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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/327, 21/555)

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/578 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/327, 21/555) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/578 21. Wahlperiode 24.06.2025 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD – Drucksachen 21/327, 21/555 – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Immer mehr Menschen in Deutschland essen immer weniger Fleisch: Seit 2010 sank der Verbrauch von Fleisch um ca. 10 kg pro Person und Jahr.1 Für die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland braucht es eine Antwort auf die veränderten Konsumgewohnheiten. Bei sinkendem Fleischkonsum sind industrielle Tierhaltung und Billigexporte keine langfristig tragfähigen Konzepte. Zukunftsfähig ist hingegen sowohl im Sinne der Unternehmen als auch der Tiere: Weniger Tiere besser halten. Tiere brauchen mehr Bewegungsfreiheit und Beschäftigungsmöglichkeiten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Haltungsbedingungen beim Einkauf erkennen können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat unter Cem Özdemir erste, wichtige Schritte unternommen und den Grundstein für den Umbau der Tierhaltung gelegt. 2023 wurde das verpflichtende Tierhaltungskennzeichen für frisches Schweinefleisch eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher damit eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Dazu wurde ein Gesetz zur Erleichterung baulicher Anpassungen von Tierhaltungsanlagen verabschiedet, gefolgt von immissionsrechtlichen Anpassungen und der Einführung des neuen Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung. Seit Anfang 2024 stehen eine Milliarde Euro bereit, sowohl für den Stallumbau als auch die laufenden Mehrkosten, die bei besserer Tierhaltung entstehen. 1 www.bmel-statistik.de/ernaehrung/versorgungsbilanzen/fleisch. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, – die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie geplant ab 1. August 2025 beizubehalten; – die Einführung des Tierhaltungskennzeichens von Anfang an mit einer Info- Offensive zu begleiten. Die Menschen haben ein Recht zu wissen, wie Tiere gehalten wurden – und zwar klar sichtbar; – die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht noch im Jahr 2025 auf die Außer-Haus-Verpflegung, das heißt auf Restaurants, Betriebskantinen und Mensen, Krankenhäuser, Universitäten und Schulen auszuweiten, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Speisekarte erkennen können, wie die Tiere gehalten wurden; – die Tierhaltungskennzeichnungspflicht im Jahr 2026 auf verarbeitetes Schweinefleisch sowie Rinder und Geflügel auszuweiten; – das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in seiner aktuellen Form beizubehalten sowie verlässlich und verursachergerecht zu finanzieren, weil Landwirtinnen und Landwirte langfristige Verträge brauchen, um Geld in den Stallumbau zu investieren und laufende Mehrkosten auszugleichen; – sich dafür einzusetzen, dass die Bundesländer bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ihre vorhandenen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung ergreifen und neben Appellaufrufen, falls erforderlich, fehlende Mitteilungen ahnden. Berlin, den 24. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurde nach jahrelanger Hängepartie in der vergangenen 20. Wahlperiode endlich angepackt. Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, den Vorschlägen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, der Zukunftskommission Landwirtschaft und vielen anderen Gutachten, Positionspapieren und Studien wurde der dringend benötigte Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung begonnen. Noch im Januar 2025 forderte die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) zum Umbau der Tierhaltung umzusetzen, die auch Steuervorschläge für die notwendige verursachergerechte Finanzierung beinhalten.2 Auch Abgeordnete der CDU und CSU 2 Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/14435): „die […] Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung („Borchert- Kommission“) zur Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland umzusetzen“; https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014435.pdf. sprachen sich dafür aus.3 Jetzt stellt sich Bundesminister Alois Rainer explizit gegen die Empfehlungen der Borchert-Kommission, die von Julia Klöckner eingesetzt wurde.4 Zudem lässt er die Bürgerinnen und Bürger völlig im Unklaren, welche Finanztöpfe er anzapfen will, um die angekündigten 1,5 Milliarden Euro aufzutreiben. Gleichzeitig spricht er sich auch nicht gegen die Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität aus, die eigentlich für