartnerschaft mit Europa. Mit seinem Zollkrieg, der entsprechend seines
America-first-Ansatzes einer unilateralen Nullsummenlogik folgt, erpresst er von der EU
Zugeständnisse, die das Investitionsumfeld im EU-Binnenmarkt verunsichern und
dessen Stabilität bedrohen. Auch China setzt seine Wirtschaftsmacht in einer
globalisierten Welt immer aggressiver als geostrategische Waffe gegen Europa ein. Diese
Angriffe treffen auf eine EU, die sich tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen
gegenübersieht: gefährlichen Abhängigkeiten in Schlüsselindustrien, stagnierenden
Volkswirtschaften, hochverschuldeten Mitgliedstaaten, der Notwendigkeit der
Dekarbonisierung sowie dem wachsenden Druck auf Demokratien durch rechtsextreme
Kräfte. Nur ein starkes, geeintes Europa wird gegenüber Autokratien wie China
bestehen können.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3298
21. Wahlperiode 16.12.2025
Europa darf den Weckruf nicht nur hören, sondern muss entsprechend handeln.
Zusammen sind wir als weltweit größter Binnenmarkt nicht machtlos – er ist der
Schlüssel, um selbstbewusst auf diese historischen Herausforderungen zu antworten. Ein
geschlossen und entschlossen handelndes Europa kann seine Zukunft selbstbestimmt und
souverän gestalten, um Frieden in Freiheit und Wohlstand für die Menschen in Europa
zu sichern.
Der nächste gemeinsame Mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 (MFR)
bietet dafür eine große Chance. In einem veränderten geopolitischen Umfeld erfordern
vor allem die globale Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität durch
einen starken EU-Binnenmarkt – Hand in Hand mit Klimaschutz –, sowie Resilienz
und Verteidigungsfähigkeit enorme neue, strategisch ausgerichtete Investitionen in
europäische öffentliche Güter (EPG). Gleichzeitig müssen die Corona-
Wiederaufbaukredite (NGEU) ab 2028 zurückgezahlt werden.
Die EU-Kommission setzt mit ihrem Vorschlag Ein dynamischer EU-Haushalt für die
Prioritäten der Zukunft – der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 (KOM(2025) 570
endg.) vom 16. Juli 2025 und den sektorspezifischen Rechtstexten vom 16. Juli und
3. September 2025 die richtigen Prioritäten für Bereiche, in denen Europa jetzt
gefordert ist und zusammen besser liefern kann – etwa bei Verteidigungsgütern, Forschung,
Energie- und Verkehrsinfrastruktur, digitalen Netzen oder der Dekarbonisierung.
Auch strukturell setzt sie die richtigen Akzente. Sie will über sieben Jahre rund
286 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr für alle 27 Mitgliedstaaten zielgerichteter, flexibler,
ergebnisorientiert und mit weniger Verwaltungsaufwand einsetzen. Künftig soll es
statt sieben nur noch vier Rubriken (1. Kohäsion, Landwirtschaft, ländlicher Raum,
Meere 2. Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Sicherheit 3. Europa in der Welt 4.
Verwaltung) sowie statt 52 nur noch 16 Programme geben. Um die Einnahmeseite zu
stärken und die Mitgliedstaaten zu entlasten, schlägt die EU-Kommission auch die
Einführung neuer Eigenmittel vor (KOM(2025) 574 endg.): Abgaben auf
Tabakprodukte, nichtrecycelten Elektroschrott, aus dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus
(CBAM) und dem Emissionshandelssystem (ETS) sowie eine Unternehmensabgabe
(CORE). Zudem wurden für die Bereiche Agrar und Fischerei, weniger entwickelte
Regionen, Soziales, innere Sicherheit sowie regionale Zusammenarbeit (Interreg)
Mindestzuweisungen festgeschrieben, für Klima und Umwelt ein sektorübergreifendes
Ausgabenziel von 35 Prozent festgelegt. Als Antwort auf unerwartete Krisen wie die
Corona-Pandemie schlägt sie einen neuen Krisenreaktionsmechanismus vor, mit dem
die EU bei schweren Krisen Darlehen aufnehmen und an die Mitgliedstaaten
weiterreichen soll. Für das Global Europe Instrument sieht der Kommissionsvorschlag einen
Mittelaufwuchs um 70 Prozent auf 200 Mrd. Euro vor und setzt auf „gegenseitig
vorteilhafte Partnerschaften“, die die strategischen Interessen der EU stärken.
Der Deutsche Bundestag unterstreicht, dass der nächste MFR ein geopolitischer
Haushalt sein muss. Er begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, diesen grundlegend
umzustrukturieren und zu modernisieren, insbesondere mit Einführung eines
Wettbewerbsfähigkeitsfonds in Rubrik 2. Er begleitet die Vorschläge konstruktiv, sieht aber
Verbesserungsbedarf im Detail. Er unterstützt die Forderungen des Europäischen
Parlaments an die EU-Kommission vom 30. Oktober 2025, den Regionen und lokalen
Gebietskörperschaften klare Mitbestimmungsrechte und dem Europäischen Parlament
frühzeitige Kontrollrechte im Rahmen der vorgeschlagenen Nationalen und
Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) der Rubrik 1 einzuräumen und beim Ansatz „Geld für
Reformen“ eine Mithaftung der Regionen bei mangelnden Reformen der nationalen
Ebene auszuschließen. Die Menschen vor Ort wissen am besten um die Bedarfe in
ihren Regionen und es muss sichergestellt sein, dass die Mittel auch dort ankommen,
wo sie am sinnvollsten eingesetzt werden. Die ergänzenden Vorschläge der EU-
Kommission vom 9. November 2025 gehen in die richtige Richtung. Sie müssen jedoch
rechtsverbindlich ausgestaltet werden und sollten auch von den Mitgliedstaaten in den
Verhandlungen berücksichtigt werden, sodass der Sorge der Bundesländer, erneut wie
beim Corona-Wiederaufbaufonds nur als Zaungast zu enden, Rechnung getragen wird.
Durch die Kohäsionspolitik als Grundpfeiler der EU sollte weiterhin sichergestellt
sein, dass die heterogene Staatengemeinschaft zusammenwachsen und das Gefälle
zwischen prosperierenden und strukturschwachen Regionen verringert wird.
Hinsichtlich der Gemeinsamen Agrarpolitik fehlen bislang EU-weit ausreichende
Mindeststandards bei Umwelt-, Klima- und Tierschutz und Mindestanteile für Umwelt-, Klima-
und Tierschutzmaßnahmen sowie lebendige ländliche Räume. Dies führt zu einem
Unterbietungswettbewerb. Landwirtschaft muss aber zukunftsfähig aufgestellt werden,
um auch langfristig sichere Ernten einzufahren. Um Demokratiefähigkeit,
internationale Partnerschaften und gesellschaftliche Widerstandskraft zu stärken, ist auch eine
auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der EU als Teil ihrer geopolitischen Resilienz
mitzudenken. Trotz der Verankerung der 90-Prozent-ODA-Quote in der Global
Gateway Initiative erhöhen der Wegfall von Ausgabezielen, thematischen Säulen und
Monitoring-Bestimmungen sowie neue Konditionalitäten im Global Europe Instrument
das Risiko, dass Mittel in kurzfristige Krisenreaktionen statt in langfristige nachhaltige
Entwicklung fließen.
Europas Handlungsfähigkeit nach außen steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit seiner
Werte nach innen. Die Mittelverwendung muss stets an die Einhaltung von Grund-
und Menschenrechtsstandards geknüpft sein. So wird der MFR zu einem Haushalt, der
Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Bürgerrechte und Sicherheit stärkt, Europas
offene Gesellschaften schützt und unsere digitale wie demokratische Souveränität
gegenüber Autokratien und Rechtspopulismus behauptet.
Europa braucht ein starkes Deutschland, wie auch Deutschland ein starkes Europa
braucht. Nicht allein Deutschland, Europa insgesamt bedarf jetzt einer gemeinsamen
Zeitenwende. Vor allem Deutschland als wirtschafts- und finanzpolitisch stärkster
Mitgliedstaat ist hier gefragt, dem Ernst der Lage angemessen, als verantwortungsvolle
europäische Führungsmacht voranzugehen, um globalen Herausforderungen und
Krisen angemessen begegnen zu können. Dazu genügt es nicht, allein Europapathos zu
versprühen, von Schicksalsmomenten für Europa anlässlich eines drohenden
Diktatfriedens gegen die Ukraine zu sprechen oder die digitale Souveränität Europas
anzukündigen. Sicherheit und Wohlstand gibt es nicht zum Nulltarif. Eine starke EU gibt
es nicht mit geschrumpftem Budget. Für einen zukunftsfähigen EU-Haushalt darf sich
Deutschland nicht auf eine Spardoktrin zurückziehen, die national jahrelang von
CDU/CSU-geführten Bundesregierungen trotz hoher Folgekosten aufrechterhalten
wurde und jetzt nicht mehr gilt, seit das Sondervermögen für Infrastruktur eingesetzt
und die Bereichsausnahme für Investitionen in Sicherheit und Verteidigung geschaffen
wurden.
