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Klimawandel - Ernährungssicherheit und pflanzenbasierte Ernährungsweisen (Antwort zu Drs. 21/6557)

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 21/7191 · Antwort · Original ↗

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Klimawandel - Ernährungssicherheit und pflanzenbasierte Ernährungsweisen (Antwort zu Drs. 21/6557) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7191 21. Wahlperiode 16.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6557 – Klimawandel – Ernährungssicherheit und pflanzenbasierte Ernährungsweisen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ernährungssicherheit in Deutschland ist mittel- und langfristig durch den Klimawandel und unter anderem durch Preissteigerungen infolge hoher Energie- und Düngemittelpreise bedroht. Diese gefährden besonders ärmere Menschen (https://klimareporter.de/erdsystem/ernaehrungswende-by-design-oder- by-disaster, www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/klimawandel-bedr oht-preisstabilitaet-hoehere-durchschnittstemperaturen-erhoehen-die-infla t ion). Bereits jetzt ist das Menschenrecht auf angemessene Ernährung in Deutschland nicht vollständig verwirklicht. Transferleistungen für Ernährung beispielsweise sind aktuell nicht ausreichend für Jugendliche (https://riff.medi a/file/rechtsgutachten-ernaehrungsarmut-ra_guenther-linke.pdf). Diverse Krisen und Kriege setzen die landwirtschaftliche Produktion und die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter Druck – auch in Deutschland. Aktuell verursachen höhere Preise für fossile Energie und Düngemittel aufgrund des Irankriegs höhere Kosten für landwirtschaftliche Betriebe. Agrarverbände warnen bereits vor Preisschocks im Supermarkt. Zusätzlich zu akuten Krisen werden insbesondere die immer dramatischeren Folgen des Klimawandels die Erzeugung von Nahrungsmitteln global erschweren und verteuern: Zunehmende Extremwetterereignisse werden in vielen Weltregionen immer öfter zu Ernteausfällen führen (https://sustainability.st anford.edu/news/climate-change-cuts-global-crop-yields-even-when-farmers-a dapt). Die Häufigkeit von gleichzeitigen Ernteausfällen in mehreren „Kornkammern“ der Welt wird steigen. Immer mehr Flächen werden gar nicht mehr für die Landwirtschaft nutzbar sein. Bei ungebremstem Klimawandel könnte ein Drittel der jetzigen Anbaugebiete verloren gehen (www.cell.com/one-eart h/fulltext/S2590-3322(21)00236-0). Die Tierhaltung ist sogar doppelt betroffen: Nicht nur gefährden Ernteausfälle und steigende Preise für Futtermittel eine verlässliche und adäquate Versorgung der Tiere und letztlich auch die Wirtschaftlichkeit. Die Erzeugung von Tierprodukten erfordert insgesamt im Schnitt deutlich mehr Land, Ressourcen und Energie als die Erzeugung vergleichbarer pflanzlicher Nahrungsmittel (https://zenodo.org/records/7038961). Daneben wird durch Klimaeffekte die Produktivität der Tierhaltung zurückgehen, weil Tiere bei Wetterextremen sterben, wegen Hitzestress weniger Leistung bringen und vermehrt von neuen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 16. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Krankheiten befallen werden (www.ciwf.org.uk/news/climate-doom-loop-fact ory-farming-s-toll-on-animals-farmers-food-security/, https://climate.uchicag o.edu/insights/adaptation-only-partially-offsets-dairy-losses-from-extreme-h eat/, www.landwirtschaft.de/umwelt/klimawandel/auswirkungen-auf-die-land wirtschaft/klimawandel-und-tierhaltung-folgen-risiken-und-anpassung). Anpassungsmaßnahmen wie Ventilatoren und Kühlungssysteme verursachen wiederum 3 Mrd.. Diese Probleme werden sich je nach Treibhausgasemissions- bzw. Temperaturszenarien in naher Zukunft deutlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund gehen einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler davon aus, dass die Tierindustrie bei fortschreitendem Klimawandel noch weniger wirtschaftlich tragfähig sein wird. (https://klimareporter.de/erdsystem/erna ehrungswende-by-design-oder-by-disaster). Schon jetzt wird diese schließlich mit 13 Mrd. Euro öffentlicher Gelder im Jahr bezuschusst (www.spiegel.de/wi