zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/221)
Text
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/221)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/505
21. Wahlperiode 17.06.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/221 –
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen
und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der
Verordnung (EU) 2017/625
KOM(2023) 411 endg.; Ratsdok. 11592/23
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
A. Problem
Die Antragstellerin führt aus, dass die Europäische Union ihren Bürgerinnen und
Bürgern unter anderem ein hohes Verbraucherschutzniveau garantiere. Ebenso
lege der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fest, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt entscheiden und durch starke Rechte
unterstützt werden sollten. Das Europäische Parlament habe in den Verhandlungen
über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit
bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen
gewonnenen Lebens- und Futtermittel gefordert, Änderungen am
Verordnungsvorschlag im Sinne des Verbraucherschutzes vorzunehmen.
Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die
Bundesregierung dazu aufgefordert werden, sich bei den Verhandlungen auf Ebene der EU
dafür einzusetzen, dass eine Kennzeichnungspflicht auf Lebensmittel und die
Rückverfolgbarkeit für mit neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen
und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel entlang der gesamten
Wertschöpfungskette im Verordnungstext rechtsverbindlich verankert wird und
dem Vorschlag nicht zuzustimmen, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/221 abzulehnen.
Berlin, den 4. Juni 2025
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Stephan Protschka
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Anna Aeikens, Stephan Protschka, Isabel Mackensen-
Geis, Karl Bär und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 6. Sitzung am 21. Mai 2025 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Drucksache 21/221 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat zur Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet eine Stellungnahme gemäß
Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Bundesregierung wird aufgefordert, wesentliche Belange des
Verbraucherschutzes in den Verhandlungen über die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und
Futtermittel durchzusetzen sowie ihre Zustimmung zur Verordnung zu verweigern, falls dies auf Ebene der EU
keine Mehrheit finden sollte.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Drucksache 21/221 in seiner 2. Sitzung am 4. Juni 2025 abschließend beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU monierte, im vorliegenden Antrag werde gefordert, dass die Bundesregierung den
Verordnungsvorschlag ablehnen solle, falls keine umfassende Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel sowie die
Rückverfolgbarkeit für mit neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen in den Rechtstext aufgenommen
werde. Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass auf Ebene der EU Bewegung in den gesamten Themenkomplex
gekommen sei, eine Vorfestlegung der Bundesregierung durch eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages
könne aber die Verhandlungen beeinträchtigen. Für die Fraktion der CDU/CSU sei wichtiger, eine gemeinsame,
europäische Lösung zu finden und dabei in einem wissenschaftlichen Ansatz Risiken und Chancen abzuwägen
sowie die Sorgen der Verbraucher zu berücksichtigen. Daher lehne sie den Antrag ab.
Die Fraktion der AfD räumte ein, dass eine verpflichtende Kennzeichnung von genomisch veränderten
Lebensmitteln und ihre Rückverfolgbarkeit zu begrüßen seien, wendete aber ein, dass die geforderte Rückverfolgung
technisch nicht umsetzbar sei. Neue Züchtungsmethoden wie CRISPR-Cas seien vermutlich kein Allheilmittel,
müssten aber weiter erforscht werden. Mit dem vorliegenden Antrag werde lediglich versucht, Regelungen
einzuführen, die diese Forschung unterbinden würden. Die Fraktion der AfD betrachte die Forderungen daher als
Symbolpolitik. Sie hingegen wolle inhaltliche Politik machen und lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion der SPD erklärte, auf der einen Seite müssten die Chancen, die sich aus den neuen genomischen
Techniken ergäben, genutzt werden auf der anderen Seite bedürfe ein funktionierender Markt des Vertrauens der
Verbraucherinnen und Verbraucher und damit einhergehend Transparenz und Wahlfreiheit. Aus diesem Grund
setze sich die Fraktion der SPD für die Kennzeichnung von Lebensmitteln aus neuen genomischen Techniken ein
und unterstützte die Position des Europäischen Parlaments von Februar 2024. Mit dem Antrag solle die
Bundesregierung jedoch unter Druck gesetzt werden. Damit könne keine tragfähige und ausgewogene Lösung gefunden
werden, die sowohl den Verbraucherschutz als auch Interessen für mehr Innovation verbinde. Die Fraktion der
SPD lehne den Antrag deshalb ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dar, dass sie in ihrem Antrag nur das einfordere, was bereits
geltende Rechtslage sei. Der Deutsche Bundestag solle sein Mitwirkungsrecht nach Artikel 23 Absatz 3 des
Grundgesetzes nutzen und der Bundesregierung bindende Vorgaben für die Verhandlungen zum
Verordnungsvorschlag machen. Eine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht entspreche nicht den Wünschen der
Verbraucher, die frei entscheiden wollten, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel erwerben. Zudem würden Betriebe
im Bio-Landbau sowie im konventionellen, aber gentechnik-freien Anbau belastet. Diese Betriebe hätten im
vergangenen Jahr mit Produkten mit dem grünen „Ohne GenTechnik“-Siegel 17 Mrd. Euro Umsatz erwirtschaftet.
Ohne die Kennzeichnungspflicht könnten diese sich nicht mehr von Betrieben abgrenzen, die mit Gentechnik
arbeiteten.
Die Fraktion Die Linke war der Ansicht, dass der Deutsche Bundestag von seinem Recht nach Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes Gebrauch machen solle und sie dem Antrag zustimmen werde. Die Forderungen, die im
Antrag gestellt würden, entsprächen dem geltendem Recht und seien daher als Mindestforderungen zu betrachten.
Die Ausführungen der Fraktion der SPD seien widersprüchlich, denn für eine Information der Verbraucherinnen
und Verbraucher und deren Schutz müsse die Kennzeichnungspflicht bestehen bleiben, genauso wie für
Bäuerinnen und Bauern sowie für Gartenbaubetriebe, die andernfalls ihre Existenzgrundlage verlören.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass sie sich aktuell in den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag
befinde. Eine Vorfestlegung durch eine Stellungnahme des Deutschen Bundestages könne sich auf einen von der
Bundesregierung angestrebten, tragfähigen Kompromiss auswirken. Für einen solchen Kompromiss müssten die
unterschiedlichen Interessenlagen abgewogen werden, sowohl bei der Forschung und Pflanzenzucht, die der
unterschiedlichen landwirtschaftlichen Erzeuger und der Lebensmittelverarbeiter als auch der Verbraucherinnen und
Verbraucher.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/221 abzulehnen.
Berlin, den 4. Juni 2025
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Stephan Protschka
Berichterstatter
Isabel Mackensen-Geis
Berichterstatterin
Karl Bär
Berichterstatter
Ina Latendorf
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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