Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4944)
Text
Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4944)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5435
21. Wahlperiode 17.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4944 –
Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland
A. Problem
Die Fraktion der AfD stellt im vorliegenden Antrag dar, dass das BMLEH einen
Gesetzentwurf erarbeite, der die Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen
verpflichtend machen solle. Ziel der Gesetzesänderung sei, Schlachtungen
transparenter zu machen und Verstöße gegen den Tierschutz besser aufzudecken. Aus
Sicht der Antragsteller trage die geplante Gesetzesänderung dazu bei, dass
landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Betriebe einem generellen
Misstrauen unterlägen. Besser seien effizientere Kontrollen und eine ausreichende
personelle Ausstattung der Veterinärämter. Außerdem könne eine
Dauerüberwachung gegen Datenschutz- und Arbeitsrecht verstoßen, weil sie in die
Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten der Schlachthöfe eingreife.
Die Bundesregierung soll daher aufgefordert werden, auf die Einführung einer
verpflichtenden Videoüberwachung auf Schlachthöfen zu verzichten und
stattdessen den Bürokratieabbau im Bereich der Landwirtschaft voranzutreiben.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4944 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Hermann Färber
Vorsitzender
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Bernd Schattner
Berichterstatter
Jens Behrens
Berichterstatter
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Anna Aeikens, Bernd Schattner, Jens Behrens, Dr. Zoe
Mayer und Ina Latendorf
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 den Antrag der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/4944 erstmals beraten und an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur
federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss
für Arbeit und Soziales überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem vorliegenden Antrag soll vor allem festgestellt werden, dass eine verpflichtende Videoüberwachung in
Schlachthöfen Ausdruck eines generellen Misstrauens in die Branche sei und datenschutz- sowie arbeitsrechtliche
Bedenken hervorrufe. Der Bereich sei bereits stark reguliert, daher könnten bessere Kontrolle mehr zu einem
praxisnahen Tierschutz beitragen als eine zunehmende staatliche Überwachung.
Im Antrag ist weiterhin vorgesehen, die Bundesregierung dazu aufzufordern, die geplante Gesetzesänderung zur
verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht weiter zu verfolgen, sondern das Fleischerhandwerk
in Deutschland zu stärken und die Entbürokratisierung für die Landwirtschaft und die verarbeitende Industrie
voranzubringen. Damit könne die Abwanderung von Schlachthöfen ins Ausland verhindert und die Branche
wirtschaftlich gefördert werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4944 empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 27. Sitzung am 15. April 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4944 empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
1. Abschließende Beratung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/4944 in seiner 22. Sitzung am 15. April 2026 abschließend beraten.
Die Fraktion der AfD führte an, Tierschutz sei auch für die Fraktion der AfD ein hohes Gut und zurecht im
Grundgesetz verankert. Dennoch müsse die Landwirtschaft vor zu viel Bürokratie geschützt werden. Eine
verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen greife nicht nur stark in die Persönlichkeitsrechte der
Mitarbeiter ein, sondern sie stelle auch die gesamte Branche unter Generalverdacht. Es gebe bereits ein engmaschiges
Kontrollsystem der Amtstierärzte, das ausgebaut und konsequent umgesetzt werden könnte. Zudem stelle sich das
Problem der datenschutzkonformen Speicherung und Auswertung. Mit immer neuen Auflagen kämen vor allem
die kleineren Schlachthöfe bald an einen Punkt, an dem sie nicht mehr wirtschaftlich arbeiten könnten. Das von
der Bundesregierung geplante Vorhaben führe nur zu höheren Verbraucherpreisen, ohne einen Mehrwert im
Tierschutz zu erzeugen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, im Rahmen des Tierschutzes sei die Schlachtung ein sehr
sensibler Prozess, der mit großem Leid für die Tiere verbunden sei, wenn dort Fehler passierten. Die Fraktion
begrüße daher die Pläne der Bundesregierung, eine verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen
einzuführen. Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH) zur Änderung des Tierschutzgesetzes greife allerdings zu kurz. Nur 5 Prozent der Betriebe seien
betroffen. Gerade die kleineren Betriebe, in denen oft eine soziale Kontrolle fehle, müssten miteinbezogen werden.
Außerdem schlage die Fraktion eine Auswertung des Videomaterials mittels Künstlicher Intelligenz (KI) sowie
eine längere Speicherfrist von 90 Tagen vor.
Die Fraktion der SPD kritisierte, die Fraktion der AfD hätte zum Zeitpunkt der Antragstellung den
Referentenentwurf des BMLEH lesen können, statt sich auf Medienberichte zu stützen. Bereits im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD sei angekündigt worden, die Videoüberwachung auf Schlachthöfen zu prüfen. Es sei
bekannt, dass es auch bei Schlachtbetrieben „Schwarze Schafe“ gebe. Eine Videoüberwachung schütze die
Betriebe, die sich an die Tierschutzvorschriften hielten. Darüber hinaus trage sie zur Entlastung der zuständigen
Veterinärbehörden bei. Viele Schlachthöfe nutzten schon jetzt freiwillig die Möglichkeit der Videoüberwachung.
Mittels ausgereifter Technik könnten die im vorliegenden Antrag geäußerten datenschutz- und arbeitsrechtlichen
Bedenken ausgeräumt werden. Wenn gute Rahmenbedingungen, z. B. durch Förderprogramme, geschaffen
würden, profitierten davon nicht nur Betriebe und Verbraucher, sondern auch die Tiere selbst durch kürzere
Transportzeiten.
Die Fraktion der CDU/CSU ergänzte, der im vorliegenden Antrag bemängelte Gesetzentwurf greife einen
Vorschlag aus der Branche selbst auf. Die Videoüberwachung solle bürokratiearm und einfach umgesetzt werden.
Um die Strukturen vor Ort nicht zu schwächen, sollten kleine Betriebe ausgenommen werden. Nötige Kontrollen
sollten nicht abgeschafft, sondern als Ergänzung genutzt werden.
Die Fraktion Die Linke sprach sich für eine umfassendere Videoüberwachung als im Referentenentwurf des
BMLEH vorgesehen aus. Eine Verpflichtung für nur 5 Prozent der Betriebe sei ebenso wie die Begrenzung der
Aufbewahrungspflicht und das Zugriffsrecht der Veterinärbehörden auf 30 Tage zu bemängeln. Zur Entlastung
der Veterinärämter schlage die Fraktion vor, die Nutzung von KI gesetzlich zu erlauben. Darüber hinaus
müssten Förderprogramme für den Erhalt bestehender Schlachtbetriebe sowie die Einrichtung von mobilen
Strukturen aufgelegt werden.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Reaktionen der befragten Verbände auf den Referentenentwurf
des BMLEH grundsätzlich positiv gewesen sei. Mit einer gesetzlichen Regelung wolle die Bundesregierung
bundeseinheitliche Vorgaben und damit Rechtssicherheit für die schon freiwillig genutzte Videoüberwachung
auf Schlachthöfen sichern. Der Vorwurf eines Bürokratieaufbaus sei nicht nachvollziehbar vor dem
Hintergrund, dass das Fleischerhandwerk aus der Schwerpunktliste des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
und illegalen Beschäftigung gestrichen worden sei.
2. Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/4944 abzulehnen.
Berlin, den 15. April 2026
Anna Aeikens
Berichterstatterin
Bernd Schattner
Berichterstatter
Jens Behrens
Berichterstatter
Dr. Zoe Mayer
Berichterstatterin
Ina Latendorf
Berichterstatterin
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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