Klimawandel - Ernährungssicherheit und pflanzenbasierte Ernährungsweisen (Antwort zu Drs. 21/6557)
Text
Klimawandel - Ernährungssicherheit und pflanzenbasierte Ernährungsweisen (Antwort zu Drs. 21/6557)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7191
21. Wahlperiode 16.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6557 –
Klimawandel – Ernährungssicherheit und pflanzenbasierte Ernährungsweisen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ernährungssicherheit in Deutschland ist mittel- und langfristig durch den
Klimawandel und unter anderem durch Preissteigerungen infolge hoher
Energie- und Düngemittelpreise bedroht. Diese gefährden besonders ärmere
Menschen (https://klimareporter.de/erdsystem/ernaehrungswende-by-design-oder-
by-disaster, www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/klimawandel-bedr
oht-preisstabilitaet-hoehere-durchschnittstemperaturen-erhoehen-die-infla
t ion). Bereits jetzt ist das Menschenrecht auf angemessene Ernährung in
Deutschland nicht vollständig verwirklicht. Transferleistungen für Ernährung
beispielsweise sind aktuell nicht ausreichend für Jugendliche (https://riff.medi
a/file/rechtsgutachten-ernaehrungsarmut-ra_guenther-linke.pdf). Diverse
Krisen und Kriege setzen die landwirtschaftliche Produktion und die
Versorgung mit Nahrungsmitteln unter Druck – auch in Deutschland. Aktuell
verursachen höhere Preise für fossile Energie und Düngemittel aufgrund des
Irankriegs höhere Kosten für landwirtschaftliche Betriebe. Agrarverbände warnen
bereits vor Preisschocks im Supermarkt.
Zusätzlich zu akuten Krisen werden insbesondere die immer dramatischeren
Folgen des Klimawandels die Erzeugung von Nahrungsmitteln global
erschweren und verteuern: Zunehmende Extremwetterereignisse werden in
vielen Weltregionen immer öfter zu Ernteausfällen führen (https://sustainability.st
anford.edu/news/climate-change-cuts-global-crop-yields-even-when-farmers-a
dapt). Die Häufigkeit von gleichzeitigen Ernteausfällen in mehreren
„Kornkammern“ der Welt wird steigen. Immer mehr Flächen werden gar nicht mehr
für die Landwirtschaft nutzbar sein. Bei ungebremstem Klimawandel könnte
ein Drittel der jetzigen Anbaugebiete verloren gehen (www.cell.com/one-eart
h/fulltext/S2590-3322(21)00236-0).
Die Tierhaltung ist sogar doppelt betroffen: Nicht nur gefährden Ernteausfälle
und steigende Preise für Futtermittel eine verlässliche und adäquate
Versorgung der Tiere und letztlich auch die Wirtschaftlichkeit. Die Erzeugung von
Tierprodukten erfordert insgesamt im Schnitt deutlich mehr Land, Ressourcen
und Energie als die Erzeugung vergleichbarer pflanzlicher Nahrungsmittel
(https://zenodo.org/records/7038961). Daneben wird durch Klimaeffekte die
Produktivität der Tierhaltung zurückgehen, weil Tiere bei Wetterextremen
sterben, wegen Hitzestress weniger Leistung bringen und vermehrt von neuen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 16. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Krankheiten befallen werden (www.ciwf.org.uk/news/climate-doom-loop-fact
ory-farming-s-toll-on-animals-farmers-food-security/, https://climate.uchicag
o.edu/insights/adaptation-only-partially-offsets-dairy-losses-from-extreme-h
eat/, www.landwirtschaft.de/umwelt/klimawandel/auswirkungen-auf-die-land
wirtschaft/klimawandel-und-tierhaltung-folgen-risiken-und-anpassung).
Anpassungsmaßnahmen wie Ventilatoren und Kühlungssysteme verursachen
wiederum 3 Mrd.. Diese Probleme werden sich je nach
Treibhausgasemissions- bzw. Temperaturszenarien in naher Zukunft deutlich verschärfen. Vor
diesem Hintergrund gehen einige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
davon aus, dass die Tierindustrie bei fortschreitendem Klimawandel noch
weniger wirtschaftlich tragfähig sein wird. (https://klimareporter.de/erdsystem/erna
ehrungswende-by-design-oder-by-disaster). Schon jetzt wird diese schließlich
mit 13 Mrd. Euro öffentlicher Gelder im Jahr bezuschusst (www.spiegel.de/wi
rtschaft/tierwirtschaft-erhaelt-13-milliarden-euro-vom-staat-jahr-fuer-jahr-a-1
dbac670-2cf4-4d09-b426-75a11c8e0569).