Die Vorschläge der EU-Kommission entsprechen 1,26 Prozent der EU-
Wirtschaftsleistung. Der vorherige MFR belief sich auf 1,12 Prozent. Die Rückzahlungen für den
Corona Wiederaufbaufonds (NGEU) herausgerechnet (0,11 Prozent), verbleibt ein
nominaler Anstieg von 0,03 Prozent. Mario Draghi sowie andere Expertinnen und
Experten haben den erheblichen Bedarf an öffentlichen Investitionen mehrfach beziffert.
Die EU-Kommission bleibt selbst mit dem moderaten Anstieg des Haushaltsvolumens
weit hinter diesen Bedarfen zurück, die sich auf EU-Ebene ergeben. Reformen allein
auf der Ausgabenseite genügen also nicht, um die EU finanziell handlungsfähig zu
machen. Stattdessen ist jeder Euro für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Klima und
Sicherheit gemeinsam europäisch besser investiert, als wenn jedes Land für sich
handelt.
Der Deutsche Bundestag erinnert daran, dass Deutschland mit den übrigen
Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission vereinbart hatte,
ausreichende neue Eigenmittel einzuführen, um die Schulden des Corona
Wiederaufbaufonds begleichen zu können. Ohne neue Eigenmittel droht hingegen ein
Kürzungshaushalt trotz der historischen Aufgaben.
Angesichts der geopolitischen Lage können wir uns bei den MFR-Verhandlungen
keine langwierige Hängepartie bis kurz vor Schluss leisten. Allein darauf zu setzen,
dass die amtierende Ratspräsidentschaft, die EU-Kommission oder das Europäische
Parlament Lösungsvorschläge auf den Tisch legen, wird der Dringlichkeit nicht
gerecht. Deshalb darf die Bundesregierung nicht weiter widersprüchliche Signale
senden, indem sie einerseits zurecht die historische Aufgabe, eine Modernisierung und
mehr Geschwindigkeit bei den MFR-Verhandlungen fordert, andererseits eine selbst
nur moderate Erhöhung des EU-Haushalts und die Vorschläge der EU-Kommission
für neue Eigenmittel ablehnt, ohne gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten alternative
Ideen zur Diskussion zu stellen. Auch eine rechtssichere Mitgestaltung der
Bundesländer in den NRPP und der Wettbewerbsfähigkeitsfonds bedürfen konkreter Vorschläge.
In diesem Sinne unterstützt der Deutsche Bundestag die Forderung des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025: „Der nächste EU-Haushalt
muss den historischen Herausforderungen für Europa und unserem Anspruch an eine
geopolitisch handlungsfähige EU Rechnung tragen.“
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich auf Ebene der EU, bei den Verhandlungen zum MFR für folgende Punkte
einzusetzen:
1. Deutschland muss die Verhandlungen mit mehr Mut zur Verantwortung
beschleunigen, sich frühzeitig und konstruktiv, mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten
etwa im Format „Weimar plus“ im Rahmen eines gemeinsamen Positionspapiers,
Hand in Hand mit der amtierenden Ratspräsidentschaft mit konkreten
Vorschlägen einbringen, um schneller die unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten
unter einen Hut zu bringen. Dafür muss auch die Abstimmung in der
Bundesregierung beschleunigt werden. Ziel muss es sein, bis Ende 2026 eine Einigung
zwischen EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament zu
erzielen – vor den wichtigen Wahlen in Frankreich und Polen sowie rechtzeitig zur
Aufstellung neuer Förderprogramme ab 2027.
