Schutz geografischer Angaben stärken - Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2550)
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Schutz geografischer Angaben stärken - Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2550)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3378
21. Wahlperiode 19.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2550 –
Schutz geografischer Angaben stärken – Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und
Rechtsklarheit sichern
A. Problem
Der Schutz geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten
sichert die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Agrarprodukte und trägt zu deren
regionaler Identität bei. Vor diesem Hintergrund sei auch die einheitliche und
explizite Anerkennung des Schutzes für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse in
Form einer EU-weit geltenden Verordnung zu begrüßen. Dennoch gibt aus Sicht
der Antragsteller einige Aspekte, die im Sinne der Hersteller solcher Erzeugnisse
verbessert werden müssten.
Die Antragsteller legen dar, dass sich die Definition des Erzeugerstatus lediglich
auf den letzten Fertigungsschritt bezieht. Antrags-, Kontroll- und
Nachweispflichten würden vor allem für kleine und mittlere Unternehmen finanzielle
Belastungen nach sich ziehen. Zudem seien Unternehmen, die ihre Waren in der Region
herstellten, aber nicht alle formalen Anforderungen erfüllten, durch Werbe- und
andere Verbote benachteiligt. Daher müsse sich die Bundesregierung auf EU-
Ebene für Verbesserungen einsetzen sowie die genannten Aspekte in der
nationalen Umsetzung berücksichtigen.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2550 abzulehnen.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Bernd Schuhmann
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Caroline Bosbach, Bernd Schuhmann, Dr. Franziska
Kersten, Dr. Ophelia Nick und Marcel Bauer
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 37. Sitzung am 6. November 2025 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/2550 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll der Deutsche Bundestag feststellen, dass der durch EU-Recht garantierte Schutz
geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten, der auch handwerkliche und industrielle
Erzeugnisse einschließt, für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Identität deutscher
Agrarprodukte sorgt. Zudem soll sich die Bundesregierung auf nationaler und Ebene der EU insbesondere dafür einsetzen,
dass bestehende Rechts- und Verwaltungssystem zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und
industrielle Erzeugnisse angepasst wird. Dabei soll die Definition und Einbeziehung des Erzeugerbegriffs
praxisgerecht gestaltet sowie Bürokratie und Kosten für kleine und mittlere Unternehmen möglichst geringgehalten
werden. Zudem dürfen die Werbemöglichkeiten für nicht registrierte Betriebe nicht unverhältnismäßig
eingeschränkt werden. Im Antrag wird darüber hinaus gefordert, dass die Bundesregierung die Auswirkungen der
Reform der Regeln zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse jährlich
evaluiert.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 18. Sitzung am 17. Dezember 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2550 empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat in seiner 14. Sitzung am 17. Dezember
2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/2550
empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/2550 in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, sie stehe zum Schutz geografischer Angaben. Die Kennzeichnung von
Herkunft, Qualität und Regionalität seien echte Wettbewerbsvorteile für die Erzeuger. Regelungen müssten
rechtssicher und praktikabel sein. Bürokratieabbau sei ein zentrales Anliegen, daher sei das
Geoschutzreformgesetz zur Umsetzung des EU-Rechts bewusst schlank gehalten. Der vorliegende Antrag trage kaum zu mehr
Rechtssicherheit und Praktikabilität bei und biete keinen Mehrwert.
Die Fraktion der AfD legte dar, geografische Angaben verkörperten Kulturerbe und regionale Identität. Daher
böten sie Wettbewerbsvorteile für kleine und mittlere Betriebe. Ihr Schutz stärke Regionen und verbinde Tradition
mit Moderne. Der Antrag ziele auf klare Regeln, die zugleich weniger bürokratischen Aufwand und geringere
Kosten für die Betriebe bedeuteten. Schlanke, verständliche und bezahlbare Verfahren verhinderten
Marktverengung und förderten Vielfalt. Zudem werde im Antrag eine praxisgerechte Erzeugerdefinition entlang der gesamten
Wertschöpfungskette gefordert. Die künftigen Sanktionierungen bei Verstößen gegen das Geoschutzreformgesetz
seien zu hart und müssten abgemildert werden. Außerdem sollte eine Übergangsregelung für die Werbung nicht
registrierter Betriebe geschaffen werden.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, das Geoschutzreformgesetz sei bereits am 14. November 2025 von
Deutschen Bundestag angenommen worden. Darin seien alle berechtigten Interessen der Betroffenen berücksichtigt
worden. Der Antrag sei obsolet und komme zu spät.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, die meisten Anliegen des Antrags seien bereits im
Geoschutzreformgesetz geregelt. Darüber hinaus enthalte er pauschale Forderungen, wie etwa „überflüssige neue
Regelungen“ zu streichen, die unkonkret und nicht hilfreich seien.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/2550 abzulehnen.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Caroline Bosbach
Berichterstatterin
Bernd Schuhmann
Berichterstatter
Dr. Franziska Kersten
Berichterstatterin
Dr. Ophelia Nick
Berichterstatterin
Marcel Bauer
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333]
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