Der Selbstversorgungsgrad steht nur bedingt für Unabhängigkeit, da dabei
Vorleistungen wie importierte Energie, Dünger und Futtermittel nicht
einbezogen sind – die besonders für die umfangreiche Tierindustrie benötigt werden
(https://klimareporter.de/landwirtschaft/das-duenger-maerchen). Obst und
Gemüse werdez. B.fig aus besonders vom Klimawandel betroffenen Gebieten
importiert, wie z. B. Südspanien. Ein zentraler Hebel für mehr
Ernährungssicherheit liegt in der Umstellung der Ernährungs- und Produktionsweisen auf
eine stärker pflanzenbasierte Ernährung. Dadurch können auf derselben
Fläche mehr Menschen versorgt werden. Der Verbrauch an importiertem Dünger
und importierten Eiweißfuttermitteln würde sinken, der reale
Selbstversorgungsgrad steigen (https://zenodo.org/records/7038961, https://greenwire.gree
npeace.de/studie_gesund_essen_f%C3 ProzentBcrs_klima, www.agora-agra
r.de/aktuelles/strategische-autonomie-wie-deutschland-langfristige-ernaehrung
ssicherheit-und-eine-starke-biooekonomie-foerdern-kann).
Das Klimaschutzprogramm 2026 verweist auf das enorme
Einsparungspotenzial von Emissionen bei einer Ausweitung pflanzlicher Ernährung, allerdings
ohne konkrete Maßnahmen zu nennen. Sowohl für die Konsum- als auch die
Produktionsseite gibt es eine Reihe an wissenschaftlich fundierten
Empfehlungen (www.bmleh.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/wbae-gutachten-nachhalt
ige-ernaehrung.pdf, www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministeriu
m/Beiraete/agrarpolitik/alternativprodukte-tierische-lebensmittel.html, www.u
mweltbundesamt.de/system/files/medien/479/publikationen/uba_bis_2040_tre
ibhausgase_um_mindestens_90_prozent_mindern_0.pdf, https://green-allianc
e.org.uk/wp-content/uploads/2024/01/Eine-neue-Flachendividende.pdf). Die
Empfehlungen miteinzubeziehen, würde bedeuten, die Rahmenbedingungen,
etwa in Bezug auf Ernährungsumgebungen wie Preise und
Angebotsgestaltung bei den Konsumentinnen und Konsumenten, gesetzliche Vorgaben,
Anreize und Förderstrukturen bei den landwirtschaftlichen Betrieben, zu ändern.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur Strategie der
Bundesregierung.
1. Wie begegnet die Bundesregierung der bereits bestehenden Verletzung
des Menschenrechts auf angemessene Ernährung für Empfängerinnen
und Empfänger von zu niedrigen Regelsätzen des Bürgergeldes, das ab
dem 1. Juli 2026 durch die neue „Grundsicherung für Arbeitsuchende“
abgelöst wird?
Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung enthaltenen Annahmen einer
Verletzung des Menschenrechts auf angemessene Ernährung sowie zu niedriger
Regelbedarfe nicht.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie der Sozialhilfe
dienen der Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums. Die
Höhe der Regelbedarfe wird auf Grundlage der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren gesetzlich
ermittelt. Zwischen den Neuermittlungen werden die Regelbedarfe jährlich
anhand der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der relevanten Preise sowie
der Nettolöhne und -gehälter fortgeschrieben.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Methodik der Ermittlung und
Fortschreibung der Regelbedarfe als verfassungsgemäß bestätigt.
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem geschilderten
Zusammenhang zwischen Ernährungssicherheit und tier- bzw. pflanzenbasierten
Ernährungs- und Produktionsweisen?
Um den dauerhaften Zugang aller Menschen zu ausreichender, guter und
sicherer Nahrung zu ermöglichen, sind stabile, verlässliche Rahmenbedingungen für
die Land- und Ernährungswirtschaft erforderlich. Insbesondere auch mit der
Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) werden solche sicheren
Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft selbst, aber auch für die Zukunft der
ländlichen Räume insgesamt geschaffen.
Die Bundesregierung misst einer gesunden und ausgewogenen Ernährung mit
regionalen Lebensmitteln eine hohe Bedeutung bei. Eine sichere und
krisenfeste Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist ein wichtiger Beitrag, um
auf Sicherheitslagen vorbereitet zu sein. Dafür plant das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die Ernährungsvorsorge zu
modernisieren und die Voraussetzungen für eine zeitgemäße Krisen- und
Notfallvorsorge zu schaffen.
