polradar

Schutz geografischer Angaben stärken - Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2550)

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3378 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Schutz geografischer Angaben stärken - Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2550) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3378 21. Wahlperiode 19.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2550 – Schutz geografischer Angaben stärken – Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern A. Problem Der Schutz geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten sichert die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Agrarprodukte und trägt zu deren regionaler Identität bei. Vor diesem Hintergrund sei auch die einheitliche und explizite Anerkennung des Schutzes für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse in Form einer EU-weit geltenden Verordnung zu begrüßen. Dennoch gibt aus Sicht der Antragsteller einige Aspekte, die im Sinne der Hersteller solcher Erzeugnisse verbessert werden müssten. Die Antragsteller legen dar, dass sich die Definition des Erzeugerstatus lediglich auf den letzten Fertigungsschritt bezieht. Antrags-, Kontroll- und Nachweispflichten würden vor allem für kleine und mittlere Unternehmen finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Zudem seien Unternehmen, die ihre Waren in der Region herstellten, aber nicht alle formalen Anforderungen erfüllten, durch Werbe- und andere Verbote benachteiligt. Daher müsse sich die Bundesregierung auf EU- Ebene für Verbesserungen einsetzen sowie die genannten Aspekte in der nationalen Umsetzung berücksichtigen. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/2550 abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Caroline Bosbach Berichterstatterin Bernd Schuhmann Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Caroline Bosbach, Bernd Schuhmann, Dr. Franziska Kersten, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 6. November 2025 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2550 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll der Deutsche Bundestag feststellen, dass der durch EU-Recht garantierte Schutz geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten, der auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse einschließt, für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Identität deutscher Agrarprodukte sorgt. Zudem soll sich die Bundesregierung auf nationaler und Ebene der EU insbesondere dafür einsetzen, dass bestehende Rechts- und Verwaltungssystem zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse angepasst wird. Dabei soll die Definition und Einbeziehung des Erzeugerbegriffs praxisgerecht gestaltet sowie Bürokratie und Kosten für kleine und mittlere Unternehmen möglichst geringgehalten werden. Zudem dürfen die Werbemöglichkeiten für nicht registrierte Betriebe nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Im Antrag wird darüber hinaus gefordert, dass die Bundesregierung die Auswirkungen der Reform der Regeln zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse jährlich evaluiert. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 18. Sitzung am 17. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2550 empfohlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 14. Sitzung am 17. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2550 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2550 in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, sie stehe zum Schutz geografischer Angaben. Die Kennzeichnung von Herkunft, Qualität und Regionalität seien echte Wettbewerbsvorteile für die Erzeuger. Regelungen müssten rechtssicher und praktikabel sein. Bürokratieabbau sei ein zentrales Anliegen, daher sei das Geoschutzreformgesetz zur Umsetzung des EU-Rechts bewusst schlank gehalten. Der vorliegende Antrag trage kaum zu mehr Rechtssicherheit und Praktikabilität bei und biete keinen Mehrwert. Die Fraktion der AfD legte dar, geografische Angaben verkörperten Kulturerbe und regionale Identität. Daher böten sie Wettbewerbsvorteile für kleine und mittlere Betriebe. Ihr Schutz stärke Regionen und verbinde Tradition mit Moderne. Der Antrag ziele auf klare Regeln, die zugleich weniger bürokratischen Aufwand und geringere Kosten für die Betriebe bedeuteten. Schlanke, verständliche und bezahlbare Verfahren verhinderten Marktverengung und förderten Vielfalt. Zudem werde im Antrag eine praxisgerechte Erzeugerdefinition entlang der gesamten Wertschöpfungskette gefordert. Die künftigen Sanktionierungen bei Verstößen gegen das Geoschutzreformgesetz seien zu hart und müssten abgemildert werden. Außerdem sollte eine Übergangsregelung für die Werbung nicht registrierter Betriebe geschaffen werden. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, das Geoschutzreformgesetz sei bereits am 14. November 2025 von Deutschen Bundestag angenommen worden. Darin seien alle berechtigten Interessen der Betroffenen berücksichtigt worden. Der Antrag sei obsolet und komme zu spät. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, die meisten Anliegen des Antrags seien bereits im Geoschutzreformgesetz geregelt. Darüber hinaus enthalte er pauschale Forderungen, wie etwa „überflüssige neue Regelungen“ zu streichen, die unkonkret und nicht hilfreich seien. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/2550 abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Caroline Bosbach Berichterstatterin Bernd Schuhmann Berichterstatter Dr. Franziska Kersten Berichterstatterin Dr. Ophelia Nick Berichterstatterin Marcel Bauer Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen