Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/327, 21/555)
Text
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Entschließungsantrag zu Drs. 21/327, 21/555)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/578
21. Wahlperiode 24.06.2025
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Ophelia Nick, Niklas Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksachen 21/327, 21/555 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Immer mehr Menschen in Deutschland essen immer weniger Fleisch: Seit 2010
sank der Verbrauch von Fleisch um ca. 10 kg pro Person und Jahr.1 Für die
landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland braucht es eine Antwort auf die
veränderten Konsumgewohnheiten. Bei sinkendem Fleischkonsum sind industrielle
Tierhaltung und Billigexporte keine langfristig tragfähigen Konzepte.
Zukunftsfähig ist hingegen sowohl im Sinne der Unternehmen als auch der Tiere: Weniger
Tiere besser halten. Tiere brauchen mehr Bewegungsfreiheit und
Beschäftigungsmöglichkeiten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die
Haltungsbedingungen beim Einkauf erkennen können. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft hat unter Cem Özdemir erste, wichtige Schritte unternommen und
den Grundstein für den Umbau der Tierhaltung gelegt. 2023 wurde das
verpflichtende Tierhaltungskennzeichen für frisches Schweinefleisch eingeführt, um
Verbraucherinnen und Verbraucher damit eine bewusste Kaufentscheidung zu
ermöglichen. Dazu wurde ein Gesetz zur Erleichterung baulicher Anpassungen von
Tierhaltungsanlagen verabschiedet, gefolgt von immissionsrechtlichen
Anpassungen und der Einführung des neuen Bundesprogramms zur Förderung des
Umbaus der Tierhaltung. Seit Anfang 2024 stehen eine Milliarde Euro bereit, sowohl
für den Stallumbau als auch die laufenden Mehrkosten, die bei besserer
Tierhaltung entstehen.
1 www.bmel-statistik.de/ernaehrung/versorgungsbilanzen/fleisch.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches
Schweinefleisch wie geplant ab 1. August 2025 beizubehalten;
– die Einführung des Tierhaltungskennzeichens von Anfang an mit einer Info-
Offensive zu begleiten. Die Menschen haben ein Recht zu wissen, wie Tiere
gehalten wurden – und zwar klar sichtbar;
– die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht noch im Jahr 2025 auf die
Außer-Haus-Verpflegung, das heißt auf Restaurants, Betriebskantinen und
Mensen, Krankenhäuser, Universitäten und Schulen auszuweiten, so dass
Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Speisekarte erkennen können,
wie die Tiere gehalten wurden;
– die Tierhaltungskennzeichnungspflicht im Jahr 2026 auf verarbeitetes
Schweinefleisch sowie Rinder und Geflügel auszuweiten;
– das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in seiner
aktuellen Form beizubehalten sowie verlässlich und verursachergerecht zu
finanzieren, weil Landwirtinnen und Landwirte langfristige Verträge
brauchen, um Geld in den Stallumbau zu investieren und laufende Mehrkosten
auszugleichen;
– sich dafür einzusetzen, dass die Bundesländer bei der Umsetzung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ihre vorhandenen Möglichkeiten zur
Rechtsdurchsetzung ergreifen und neben Appellaufrufen, falls erforderlich,
fehlende Mitteilungen ahnden.
Berlin, den 24. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung wurde nach jahrelanger Hängepartie in der vergangenen
20. Wahlperiode endlich angepackt. Nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik,
Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft,
den Vorschlägen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung, der Zukunftskommission Landwirtschaft und vielen
anderen Gutachten, Positionspapieren und Studien wurde der dringend benötigte Umbau der landwirtschaftlichen
Tierhaltung begonnen.
Noch im Januar 2025 forderte die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, die Empfehlungen des
Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) zum Umbau der Tierhaltung umzusetzen, die auch
Steuervorschläge für die notwendige verursachergerechte Finanzierung beinhalten.2 Auch Abgeordnete der CDU und CSU
2 Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 20/14435): „die […] Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung („Borchert-
Kommission“) zur Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung in Deutschland umzusetzen“; https://dserver.bundestag.de/btd/20/144/2014435.pdf.
sprachen sich dafür aus.3 Jetzt stellt sich Bundesminister Alois Rainer explizit gegen die Empfehlungen der
Borchert-Kommission, die von Julia Klöckner eingesetzt wurde.4 Zudem lässt er die Bürgerinnen und Bürger völlig
im Unklaren, welche Finanztöpfe er anzapfen will, um die angekündigten 1,5 Milliarden Euro aufzutreiben.
Gleichzeitig spricht er sich auch nicht gegen die Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität aus, die eigentlich für öffentliche Investitionen in unsere Schulen, Pflege, Brücken, Bus und Bahn
vorgesehen sind.
