Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dekarbonisierung von Unternehmensflotten
[Bundesrat zu Drucksache 130/25 (Beschluss)
26.08.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
Dekarbonisierung von Unternehmensflotten
C(2025) 5819 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3–4
10117 Berlin DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 21.8.2025
C(2025) 5819 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung
„Dekarbonisierung von Unternehmensflotten “ {COM(2025) 96 final}.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrats für das Ziel, die Emissionen
aus dem Straßenverkehr zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen
Automobilsektors zu stärken. Ebenso begrüßt sie es, dass der Bundesrat die
Einschätzung teilt, dass emissionsfreie Unternehmensflotten sowohl zu den Klimazielen
als auch zu den industriellen Zielen beitragen können.
Die Kommission stimmt zu, dass die breite Aufnahme emissionsfreier Fahrzeuge in
Unternehmensflotten der Dekarbonisierung zugutekommt und so ganz allgemein
Fahrzeuge schneller auf den Gebrauchtwagenmarkt für emissionsfreie Fahrzeuge
gelangen.
Wie in der Mitteilung hervorgehoben, kommt dem steuerlichen Rahmen eine wichtige
Lenkungsfunktion bei Entscheidungen in Bezug auf Unternehmensflotten zu. Die
Kommission nimmt den Verweis des Bundesrates auf die in Deutschland bereits
bestehenden Anreize – wie die begünstigte Besteuerung von elektrischen Firmen-Pkw
und die Befreiung dieser Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer – zur Kenntnis. Diese
bestehenden nationalen Maßnahmen können ein Baustein für weitere Fortschritte sein
und anderen Mitgliedstaaten als Inspiration dienen.
Auch nimmt die Kommission die Bedenken des Bundesrates in Bezug auf eine mögliche
grüne MwSt-Initiative zur Kenntnis.
Zudem räumt die Kommission die potenziell verkehrsverlagernde Wirkung vorteilhafter
Dienstwagenregelungen ein, weshalb sie auch in Zukunft für ausgewogene Ansätze
eintreten wird, die sowohl den Klimaschutz als auch nachhaltige Mobilitätsoptionen wie
den öffentlichen Verkehr fördern.
Wie in der Mitteilung dargelegt, wird sich die Gesetzgebungsinitiative, die bis Ende 2025
vorgelegt werden soll, auf einen weiteren technischen und politischen Dialog mit den
zu Drucksache 130/25 (Beschluss)
Mitgliedstaaten und den einschlägigen Interessenträgern sowie auf eine
Folgenabschätzung stützen.
Die Kommission sieht der weiteren Zusammenarbeit mit deutschen Gremien im Rahmen
dieser Initiative erwartungsvoll entgegen und begrüßt es, dass sich der Bundesrat
konstruktiv in diesen politischen Dialog einbringt.
Mit freundlichen Grüßen
Wopke Hoekstra
Mitglied der Kommission
zu Drucksache 130/25 (Beschluss) - 2 -]
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