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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

dip / drucksache 26.08.2025 · WP 21 · zu130/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten [Bundesrat zu Drucksache 130/25 (Beschluss) 26.08.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten C(2025) 5819 final Frau Anke Rehlinger Präsidentin des Bundesrates Leipziger Straße 3–4 10117 Berlin DEUTSCHLAND EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.8.2025 C(2025) 5819 final Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung „Dekarbonisierung von Unternehmensflotten “ {COM(2025) 96 final}. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrats für das Ziel, die Emissionen aus dem Straßenverkehr zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Automobilsektors zu stärken. Ebenso begrüßt sie es, dass der Bundesrat die Einschätzung teilt, dass emissionsfreie Unternehmensflotten sowohl zu den Klimazielen als auch zu den industriellen Zielen beitragen können. Die Kommission stimmt zu, dass die breite Aufnahme emissionsfreier Fahrzeuge in Unternehmensflotten der Dekarbonisierung zugutekommt und so ganz allgemein Fahrzeuge schneller auf den Gebrauchtwagenmarkt für emissionsfreie Fahrzeuge gelangen. Wie in der Mitteilung hervorgehoben, kommt dem steuerlichen Rahmen eine wichtige Lenkungsfunktion bei Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensflotten zu. Die Kommission nimmt den Verweis des Bundesrates auf die in Deutschland bereits bestehenden Anreize – wie die begünstigte Besteuerung von elektrischen Firmen-Pkw und die Befreiung dieser Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer – zur Kenntnis. Diese bestehenden nationalen Maßnahmen können ein Baustein für weitere Fortschritte sein und anderen Mitgliedstaaten als Inspiration dienen. Auch nimmt die Kommission die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf eine mögliche grüne MwSt-Initiative zur Kenntnis. Zudem räumt die Kommission die potenziell verkehrsverlagernde Wirkung vorteilhafter Dienstwagenregelungen ein, weshalb sie auch in Zukunft für ausgewogene Ansätze eintreten wird, die sowohl den Klimaschutz als auch nachhaltige Mobilitätsoptionen wie den öffentlichen Verkehr fördern. Wie in der Mitteilung dargelegt, wird sich die Gesetzgebungsinitiative, die bis Ende 2025 vorgelegt werden soll, auf einen weiteren technischen und politischen Dialog mit den zu Drucksache 130/25 (Beschluss) Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern sowie auf eine Folgenabschätzung stützen. Die Kommission sieht der weiteren Zusammenarbeit mit deutschen Gremien im Rahmen dieser Initiative erwartungsvoll entgegen und begrüßt es, dass sich der Bundesrat konstruktiv in diesen politischen Dialog einbringt. Mit freundlichen Grüßen Wopke Hoekstra Mitglied der Kommission zu Drucksache 130/25 (Beschluss) - 2 -]

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