rtschaft/tierwirtschaft-erhaelt-13-milliarden-euro-vom-staat-jahr-fuer-jahr-a-1 dbac670-2cf4-4d09-b426-75a11c8e0569). Der Selbstversorgungsgrad steht nur bedingt für Unabhängigkeit, da dabei Vorleistungen wie importierte Energie, Dünger und Futtermittel nicht einbezogen sind – die besonders für die umfangreiche Tierindustrie benötigt werden (https://klimareporter.de/landwirtschaft/das-duenger-maerchen). Obst und Gemüse werdez. B.fig aus besonders vom Klimawandel betroffenen Gebieten importiert, wie z. B. Südspanien. Ein zentraler Hebel für mehr Ernährungssicherheit liegt in der Umstellung der Ernährungs- und Produktionsweisen auf eine stärker pflanzenbasierte Ernährung. Dadurch können auf derselben Fläche mehr Menschen versorgt werden. Der Verbrauch an importiertem Dünger und importierten Eiweißfuttermitteln würde sinken, der reale Selbstversorgungsgrad steigen (https://zenodo.org/records/7038961, https://greenwire.gree npeace.de/studie_gesund_essen_f%C3 ProzentBcrs_klima, www.agora-agra r.de/aktuelles/strategische-autonomie-wie-deutschland-langfristige-ernaehrung ssicherheit-und-eine-starke-biooekonomie-foerdern-kann). Das Klimaschutzprogramm 2026 verweist auf das enorme Einsparungspotenzial von Emissionen bei einer Ausweitung pflanzlicher Ernährung, allerdings ohne konkrete Maßnahmen zu nennen. Sowohl für die Konsum- als auch die Produktionsseite gibt es eine Reihe an wissenschaftlich fundierten Empfehlungen (www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/wbae-gutachten-nachhalt ige-ernaehrung.pdf, www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministeriu m/Beiraete/agrarpolitik/alternativprodukte-tierische-lebensmittel.html, www.u mweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_bis_2040_tre ibhausgase_um_mindestens_90_prozent_mindern_0.pdf, https://green-allianc e.org.uk/wp-content/uploads/2024/01/Eine-neue-Flachendividende.pdf). Die Empfehlungen miteinzubeziehen, würde bedeuten, die Rahmenbedingungen, etwa in Bezug auf Ernährungsumgebungen wie Preise und Angebotsgestaltung bei den Konsumentinnen und Konsumenten, gesetzliche Vorgaben, Anreize und Förderstrukturen bei den landwirtschaftlichen Betrieben, zu ändern. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Strategie der Bundesregierung.  1. Wie begegnet die Bundesregierung der bereits bestehenden Verletzung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung für Empfängerinnen und Empfänger von zu niedrigen Regelsätzen des Bürgergeldes, das ab dem 1. Juli 2026 durch die neue „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ abgelöst wird? Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung enthaltenen Annahmen einer Verletzung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung sowie zu niedriger Regelbedarfe nicht. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums. Die Höhe der Regelbedarfe wird auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gesetzlich ermittelt. Zwischen den Neuermittlungen werden die Regelbedarfe jährlich anhand der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der relevanten Preise sowie der Nettolöhne und -gehälter fortgeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Methodik der Ermittlung und Fortschreibung der Regelbedarfe als verfassungsgemäß bestätigt.  2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem geschilderten Zusammenhang zwischen Ernährungssicherheit und tier- bzw. pflanzenbasierten Ernährungs- und Produktionsweisen? Um den dauerhaften Zugang aller Menschen zu ausreichender, guter und sicherer Nahrung zu ermöglichen, sind stabile, verlässliche Rahmenbedingungen für die Land- und Ernährungswirtschaft erforderlich. Insbesondere auch mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) werden solche sicheren Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft selbst, aber auch für die Zukunft der ländlichen Räume insgesamt geschaffen. Die Bundesregierung misst einer gesunden und ausgewogenen Ernährung mit regionalen Lebensmitteln eine hohe Bedeutung bei. Eine sichere und krisenfeste Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist ein wichtiger Beitrag, um auf Sicherheitslagen vorbereitet zu sein. Dafür plant das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die Ernährungsvorsorge zu modernisieren und die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Krisen- und Notfallvorsorge zu schaffen.  3. Wie schätzt die Bundesregierung auf Basis der genannten Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnisse die Risiken für die Ernährungssicherheit in Deutschland ein, insbesondere in Bezug auf gesundheitsfördernde Ernährung (z. B. Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Saaten)? Aus Sicht der Bundesregierung besteht für die Ernährungssicherheit in Deutschland aktuell kein Risiko. Trotz der in den letzten zwei Monaten stark gestiegenen Energie- und Düngemittelpreise war die landwirtschaftliche Erzeugung der laufenden Anbausaison in Deutschland gesichert. Der Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln liegt im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre bei rund 85 Prozent. Bei Getreide und Kartoffeln liegt der Selbstversorgungsgrad bei 100 beziehungsweise 145 Prozent. Bei Obst und Gemüse stellt sich die Lage anders dar. 20 bis 40 Prozent des Bedarfs an Obst und Gemüse können aus heimischem Anbau gedeckt werden. Dass sich manche Bedarfe nur durch Importe decken lassen, ist in Zeiten globaler Handelsströme Normalität geworden. Auch die Entwicklung der aktuellen Verbraucherpreise für die in der Frage genannten Lebensmittel bietet keinen Anlass zur Besorgnis hinsichtlich der Versorgungssicherheit.  4. Was plant die Bundesregierung, um den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Risiken für die Ernährungssicherung zu erhöhen? Um den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Risiken für die Ernährungssicherung zu erhöhen, beabsichtigt die Bundesregierung zwei Food Systems Research Hubs zu fördern. Die Hubs bilden in einer systemischen Betrachtungsweise die Wertschöpfungskette von der Pflanzenzüchtung bis zur Ernährung ab und erforschen Grundlagen für eine zukunftsfähige, resiliente und gesellschaftlich akzeptierte Gestaltung der Nutztierhaltung in Agrar- und Ernährungssystemen (siehe Seite 216 „9.8.12. Titel 894 54 – Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland“ im Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zum Monitoring des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, der unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Downloads/Broschueren_Bestellservice/svik-monitoringbericht-2025.pdf?__bl ob=publicationFile&v=19 einsehbar ist). Weitere Forschungsprojekte sind im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung unter dem Link www.fisa online.de/ zu finden.  5. Welche wirksamen Maßnahmen können nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden und welche plant sie zu ergreifen, um die Ernährungssicherheit für akute Krisen zu stärken, und für welche Maßnahmen setzt sie sich auf EU-Ebene ein? Die Ernährungssicherstellung und -vorsorge ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Jede Akteurin und jeder Akteur hat in seiner Eigenverantwortung mitzuwirken. Die Bundesregierung empfiehlt jeder Bürgerin und jedem Bürger zur privaten Vorsorge, einen Lebensmittel- und Trinkwasservorrat für zehn Tage anzulegen. Der Vorrat sollte sich aus den haltbaren Lebensmitteln zusammensetzen, die im Alltag konsumiert werden. So lassen sich zusätzliche Kosten für das Anlegen des Vorrats vermeiden und gleichzeitig wird einer Verschwendung von Lebensmitteln vorgebeugt. Ein weiterer Baustein des Sicherstellungssystems ist das Vorhalten landwirtschaftlicher Produkte, sogenannter Notfallreserven, durch den Staat. Der Bund lagert an verschiedenen, auf das ganze Land verteilten Standorten Erbsen, Linsen, Reis und Brotgetreide ein. Mit diesen Vorräten können die 83,5 Millionen in Deutschland lebenden Menschen 30 Tage (1 000 Kalorien/Tag) versorgt werden. Zusätzlich plant das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) einen dezentralen Vorrat von haltbaren und sofort verzehrfertigen Lebensmitteln, beispielsweise in Form von Konserven, aufzubauen. Sie sollen der Soforthilfe dienen, die staatlich eingelagerten landwirtschaftlichen Produkte und die privaten Vorräte in den Haushalten um einen schnell verfügbaren