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zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/221)

dip / drucksache 17.06.2025 · WP 21 · 21/505 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/221) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/505 21. Wahlperiode 17.06.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/221 – zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes A. Problem Die Antragstellerin führt aus, dass die Europäische Union ihren Bürgerinnen und Bürgern unter anderem ein hohes Verbraucherschutzniveau garantiere. Ebenso lege der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fest, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden und durch starke Rechte unterstützt werden sollten. Das Europäische Parlament habe in den Verhandlungen über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel gefordert, Änderungen am Verordnungsvorschlag im Sinne des Verbraucherschutzes vorzunehmen. Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, sich bei den Verhandlungen auf Ebene der EU dafür einzusetzen, dass eine Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittel und die Rückverfolgbarkeit für mit neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Verordnungstext rechtsverbindlich verankert wird und dem Vorschlag nicht zuzustimmen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/221 abzulehnen. Berlin, den 4. Juni 2025 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Anna Aeikens Berichterstatterin Stephan Protschka Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Anna Aeikens, Stephan Protschka, Isabel Mackensen- Geis, Karl Bär und Ina Latendorf I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 6. Sitzung am 21. Mai 2025 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/221 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet eine Stellungnahme gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wesentliche Belange des Verbraucherschutzes in den Verhandlungen über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel durchzusetzen sowie ihre Zustimmung zur Verordnung zu verweigern, falls dies auf Ebene der EU keine Mehrheit finden sollte. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Drucksache 21/221 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 abschließend beraten. Die Fraktion der CDU/CSU monierte, im vorliegenden Antrag werde gefordert, dass die Bundesregierung den Verordnungsvorschlag ablehnen solle, falls keine umfassende Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel sowie die Rückverfolgbarkeit für mit neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen in den Rechtstext aufgenommen werde. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass auf Ebene der EU Bewegung in den gesamten Themenkomplex gekommen sei, eine Vorfestlegung der Bundesregierung durch eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages könne aber die Verhandlungen beeinträchtigen. Für die Fraktion der CDU/CSU sei wichtiger, eine gemeinsame, europäische Lösung zu finden und dabei in einem wissenschaftlichen Ansatz Risiken und Chancen abzuwägen sowie die Sorgen der Verbraucher zu berücksichtigen. Daher lehne sie den Antrag ab. Die Fraktion der AfD räumte ein, dass eine verpflichtende Kennzeichnung von genomisch veränderten Lebensmitteln und ihre Rückverfolgbarkeit zu begrüßen seien, wendete aber ein, dass die geforderte Rückverfolgung technisch nicht umsetzbar sei. Neue Züchtungsmethoden wie CRISPR-Cas seien vermutlich kein Allheilmittel, müssten aber weiter erforscht werden. Mit dem vorliegenden Antrag werde lediglich versucht, Regelungen einzuführen, die diese Forschung unterbinden würden. Die Fraktion der AfD betrachte die Forderungen daher als Symbolpolitik. Sie hingegen wolle inhaltliche Politik machen und lehne den Antrag daher ab. Die Fraktion der SPD erklärte, auf der einen Seite müssten die Chancen, die sich aus den neuen genomischen Techniken ergäben, genutzt werden auf der anderen Seite bedürfe ein funktionierender Markt des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher und damit einhergehend Transparenz und Wahlfreiheit. Aus diesem Grund setze sich die Fraktion der SPD für die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus neuen genomischen Techniken ein und unterstützte die Position des Europäischen Parlaments von Februar 2024. Mit dem Antrag solle die Bundesregierung jedoch unter Druck gesetzt werden. Damit könne keine tragfähige und ausgewogene Lösung gefunden werden, die sowohl den Verbraucherschutz als auch Interessen für mehr Innovation verbinde. Die Fraktion der SPD lehne den Antrag deshalb ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass sie in ihrem Antrag nur das einfordere, was bereits geltende Rechtslage sei. Der Deutsche Bundestag solle sein Mitwirkungsrecht nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes nutzen und der Bundesregierung bindende Vorgaben für die Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag machen. Eine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht entspreche nicht den Wünschen der Verbraucher, die frei entscheiden wollten, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel erwerben. Zudem würden Betriebe im Bio-Landbau sowie im konventionellen, aber gentechnik-freien Anbau belastet. Diese Betriebe hätten im vergangenen Jahr mit Produkten mit dem grünen „Ohne GenTechnik“-Siegel 17 Mrd. Euro Umsatz erwirtschaftet. Ohne die Kennzeichnungspflicht könnten diese sich nicht mehr von Betrieben abgrenzen, die mit Gentechnik arbeiteten. Die Fraktion Die Linke war der Ansicht, dass der Deutsche Bundestag von seinem Recht nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gebrauch machen solle und sie dem Antrag zustimmen werde. Die Forderungen, die im Antrag gestellt würden, entsprächen dem geltendem Recht und seien daher als Mindestforderungen zu betrachten. Die Ausführungen der Fraktion der SPD seien widersprüchlich, denn für eine Information der Verbraucherinnen und Verbraucher und deren Schutz müsse die Kennzeichnungspflicht bestehen bleiben, genauso wie für Bäuerinnen und Bauern sowie für Gartenbaubetriebe, die andernfalls ihre Existenzgrundlage verlören. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass sie sich aktuell in den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag befinde. Eine Vorfestlegung durch eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages könne sich auf einen von der Bundesregierung angestrebten, tragfähigen Kompromiss auswirken. Für einen solchen Kompromiss müssten die unterschiedlichen Interessenlagen abgewogen werden, sowohl bei der Forschung und Pflanzenzucht, die der unterschiedlichen landwirtschaftlichen Erzeuger und der Lebensmittelverarbeiter als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/221 abzulehnen. Berlin, den 4. Juni 2025 Anna Aeikens Berichterstatterin Stephan Protschka Berichterstatter Isabel Mackensen-Geis Berichterstatterin Karl Bär Berichterstatter Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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