Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3292)
Text
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3292)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3632
21. Wahlperiode 14.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 21/3292 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
A. Problem
Für die verpflichtende Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung ist im aktuell
geltenden Gesetz eine Übergangsfrist für bereits produzierte Lebensmittel bis zum
1. März 2026 festgelegt. Bis dahin sollte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarte Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
umgesetzt sein. Da dies bislang noch nicht der Fall ist, soll der Stichtag auf den 1.
Januar 2027 verschoben werden, um Unsicherheiten bei den betroffenen
Akteurinnen und Akteuren bis zum Inkrafttreten reformierter Regelungen zu vermeiden.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Wurde nicht erörtert.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Wurde nicht erörtert.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Wurden nicht erörtert.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Wurde nicht erörtert.
F. Weitere Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3292 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 14. Januar 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Christoph Frauenpreiß
Berichterstatter
Stephan Protschka
Berichterstatter
Jens Behrens
Berichterstatter
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Christoph Frauenpreiß, Stephan Protschka, Jens
Behrens, Dr. Zoe Mayer und Ina Latendorf
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 50. Sitzung am 18. Dezember 2025 den Gesetzentwurf der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD auf Drucksache 21/3292 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat zur alleinigen Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
In § 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist in der geltenden Fassung eine Übergangsfrist bis
zum 1. März 2026 für die verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln festgelegt. Dieser Stichtag soll auf
den 1. Januar 2027 verschoben werden.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD auf Drucksache 21/3292 in seiner 14. Sitzung am 14. Januar 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, generelles Ziel der Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sei,
den landwirtschaftlichen Betrieben finanzielle Vorteile zu ermöglichen und gleichzeitig die Akzeptanz bei und
die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Die erfolgreiche Nutzung
privatwirtschaftlicher Label solle daher gesetzlich untermauert werden. Des Weiteren sei geplant, künftig das sogenannte
Downgrading zu erlauben, bei dem Fleisch höherer Haltungsformen auch in niedrigeren Haltungsformen vermarktet
werden könne. Auch die Kennzeichnung ausländischer Waren und die Vermeidung unnötiger oder doppelter
Datenerhebung würden Inhalt einer praxistauglichen und in der Umsetzung bürokratiearmen Anpassung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes werden.
Die Fraktion der AfD kritisierte, dass bereits zum zweiten Mal über die Verschiebung der Anwendung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes debattiert werde. Das zeige, wie unausgegoren das Gesetz sei. Die gewählte
Lösung halte die Fraktion der AfD für eine Notmaßnahme, um schweren wirtschaftlichen Schaden von den
betroffenen Betrieben abzuwenden. Die inhaltlichen Bedenken der Fraktion blieben bestehen. Eine staatliche
Tierhaltungskennzeichnungspflicht schaffe keinen erkennbaren Mehrwert, wenn bereits funktionierende
privatwirtschaftliche Kennzeichnungssysteme gebräuchlich seien und sich am Markt etabliert hätten. Ein staatliches System
erhöhe nur den Kontrollaufwand und belaste die Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie.
Die Fraktion der SPD äußerte, die wiederholte Verschiebung der Anwendung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sei ärgerlich. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD hätten sich aber auf eine praxistaugliche
Nachbesserung des Gesetzes geeinigt. Der Außerhausverkauf solle ab dem 1. Juli 2027 in die Kennzeichnungspflicht
einbezogen und in Zukunft ein Downgrading ermöglicht werden. Zudem sei eine Einbeziehung ausländischer Waren
in den Anwendungsbereich des Gesetzes geplant. Entsprechende Regelungen müssten erst gegenüber der
Europäischen Kommission notifiziert werden. Die Erarbeitung dieser Änderungen benötige einen längeren Zeitraum
als zunächst gedacht. Die Fraktion der SPD sei überzeugt, dass in den nächsten Wochen ein Entwurf zur Änderung
des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN monierte, dass mit einer zweiten Verschiebung keine
Planungssicherheit geschaffen werden könne. Der Einzelhandel habe bereits gedruckte Verpackungen wieder einstampfen
müssen, was für viel Frustration gesorgt habe. In Verbindung mit der Beendigung des Bundesprogramms „Umbau
der Tierhaltung“ schwinde das Vertrauen der Betroffenen in die Bundesregierung. Wenn ein reformiertes
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten solle, müsse spätestens im März 2026 ein
entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Die Fraktion Die Linke erklärte, trotz einzelner von ihr kritisierter Punkte sei das
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sinnvoll, um Haltungsbedingungen von Tieren sichtbar zu machen und Verbraucherinnen und Verbraucher
zu informieren. Vernünftiger wäre, zuerst Haltungsstandards zu definieren und dann eine Kennzeichnungspflicht
einzuführen. Darüber hinaus befürchte die Fraktion bei einem Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2027 eine parallele
Nutzung privatwirtschaftlicher Label, die zur Verwirrung führen könne, zumal die geplante Schriftgröße der
gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung aus Sicht der Fraktion zu klein sei.
Die Bundesregierung bekräftigte, sie wolle an der verpflichtenden Kennzeichnung festhalten. Eine
bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung brauche Zeit, wenn die Kennzeichnung von Anfang an funktionieren solle.
Nur so könne das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie aller beteiligten Akteure entlang der
gesamten Wertschöpfungskette gestärkt werden.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3292
in unveränderter Fassung anzunehmen.
Berlin, den 14. Januar 2026
Christoph Frauenpreiß
Berichterstatter
Stephan Protschka
Berichterstatter
Jens Behrens
Berichterstatter
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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