2. Entsprechend dem Vorschlag der EU-Kommission braucht es einen moderneren,
einfacheren und flexibleren Haushalt, der mehr in gemeinsame Zukunftsaufgaben
sowie europäische öffentliche Güter für einen wettbewerbsfähigeren und
widerstandsfähigeren Binnenmarkt, und dafür etwas weniger in historisch gewachsene
Ausgaben mit überwiegend nationalem Bezug ohne klaren europäischen
Mehrwert investiert. Eine klare Programmstruktur mit weniger und besser
abgestimmten Programmen schafft Vereinfachung für die Begünstigten, erhöht die
Geschwindigkeit bei der Einführung von Zukunftstechnologien – von
Sicherheitsbis Klimatechnologien – und letztlich die Wirksamkeit der Haushaltsmittel. Die
sogenannte MFR-Verhandlungsbox, die die Grundstruktur für die vertieften
Verhandlungen festlegt, sollte entlang der vier Rubriken strukturiert und auf dem
Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 geeint werden.
3. Ein angemessener Anstieg des MFR-Volumens ist notwendig für mehr
europäische Handlungsfähigkeit und zur Finanzierung der dringend benötigten
Zukunftsinvestitionen. Horizontale Kürzungen über alle Programme hinweg sind deshalb
abzulehnen – insbesondere bei den neuen Prioritäten im
Wettbewerbsfähigkeitsfonds, beim Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa, beim
Infrastrukturausbau und bei Europas globaler Verantwortung darf es nicht zu Kürzungen im
Vergleich zu den Kommissionsvorschlägen kommen.
4. Der Anstieg des MFR-Volumens sollte vorzugsweise über neue Eigenmittel
finanziert werden. Der Kommissionsvorschlag liefert hierfür die Grundlage. Statt
einer wenig zielgerichteten Unternehmensabgabe, die in der aktuellen
Wirtschaftslage kontraproduktiv wäre, braucht es eine stärkere Ausrichtung auf
Steuergerechtigkeit und eine einheitliche, umfassende und progressive Besteuerung
der Umsätze großer Tech-Konzerne, sodass auch diese einen ihren Einnahmen
im europäischen Binnenmarkt angemessenen Steuersatz zahlen.
5. Alternativ sollte eine wie im Koalitionsvertrag verabredete
Finanztransaktionssteuer als steuergerechte Lösung zur Stärkung der EU-Eigenmittel von der
Bundesregierung in die Verhandlungen eingebracht werden, die zusätzlich die
Finanzstabilität stärken könnte. Andernfalls bliebe nur eine gemeinsame
Schuldenaufnahme oder höhere nationale Beiträge.
6. Aufgrund der Erfahrungen mit unvorhersehbaren Krisen wie der Corona-
Pandemie oder der Finanzkrise ist der Vorschlag der EU-Kommission, einen
Krisenreaktionsmechanismus einzurichten, der allein durch Beschluss der Mitgliedstaaten
entsprechend ihrer verfassungsmäßigen Voraussetzungen ausgelöst werden kann,
zu begrüßen. Mit der Aufnahme von Darlehen durch die EU und Weitergabe an
die Mitgliedstaaten, abgesichert durch eine moderate Anhebung der MFR-
Obergrenze, könnte er im Krisenfall nicht nur die Stabilität des MFR absichern, und
flexible Risikoverteilung ermöglichen, sondern auch den Euro als globale
Reservewährung stärken und das europäische finanzielle Krisenmanagement
verbessern. Neben dem angemessenen Anstieg des MFR-Volumens muss entsprechend
die Ausgabenobergrenze angepasst werden.
7. Der neue Wettbewerbsfähigkeitsfonds muss als Herzstück der Reform für
Modernisierung und Innovation in Europa nach vorne gestellt werden. Er hat das
Potential, langfristig im globalen Wettbewerb unsere wirtschaftliche Basis,
Technologieführerschaft und Resilienz zu sichern sowie strategische Abhängigkeiten
in Schlüsselindustrien zu reduzieren. Deshalb braucht es klare operative Kriterien
wie eine leistungs- und wettbewerbsbasierte (Innovations-)Förderung und
erwartbare Skaleneffekte, den europäischen Mehrwert von Investitionen sowie die
Zusammenarbeit von Unternehmen mehrerer Mitgliedstaaten. Dabei sollte auch der
Ansatz ausgearbeitet werden, wie schrittweise Anreize zum Kauf von
europäischen Produkten und Dienstleistungen (Buy-European) gesetzt werden können.