Das Tierhaltungskennzeichen – auch eine Empfehlung der Borchert-Kommission - ist ein wichtiger Baustein für
Verbrauchertransparenz und fairen Wettbewerb. Die Bürgerinnen und Bürger des Bürgerrats „Ernährung im
Wandel“ und fast 90 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen ein verpflichtendes, staatlich
kontrolliertes Label für die Haltungsbedingungen von Tieren.5 Zusammen mit dem Bundesförderprogramm zum
Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung soll die verpflichtende Kennzeichnung ab dem 1. August 2025 nicht nur
dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach klaren Produktinformationen Rechnung tragen,
sondern auch den tierhaltenden Betrieben eine verlässliche Orientierung und Planungssicherheit beim Umbau ihrer
Ställe geben.
Unter dem Vorwand der „Praxistauglichkeit“ droht nun die Rückabwicklung des Tierhaltungskennzeichens. Statt
Transparenz und Verbraucherschutz voranzutreiben, verhindern SPD, CDU/CSU und die Bundesländer
Planungssicherheit und verschleiern tierquälerische Haltungsformen vor den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die
Verschiebung der verpflichtenden Kennzeichnung auf den 1. März 2026 ist nicht nachvollziehbar. Eine
Übergangszeit von zwei Jahren war mehr als ausreichend, um eine ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen. Schon
jetzt ist eine freiwillige Kennzeichnung möglich und die Strukturen für die erforderliche Informationsweitergabe
sind geschaffen. Auch nach Information des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH) vom 5. Juni 2025 an die betroffenen Verbände ist eine verpflichtende Kennzeichnung von
Lebensmitteln tierischen Ursprungs bereits ab dem 1. August 2025 rechtssicher vollzugsfähig und möglich.
Was fehlt ist nicht Zeit, sondern der politische Wille, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umzusetzen und
auszuweiten. Viele der Umsetzungsprobleme in den Bundesländern sind hausgemacht, u. a. durch zu späte
Schaffung der für den Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen. Insbesondere die unionsgeführten Bundesländer
haben den Prozess bewusst verzögert oder gar boykottiert. Christina Stumpp, stellv. Generalsekretärin der CDU,
hat zudem im Januar 2025 noch gesagt: „Die Union wird sich [außerdem] für eine Abschaffung des
Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes stark machen.“6
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in der Vergangenheit deutlich darauf
hingewiesen, dass zum Beispiel durch die Ablehnung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
im Bundesrat die Bundesländer selbst dafür gesorgt haben, dass es keinen bundeseinheitlichen Mindeststandard
für Außenklimaställe gibt und die Kategorisierung von Haltungseinrichtungen in die Haltungsform
„Frischluftstall“ erschwert wird. Statt die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung zu verzögern, sollte die Umsetzung in
den Ländern beschleunigt werden.
Anstelle von konsequentem Verbraucherschutz droht jetzt unter Schwarz-Rot wieder eine Hängepartie. Sowohl
Verbraucherinnen und Verbraucher als auch schweinehaltende Betriebe werden im Stich gelassen. Die Fast-Food-
Ketten werden mit der angekündigten Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomiebetriebe reich beschenkt,
anstatt sie zu mehr Transparenz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden mit einer Tierhaltungskennzeichnung
in die Verantwortung zu nehmen.
3 CDU/CSU-Regierungsprogramm 2021: „unsere Landwirte beim Umbau der Nutztierhaltung auf Grundlage der Empfehlungen der Borchert-
Kommission unterstützen“; www.csu.de/common/download/Regierungsprogramm.pdf;
Albert Stegemann MdB (CDU): „Wenn CDU/CSU an der Regierung wären, würden sie die Pläne zum Umbau der Tierhaltung so umsetzen, wie
es die Borchert-Kommission vorgeschlagen hat“; www.topagrar.com/management-und-politik/news/union-wuerde-borchert-konzept-vollstaen
dig-umsetzen-13493538.html;
Artur Auernhammer MdB (CSU): „Auernhammer spricht sich ausdrücklich für ein Umbauprogramm nach dem Modell der Borchert-
Kommission aus“; www.gefluegelnews.de/article/tierhaltung-union-und-spd-fur-borchert-modell-mit-staatlicher-forderung.
4 www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/alois-rainer-kuenftiger-landwirtschaftsminister-sorgt-mit-fleischsteuer-veto-fuer-aerger-a-10cd0d53-51
58-4f44-a2bc-e12149c72800.
5 www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsreport-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=11#page=17.
6 www.dgs-magazin.de/aktuelles/news/article-8075728-4627/konservative-wollen-staatliches-haltungslabel-abschaffen-.html.
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ISSN 0722-8333]
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