3. Wie schätzt die Bundesregierung auf Basis der genannten Fakten und
wissenschaftlichen Erkenntnisse die Risiken für die Ernährungssicherheit
in Deutschland ein, insbesondere in Bezug auf gesundheitsfördernde
Ernährung (z. B. Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Nüsse, Saaten)?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht für die Ernährungssicherheit in
Deutschland aktuell kein Risiko. Trotz der in den letzten zwei Monaten stark
gestiegenen Energie- und Düngemittelpreise war die landwirtschaftliche
Erzeugung der laufenden Anbausaison in Deutschland gesichert. Der
Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln liegt im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre
bei rund 85 Prozent. Bei Getreide und Kartoffeln liegt der
Selbstversorgungsgrad bei 100 beziehungsweise 145 Prozent. Bei Obst und Gemüse stellt sich die
Lage anders dar. 20 bis 40 Prozent des Bedarfs an Obst und Gemüse können
aus heimischem Anbau gedeckt werden. Dass sich manche Bedarfe nur durch
Importe decken lassen, ist in Zeiten globaler Handelsströme Normalität
geworden. Auch die Entwicklung der aktuellen Verbraucherpreise für die in der Frage
genannten Lebensmittel bietet keinen Anlass zur Besorgnis hinsichtlich der
Versorgungssicherheit.
4. Was plant die Bundesregierung, um den wissenschaftlichen
Kenntnisstand zu Risiken für die Ernährungssicherung zu erhöhen?
Um den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Risiken für die
Ernährungssicherung zu erhöhen, beabsichtigt die Bundesregierung zwei Food Systems
Research Hubs zu fördern. Die Hubs bilden in einer systemischen
Betrachtungsweise die Wertschöpfungskette von der Pflanzenzüchtung bis zur Ernährung ab
und erforschen Grundlagen für eine zukunftsfähige, resiliente und
gesellschaftlich akzeptierte Gestaltung der Nutztierhaltung in Agrar- und
Ernährungssystemen (siehe Seite 216 „9.8.12. Titel 894 54 – Aufbau von Food Systems
Research Hubs/Konsortien in Deutschland“ im Bericht des Bundesministeriums
der Finanzen zum Monitoring des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität, der unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Downloads/Broschueren_Bestellservice/svik-monitoringbericht-2025.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=19 einsehbar ist). Weitere Forschungsprojekte sind im
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung unter dem Link www.fisa
online.de/ zu finden.
5. Welche wirksamen Maßnahmen können nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen werden und welche plant sie zu ergreifen, um die
Ernährungssicherheit für akute Krisen zu stärken, und für welche Maßnahmen
setzt sie sich auf EU-Ebene ein?
Die Ernährungssicherstellung und -vorsorge ist eine gemeinsame Aufgabe von
Staat und Bürgerinnen und Bürgern. Jede Akteurin und jeder Akteur hat in
seiner Eigenverantwortung mitzuwirken. Die Bundesregierung empfiehlt jeder
Bürgerin und jedem Bürger zur privaten Vorsorge, einen Lebensmittel- und
Trinkwasservorrat für zehn Tage anzulegen. Der Vorrat sollte sich aus den
haltbaren Lebensmitteln zusammensetzen, die im Alltag konsumiert werden. So
lassen sich zusätzliche Kosten für das Anlegen des Vorrats vermeiden und
gleichzeitig wird einer Verschwendung von Lebensmitteln vorgebeugt.
Ein weiterer Baustein des Sicherstellungssystems ist das Vorhalten
landwirtschaftlicher Produkte, sogenannter Notfallreserven, durch den Staat. Der Bund
lagert an verschiedenen, auf das ganze Land verteilten Standorten Erbsen,
Linsen, Reis und Brotgetreide ein. Mit diesen Vorräten können die 83,5 Millionen
in Deutschland lebenden Menschen 30 Tage (1 000 Kalorien/Tag) versorgt
werden.
Zusätzlich plant das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat (BMLEH) einen dezentralen Vorrat von haltbaren und sofort
verzehrfertigen Lebensmitteln, beispielsweise in Form von Konserven, aufzubauen.
