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Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4944)

dip / drucksache 17.04.2026 · WP 21 · 21/5435 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4944) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5435 21. Wahlperiode 17.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4944 – Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland A. Problem Die Fraktion der AfD stellt im vorliegenden Antrag dar, dass das BMLEH einen Gesetzentwurf erarbeite, der die Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen verpflichtend machen solle. Ziel der Gesetzesänderung sei, Schlachtungen transparenter zu machen und Verstöße gegen den Tierschutz besser aufzudecken. Aus Sicht der Antragsteller trage die geplante Gesetzesänderung dazu bei, dass landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Betriebe einem generellen Misstrauen unterlägen. Besser seien effizientere Kontrollen und eine ausreichende personelle Ausstattung der Veterinärämter. Außerdem könne eine Dauerüberwachung gegen Datenschutz- und Arbeitsrecht verstoßen, weil sie in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten der Schlachthöfe eingreife. Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, auf die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung auf Schlachthöfen zu verzichten und stattdessen den Bürokratieabbau im Bereich der Landwirtschaft voranzutreiben. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/4944 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Hermann Färber Vorsitzender Anna Aeikens Berichterstatterin Bernd Schattner Berichterstatter Jens Behrens Berichterstatter Dr. Zoe Mayer Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Anna Aeikens, Bernd Schattner, Jens Behrens, Dr. Zoe Mayer und Ina Latendorf I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4944 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem vorliegenden Antrag soll vor allem festgestellt werden, dass eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen Ausdruck eines generellen Misstrauens in die Branche sei und datenschutz- sowie arbeitsrechtliche Bedenken hervorrufe. Der Bereich sei bereits stark reguliert, daher könnten bessere Kontrolle mehr zu einem praxisnahen Tierschutz beitragen als eine zunehmende staatliche Überwachung. Im Antrag ist weiterhin vorgesehen, die Bundesregierung dazu aufzufordern, die geplante Gesetzesänderung zur verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht weiter zu verfolgen, sondern das Fleischerhandwerk in Deutschland zu stärken und die Entbürokratisierung für die Landwirtschaft und die verarbeitende Industrie voranzubringen. Damit könne die Abwanderung von Schlachthöfen ins Ausland verhindert und die Branche wirtschaftlich gefördert werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4944 empfohlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 27. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4944 empfohlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 1. Abschließende Beratung Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4944 in seiner 22. Sitzung am 15. April 2026 abschließend beraten. Die Fraktion der AfD führte an, Tierschutz sei auch für die Fraktion der AfD ein hohes Gut und zurecht im Grundgesetz verankert. Dennoch müsse die Landwirtschaft vor zu viel Bürokratie geschützt werden. Eine verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen greife nicht nur stark in die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter ein, sondern sie stelle auch die gesamte Branche unter Generalverdacht. Es gebe bereits ein engmaschiges Kontrollsystem der Amtstierärzte, das ausgebaut und konsequent umgesetzt werden könnte. Zudem stelle sich das Problem der datenschutzkonformen Speicherung und Auswertung. Mit immer neuen Auflagen kämen vor allem die kleineren Schlachthöfe bald an einen Punkt, an dem sie nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnten. Das von der Bundesregierung geplante Vorhaben führe nur zu höheren Verbraucherpreisen, ohne einen Mehrwert im Tierschutz zu erzeugen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, im Rahmen des Tierschutzes sei die Schlachtung ein sehr sensibler Prozess, der mit großem Leid für die Tiere verbunden sei, wenn dort Fehler passierten. Die Fraktion begrüße daher die Pläne der Bundesregierung, eine verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen einzuführen. Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur Änderung des Tierschutzgesetzes greife allerdings zu kurz. Nur 5 Prozent der Betriebe seien betroffen. Gerade die kleineren Betriebe, in denen oft eine soziale Kontrolle fehle, müssten miteinbezogen werden. Außerdem schlage die Fraktion eine Auswertung des Videomaterials mittels Künstlicher Intelligenz (KI) sowie eine längere Speicherfrist von 90 Tagen vor. Die Fraktion der SPD kritisierte, die Fraktion der AfD hätte zum Zeitpunkt der Antragstellung den Referentenentwurf des BMLEH lesen können, statt sich auf Medienberichte zu stützen. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sei angekündigt worden, die Videoüberwachung auf Schlachthöfen zu prüfen. Es sei bekannt, dass es auch bei Schlachtbetrieben „Schwarze Schafe“ gebe. Eine Videoüberwachung schütze die Betriebe, die sich an die Tierschutzvorschriften hielten. Darüber hinaus trage sie zur Entlastung der zuständigen Veterinärbehörden bei. Viele Schlachthöfe nutzten schon jetzt freiwillig die Möglichkeit der Videoüberwachung. Mittels ausgereifter Technik könnten die im vorliegenden Antrag geäußerten datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden. Wenn gute Rahmenbedingungen, z. B. durch Förderprogramme, geschaffen würden, profitierten davon nicht nur Betriebe und Verbraucher, sondern auch die Tiere selbst durch kürzere Transportzeiten. Die Fraktion der CDU/CSU ergänzte, der im vorliegenden Antrag bemängelte Gesetzentwurf greife einen Vorschlag aus der Branche selbst auf. Die Videoüberwachung solle bürokratiearm und einfach umgesetzt werden. Um die Strukturen vor Ort nicht zu schwächen, sollten kleine Betriebe ausgenommen werden. Nötige Kontrollen sollten nicht abgeschafft, sondern als Ergänzung genutzt werden. Die Fraktion Die Linke sprach sich für eine umfassendere Videoüberwachung als im Referentenentwurf des BMLEH vorgesehen aus. Eine Verpflichtung für nur 5 Prozent der Betriebe sei ebenso wie die Begrenzung der Aufbewahrungspflicht und das Zugriffsrecht der Veterinärbehörden auf 30 Tage zu bemängeln. Zur Entlastung der Veterinärämter schlage die Fraktion vor, die Nutzung von KI gesetzlich zu erlauben. Darüber hinaus müssten Förderprogramme für den Erhalt bestehender Schlachtbetriebe sowie die Einrichtung von mobilen Strukturen aufgelegt werden. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Reaktionen der befragten Verbände auf den Referentenentwurf des BMLEH grundsätzlich positiv gewesen sei. Mit einer gesetzlichen Regelung wolle die Bundesregierung bundeseinheitliche Vorgaben und damit Rechtssicherheit für die schon freiwillig genutzte Videoüberwachung auf Schlachthöfen sichern. Der Vorwurf eines Bürokratieaufbaus sei nicht nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass das Fleischerhandwerk aus der Schwerpunktliste des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gestrichen worden sei. 2. Abstimmungsergebnis Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4944 abzulehnen. Berlin, den 15. April 2026 Anna Aeikens Berichterstatterin Bernd Schattner Berichterstatter Jens Behrens Berichterstatter Dr. Zoe Mayer Berichterstatterin Ina Latendorf Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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