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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3292)

dip / drucksache 14.01.2026 · WP 21 · 21/3632 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3292) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3632 21. Wahlperiode 14.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksache 21/3292 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes A. Problem Für die verpflichtende Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ist im aktuell geltenden Gesetz eine Übergangsfrist für bereits produzierte Lebensmittel bis zum 1. März 2026 festgelegt. Bis dahin sollte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes umgesetzt sein. Da dies bislang noch nicht der Fall ist, soll der Stichtag auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um Unsicherheiten bei den betroffenen Akteurinnen und Akteuren bis zum Inkrafttreten reformierter Regelungen zu vermeiden. B. Lösung Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Wurden nicht erörtert. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Wurde nicht erörtert. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Wurde nicht erörtert. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Wurden nicht erörtert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Wurde nicht erörtert. F. Weitere Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3292 unverändert anzunehmen. Berlin, den 14. Januar 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Christoph Frauenpreiß Berichterstatter Stephan Protschka Berichterstatter Jens Behrens Berichterstatter Dr. Zoe Mayer Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Christoph Frauenpreiß, Stephan Protschka, Jens Behrens, Dr. Zoe Mayer und Ina Latendorf A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 50. Sitzung am 18. Dezember 2025 den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/3292 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur alleinigen Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage In § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist in der geltenden Fassung eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2026 für die verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln festgelegt. Dieser Stichtag soll auf den 1. Januar 2027 verschoben werden. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/3292 in seiner 14. Sitzung am 14. Januar 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, generelles Ziel der Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sei, den landwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Vorteile zu ermöglichen und gleichzeitig die Akzeptanz bei und die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Die erfolgreiche Nutzung privatwirtschaftlicher Label solle daher gesetzlich untermauert werden. Des Weiteren sei geplant, künftig das sogenannte Downgrading zu erlauben, bei dem Fleisch höherer Haltungsformen auch in niedrigeren Haltungsformen vermarktet werden könne. Auch die Kennzeichnung ausländischer Waren und die Vermeidung unnötiger oder doppelter Datenerhebung würden Inhalt einer praxistauglichen und in der Umsetzung bürokratiearmen Anpassung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes werden. Die Fraktion der AfD kritisierte, dass bereits zum zweiten Mal über die Verschiebung der Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes debattiert werde. Das zeige, wie unausgegoren das Gesetz sei. Die gewählte Lösung halte die Fraktion der AfD für eine Notmaßnahme, um schweren wirtschaftlichen Schaden von den betroffenen Betrieben abzuwenden. Die inhaltlichen Bedenken der Fraktion blieben bestehen. Eine staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht schaffe keinen erkennbaren Mehrwert, wenn bereits funktionierende privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme gebräuchlich seien und sich am Markt etabliert hätten. Ein staatliches System erhöhe nur den Kontrollaufwand und belaste die Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie. Die Fraktion der SPD äußerte, die wiederholte Verschiebung der Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sei ärgerlich. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hätten sich aber auf eine praxistaugliche Nachbesserung des Gesetzes geeinigt. Der Außerhausverkauf solle ab dem 1. Juli 2027 in die Kennzeichnungspflicht einbezogen und in Zukunft ein Downgrading ermöglicht werden. Zudem sei eine Einbeziehung ausländischer Waren in den Anwendungsbereich des Gesetzes geplant. Entsprechende Regelungen müssten erst gegenüber der Europäischen Kommission notifiziert werden. Die Erarbeitung dieser Änderungen benötige einen längeren Zeitraum als zunächst gedacht. Die Fraktion der SPD sei überzeugt, dass in den nächsten Wochen ein Entwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt werde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN monierte, dass mit einer zweiten Verschiebung keine Planungssicherheit geschaffen werden könne. Der Einzelhandel habe bereits gedruckte Verpackungen wieder einstampfen müssen, was für viel Frustration gesorgt habe. In Verbindung mit der Beendigung des Bundesprogramms „Umbau der Tierhaltung“ schwinde das Vertrauen der Betroffenen in die Bundesregierung. Wenn ein reformiertes Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten solle, müsse spätestens im März 2026 ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Die Fraktion Die Linke erklärte, trotz einzelner von ihr kritisierter Punkte sei das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sinnvoll, um Haltungsbedingungen von Tieren sichtbar zu machen und Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren. Vernünftiger wäre, zuerst Haltungsstandards zu definieren und dann eine Kennzeichnungspflicht einzuführen. Darüber hinaus befürchte die Fraktion bei einem Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2027 eine parallele Nutzung privatwirtschaftlicher Label, die zur Verwirrung führen könne, zumal die geplante Schriftgröße der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung aus Sicht der Fraktion zu klein sei. Die Bundesregierung bekräftigte, sie wolle an der verpflichtenden Kennzeichnung festhalten. Eine bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung brauche Zeit, wenn die Kennzeichnung von Anfang an funktionieren solle. Nur so könne das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie aller beteiligten Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette gestärkt werden. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3292 in unveränderter Fassung anzunehmen. Berlin, den 14. Januar 2026 Christoph Frauenpreiß Berichterstatter Stephan Protschka Berichterstatter Jens Behrens Berichterstatter Dr. Zoe Mayer Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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