Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3834)
Text
Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3834)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5604
21. Wahlperiode 27.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3834 –
Kulturgut Fleisch schützen mit Kennzeichnungspflicht und Bezeichnungsschutz
A. Problem
Im vorliegenden Antrag stellt die Fraktion der AfD dar, dass zellbasierte
Fleischimitate, die unter labortechnischen Bedingungen hergestellt werden, vermeintlich
zu einem umweltgerechten und tierfreundlichen Fleischkonsum beitragen sollen.
Allerdings seien für die Herstellung Stammzellen aus der Muskulatur lebender
Tiere oder embryonale Stammzellen erforderlich, deren Entnahme den Tod von
Muttertier und Embryo zur Folge habe. Zudem werde fetales Kälberserum
benötigt, das aus den Herzen von Kälberembryos gewonnen werde, die eine Entnahme
nicht überlebten.
In der EU gebe es bereits einen ersten Antrag auf Zulassung von synthetischem
Fleisch, zudem werde ein Forschungsprojekt zur Industrialisierung und
Kommerzialisierung von Laborfleisch gefördert. Die Mitgliedstaaten Italien und Ungarn
hätten die Produktion und den Verkauf von Laborfleisch verboten. In Deutschland
gilt Fleisch aus Sicht der Antragsteller seit langem als hochwertiges Lebensmittel,
sein Konsum sei daher kulturhistorisch verwurzelt.
Um vor allem kleine Fleischereibetriebe vor den Folgen ideologischer
Ernährungstrends und der möglichen Konkurrenz von künstlich erzeugtem Fleisch und
Fleischerzeugnissen zu schützen, seien verschiedene regulatorische Maßnahmen
auf nationaler und EU-Ebene erforderlich.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3834 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Stephan Protschka
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Caroline Bosbach, Stephan Protschka, Svenja Stadler,
Dr. Zoe Mayer und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/3834 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den
Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der vorliegende Antrag zielt auf die Feststellung, dass die Herstellung von synthetischem Fleisch im Labor weder
dem Tier- noch dem Umweltschutz vollständig gerecht werde. Zudem soll der Beschluss des Europäischen
Parlaments vom 7. Oktober 2025 zum Verbot einer Bezeichnung von pflanzlichen Alternativen und künstlich
hergestelltem Fleisch mit Begriffen wie Wurst oder Schnitzel Anlass dafür sein, den Schutz von Fleisch als deutsches
Kulturgut zu stärken. Die Bundesregierung soll daher dazu aufgefordert werden, eine Kennzeichnungspflicht für
künstlichen Fleischersatz oder seine Bestandteile einzuführen, Bezeichnungen wie „Fleisch“ oder Ähnliches bei
Fleischimitaten zu verbieten und sich auf Ebene der EU für ein Bezeichnungsverbot für pflanzliche
Fleischalternativen einzusetzen. Zudem soll sie für einen besseren Tierschutz bei der Herstellung von Fleischimitaten sorgen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3834 empfohlen.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 40. Sitzung am 22. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die
Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/3834 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/3834 in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD betonte, Fleisch sei nicht nur Teil der Esskultur, der handwerklichen Traditionen und der
bäuerlichen Wirtschaftsweise, es sei auch deutsches Kulturgut. Der US-Bundesstaat Mississippi habe bereits ein
Verkaufsverbot für zellkultiviertes Fleisch und aktuell für zellkultivierte Milchprodukte erlassen. Ebenso müsse
in Deutschland im Sinne des Verbraucherschutzes vorsorglich gehandelt werden. Entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen seien im vorliegenden Antrag formuliert. Aus Gründen des Tierschutzes müsse die Verwendung
von fetalem Kälberserum in der Lebensmittelproduktion sowie der Import von Fleischimitaten, die diese Stoffe
enthielten, verboten werden. Darüber werde eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Vorderseite von
Alternativprodukten benötigt, damit Verbraucher erkennen könnten, was sie kauften. Ebenso wie bei Milch und
Milchprodukten müsse Fleisch als Bezeichnung ausschließlich für Erzeugnisse von Tieren vorbehalten und rechtlich
geschützt sein.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hielt fest, Menschen solle nicht vorgeschrieben werden, was sie
essen und wie Produkte bezeichnet werden müssten. Sie verweise auf die nationale Proteinstrategie, die in
Deutschland einen innovativen Wirtschaftssektor mit vielen Perspektiven ermögliche. Im vorliegenden Antrag
werde der Tierschutz hervorgehoben, allerdings sei fetales Kälberserum so knapp und teuer, dass es nicht mehr
zum Einsatz käme, und der Tierschutz solle besser bei den 45 Millionen Schweinen ansetzen, die für Kulturgüter
wie Schwarzwälder Schinken oder Thüringer Rostbratwurst gemästet und getötet würden. Der Antrag sei unsinnig
und abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass es nicht sinnvoll sei, jetzt schon regulierend tätig zu werden.
Bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sei bisher nur ein Antrag für In-Vitro-Fleisch
gestellt worden. Die EFSA habe In-Vitro-Fleisch als neuartiges Lebensmittel eingestuft, was nicht bedeute, dass
es schon in den Verkehr gebracht werden dürfe. Bei der Bezeichnung dieser Produkte gelte, dass irreführende
Bezeichnungen EU-weit nicht zulässig seien. Alternativprodukte seien vom Verbraucher gewünscht und
bewiesen die Innovationsfähigkeit der Branche. Sie würden niemandem etwas wegnehmen, sondern ermöglichten
Wahlfreiheit für mündige Verbraucher.
Die Fraktion der SPD erklärte, Verbraucherinnen und Verbraucher seien sehr wohl in der Lage, die Unterschiede
zu erkennen. Wer selbst in Lebensmittelläden einkaufe, wisse, dass vegane oder vegetarische Lebensmittel gut
erkennbar seien und getrennt von tierischen Produkten angeboten würden. Die Forderungen des vorliegenden
Antrags würden Wirtschaftswachstum verhindern, denn Alternativprodukte hätten ein großes
Wachstumspotential, wenn bekanntermaßen Hersteller von traditionellen Fleisch- und Wurstwaren auch in diesem Segment
investierten. Selbst abgeschwächte Bezeichnungsvorschriften, wie auf Ebene der EU geplant, hätten Mehrkosten beim
Verpackungsmaterial oder Marketing für die Unternehmen zur Folge.
Die Fraktion Die Linke unterstrich, die Kennzeichnung mit „vegan“ oder „vegetarisch“ sei deutlich sichtbar und
könne zu einer bewussten Kaufentscheidung führen. Kultur und Kulturgüter entwickelten sich dynamisch, es gebe
in Deutschland nicht mehr die Esskultur der Steinzeit oder der 1950er-Jahre. Wichtiger sei daher, dass
Ersatzprodukte keinem oder zumindest demselben Mehrwertsteuersatz unterlägen wie Grundnahrungsmittel. Außerdem
sollte eher gegen irreführende Produktbezeichnungen wie „frisch“ oder „bäuerlich“ vorgegangen werden.
Die Bundesregierung erläuterte, derzeit werde auf Ebene der EU noch über den Vorschlag zur Änderung der
Gemeinsamen Marktordnung verhandelt, der Änderungen im Bezeichnungsschutz vorsehe. Nach Abschluss der
Verhandlungen, voraussichtlich im Juni 2026, solle es eine Übergangsfrist von drei Jahren für den
Bezeichnungsschutz von Fleisch geben.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/3834 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Stephan Protschka
Berichterstatter
Svenja Stadler
Berichterstatterin
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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