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Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft - Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3872 · Antrag · Original ↗

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Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft - Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik [Antrag der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Bernd Schattner, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Alexis L. Giersch, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Karsten Hilse, Nicole Höchst, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Manuel Krauthausen, Edgar Naujok, Andreas Paul, Denis Pauli, Arne Raue, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Mathias Weiser, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die globale und nationale Ernährungssicherheit gerät angesichts geopolitischer Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend in den Fokus. Gleichzeitig steht die deutsche Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Sie soll ressortübergreifend Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele erfüllen und zugleich eine wettbewerbsfähige Produktion aufrechterhalten sowie die nationale Ernährungssicherheit gewährleisten.1 Es besteht die Gefahr, dass ideologisch geführte Forderungen nach schnellen Verboten, restriktiven Maßnahmen oder „Flächenumwidmungen“ ohne ausreichende Folgenabschätzung die landwirtschaftliche Leistungsfähigkeit massiv gefährden, sowie die (Eigen-)Versorgung mit heimischen Lebensmitteln zunehmend erschweren oder gar unmöglich machen. Deutschland hat zwar einen relativ hohen Selbstversorgungsgrad bei bestimmten Agrarprodukten, dieser ist jedoch keineswegs in allen Bereichen gesichert. Bei Obst, Gemüse oder bestimmten Spezialkulturen bestehen deutliche Defizite.2 Maßnahmen der Umweltpolitik auf die Agrar- und Ernährungspolitik haben weitreichende Auswirkungen auf die Produktion, die Betriebe und die ländlichen Räume – insbesondere, wenn Nutzungsbeschränkungen oder Flächenentzugsmaßnahmen ohne Kompensation oder Übergangsregelung erfolgen. 1 www.bundesregierung.de/resource/blob/976074/2290562/ad744a29bccadbb4415a380168a0f871/2024-05- 31-transformationsbericht-agrar-ernaehrungssysteme-data.pdf?download=1 2 www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-nahrungsmittelsicherheit-979744 Deutscher Bundestag Drucksache 21/3872 21. Wahlperiode 28.01.2026 Gleichwohl ist klar, dass Landwirtschaft und Ernährungssystem sich verändern müssen – beispielsweise im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit. Der Wandel darf jedoch nicht zu Lasten der Produktionsfähigkeit und Versorgung gehen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion wie folgt zu legen: a) Sicherstellung, dass bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver landwirtschaftlicher Flächen ausdrücklich als Leitparameter berücksichtigt werden; b) regelmäßige Evaluation des Selbstversorgungsgrads Deutschlands sowie der Abhängigkeit von Importen für kritische Agrar- und Ernährungsgüter; 2. verbindliche Folgenabschätzungen vor Maßnahmen mit Flächen- oder Produktionswirkung wie folgt durchzuführen: a) vor dem Inkrafttreten von Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien, welche die landwirtschaftliche Nutzung, Pflanzenschutzmittel, Düngung oder Flächenumwidmung betreffen, ist eine wissenschaftlich fundierte Folgenabschätzung vorzulegen, insbesondere hinsichtlich Auswirkungen auf Produktion, Preise, Beschäftigung und Versorgung; b) diese Abschätzungen sind transparent und öffentlich zugänglich zu machen; 3. Flächensicherung und Erhalt produktiver Acker- und Grünlandflächen wie folgt sicherzustellen: a) zugunsten Umwelt- oder Renaturierungsprogrammen keine Benachteiligung der betroffenen Landwirtschaft, und wenn doch, dann nur mit adäquater Kompensation; b) Förderung von Vertrags- oder Kooperationsmodellen, bei denen Landwirtschaft und Gewässer-/Naturschutz zusammenwirken (Vertragsnaturschutz), unter der Prämisse, dass keinerlei dauerhafte Einschränkung der Produktionskapazität entsteht; 4. in den Dialog mit Akteuren aus der Praxis und Agrarverbänden wie folgt zu treten: a) Einrichtung eines dauerhaften und klar zielorientierten Dialogforums zwischen Bundesregierung, Landesministerien, Land- und Ernährungswirtschaft sowie Umweltverbänden, um Maßnahmen praxisnah, ausgewogen und umsetzbar zu gestalten; b) dabei sind alle Arten und Größenordnungen von landwirtschaftlichen Betrieben einzubinden, um alle – je nach zu besprechender Maßnahme – strukturellen Betroffenheiten berücksichtigen zu können. Berlin, den 27. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Mit zunehmender Regelmäßigkeit stellen Interessensgruppen, Umweltverbände (aus dem NGO-Bereich), aber auch offizielle Stellen, wie hier folgend beispielhaft das Umweltbundesamt (UBA), Forderungen zu Umweltoder Naturschutzmaßnahmen, zu Wiederansiedelungs- oder Renaturierungsprojekten auf. Dabei wird regelmäßig übersehen oder negiert, dass von der Umsetzung der Forderungen immer Eigentumsverhältnisse, land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Kulturlandschaften, Arbeitsplätze, und damit letztlich auch das ländliche Sozialgefügebetroffen sind. So fordert das UBA in seinem Hintergrundpapier „Flüssen und Bächen wieder mehr Raum zurückgeben“3, oder in seinem Text 132/2025 „Den Gewässern Raum zurückgeben“4, beispielsweise eine strategische Flächenvorsorge, um „Hochwasser- und Gewässerschutzziele, Biodiversität und Klimaanpassung zusammenzuführen“. Die gewünschte Flächenvorsorge gibt einen Zielwert von 2 Prozent der Bundesfläche vor: das sind ca. 700.000 ha (derzeit sieht das Nationale Hochwasserschutzprogramm NHWSP geplante Rückgewinnungen von 40.000 ha vor), also 7.000 km². Diese Fläche entspricht etwa einem Zehntel der bayerischen, oder rund einem Drittel der hessischen, bzw. knapp dem dreifachen der saarländischen Landesfläche – Flächen, die derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden und die der landwirtschaftlichen Produktion verloren gehen würden, sollte die weit überschießende, unrealistische und aktionistische Forderung des Umweltbundesamtes Realität werden. Damit würde nicht nur der Grad der Eigenversorgung Deutschlands im Bereich der Nahrungsmittelproduktion massiv sinken und die vielzitierte nationale Ernährungssicherheit ad absurdum geführt, eine teilweise Umwidmung/Extensivierung gewässernaher Ackerflächen in der geforderten Größenordnung wird gar Ertrags- und Einkommensminderungen verursachen, besonders dort, wo die Alternativen begrenzt sind. Es würde auch zu Existenzgefährdungen, Betriebsschließungen, bis hin zu Veränderungen im sozialen Gefüge des ländlichen Raums kommen.5 3 www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_hgp_fluessen_und_baechen_wieder_mehr_raum_zurueckge- ben.pdf 4 www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/132_2025_texte.pdf 5 www.topagrar.com/management-und-politik/news/renaturierung-das-uba-will-an-die-gewasserrandstreifen-und-auen-ran-b-20019136.html Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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