Sie sollen der Soforthilfe dienen, die staatlich eingelagerten
landwirtschaftlichen Produkte und die privaten Vorräte in den Haushalten um einen schnell
verfügbaren Baustein ergänzen und die sofortige Versorgung der Bevölkerung
bei Versorgungsengpässen sicherstellen. Die Finanzierung ist abschließend zu
klären.
Das wesentliche rechtliche Instrumentarium der Ernährungssicherstellung
bildet das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG), das der
Bundesregierung im Falle einer Versorgungskrise hoheitliche Eingriffsrechte
gewährt.
Darüber hinaus ist zur Ernährungssicherung auch eine robuste und
ausreichende Produktion von Lebensmitteln durch eine resiliente Agrar- und
Ernährungswirtschaft sowie eine resiliente Lebensmittelverarbeitende
Ernährungswirtschaft von entscheidender Bedeutung. Hierfür setzt sich die
Bundesregierung auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) ein.
6. Welche wirksamen Maßnahmen können nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen werden, und welche plant sie zu ergreifen, um die
Ernährungssicherheit mittelfristig im Hinblick auf Klimawandeleffekte und
Bodendegradation zu stärken, und für welche Maßnahmen setzt sie sich
auf EU-Ebene ein?
Gesunde Böden sind die wichtigste Grundlage für die Aufrechterhaltung der
Ernährungssicherheit. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie die
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) bilden die
zentralen Rechtsgrundlagen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der
Böden in Deutschland.
Die Bundesregierung hat in ihrem aktuellen Bodenschutzbericht verdeutlicht,
dass vor allem Herausforderungen wie der fortschreitende Klimawandel Anlass
zu einer tiefergehenden Überprüfung des Bundes-Bodenschutzgesetzes geben.
Einzubeziehen sind dabei auch Überlegungen zur Ausweitung des
Vorsorgegedankens im Bodenschutz. Bodenschädigungen wie Versiegelung, Erosion,
Verdichtung oder der Eintrag insbesondere persistenter Schadstoffe müssen
minimiert werden. Auch die bedeutende Rolle der Bodenbiodiversität für den
Zustand unserer Böden und die Ernährungssicherheit sollte im Rahmen einer
Überprüfung Berücksichtigung finden. Die verpflichtende Umsetzung der
„Richtlinie 2025/2360 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
12. November 2025 zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz“
verpflichtet Deutschland zu einer Stärkung des Bodenmonitorings und der
Bodenresilienz.
Mit der Richtlinienumsetzung und im Rahmen der kontinuierlichen Evaluation
des deutschen Rechtsrahmens für den Bodenschutz will die Bundesregierung
einen effektiven Bodenschutz sicherstellen, unter anderem als eine wesentliche
Grundlage für Ernährungssicherheit.
Die Bundesregierung setzt sich für eine klimaangepasste Land- und
Forstwirtschaft ein, um eine nachhaltige Bewirtschaftung und Versorgung der
Bevölkerung zu sichern.
Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) gibt der Klimaanpassung in
Bund, Ländern und Gemeinden einen verbindlichen Rahmen. Die Deutsche
Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) setzt messbare Ziele und
verankert entsprechende Maßnahmen. Die Bundesregierung begrüßt und
unterstützt die Initiative der EU-Kommission, ein EU-Rahmenwerk für
Klimaresilienz vorzulegen und setzt sich für eine bürokratiearme Ausgestaltung ein.
In Deutschland werden zudem verschiedene Monitoringprogramme des Bundes
und in Kooperation mit den Ländern durchgeführt, mit denen
Bodenveränderungen systematisch erfasst, bewertet und frühzeitig erkannt werden.
Darüber hinaus werden vom BMLEH Forschungsvorhaben etwa zur
Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels, zur
Züchtungsforschung von klimaangepassten Sorten und Kulturpflanzen oder zur
Entwicklung und Erprobung alternativer und neuer Pflanzenschutzverfahren in
Anbausystemen mit konservierender und erosionsmindernder Bodenbearbeitung
gefördert. Forschungsprojekte sind im Forschungsinformationssystem Agrar und
Ernährung unter dem Link www.fisaonline.de/ zu finden.
Die Bundesregierung setzt sich als wichtiger internationaler Geber und
strategischer Partner der UNCCD (United Nations Convention to Combat
Desertification) für nachhaltiges Landmanagement, gesunde Böden und
Wiederherstellung von Ökosystemen als Grundlage für Ernährungssicherheit, Klimaresilienz
und Stabilität ein. Die UNCCD ist für die deutsche und globale
entwicklungspolitische Agenda von großer strategischer Bedeutung, und besonders relevant
zur Überwindung von Armut, Ungleichheit und Hunger.
