Aktuelle Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Schadensmeldungen aus Cum-Cum-Geschäften in Deutschland
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Aktuelle Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Schadensmeldungen aus Cum-Cum-Geschäften in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5559
21. Wahlperiode 23.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Sascha Müller, Dr. Moritz Heuberger, Max
Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuelle Abfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu
Schadensmeldungen aus Cum-Cum-Geschäften in Deutschland
Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft
sich auf 28,5 Mrd. Euro (C. Spengel, 2021, Estimation of the Tax Revenue
Loss Caused by Cum/Cum Transactions, Universität Mannheim, zuletzt
aufgerufen am 19. Mai 2025, www.bwl.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/bwl/Sp
engel/Dokumente/Medien/Steuerschaden_Cum-Cum_update.pdf), von denen
bis heute von den Behörden erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden
konnte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielt bei
der Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften in Deutschland eine zentrale
Rolle, indem sie als Aufsichtsbehörde Daten erhebt, Sonderprüfungen
durchführt und die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems bewertet. Seit 2017
hat die BaFin mehrfach (u. a. 2017, 2020, 2021) Abfragen durchgeführt, um
das Ausmaß der Cum-Cum-Geschäfte zu ermitteln. Diese Abfragen zielen
darauf ab, ein vollständiges Bild über potenzielle finanzielle Belastungen aus
Rückforderungen zu gewinnen und möglichen aufsichtlichen Handlungsbedarf
zu prüfen. Die BaFin hat am 15. Dezember 2025 eine erneute Abfrage zu Cum-
Cum-Geschäften gestartet (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/D
E/Meldung/2025/meldung_2025_12_15_cum_cum.html?nn=149598#table_15
0176). Sie richtet sich an den Großteil der deutschen Kreditinstitute, an
ausgewählte Wertpapierinstitute und an Institute aus dem Bereich der
Finanzmarktinfrastrukturen, an alle externen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit der
Erlaubnis, offene Wertpapierfonds zu verwalten, sowie an
Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die jeweils unter Bundesaufsicht stehen. Die BaFin
begründet diese vierte Abfrage ausdrücklich mit der „zunehmenden
steuer(straf)rechtlichen Diskussion“ (www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/c
um-cum-geschaefte-im-fokus-der-bafin). Die Abfrage erfasst daher
Transaktionen ab 2010. Der Beantwortungszeitraum endete im März 2026.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele der von der BaFin angeschriebenen Kreditinstitute haben Cum-
Cum-Gestaltungen im Sinne des BMF-Schreibens (BMF =
Bundesministerium der Finanzen) vom 9. Juli 2021 gemeldet, und wie haben sich diese
Meldungen seit der letzten Abfrage entwickelt?
2. Bei wie vielen Instituten handelt es sich um solche in öffentlich-rechtlicher
Trägerschaft, um genossenschaftliche oder private Finanzinstitute, um
Fonds und um Versicherungen?
3. Von welchen Schadenssummen durch Cum-Cum-Gestaltungen geht die
BaFin auf Grundlage dieser Meldungen aus?
a) Wie verteilen sich die angenommenen Schadenssummen auf die in
Frage 2 erfragten Gruppen?
b) Wie verteilen sich die angenommenen Schadenssummen auf die Jahre
bis 2010 und von 2010 bis 2025?
4. Welche Fragen stellte die BaFin in ihrer Abfrage konkret?
5. Hat die Bundesregierung neue Kenntnisse über Rückstellungen abgefragter
Unternehmen wegen Rechtsrisiken, und wenn ja, in welcher Höhe haben
die abgefragten Finanzinstitute Mittel für mögliche Rückzahlungen
zurückgestellt?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der
Unternehmen, die die Ergebnisse ihrer Cum-Cum-Analysen zur Vermeidung
strafrechtlicher Risiken gegenüber der Finanzverwaltung nach § 153 der
Abgabenordnung (AO; Berichtigung von Steuererklärungen) oder nach
§ 371 AO (Selbstanzeige) offenlegen werden, und wurden die Ergebnisse
mit anderen Behörden auf Bundes- und bzw. oder Landesebene geteilt?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welcher Intention, und mit welchem Ergebnis?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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