Baustein ergänzen und die sofortige Versorgung der Bevölkerung bei Versorgungsengpässen sicherstellen. Die Finanzierung ist abschließend zu klären. Das wesentliche rechtliche Instrumentarium der Ernährungssicherstellung bildet das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG), das der Bundesregierung im Falle einer Versorgungskrise hoheitliche Eingriffsrechte gewährt. Darüber hinaus ist zur Ernährungssicherung auch eine robuste und ausreichende Produktion von Lebensmitteln durch eine resiliente Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie eine resiliente Lebensmittelverarbeitende Ernährungswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Hierfür setzt sich die Bundesregierung auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) ein.  6. Welche wirksamen Maßnahmen können nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen werden, und welche plant sie zu ergreifen, um die Ernährungssicherheit mittelfristig im Hinblick auf Klimawandeleffekte und Bodendegradation zu stärken, und für welche Maßnahmen setzt sie sich auf EU-Ebene ein? Gesunde Böden sind die wichtigste Grundlage für die Aufrechterhaltung der Ernährungssicherheit. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bilden die zentralen Rechtsgrundlagen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Böden in Deutschland. Die Bundesregierung hat in ihrem aktuellen Bodenschutzbericht verdeutlicht, dass vor allem Herausforderungen wie der fortschreitende Klimawandel Anlass zu einer tiefergehenden Überprüfung des Bundes-Bodenschutzgesetzes geben. Einzubeziehen sind dabei auch Überlegungen zur Ausweitung des Vorsorgegedankens im Bodenschutz. Bodenschädigungen wie Versiegelung, Erosion, Verdichtung oder der Eintrag insbesondere persistenter Schadstoffe müssen minimiert werden. Auch die bedeutende Rolle der Bodenbiodiversität für den Zustand unserer Böden und die Ernährungssicherheit sollte im Rahmen einer Überprüfung Berücksichtigung finden. Die verpflichtende Umsetzung der „Richtlinie 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz“ verpflichtet Deutschland zu einer Stärkung des Bodenmonitorings und der Bodenresilienz. Mit der Richtlinienumsetzung und im Rahmen der kontinuierlichen Evaluation des deutschen Rechtsrahmens für den Bodenschutz will die Bundesregierung einen effektiven Bodenschutz sicherstellen, unter anderem als eine wesentliche Grundlage für Ernährungssicherheit. Die Bundesregierung setzt sich für eine klimaangepasste Land- und Forstwirtschaft ein, um eine nachhaltige Bewirtschaftung und Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) gibt der Klimaanpassung in Bund, Ländern und Gemeinden einen verbindlichen Rahmen. Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) setzt messbare Ziele und verankert entsprechende Maßnahmen. Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Initiative der EU-Kommission, ein EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz vorzulegen und setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung ein. In Deutschland werden zudem verschiedene Monitoringprogramme des Bundes und in Kooperation mit den Ländern durchgeführt, mit denen Bodenveränderungen systematisch erfasst, bewertet und frühzeitig erkannt werden. Darüber hinaus werden vom BMLEH Forschungsvorhaben etwa zur Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels, zur Züchtungsforschung von klimaangepassten Sorten und Kulturpflanzen oder zur Entwicklung und Erprobung alternativer und neuer Pflanzenschutzverfahren in Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung gefördert. Forschungsprojekte sind im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung unter dem Link www.fisaonline.de/ zu finden. Die Bundesregierung setzt sich als wichtiger internationaler Geber und strategischer Partner der UNCCD (United Nations Convention to Combat Desertification) für nachhaltiges Landmanagement, gesunde Böden und Wiederherstellung von Ökosystemen als Grundlage für Ernährungssicherheit, Klimaresilienz und Stabilität ein. Die UNCCD ist für die deutsche und globale entwicklungspolitische Agenda von großer strategischer Bedeutung, und besonders relevant zur Überwindung von Armut, Ungleichheit und Hunger.  