Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft - Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik
Text
Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft - Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik
[Antrag
der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian
Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Bernd Schattner, Stefan
Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert,
Dr. Michael Blos, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten,
Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann,
Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis
L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn,
Karsten Hilse, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann,
Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Manuel Krauthausen, Edgar Naujok,
Andreas Paul, Denis Pauli, Arne Raue, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt,
Thomas Stephan, Martina Uhr, Mathias Weiser, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine
pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die globale und nationale Ernährungssicherheit gerät angesichts geopolitischer
Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend
in den Fokus. Gleichzeitig steht die deutsche Landwirtschaft vor großen
Herausforderungen. Sie soll ressortübergreifend Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele erfüllen und
zugleich eine wettbewerbsfähige Produktion aufrechterhalten sowie die nationale
Ernährungssicherheit gewährleisten.1 Es besteht die Gefahr, dass ideologisch geführte
Forderungen nach schnellen Verboten, restriktiven Maßnahmen oder
„Flächenumwidmungen“ ohne ausreichende Folgenabschätzung die landwirtschaftliche
Leistungsfähigkeit massiv gefährden, sowie die (Eigen-)Versorgung mit heimischen
Lebensmitteln zunehmend erschweren oder gar unmöglich machen. Deutschland hat zwar einen
relativ hohen Selbstversorgungsgrad bei bestimmten Agrarprodukten, dieser ist jedoch
keineswegs in allen Bereichen gesichert. Bei Obst, Gemüse oder bestimmten
Spezialkulturen bestehen deutliche Defizite.2 Maßnahmen der Umweltpolitik auf die Agrar-
und Ernährungspolitik haben weitreichende Auswirkungen auf die Produktion, die
Betriebe und die ländlichen Räume – insbesondere, wenn Nutzungsbeschränkungen oder
Flächenentzugsmaßnahmen ohne Kompensation oder Übergangsregelung erfolgen.
1 www.bundesregierung.de/resource/blob/976074/2290562/ad744a29bccadbb4415a380168a0f871/2024-05-
31-transformationsbericht-agrar-ernaehrungssysteme-data.pdf?download=1
2 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-nahrungsmittelsicherheit-979744
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3872
21. Wahlperiode 28.01.2026
Gleichwohl ist klar, dass Landwirtschaft und Ernährungssystem sich verändern
müssen – beispielsweise im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit.
Der Wandel darf jedoch nicht zu Lasten der Produktionsfähigkeit und Versorgung
gehen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion wie folgt
zu legen:
a) Sicherstellung, dass bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen
die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver
landwirtschaftlicher Flächen ausdrücklich als Leitparameter berücksichtigt
werden;
b) regelmäßige Evaluation des Selbstversorgungsgrads Deutschlands sowie der
Abhängigkeit von Importen für kritische Agrar- und Ernährungsgüter;
2. verbindliche Folgenabschätzungen vor Maßnahmen mit Flächen- oder
Produktionswirkung wie folgt durchzuführen:
a) vor dem Inkrafttreten von Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien, welche
die landwirtschaftliche Nutzung, Pflanzenschutzmittel, Düngung oder
Flächenumwidmung betreffen, ist eine wissenschaftlich fundierte
Folgenabschätzung vorzulegen, insbesondere hinsichtlich Auswirkungen auf
Produktion, Preise, Beschäftigung und Versorgung;
b) diese Abschätzungen sind transparent und öffentlich zugänglich zu machen;
3. Flächensicherung und Erhalt produktiver Acker- und Grünlandflächen wie folgt
sicherzustellen:
a) zugunsten Umwelt- oder Renaturierungsprogrammen keine
Benachteiligung der betroffenen Landwirtschaft, und wenn doch, dann nur mit
adäquater Kompensation;
b) Förderung von Vertrags- oder Kooperationsmodellen, bei denen
Landwirtschaft und Gewässer-/Naturschutz zusammenwirken (Vertragsnaturschutz),
unter der Prämisse, dass keinerlei dauerhafte Einschränkung der
Produktionskapazität entsteht;
4. in den Dialog mit Akteuren aus der Praxis und Agrarverbänden wie folgt zu
treten:
a) Einrichtung eines dauerhaften und klar zielorientierten Dialogforums
zwischen Bundesregierung, Landesministerien, Land- und
Ernährungswirtschaft sowie Umweltverbänden, um Maßnahmen praxisnah, ausgewogen
und umsetzbar zu gestalten;
b) dabei sind alle Arten und Größenordnungen von landwirtschaftlichen
Betrieben einzubinden, um alle – je nach zu besprechender Maßnahme –
strukturellen Betroffenheiten berücksichtigen zu können.
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Mit zunehmender Regelmäßigkeit stellen Interessensgruppen, Umweltverbände (aus dem NGO-Bereich), aber
auch offizielle Stellen, wie hier folgend beispielhaft das Umweltbundesamt (UBA), Forderungen zu
Umweltoder Naturschutzmaßnahmen, zu Wiederansiedelungs- oder Renaturierungsprojekten auf. Dabei wird regelmäßig
übersehen oder negiert, dass von der Umsetzung der Forderungen immer Eigentumsverhältnisse, land- oder
forstwirtschaftliche Betriebe, Kulturlandschaften, Arbeitsplätze, und damit letztlich auch das ländliche
Sozialgefügebetroffen sind. So fordert das UBA in seinem Hintergrundpapier „Flüssen und Bächen wieder mehr Raum
zurückgeben“3, oder in seinem Text 132/2025 „Den Gewässern Raum zurückgeben“4, beispielsweise eine
strategische Flächenvorsorge, um „Hochwasser- und Gewässerschutzziele, Biodiversität und Klimaanpassung
zusammenzuführen“.
Die gewünschte Flächenvorsorge gibt einen Zielwert von 2 Prozent der Bundesfläche vor: das sind ca. 700.000
ha (derzeit sieht das Nationale Hochwasserschutzprogramm NHWSP geplante Rückgewinnungen von 40.000 ha
vor), also 7.000 km². Diese Fläche entspricht etwa einem Zehntel der bayerischen, oder rund einem Drittel der
hessischen, bzw. knapp dem dreifachen der saarländischen Landesfläche – Flächen, die derzeit fast ausschließlich
landwirtschaftlich genutzt werden und die der landwirtschaftlichen Produktion verloren gehen würden, sollte die
weit überschießende, unrealistische und aktionistische Forderung des Umweltbundesamtes Realität werden.
Damit würde nicht nur der Grad der Eigenversorgung Deutschlands im Bereich der Nahrungsmittelproduktion
massiv sinken und die vielzitierte nationale Ernährungssicherheit ad absurdum geführt, eine teilweise
Umwidmung/Extensivierung gewässernaher Ackerflächen in der geforderten Größenordnung wird gar Ertrags- und
Einkommensminderungen verursachen, besonders dort, wo die Alternativen begrenzt sind. Es würde auch zu
Existenzgefährdungen, Betriebsschließungen, bis hin zu Veränderungen im sozialen Gefüge des ländlichen Raums
kommen.5
3 www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluessen_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckge-
ben.pdf
4 www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/132_2025_texte.pdf
5 www.topagrar.com/management-und-politik/news/renaturierung-das-uba-will-an-die-gewasserrandstreifen-und-auen-ran-b-20019136.html
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