öffentliche Investitionen in unsere Schulen, Pflege, Brücken, Bus und Bahn vorgesehen sind. Das Tierhaltungskennzeichen – auch eine Empfehlung der Borchert-Kommission - ist ein wichtiger Baustein für Verbrauchertransparenz und fairen Wettbewerb. Die Bürgerinnen und Bürger des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ und fast 90 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen ein verpflichtendes, staatlich kontrolliertes Label für die Haltungsbedingungen von Tieren.5 Zusammen mit dem Bundesförderprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung soll die verpflichtende Kennzeichnung ab dem 1. August 2025 nicht nur dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach klaren Produktinformationen Rechnung tragen, sondern auch den tierhaltenden Betrieben eine verlässliche Orientierung und Planungssicherheit beim Umbau ihrer Ställe geben. Unter dem Vorwand der „Praxistauglichkeit“ droht nun die Rückabwicklung des Tierhaltungskennzeichens. Statt Transparenz und Verbraucherschutz voranzutreiben, verhindern SPD, CDU/CSU und die Bundesländer Planungssicherheit und verschleiern tierquälerische Haltungsformen vor den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verschiebung der verpflichtenden Kennzeichnung auf den 1. März 2026 ist nicht nachvollziehbar. Eine Übergangszeit von zwei Jahren war mehr als ausreichend, um eine ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen. Schon jetzt ist eine freiwillige Kennzeichnung möglich und die Strukturen für die erforderliche Informationsweitergabe sind geschaffen. Auch nach Information des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) vom 5. Juni 2025 an die betroffenen Verbände ist eine verpflichtende Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs bereits ab dem 1. August 2025 rechtssicher vollzugsfähig und möglich. Was fehlt ist nicht Zeit, sondern der politische Wille, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umzusetzen und auszuweiten. Viele der Umsetzungsprobleme in den Bundesländern sind hausgemacht, u. a. durch zu späte Schaffung der für den Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen. Insbesondere die unionsgeführten Bundesländer haben den Prozess bewusst verzögert oder gar boykottiert. Christina Stumpp, stellv. Generalsekretärin der CDU, hat zudem im Januar 2025 noch gesagt: „Die Union wird sich [außerdem] für eine Abschaffung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes stark machen.“6 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in der Vergangenheit deutlich darauf hingewiesen, dass zum Beispiel durch die Ablehnung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesrat die Bundesländer selbst dafür gesorgt haben, dass es keinen bundeseinheitlichen Mindeststandard für Außenklimaställe gibt und die Kategorisierung von Haltungseinrichtungen in die Haltungsform „Frischluftstall“ erschwert wird. Statt die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung zu verzögern, sollte die Umsetzung in den Ländern beschleunigt werden. Anstelle von konsequentem Verbraucherschutz droht jetzt unter Schwarz-Rot wieder eine Hängepartie. Sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch schweinehaltende Betriebe werden im Stich gelassen. Die Fast-Food- Ketten werden mit der angekündigten Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe reich beschenkt, anstatt sie zu mehr Transparenz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden mit einer Tierhaltungskennzeichnung in die Verantwortung zu nehmen. 3 CDU/CSU-Regierungsprogramm 2021: „unsere Landwirte beim Umbau der Nutztierhaltung auf Grundlage der Empfehlungen der Borchert- Kommission unterstützen“; www.csu.de/common/download/Regierungsprogramm.pdf; Albert Stegemann MdB (CDU): „Wenn CDU/CSU an der Regierung wären, würden sie die Pläne zum Umbau der Tierhaltung so umsetzen, wie es die Borchert-Kommission vorgeschlagen hat“; www.topagrar.com/management-und-politik/news/union-wuerde-borchert-konzept-vollstaen dig-umsetzen-13493538.html; Artur Auernhammer MdB (CSU): „Auernhammer spricht sich ausdrücklich für ein Umbauprogramm nach dem Modell der Borchert- Kommission aus“; www.gefluegelnews.de/article/tierhaltung-union-und-spd-fur-borchert-modell-mit-staatlicher-forderung. 4 www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/alois-rainer-kuenftiger-landwirtschaftsminister-sorgt-mit-fleischsteuer-veto-fuer-aerger-a-10cd0d53-51 58-4f44-a2bc-e12149c72800. 5 www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsreport-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=11#page=17. 6 www.dgs-magazin.de/aktuelles/news/article-8075728-4627/konservative-wollen-staatliches-haltungslabel-abschaffen-.html. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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