7. In welchem Ausmaß plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
geschilderten Entwicklungen, Tierhaltungsbetriebe staatlich zu
subventionieren, welche Kriterien für Förderungen legt sie an, insbesondere im
Fall von Schäden durch Klimawandel oder Lieferengpässen aus
Steuergeldern zu entschädigen, wie es u. a. im Dürrejahr 2018 geschehen ist,
und wie plant die Bundesregierung, mit solchen Ereignissen in Zukunft
umzugehen?
Auf Grundlage der Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher
Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft
(RRL) können bei Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen
gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen in akuten Schadensfällen Hilfen gewährt
werden. Die RRL dient sowohl der Bewältigung von regionalen als auch von
Schadereignissen mit nationalem Ausmaß. Auf dieser Grundlage können die
Länder oder der Bund bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Finanzhilfen
festsetzen. Unternehmen, unabhängig von ihrer gewählten Rechtsform und Größe,
deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
einschließlich Imkerei und Wanderschäferei oder die Forstwirtschaft umfasst,
können für Sachschäden an Vermögenswerten (beispielsweise am Tierbestand),
für Einkommensverluste oder auch außergewöhnliche Aufwendungen
(beispielsweise auch Futterzukäufe in der Viehhaltung) einen Ausgleich erhalten.
Basierend auf den im Dürrejahr 2018 gewonnenen Erfahrungen bereiten sich
Bund und Länder auf ähnliche Schadensereignisse in der Zukunft vor. Im
Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Naturkatastrophen“ steht das BMLEH
dazu mit den Ländern in Kontakt. Mit dem vom BMLEH etablierten Dürre-
Wissensportal (DWP) steht zudem ein zentrales Informationsangebot zur
Verfügung, das bestehende Dürre-Informationssysteme zusammenführt und
sowohl den Ländern wie auch der land- und forstwirtschaftlichen Praxis
wissenschaftsbasierte Werkzeuge als Frühwarninstrument und im Falle einer Dürre für
das Dürremanagement bereitstellt.
8. Plant die Bundesregierung, das Potenzial für eine erhöhte Krisenresilienz
und Ernährungssicherheit durch einen Wandel von Produktion und
Konsum hin zu stärker pflanzenbasierten Ernährungsweisen zu nutzen –
sowohl für akute Krisen als auch im Hinblick auf mittelfristige
Entwicklungen, und wenn nein, warum nicht?
Als Maßnahme der Ernährungsnotfallvorsorge lagert der Bund seit den 1960er-
Jahren Notfallvorräte ein. Diese bestehen mit Ausnahme einer relativ kleinen
Menge Kondensmilch aus pflanzenbasierten landwirtschaftlichen Produkten,
wie Getreide, Linsen, Erbsen und Reis. Die zivilen Notfallreserven dienen
dazu, in einer Krise Mahlzeiten für die notleidende Bevölkerung zu bereiten.
Dabei wird das Potenzial langhaltbarer pflanzlicher Agrarrohstoffe für die
Krisenvorsorge genutzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
9. Welche Maßnahmen sind genau geplant, um die im
Klimaschutzprogramm 2026 verankerten Ziele, die Rahmenbedingungen für den
heimischen Anbau von Eiweißpflanzen zu stärken, alternative Proteinquellen
zu fördern und Hemmnisse für eine stärkere Marktdurchdringung
pflanzlicher Proteine zu identifizieren und abzubauen, womit bis 2040 jährlich
über 8 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart werden
sollen, zu erreichen?
Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen sollen in den 2030er-
Jahren ihr volles Treibhausgasminderungspotenzial entfalten. Basis hierfür ist
unter anderem die Eiweißpflanzenstrategie der Bundesregierung mit
Maßnahmen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, dem
modellhaften Demonstrationsnetzwerk LeguNet, den Dialogforen „Nachhaltigere
Eiweißfuttermittel“ (FONEI) und „Proteine der Zukunft auf dem Teller“ (Hupro)
sowie einem breiten Wissenstransfer in die Praxis. Weitere Maßnahmen zur
Umsetzung der Ziele werden entsprechend zukünftig erarbeitet.
10. Für welche Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene
ein, um die in Frage 9 genannten nationalen Maßnahmen zu ergänzen?
Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die Erstellung eines
ambitionierten EU Protein Plans. Aus ihrer Sicht ist es erforderlich, dass der Plan die
Potenziale des Proteinsektors im Binnenmarkt adressiert und sich dabei an den
Gegebenheiten der Märkte orientiert, Technologieoffenheit unterstützt und eine
strukturelle Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung in der EU
angestrebt wird.
11. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder plant
sie, zu ergreifen, um die Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel zu
fördern?
a) Welche messbaren Ziele verfolgt sie dabei?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich in der Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS) 2024 im Einklang mit der Ackerbaustrategie 2035 und der
Eiweißpflanzenstrategie des BMLEH als Ziel gesetzt, „auf 10 Prozent der
deutschen Ackerfläche Leguminosen (Hülsenfrüchte zur Körnernutzung und
Leguminosen(-gemische) zur Grünernte) anzubauen“ (Unterziel 0.III
Kulturpflanzenvielfalt). Das Monitoring im Rahmen der DAS erfolgt mit dem Indikator
„Anbauumfang von Leguminosen und Leguminosengemengen (L-0.3.b).
Im Fokus der aktuellen Forschungsförderung des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stehen zum einen die Züchtung
klima-, dürre-, krankheitsresistenter Kulturpflanzen sowie die Entwicklung
neuer Methoden zum Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten als
Voraussetzung für stabile pflanzliche Erträge (Maßnahmen: „Moderne
Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“
(Akronym MZF, Banz v. 26. Oktober 2023) sowie „PhytoProtect – Neue Methoden
zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten“ (Banz v.
15. August 2025)); zum anderen die Entwicklung nachhaltiger Agrarsysteme
(Maßnahme „Agrarsysteme der Zukunft“ (Akronym AdZ, Banz v. 10. August
2016)).
Das Ziel der Maßnahme „MZF“ ist es, innovative Nutzpflanzen zu züchten, die
den Folgen des fortschreitenden Klimawandels begegnen, deren
Entwicklungszeiten signifikant verkürzt sind und die zu einer umwelt- und
ressourcenschonenden Erhaltung der Flächenproduktivität beitragen. Die Forschungsprojekte
der Fördermaßnahme „PhytoProtect“ sollen dazu beitragen, neue Methoden zu
entwickeln, die Nutzpflanzen vor Schäden durch Insekten und von ihnen
übertragenen Pathogenen schützen. Die Maßnahme „AdZ“ zielt auf die
Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien im Bereich von Smart- und Hightech
und deren Integration in ganzheitliche Systemkonzepte sowie die Entwicklung
von alternativen, besonders flächeneffizienten Produktionssystemen mit
neuartigen Technologien, zum Beispiel auch als Sonderformen der urbanen
Landwirtschaft.
b) Für welche Maßnahmen setzt sie sich auf EU-Ebene ein?
Das BMFTR fördert auf EU-Ebene im 9. Forschungsrahmenprogramm im
Rahmen der „European Partnership for a Sustainable Future of Food Systems –
FutureFoodS“ (Start: Juni 2024) den Wandel hin zu einer nachhaltigeren
Lebensmittelproduktion und Ernährungsweise und somit die Schaffung
widerstandsfähiger europäischer und globaler Ernährungssysteme. Der Fokus liegt dabei auf
der Verarbeitung von Lebensmitteln sowie nachhaltigen Ernährungsweisen.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Angleichung der nach dem EU-
Beihilferecht zulässigen maximalen Beihilfeintensität von Investitionsbeihilfen für
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der Verarbeitung von pflanzlichen
Produkten zu Ernährungszwecken im Vergleich zu Unternehmen, die
entsprechende tierische Produkte (zum Beispiel Wurst, Käse, Joghurt) verarbeiten, ein.
12. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder plant
sie, zu ergreifen, um die Reduktion der Tierhaltung zu fördern?
a) Welche messbaren Ziele verfolgt sie dabei?
b) Für welche Maßnahmen setzt sie sich auf EU-Ebene ein?
Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für eine zukunftsfähige landwirtschaftliche
Tierhaltung sowie für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit
ein. Hierzu gehört auch der Abbau genehmigungsrechtlicher Hürden, ohne
dabei Umwelt-, Natur- und Klimaschutzstandards zu reduzieren. Mit dem im
Koalitionsvertrag vereinbarten Praxischeck Stallumbau werden unnötige
bürokratische Belastungen sowie Vereinfachungspotentiale bei
Genehmigungsverfahren im Stallbau beziehungsweise -umbau identifiziert. Die von der EU-
Kommission angekündigte Livestock Strategy wird die Bundesregierung eng
begleiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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