7. In welchem Ausmaß plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen, Tierhaltungsbetriebe staatlich zu subventionieren, welche Kriterien für Förderungen legt sie an, insbesondere im Fall von Schäden durch Klimawandel oder Lieferengpässen aus Steuergeldern zu entschädigen, wie es u. a. im Dürrejahr 2018 geschehen ist, und wie plant die Bundesregierung, mit solchen Ereignissen in Zukunft umzugehen? Auf Grundlage der Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft (RRL) können bei Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen in akuten Schadensfällen Hilfen gewährt werden. Die RRL dient sowohl der Bewältigung von regionalen als auch von Schadereignissen mit nationalem Ausmaß. Auf dieser Grundlage können die Länder oder der Bund bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Finanzhilfen festsetzen. Unternehmen, unabhängig von ihrer gewählten Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst, können für Sachschäden an Vermögenswerten (beispielsweise am Tierbestand), für Einkommensverluste oder auch außergewöhnliche Aufwendungen (beispielsweise auch Futterzukäufe in der Viehhaltung) einen Ausgleich erhalten. Basierend auf den im Dürrejahr 2018 gewonnenen Erfahrungen bereiten sich Bund und Länder auf ähnliche Schadensereignisse in der Zukunft vor. Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Naturkatastrophen“ steht das BMLEH dazu mit den Ländern in Kontakt. Mit dem vom BMLEH etablierten Dürre- Wissensportal (DWP) steht zudem ein zentrales Informationsangebot zur Verfügung, das bestehende Dürre-Informationssysteme zusammenführt und sowohl den Ländern wie auch der land- und forstwirtschaftlichen Praxis wissenschaftsbasierte Werkzeuge als Frühwarninstrument und im Falle einer Dürre für das Dürremanagement bereitstellt.  8. Plant die Bundesregierung, das Potenzial für eine erhöhte Krisenresilienz und Ernährungssicherheit durch einen Wandel von Produktion und Konsum hin zu stärker pflanzenbasierten Ernährungsweisen zu nutzen – sowohl für akute Krisen als auch im Hinblick auf mittelfristige Entwicklungen, und wenn nein, warum nicht? Als Maßnahme der Ernährungsnotfallvorsorge lagert der Bund seit den 1960er- Jahren Notfallvorräte ein. Diese bestehen mit Ausnahme einer relativ kleinen Menge Kondensmilch aus pflanzenbasierten landwirtschaftlichen Produkten, wie Getreide, Linsen, Erbsen und Reis. Die zivilen Notfallreserven dienen dazu, in einer Krise Mahlzeiten für die notleidende Bevölkerung zu bereiten. Dabei wird das Potenzial langhaltbarer pflanzlicher Agrarrohstoffe für die Krisenvorsorge genutzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  9. Welche Maßnahmen sind genau geplant, um die im Klimaschutzprogramm 2026 verankerten Ziele, die Rahmenbedingungen für den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen zu stärken, alternative Proteinquellen zu fördern und Hemmnisse für eine stärkere Marktdurchdringung pflanzlicher Proteine zu identifizieren und abzubauen, womit bis 2040 jährlich über 8 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart werden sollen, zu erreichen? Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen sollen in den 2030er- Jahren ihr volles Treibhausgasminderungspotenzial entfalten. Basis hierfür ist unter anderem die Eiweißpflanzenstrategie der Bundesregierung mit Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, dem modellhaften Demonstrationsnetzwerk LeguNet, den Dialogforen „Nachhaltigere Eiweißfuttermittel“ (FONEI) und „Proteine der Zukunft auf dem Teller“ (Hupro) sowie einem breiten Wissenstransfer in die Praxis. Weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele werden entsprechend zukünftig erarbeitet. 10. Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein, um die in Frage 9 genannten nationalen Maßnahmen zu ergänzen? Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die Erstellung eines ambitionierten EU Protein Plans. Aus ihrer Sicht ist es erforderlich, dass der Plan die Potenziale des Proteinsektors im Binnenmarkt adressiert und sich dabei an den Gegebenheiten der Märkte orientiert, Technologieoffenheit unterstützt und eine strukturelle Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung in der EU angestrebt wird. 11. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder plant sie, zu ergreifen, um die Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel zu fördern? a) Welche messbaren Ziele verfolgt sie dabei? Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich in der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) 2024 im Einklang mit der Ackerbaustrategie 2035 und der Eiweißpflanzenstrategie des BMLEH als Ziel gesetzt, „auf 10 Prozent der deutschen Ackerfläche Leguminosen (Hülsenfrüchte zur Körnernutzung und Leguminosen(-gemische) zur Grünernte) anzubauen“ (Unterziel 0.III Kulturpflanzenvielfalt). Das Monitoring im Rahmen der DAS erfolgt mit dem Indikator „Anbauumfang von Leguminosen und Leguminosengemengen (L-0.3.b). Im Fokus der aktuellen Forschungsförderung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stehen zum einen die Züchtung klima-, dürre-, krankheitsresistenter Kulturpflanzen sowie die Entwicklung neuer Methoden zum Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten als Voraussetzung für stabile pflanzliche Erträge (Maßnahmen: „Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“ (Akronym MZF, Banz v. 26. Oktober 2023) sowie „PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten“ (Banz v. 15. August 2025)); zum anderen die Entwicklung nachhaltiger Agrarsysteme (Maßnahme „Agrarsysteme der Zukunft“ (Akronym AdZ, Banz v. 10. August 2016)). Das Ziel der Maßnahme „MZF“ ist es, innovative Nutzpflanzen zu züchten, die den Folgen des fortschreitenden Klimawandels begegnen, deren Entwicklungszeiten signifikant verkürzt sind und die zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Erhaltung der Flächenproduktivität beitragen. Die Forschungsprojekte der Fördermaßnahme „PhytoProtect“ sollen dazu beitragen, neue Methoden zu entwickeln, die Nutzpflanzen vor Schäden durch Insekten und von ihnen übertragenen Pathogenen schützen. Die Maßnahme „AdZ“ zielt auf die Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien im Bereich von Smart- und Hightech und deren Integration in ganzheitliche Systemkonzepte sowie die Entwicklung von alternativen, besonders flächeneffizienten Produktionssystemen mit neuartigen Technologien, zum Beispiel auch als Sonderformen der urbanen Landwirtschaft. b) Für welche Maßnahmen setzt sie sich auf EU-Ebene ein? Das BMFTR fördert auf EU-Ebene im 9. Forschungsrahmenprogramm im Rahmen der „European Partnership for a Sustainable Future of Food Systems – FutureFoodS“ (Start: Juni 2024) den Wandel hin zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion und Ernährungsweise und somit die Schaffung widerstandsfähiger europäischer und globaler Ernährungssysteme. Der Fokus liegt dabei auf der Verarbeitung von Lebensmitteln sowie nachhaltigen Ernährungsweisen. Die Bundesregierung setzt sich für eine Angleichung der nach dem EU- Beihilferecht zulässigen maximalen Beihilfeintensität von Investitionsbeihilfen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der Verarbeitung von pflanzlichen Produkten zu Ernährungszwecken im Vergleich zu Unternehmen, die entsprechende tierische Produkte (zum Beispiel Wurst, Käse, Joghurt) verarbeiten, ein. 12. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder plant sie, zu ergreifen, um die Reduktion der Tierhaltung zu fördern? a) Welche messbaren Ziele verfolgt sie dabei? b) Für welche Maßnahmen setzt sie sich auf EU-Ebene ein? Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich für eine zukunftsfähige landwirtschaftliche Tierhaltung sowie für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Hierzu gehört auch der Abbau genehmigungsrechtlicher Hürden, ohne dabei Umwelt-, Natur- und Klimaschutzstandards zu reduzieren. Mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Praxischeck Stallumbau werden unnötige bürokratische Belastungen sowie Vereinfachungspotentiale bei Genehmigungsverfahren im Stallbau beziehungsweise -umbau identifiziert. Die von der EU- Kommission angekündigte Livestock Strategy wird die Bundesregierung eng begleiten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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