Die Europäische Investitionsbank sollte die Skaleneffekte verstärken. Eine
Zusammenführung von innovativen Unternehmen entsprechend der IPCEI-
Plattformen sollte geprüft, offene Fragen der parlamentarischen Kontrolle müssen geklärt
werden. Darüber hinaus muss die Kohäsionspolitik das Ziel verfolgen,
strukturschwache Regionen in die Lage zu versetzen, an dem
Wettbewerbsfähigkeitsfonds teilzunehmen.
8. Die Verzahnung des Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa mit dem
Wettbewerbsfähigkeitsfonds kann wichtige Skaleneffekte liefern, von denen
auch deutsche Unternehmen massiv profitieren können, weil bei
exzellenzbasierten EU-Programmen der Mittelrückfluss erfahrungsgemäß besonders groß ist.
Die Anhebung des Volumens ist deshalb zentral. Eine Unterwerfung unter
kurzfristige Interessen und flexible Programmumschichtungen ist abzulehnen. Die
institutionelle und budgetäre Eigenständigkeit des Programms und die unabhängige
Grundlagenforschung im Sinne einer „5. Freiheit“ muss durch eine ausreichende
Mindestzuweisung gesichert bleiben. Das Exzellenzprinzip muss durchgängig
gelten, aber auch so ausgestaltet werden, dass es für die Förderung in der
Wirtschaft von der Entwicklung bis zur Marktreife passt.
9. Die öffentlichen Investitionen der EU müssen flankiert werden durch eine zügige
Umsetzung der Spar- und Investitionsunion (Banken- und Kapitalmarktunion),
um ausreichend privates Kapital für die enormen Investitionsbedarfe zu hebeln.
Dafür bietet das Gesetzespaket der EU-Kommission zur Integration der
Finanzmärkte vom 4. Dezember 2025 eine gute Grundlage.
10. Die finanziellen Mittel, die im Rahmen des Wettbewerbsfähigkeitsfonds für die
Finanzierung von Investitionen in Sicherheit und in die Verteidigungsindustrie
zur Verfügung stehen, müssen effektiv zur Erhöhung der europäischen
Verteidigungsbereitschaft beitragen. Instrumente zur Förderung gemeinsamer
Beschaffungen und Investitionen auf EU-Ebene sind im Sicherheits- und
Verteidigungsbereich sowie im Bereich Rohstoffsicherung essenziell. Programme zur Stärkung
der europäischen Verteidigungsindustrie, wie beispielsweise das bis 2027
laufende Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), müssen im
Wettbewerbsfähigkeitsfonds wirksam integriert werden.
11. Ein Schwerpunkt ist auf die Kapazitätsausweitung der Schienenwege zu legen,
um bis 2040 ein grenzüberschreitendes Hochgeschwindigkeitsnetz zu schaffen.
Bei Ausgaben für die Verkehrsinfrastruktur müssen Investitionen in die
militärische Mobilität eine neue Priorität erhalten. Die EU muss gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die vorhandenen Mittel schnelle Maßnahmen zur
Steigerung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur im Krisenfall umsetzen.
12. Der nächste MFR muss auch im Bereich Bürgerrechte, innere Sicherheit, Flucht,
Asyl und Migration sowie beim Daten- und Verbraucherschutz und der IT-
Sicherheit, konsequent die konstituierenden Grundwerte der EU sichern. EU-Mittel
dürfen daher nicht zur Aushöhlung von Menschenrechten, zum Aufbau digitaler
Überwachungsinfrastrukturen oder zur Absenkung rechtsstaatlicher Standards
genutzt werden. Notwendig bleiben unter anderem Investitionen in die
konsequente Umsetzung europäischer Digitalgesetze, sichere digitale Netze und
robuste Datenschutzarchitekturen, die Europas Resilienz gegenüber
Desinformation, Cyberangriffen und externer Einflussnahme stärken. Im Bereich Asyl und
Migration muss die EU mit ihrem Haushalt Solidarität dort stärken, wo Menschen
und Mitgliedstaaten in Not geraten – nicht Abschottung finanzieren.
13. Rechte und Werte, Medienfreiheit und Kultur müssen zentrale Pfeiler bleiben.
Deshalb braucht das neue Dachprogramm „AgoraEU“ ausreichende Fördermittel
und Planungssicherheit für alle Aspekte der Demokratie. Eine flexible
Umschichtung dieser Mittel in andere Programme darf es nicht geben. Dies gilt ebenso für
die Programme der kulturellen und bildungsbezogenen Außenbeziehungen in
Rubrik 3 für eine kohärente wertebasierte EU-Außenpolitik.
14. Die nationalen Programme des MFR in nationalen und regionalen
Partnerschaftsplänen (NRPP) zu bündeln, ist zu unterstützen. Dabei muss zum einen innerhalb
der Bundesregierung ressortübergreifend allen Politikfeldern ausgewogen
Rechnung getragen werden. Zum anderen muss zwingend sein, dass auch weiterhin
eine direkte und kontinuierliche Einbindung und Mitentscheidung aller Ebenen
(Kommunen, Regionen, Land, Bund, Sozialpartner, Zivilgesellschaft) auf der
Grundlage von Subsidiarität und geteilter Mittelverwaltung von der Planung,
Erstellung bis zur Umsetzung der Pläne sichergestellt bleibt. Diese
Mitbestimmungsrechte müssen in den Verordnungsvorschlägen rechtlich klar verankert
werden. Dazu gehören auch Regional-Checks durch die EU-Kommission und
Begründungspflichten für Nationalstaaten, wenn sie regionale Belange nicht
berücksichtigen. Für Deutschland sollte die Bundesebene die eigenständigen Pläne der
Bundesländer lediglich gesammelt an die EU-Kommission übermitteln.
15. Im Rahmen der NRPP muss der Ansatz „Geld für Reformen“ uneingeschränkt
gelten. Europäische Steuergelder dürfen nicht verpuffen, sondern sollen wirken.
Dafür müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Voraussetzungen schaffen.
Insbesondere müssen die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie gestärkt, die
Korruption bekämpft und die sozial-ökologische Transformation abgesichert werden.
Die Ergebnisse des EU-Semesters, welches umfassend die Reformdefizite der
Mitgliedstaaten offenlegt, und insbesondere die des Rechtsstaatsberichts, sollten
konkret in den NRPP berücksichtigt werden. Für Reformversäumnisse der
nationalen Ebene darf die regionale Ebene aber nicht mithaften, sondern muss
weiterhin EU-Mittel erhalten.
16. Die Konditionalitäts-Verordnung muss zentrales Instrument zum Schutz der
Rechtsstaatlichkeit für den gesamten MFR, insbesondere auch der NRPP,
bleiben. Diese sollte ebenso wie die Einhaltung der EU-Grundrechte-Charta rechtlich
eindeutig mit den NRPP verankert werden und Voraussetzung für die
Bewilligung und Auszahlung der NRPP sein. Bei Verletzungen müssen EU-Gelder
eingefroren und deren Umschichtung ausgeschlossen werden. Auch hier müssen bei
Verstößen der nationalen Ebene die Regionen weiter gefördert werden können.
17. Die NRPP müssen einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Klare Regelungen für einen effektiven und transparenten Kontrollmechanismus,
der insbesondere die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments von der
Bewilligung der Pläne bis zur deren Umsetzung konkretisiert, sind dafür zwingend.
Aufgrund der Verlagerung der Verantwortung in die Mitgliedstaaten bei der
Erstellung und Umsetzung der NRPP muss auch der Bundestag seine
verfassungsmäßigen Kontrollrechte ausüben können und zum frühestmöglichen Zeitpunkt
umfassend unterrichtet werden, damit eine informierte Mitwirkung sichergestellt
ist.
18. Die Flexibilität, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, wie er die Mittel
ausgibt, darf nicht dazu führen, dass zentrale gemeinsame Ziele wie Klimaschutz,
Biodiversität, soziale Konvergenz, die Förderung ländlicher Räume oder
grenzüberschreitende Investitionen wie in die Infrastruktur auf der Strecke bleiben.
Entsprechende Mittel wie über die Programme LIFE+, LEADER, EFRE oder IN-
TERREG müssen in angemessenen Teilen durch ein Mindestbudget von der
Flexibilität ausgenommen werden. Gleiches gilt im Besonderen für den
Klimasozialfonds und den Europäischen Sozialfonds (ESF+), für dessen Aufgaben der
überwiegende Anteil der von der EU-Kommission vorgeschlagenen 14 Prozent
der NRPP-Mittel reserviert werden müssen. Die ergänzenden Vorschläge der EU-
Kommission vom 9. November 2025 für ein Mindestbudget für ländliche
Entwicklung muss explizit für LEADER und die Daseinsvorsorge in ländlichen
Regionen festgeschrieben werden. Deutschland muss die Chancen nutzen, die die
Vereinfachung durch eine gemeinsame Dachverordnung für die Politik für
ländliche Räume bietet. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit muss entschieden,
mit entsprechenden nationalen Mitteln flankiert, vorangetrieben werden.
19. Bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist dafür zu sorgen, dass EU-weit
einheitliche Umweltmindeststandards gelten und lebendige ländliche Räume
ausreichend gefördert werden. Dabei ist das Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche
Leistungen“ konsequent umzusetzen. Dafür sollen die bisherigen pauschalen
Flächenprämien der GAP auslaufen und durch die Honorierung von Umwelt-,
Klima- und Tierschutzleistungen ersetzt werden.
20. Die glaubhafte Umsetzung der Klima- und Biodiversitätsziele ist als Treiber für
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie für die Resilienz Europas zentral.
Deshalb müssen die übergreifenden Klima- und Umweltausgabenziele wirksam
und manipulationssicher insbesondere gegenüber Greenwashing ausgestaltet
werden, sodass Ausgaben mit geringer oder negativer Umweltwirkung nicht
angerechnet werden können. Klimaschutzbelange müssen mit einer Quote von 35
Prozent entlang des gesamten MFR verbindlich abgesichert werden.
21. Eine eigenständige rechtsverbindliche Biodiversitätsquote ist notwendig, welche
die langfristige Voraussetzung unseres Überlebens und Wohlstandes ist. Zur
Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur muss ein
zweckgebundenes Mindestbudget in Höhe von 5 Prozent des MFR bereitgestellt werden.
Zudem müssen das Do-No-Significant-Harm-Prinzip und das Vorsorgeprinzip
als verbindliche Leitplanken für den gesamten Haushalt gelten, mit klaren roten
Listen für schädliche Aktivitäten und gut begründeten Ausnahmen, etwa im
Bereich Verteidigung.
22. Die Förderfähigkeit im Bereich der Kernspaltungstechnologien sollte sich auf
Forschung zur Sicherheit in der nuklearen Entsorgung konzentrieren, die
Subventionierung neuer Atomkraftwerke muss ausgeschlossen werden. Ziel muss eine
konsistente, klimafreundliche und wirtschaftlich vernünftige EU-Energiepolitik
sein. Die Bundesregierung sollte ihre Position entsprechend zügig klären.
23. Die Absicherung der kontinuierlichen militärischen und zivilen Unterstützung
der Ukraine durch eine spezielle Ukraine-Fazilität ist unerlässlich. Die Ukraine
kämpft für den Frieden in Europa. Die mögliche Nutzung eingefrorener
russischer Vermögenswerte in der EU muss komplementär sein und ist kein Ersatz für
die Fazilität.
24. Mit dem MFR sollten bereits klare Signale an die Frontrunner der
Erweiterungskandidaten Montenegro und Albanien verankert werden, die voraussichtlich im
Laufe des nächsten MFR der EU beitreten können, um die Ernsthaftigkeit einer
geopolitisch motivierten Erweiterungspolitik zu unterstreichen. Kulturelle und
wissenschaftliche Austauschstrukturen sollten dabei als bewährte Instrumente der
Annäherung und Vertrauensbildung berücksichtigt werden.
25. Die Stärken der EU-Entwicklungspolitik sollten genutzt, entwicklungspolitische
Ziele nicht marginalisiert und im Hinblick auf Rückführungen konditionalisiert
werden. Ein Mindestbudget, das dem 0,7-Prozent-Ausgabenziel auch über den
Zeitraum der Agenda 2030 hinaus entspricht, sollte festgeschrieben, die ODA-
Quote von 90 Prozent in Verknüpfung mit Global Gateway als zentraler
entwicklungspolitischer Garant erhalten bleiben, allerdings ergänzt um bisherige
Zielvorgaben, thematische Säulen und Zweckbindung von Mitteln sowie spezifisches
Monitoring, um die Transparenz der Mittelverwendung zu garantieren.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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